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Unter einer Vertragsverletzung auch Vertragsbruch oder Vertragsstorung englisch breach of contract repudiation versteht man im Vertragsrecht die Verletzung einer sich aus einem Vertrag ergebenden Haupt oder Nebenpflicht Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 International 4 Siehe auch 5 Literatur 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDer Rechtsgrundsatz wonach Vertrage einzuhalten sind lateinisch pacta sunt servanda verlangt von den Vertragspartnern dass sie die gegenseitigen Vertragsbedingungen allgemeine Vertragsbedingungen sowie Individualabreden vollstandig erfullen er ist das Grundprinzip des Rechts der Leistungsstorungen 1 Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben 242 BGB handelt derjenige der Vertrage bricht rechtswidrig Wer Vertrage bricht begeht eine Vertragsverletzung Diese Grundsatze gelten sowohl fur Vertrage des Privatrechts fur den offentlich rechtlichen Vertrag als auch fur Staatsvertrage Vertragsverletzung und Vertragsbruch werden in der juristischen Fachliteratur meist als Synonyme behandelt Ein Vertragsbruch liegt vor wenn es eine Vertragspartei ohne Rechtsgrund versaumt oder sich weigert fallige Leistungen vertragsgemass zu erbringen 2 Zuweilen wird der Vertragsbruch als hoherer Grad der Vertragsverletzung als diejenige Vertragsverletzung angesehen die den Vertrag unrechtmassigerweise lost oder als gelost erscheinen lasst weil das Wesentliche das den Bestand des Vertrages ausmacht angegriffen ist 3 Bei dieser Lehrmeinung ist der Verzug eine Vertragsverletzung die Leistungsverweigerung Repudiation dagegen ein Vertragsbruch Lehnt im Arbeitsrecht der Arbeitnehmer von vorneherein die Arbeitsaufnahme ab beharrliche Arbeitsverweigerung so spricht das Bundesarbeitsgericht BAG von Vertragsbruch 4 Rechtsfragen BearbeitenVertragsverletzung sind im Privatrecht alle Leistungsstorungen wie Schuldnerverzug Schlechterfullung oder Nichterfullung Bei diesen Pflichtverletzungen handelt ein Schuldner anders als es ihm durch das Schuldverhaltnis vertraglich vorgeschrieben ist Beim Schuldnerverzug gerat der Schuldner mit seiner falligen Leistung in Ruckstand entweder beim Lieferverzug oder beim Zahlungsverzug Die Schlechterfullung betrifft die mangelhafte Erfullung eines Vertrags Nichterfullung liegt vor wenn der Schuldner die geschuldete Leistung wegen Unmoglichkeit gar nicht erbringt Diese Vertragsverletzungen aus einem Schuldverhaltnis haben nach 280 Abs 1 BGB stets zur Folge dass der Glaubiger Schadensersatz verlangen kann Die Schadensbeurteilung erfolgt gemass 249 ff BGB Der Kaufer kann bei Schlechterfullung anstelle des Schadensersatzes auch Nacherfullung Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache gemass 437 Nr 1 BGB 439 Abs 1 BGB verlangen den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurucktreten Die bis Dezember 2001 geltende positive Vertragsverletzung pVV betraf alle schuldhaften Leistungsstorungen die weder in einer Unmoglichkeit noch in einem Schuldnerverzug ihre Ursache hatten 5 Als positive Vertragsverletzung kamen Handlungen wie die Verletzung von Nebenpflichten vertragswidriges Verhalten oder Unterlassungen mangelhafte Information Verletzung von Obliegenheiten in Frage Nunmehr regelt die Schuldrechtsmodernisierung in 280 Abs 1 BGB den neuen Grundtatbestand fur Leistungsstorungen wonach der eine Pflicht aus dem Schuldverhaltnis verletzende Schuldner dem Glaubiger den hieraus entstehenden Schaden ersetzen muss sofern er die Pflichtverletzung zu vertreten hat Diese Neuregelung erfasst seit Januar 2002 auch die Falle in denen bisher die pVV angewandt wurde International BearbeitenIn der Schweiz regelt Art 97 OR wie in Deutschland die moglichen zivilrechtlichen Falle der Vertragsverletzung Die Begriffe Vertragsbruch oder Vertragsverletzung sind dem OR wie dem BGB unbekannt Die Nichtigkeit des Vertrages mit unmoglicher Leistung ist bis heute geltendes Recht in der Schweiz und Osterreich vgl Art 20 OR und 878 ABGB Dies geht auf die Lehre von Friedrich Mommsen und Bernhard Windscheid zuruck Wenn die Leistung bereits bei Vertragsschluss fur jedermann unmoglich sei so sei nach der romischen Lehre lateinisch impossibilium nulla obligatio ein Vertrag immer nichtig In Osterreich regelt 918 Abs 1 ABGB wenn ein entgeltlicher Vertrag von einem Teil entweder nicht zur gehorigen Zeit am gehorigen Ort oder auf die bedungene Weise erfullt wird der andere Vertragspartner entweder Erfullung und Schadenersatz wegen der Verspatung begehren oder unter Festsetzung einer angemessenen Frist zur Nachholung den Rucktritt vom Vertrag erklaren kann Vorbild fur die Regelung der Vertragsverletzung in den Rechtsordnungen des romanischen Rechtskreises ist der franzosische Code civil Art 1184 Code civil vgl auch Articolo 1453 Codice civile Eine Aufspaltung der moglichen Vertragsverletzungen ist hier unbekannt vielmehr besteht nur der einheitliche Tatbestand der Nichterfullung des Vertrages franzosisch nullite 6 La condition resolutoire est toujours sous entendue dans les contrats synallagmatiques pour le cas ou l une des deux parties ne satisfera point a son engagement Dans ce cas le contrat n est point resolu de plein droit La resolution doit etre demandee en justice Die auflosende Bedingung wird bei allen zweiseitigen Vertragen fur den Fall wo einer von beiden Teilen seinem Versprechen kein Genuge leistete stillschweigend vorausgesetzt Der Vertrag ist jedoch in diesem Falle nicht kraft des Gesetzes aufgelost Die Aufhebung muss vor Gericht nachgesucht werden 7 Konstruktiv ist also jedoch Vertrag an die Bedingung geknupft dass beide Seiten ihre Verpflichtung erfullen Tritt diese Bedingung nicht ein hat die Gegenseite die Wahl Erfullung oder Vertragsauflosung zu verlangen Beides geschieht durch Erhebung der Klage Es steht jedoch im Ermessen des Richters ob die Vertragsverletzung zur unmittelbaren Aufhebung des Vertrages fuhrt hierbei berucksichtigt er insbesondere das Verschulden und die Schwere des Vertragsverstosses 6 Ce qui importe c est que le contrat n assure plus l utilite economique qu il poursuivait Es kommt darauf an ob der Vertrag nicht mehr den bezweckten wirtschaftlichen Nutzen sicherzustellen vermag Philippe Malaurie Laurent Aynes Les obligations 1990 n 740 Das Common Law kennt nur einen einheitlichen Tatbestand der Vertragsverletzung Hierfur haftet der Schuldner wegen Vertragsbruchs englisch breach of contract verschuldensunabhangig weil der Vertrag als Garantieversprechen aufgefasst wird 6 It is axiomatic that in relation to claims for damages for breach of contract it is in general immaterial why the defendant failed to fulfill his obligation and certainly no defence to plead that he had done his best Lord Edmund Davis Raineri v Miles 1981 AC 1050 HL auf S 1086 Eine Vertragspartei ist nach den Grundsatzen des Common Law zur Gegenleistung aus einem Vertrag verpflichtet wenn die andere Partei ihre Vertragspflichten im Wesentlichen erfullt hat englisch substantial performance Dann ist die Gegenleistung fallig wobei aufgrund einer Minderleistung Schadensersatz englisch damage fallig wird Eine wesentliche Vertragsverletzung englisch material breach of contract erfordert dagegen keine Gegenleistung Dazu gehort unter Umstanden auch die verspatete Leistung englisch delay in performance Die Unterscheidung zwischen der Verletzung von Hauptpflichten oder vertraglichen Nebenpflichten ist dem Common Law fremd 8 Die Rechtsfolge dieser Konstruktion ist eine dreifache Die Unterscheidung danach ob der Schuldner gar nicht zu spat oder anders leistet spielt keine Rolle Der Schuldner kann sich nicht darauf berufen dass ihm oder seinen Hilfspersonen kein Vorwurf gemacht werden kann und ein besonderes Mangelgewahrleistungsrecht ist im Common law uberflussig da es sich auch hier nur um Haftung aus breach of contract handelt Freilich kann auch das Common law nicht umhin mogliche Leistungshindernisse des Schuldners zu berucksichtigen Dies tut es jedoch nicht im Rahmen einer Prufung des Verschuldens sondern der Frage inwieweit nach dem Sinn des Vertrages uberhaupt eine Garantie ubernommen wurde 6 Im Gegenzug besteht grundsatzlich kein Anspruch auf Erfullung in natura specific performance sondern entsprechend der historischen Entwicklung aus der trespass Klage siehe Action of assumpsit nur auf Schadensersatz in Geld Das UN Kaufrecht behandelt in Art 25 CISG die wesentliche Vertragsverletzung englisch material breach of contract die in besonders schwerwiegenden Pflichtverletzungen bestehen muss 9 Wesentlich bedeutet dass die Vertragsverletzung fur eine Vertragspartei derartige Nachteile bringt dass ihr im Wesentlichen entgeht was sie nach dem Vertrag hatte erwarten durfen Diese Folge muss von der vertragsbruchigen Partei vorhergesehen worden sein oder mindestens hatte eine vernunftige dritte Person sie vorhersehen mussen 10 Liegen diese Voraussetzungen vor kann der Kaufer Art 49 Abs 1a CISG oder Verkaufer Art 64 Abs 1b CISG Vertragsaufhebung oder Nachlieferung Art 46 Abs 2 CISG verlangen Bei der wesentlichen Vertragsverletzung ist jedoch nicht allein die Schwere der Mangel entscheidend sondern vielmehr ob durch das Gewicht der Vertragsverletzung das Erfullungsinteresse des Kaufers im Wesentlichen entfallen ist Kann er die Kaufsache wenn auch unter Einschrankungen dauerhaft nutzen wird eine wesentliche Vertragsverletzung vielfach zu verneinen sein 11 Im EU Recht regelt Art 258 AEUV den Verstoss eines EU Mitgliedstaats gegen die Verpflichtungen aus dem EU Vertrag der Verstoss ist durch die EU Kommission festzustellen Bei dem anschliessenden Vertragsverletzungsverfahren konnen sowohl die EU Kommission sog Aufsichtsklage Art 258 AEUV als auch die EU Mitgliedstaaten sog Staatenklage Art 259 AEUV Verstosse eines Mitgliedstaates gegen das EU Recht geltend machen Der betroffene Staat erhalt Gelegenheit zur Stellungnahme Kommt der Staat dieser Stellungnahme innerhalb der von der Kommission gesetzten Frist nicht nach so kann die Kommission den Gerichtshof der Europaischen Union anrufen Dieser setzt das Vertragsverletzungsverfahren in Gang das den betroffenen Staat gemass Art 260 AEUV dazu zwingt Massnahmen zu ergreifen die sich aus dem Urteil des Gerichtshofs ergeben Siehe auch BearbeitenSchuldnerverzug Osterreich Schuldnerverzug Schweiz Literatur BearbeitenKonrad Zweigert Hein Kotz Einfuhrung in die Rechtsvergleichung 3 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 1996 36 Vertragsverletzung S 484 151 Einzelnachweise Bearbeiten Ulrich Huber Leistungsstorungen Band I 1999 S 59 Guenter Heinz Treitel On the Law of Contract 2007 S 832 Fritz Giese Handbuch der Arbeitswissenschaft 1930 S 399 BAGE 35 179 Carl Creifelds Creifelds Rechtsworterbuch 2000 S 1018 a b c d Konrad Zweigert Hein Kotz Einfuhrung in die Rechtsvergleichung 3 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 1996 S 501 509 Code Napoleon Ed seule officielle pour le Grand Duche de Berg Dusseldorf 1810 S 498 Ingeborg Schwenzer Pascal Hachem Christopher Kee Global Sales and Contract Law 2012 Rn 41 34 ff Christian Siller Internationales UN Kaufrecht 2009 S 42 Christian Siller Internationales UN Kaufrecht 2009 S 42 f BGH Urteil vom 24 September 2014 Az VIII ZR 394 12Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4188089 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vertragsverletzung amp oldid 232632884