www.wikidata.de-de.nina.az
Das Bundesarbeitsgericht BAG in Erfurt ist das letztinstanzliche Gericht der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit und damit einer der funf obersten Gerichtshofe der Bundesrepublik Deutschland Deutschland Bundesarbeitsgericht BAG p1Staatliche Ebene BundStellung Oberster Gerichtshof des BundesAufsichts organ e Bundesministerium fur Arbeit und SozialesBestehen seit April 1954Hauptsitz Erfurt Thuringen Thuringen 40 Abs 1 ArbGG Leitung Inken Gallner Prasidentin Rudiger Linck Vizeprasident Website www bundesarbeitsgericht deAussenansicht 2011Grosser SitzungssaalFoyerJapanischer Garten uber dem Foyer zu den Sitzungssalen in Hohe der umliegenden BibliothekBibliothekVorhofAls Behorde ist das Bundesarbeitsgericht dem Bundesministerium fur Arbeit und Soziales unterstellt und unterliegt dessen Dienstaufsicht 1 In seiner Tatigkeit als Gericht ist es jedoch unabhangig In den anderen Staaten des deutschen Sprachraums existiert kein eigenstandiges oberstes Arbeitsgericht die letztinstanzlichen Entscheidungen in Arbeitssachen sind dort Teil der Zustandigkeit des obersten Zivilgerichts Dieses heisst in Liechtenstein Furstlicher Oberster Gerichtshof in Luxemburg Oberster Gerichtshof in Osterreich Oberster Gerichtshof und in der Schweiz Bundesgericht Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte und Sitz 2 Aufgaben 3 Beschaftigte und Arbeitsweise 4 Geschaftsverteilung 5 Grosser Senat 6 Prasidenten und Vizeprasidenten 7 Gebaude in Erfurt 8 Amtstracht 9 Bibliothek 10 Literatur 11 Dokumentation 12 Siehe auch 13 Weblinks 14 EinzelnachweiseGeschichte und Sitz BearbeitenDie Arbeitsgerichtsbarkeit wurde erst nach dem Zweiten Weltkrieg vollstandig von der ordentlichen Gerichtsbarkeit getrennt 2 Das 1949 in Kraft getretene Grundgesetz sah in Art 96 Abs 1 der im Grundsatz dem heutigen Art 95 Abs 1 entspricht die Arbeitsgerichtsbarkeit als selbstandigen Zweig des Rechtssystems mit einem eigenen obersten Gerichtshof vor Umgesetzt wurde diese verfassungsrechtliche Vorgabe mit dem am 1 Oktober 1953 in Kraft getretenen Arbeitsgerichtsgesetz durch welches das Bundesarbeitsgericht eingerichtet wurde Es nahm seine Rechtsprechungstatigkeit im April 1954 in Kassel auf Im Zuge der deutschen Einheit beschloss die Unabhangige Foderalismuskommission im Mai 1992 das Bundesarbeitsgericht nach Thuringen zu verlegen Im Jahre 1993 wurde die Landeshauptstadt Erfurt als kunftiger Gerichtssitz festgelegt Seit dem 1999 erfolgten Umzug von Kassel nach Erfurt hat das Gericht seinen Sitz auf dem Gelande des ehemaligen Hornwerks der Zitadelle Petersberg Vor allem seit 2020 kam es zu einer verstarkten Diskussion um die Aufarbeitung von NS Vergangenheiten fruherer Richter und deren Einfluss auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts 3 4 Aufgaben BearbeitenAufgabe des Bundesarbeitsgerichts ist die Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts sowie die Fortbildung des Rechts in den Bereichen in denen der Gesetzgeber unbewusst keine abschliessenden Regelungen geschaffen oder die nahere Ausgestaltung des Rechts bewusst den Gerichten uberlassen hat z B im Arbeitskampfrecht 5 Das Bundesarbeitsgericht entscheidet uber Revisionen gegen Urteile der Landesarbeitsgerichte Die Revision muss grundsatzlich durch das Landesarbeitsgericht zugelassen werden 72 Abs 1 ArbGG In Betracht kommende Zulassungsgrunde sind nach 72 Abs 2 ArbGG eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage von grundsatzlicher Bedeutung eine Abweichung von einer Entscheidung eines anderen gleich oder hoherrangigen Spruchkorpers ein absoluter Revisionsgrund oder ein entscheidungserheblicher Verstoss gegen die Pflicht zur Gewahrung rechtlichen Gehors Sollte das Landesarbeitsgericht die Revision nicht zulassen besteht die Moglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde 72a ArbGG uber welche das Bundesarbeitsgericht entscheidet Gibt es der Nichtzulassungsbeschwerde statt ist die Revision zugelassen Gegen Beschlusse der Landesarbeitsgerichte kann Rechtsbeschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht eingelegt werden die unter denselben Voraussetzungen wie eine Revision zugelassen werden muss 5 In Ausnahmefallen kann sofern die Beteiligten einverstanden sind auch eine Entscheidung eines Arbeitsgerichts direkt beim Bundesarbeitsgericht angefochten werden sog Sprungrevision 76 ArbGG beispielsweise bei Rechtsstreitigkeiten uber Tarifvertrage Massnahmen des Arbeitskampfes oder Fragen der Vereinigungsfreiheit 5 Wie alle Revisionsgerichte trifft das Bundesarbeitsgericht in der Regel keine Tatsachenfeststellungen sondern uberpruft die angefochtenen Entscheidungen ausschliesslich im Hinblick darauf ob sie Rechtsfehler enthalten Erachtet es eine Revision als unbegrundet so wird sie verworfen und das angefochtene Urteil wird rechtskraftig Ist die Revision hingegen begrundet so kann das Bundesarbeitsgericht wenn alle zur Entscheidung erforderlichen Tatsachenfeststellungen in der Urteilsbegrundung zu finden sind das Urteil abandern Fehlen entscheidungserhebliche Tatsachenfeststellungen so wird der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung an das Landesarbeitsgericht zuruckverwiesen 5 Beschaftigte und Arbeitsweise Bearbeiten nbsp Das Bundesarbeitsgericht fallt Grundsatzentscheidungen zur Aussperrung im Streit zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern Kassel 1980 Das Gericht ist in zehn Senate gegliedert denen jeweils drei oder vier Berufsrichter angehoren insgesamt 38 Richter Stand November 2018 Der Frauenanteil unter den Richtern betragt derzeit Stand November 2018 mit 17 von 38 Personen knapp 45 Prozent 6 Weiterhin hat das Gericht 118 nichtrichterliche Beschaftigte und es werden durchschnittlich elf wissenschaftliche Mitarbeiter beschaftigt Stand 2018 welche die Richter bei ihrer Tatigkeit unterstutzen Die Senate entscheiden in der Besetzung mit drei Berufsrichtern einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern sowie je einem ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vor dem Bundesarbeitsgericht mussen sich die Parteien in der Regel durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen Zur Vertretung berechtigt ist jeder bei einem deutschen Gericht zugelassene Rechtsanwalt 5 Findet eine mundliche Verhandlung Regelfall statt oder wird eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach Zustimmung der Parteien getroffen so wird anschliessend im Fall von Revisionsverfahren durch Urteil entschieden wohingegen in Rechtsbeschwerdeverfahren Entscheidungen nach Beratung Regelfall ahnlich wie schriftliches Verfahren keine Zustimmung der Beteiligten notwendig oder nach mundlicher Anhorung durch Beschluss erfolgen Geschaftsverteilung BearbeitenDie Zustandigkeit des jeweiligen Senats richtet sich nach den zu entscheidenden Rechtsfragen und ergibt sich aus dem Geschaftsverteilungsplan der Stand September 2020 wie folgt aussieht 1 Senat Materielles Betriebsverfassungs Personalvertretungs und Sprecherausschussrecht Vereinigungsfreiheit Tariffahigkeit und Tarifzustandigkeit Arbeitskampfrecht Vorsitzende Inken Gallner 1 Beisitzerin Martina Ahrendt 2 Beisitzerin Ursula Rinck2 Senat Beendigung von Arbeitsverhaltnissen durch Kundigungen sowie daran anschliessende Abfindungs und Weiterbeschaftigungsanspruche Ersetzung der Zustimmung zur Kundigung Vorsitzender Ulrich Koch 1 Beisitzer Jan Malte Niemann 2 Beisitzer Guido Schlunder3 Senat Betriebliche Altersversorgung einschliesslich Versorgungsschaden Vorsitzende Stephanie Rachor 1 Beisitzer Matthias Waskow 2 Beisitzer Sebastian Roloff4 Senat Tarifvertragsrecht und Anwendung eines Tarifvertrages in seiner Gesamtheit auf ein Arbeitsverhaltnis Anwendung eines Tarifvertrags im Betrieb Ein Hoher Um und Ruckgruppierungen Vorsitzender Jurgen Treber 1 Beisitzerin Maren Rennpferdt 2 Beisitzerin Saskia Klug 3 Beisitzer Christoph Betz5 Senat Arbeitsentgeltanspruche einschliesslich Naturalvergutungen und Arbeitszeitkonten Annahmeverzugsvergutung Mindestentgelte Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen Mutterschutz sowie alle nicht in die Zustandigkeit anderer Senate fallende Rechtsstreitigkeiten Vorsitzender Vizeprasident Rudiger Linck 1 Beisitzer Josef Biebl 2 Beisitzerin Bettina Bubach 3 Beisitzer Karsten Neumann6 Senat Auslegung von Tarifvertragen und ahnlichen Regelungen des offentlichen Dienstes der Alliierten Streitkrafte der uberwiegend von offentlicher Hand gehaltenen Unternehmen und der Religionsgesellschaften kirchliches Mitarbeitervertretungsrecht Insolvenzrecht Kundigung des Arbeitsverhaltnisses ausserhalb des Anwendungsbereichs des Kundigungsschutzgesetzes Kundigung des Berufsausbildungsverhaltnisses Beendigung des Arbeitsverhaltnisses in anderer Weise als durch Kundigung Vorsitzende Karin Spelge 1 Beisitzerin Annette Volk 2 Beisiterin Claudia Wemheuer 3 Beisitzer Ronny Heinkel7 Senat Beendigung von Arbeitsverhaltnissen aufgrund einer Befristung oder Bedingung oder aufgrund des Arbeitnehmeruberlassungsgesetzes sowie daran jeweils anschliessende Anspruche auf Weiterbeschaftigung formelles Betriebsverfassungs Personalvertretungs und Sprecherausschussrecht Beschlussverfahren einer nach dem SGB IX gebildeten Arbeitnehmervertretung Mitbestimmung bei personellen Einzelmassnahmen Vorsitzende Kristina Schmidt 1 Beisitzer Oliver Klose 2 Beisitzer Anno Hamacher 3 Beisitzerin Sandra Wullenkord8 Senat Schadensersatz Entschadigungen Vertragsstrafen Betriebsubergang und damit verbundene Kundigungen sowie daran anschliessende Anspruche auf Weiterbeschaftigung Wiedereinstellung und Abfindungen Vorsitzende Gunter Spinner 1 Beisitzer Markus Krumbiegel 2 Beisitzerin Anke Berger 3 Beisitzer Fabian Pulz9 Senat Urlaubsrecht Urlaubsgeld Elternzeit Altersteilzeit und andere Formen des Vorruhestands Zeugnisse Arbeitspapiere und Personalakten Anspruche auf Begrundung eines Arbeitsverhaltnisses Arbeitnehmerstatus Konkurrentenklage im offentlichen Dienst Art 33 Abs 2 GG Arbeits und Gesundheitsschutz Arbeitnehmererfindungsrecht Aufwendungsersatz Berufsbildung Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX Vorsitzender Heinrich Kiel 1 Beisitzerin Margot Weber 2 Beisitzer Jens Suckow 3 Beisitzer Ralf Zimmermann 4 Beisitzerin Ingebjorg Darsow Faller10 Senat Gratifikationen Aktienoptionen und Sondervergutungen ergebnisorientierte Zahlungen einschliesslich Akkord und Pramienlohn Zielvereinbarungen Zulagen Zuschlage und Ausgleich fur unter besonderen Umstanden geleistete Arbeit Wettbewerbs Handelsvertreter und Zwangsvollstreckungsrecht Arbeits und Beschaftigungspflicht Rechtsstreite die das Verhaltnis zu einer gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien betreffen Vorsitzender Waldemar Reinfelder 1 Beisitzerin Ulrike Brune 2 Beisitzer Sascha Pessinger 3 Beisitzerin Eva Gunther Graff 4 Beisitzerin Claudia NowakGrosser Senat BearbeitenWill ein Senat in einer Rechtsfrage von einer Entscheidung eines anderen Senats abweichen so muss er gemass 45 Abs 2 ArbGG den Grossen Senat anrufen welcher dann uber den Fall entscheidet Ausserdem kann ein Senat eine Rechtsfrage von grundsatzlicher Bedeutung dem Grossen Senat zur Entscheidung vorlegen wenn das nach seiner Auffassung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist 45 Abs 4 ArbGG Der Grosse Senat setzt sich gemass 45 Abs 5 ArbGG aus dem Prasidenten des Gerichts je einem in der Geschaftsverteilung bestimmten Berufsrichter aus jedem Senat und je drei ehrenamtlichen Richtern aus den Kreisen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen Prasidenten und Vizeprasidenten BearbeitenPrasidenten des Bundesarbeitsgerichts Nr Name Lebensdaten Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit1 Hans Carl Nipperdey 1895 1968 12 April 1954 31 Januar 19632 Gerhard Muller 1912 1997 26 Februar 1963 31 Dezember 19803 Otto Rudolf Kissel 1929 2022 1 Januar 1981 31 Januar 19944 Thomas Dieterich 1934 2016 4 Februar 1994 30 Juni 19995 Hellmut Wissmann 1940 2022 5 Juli 1999 28 Februar 20056 Ingrid Schmidt 1955 1 Marz 2005 30 September 20217 Inken Gallner 1964 24 Januar 2022 im AmtVizeprasidenten des Bundesarbeitsgerichts 1 Nr Name Lebensdaten Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit1 Wilhelm Konig 1905 1981 1 Januar 1970 31 Mai 19732 Fritz Poelmann 1913 1977 4 Juli 1973 28 Juli 19773 Hermann Stumpf 1912 1997 1 Dezember 1977 31 Oktober 19804 Friedrich Auffarth 1918 2004 7 November 1980 31 Januar 19865 Dirk Neumann 1923 1 Februar 1986 30 April 19906 Gisela Michels Holl 1928 11 Mai 1990 30 September 19937 Karl Heinz Peifer 1937 1 Oktober 1993 31 August 20028 Hans Jurgen Dorner 1944 1 September 2002 30 September 20099 Rudi Muller Gloge 1951 1 Oktober 2009 31 Januar 201710 Rudiger Linck 1959 20 Juni 2017 im Amt1 Vom 1 Oktober 1972 bis zum 30 Januar 1976 lautete die Amtsbezeichnung standiger Vertreter des Prasidenten Gebaude in Erfurt Bearbeiten nbsp Jurgen Partenheimer Weltachse hier noch Nationalmuseum Peking 2000Am 22 November 1999 nahm das Bundesarbeitsgericht seinen Dienstbetrieb in Erfurt auf in einem neuen Dienstgebaude das von der Architektin Gesine Weinmiller entworfen und zwischen 1996 und 1999 realisiert wurde Der Entwurf hatte sich in einem 1995 europaweit ausgeschriebenen Architektenwettbewerb mit 167 Wettbewerbsarbeiten durchgesetzt Im Jahr 2000 wurde das realisierte Gebaude mit dem Thuringer Staatspreis fur Architektur und Stadtebau ausgezeichnet Verlauf und Lage des ehemals auf dem Grundstuck befindlichen Hornwerks werden symbolisch im umgebenden Park durch einen Granitweg dargestellt Der rechteckige kompakt wirkende viergeschossige Baukorper hat zwei Innenhofe und ist nach Norden ausgerichtet Seine Energie sparende Klimahaut lasst mit den vielen Fenstern das Gebaude trotz der Kompaktheit offen wirken Im Inneren des Gebaudes dominieren dunkle amerikanische Eichentone und Natursteinboden aus blassgrunem Tessiner Gneis Uber ein naturbelichtetes zweigeschossiges Foyer sind alle offentlichen Bereiche erschlossen wie die Verhandlungssale das Casino oder die Bibliothek die im ersten Obergeschoss den einen Innenhof des Gebaudes umschliesst Das fur kunftige Nutzungen flexible Achsraster ist zu einem Drittel durch massive Schieferpaneele ausgefullt die im 2 1 Wechsel mit den Fensterelementen angeordnet wurden und uber die Etagen versetzt zueinander stehen Durch diesen Versatz erhalten die Fassaden aus Theumaer Schiefer ein leicht wirkendes Formenspiel In deren gefrasten Schieferpaneelen befinden sich mit emaillierter Schrift verzierte bewegliche Glasschiebeladen als Sonnenschutz Der kaum wahrnehmbare Text der die Sonne filtert stellt den sich endlos wiederholenden ersten Absatz des ersten Artikels des Grundgesetzes dar Der Landschaftsarchitekt Dieter Kienast zeichnet fur die Gestaltung der umgebenden Parkanlage verantwortlich Die Kunst am Bau stammt von Ulrike Drasdo Katharina Grosse Veronika Kellendorfer Klaus Kienold Jurgen Partenheimer Ricardo Saro Remy Zaugg und Ian Hamilton Finlay Die Anschrift am Hugo Preuss Platz 1 erinnert an einen deutschen Staatsrechtler der 1918 1919 den Entwurf einer demokratischen Reichsverfassung erarbeitete der Grundlage fur die Weimarer Verfassung und damit auch fur das heutige deutsche Grundgesetz wurde Amtstracht BearbeitenDie Amtstracht fur die Richter und die Urkundsbeamten am Bundesarbeitsgericht wurde mit der Anordnung des Bundesprasidenten uber die Amtstracht bei dem Bundesarbeitsgericht und bei dem Bundessozialgericht 7 festgelegt Die Amtstracht besteht aus einer Amtsrobe und einem Barett Der Besatz an der karmesinroten Amtsrobe und am Barett ist abhangig von der Funktion Fur Richter ist der Besatz aus Seide fur das Urkundspersonal aus Wollstoff Am Barett tragt der Prasident des Bundesarbeitsgerichts drei Schnure in Gold ein Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht zwei Schnure in Gold und ein Richter am Bundesarbeitsgericht zwei karmesinrote Schnure Die Baretts werden heute lediglich noch zur Vereidigung von ehrenamtlichen Richtern oder im Grossen Senat getragen Die fruher ubliche weisse Halsbinde wurde durch weisse Krawatten und Hemden ersetzt Weibliche Bundesrichter tragen lediglich eine weisse Bluse Bibliothek BearbeitenDas Bundesarbeitsgericht verfugt uber eine juristische arbeitsrechtliche Spezialbibliothek mit etwa 98 000 Banden und etwa 270 laufenden Fachzeitschriften Als Gerichtsbibliothek steht diese in erster Linie den Richtern und Mitarbeitern des Gerichts zur Verfugung Daruber hinaus konnen auch Externe die Bibliothek im Rahmen der Benutzungsordnung die Bibliothek nutzen 8 Literatur BearbeitenHartmut Oetker Ulrich Preis Volker Rieble Festschrift 50 Jahre Bundesarbeitsgericht Verlag C H Beck 1 Auflage Munchen 2004 ISBN 3 406 51533 9 Gesine Weinmiller Klaus Kinold Das Bundesarbeitsgericht zu Erfurt Richter Verlag 2003 ISBN 3 933807 41 7 Dokumentation BearbeitenMDR Investigativ Nazi Richter am Bundesarbeitsgericht Doku auf YouTube 3 Dezember 2020 Siehe auch BearbeitenListe der Richter am Bundesarbeitsgericht Liste deutscher Gerichte Landesarbeitsgericht Arbeitsgericht Entscheidungen des BundesarbeitsgerichtsWeblinks Bearbeiten nbsp Commons Bundesarbeitsgericht Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Website des Bundesarbeitsgerichts Ubersicht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Bundesarbeitsgericht in Erfurt Memento vom 20 Januar 2008 im Internet Archive Steffen Rassloff Moderne in historischem Umfeld Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt In Thuringer Allgemeine 27 September 2014 Falk Jaeger Subtiles Spiel mit Innen und Aussen Gesine Weinmillers Deutsches Bundesarbeitsgericht in Erfurt In Neue Zurcher Zeitung NZZ 24 November 1999 Urteile des Bundesarbeitsgerichtes im VolltextEinzelnachweise Bearbeiten Arbeitsgerichtsgesetz 40 Absatz 2 Einrichtung Wolfgang Linsenmaier Geschichte der Arbeitsgerichtsbarkeit In bundesarbeitsgericht de abgerufen am 30 Mai 2012 David Klaubert Fruhere Bundesrichter Tief verstrickt in NS Verbrechen In FAZ NET ISSN 0174 4909 faz net abgerufen am 28 August 2022 Arbeit Bundesgericht startet Forschungsprojekt zu NS Vergangenheit In Die Zeit 29 September 2021 abgerufen am 28 August 2022 a b c d e Aufgaben des Bundesarbeitsgerichts und Rechtsmittel In bundesarbeitsgericht de abgerufen am 30 Mai 2012 Bundesarbeitsgericht Geschaftsverteilung November 2018 abgerufen am 1 November 2018 Text der Anordnung PDF Datei 20 kB Hannes Berger Der Zugang zu Gerichtsbibliotheken Eine kulturrechtliche Untersuchung am Beispiel der obersten Gerichtshofe des Bundes In Zeitschrift fur Landesverfassungsrecht und Landesverwaltungsrecht ZLVR 2 2021 S 34 45 online Bundesgerichte der Bundesrepublik DeutschlandVerfassungsgerichtsbarkeit Bundesverfassungsgericht nbsp Ordentliche Gerichtsbarkeit Bundesgerichtshof BundespatentgerichtArbeitsgerichtsbarkeit BundesarbeitsgerichtFinanzgerichtsbarkeit BundesfinanzhofSozialgerichtsbarkeit BundessozialgerichtVerwaltungsgerichtsbarkeit aktuell Bundesverwaltungsgericht Truppendienstgerichte Nord und Sudehemalig Bundesdisziplinarhof Bundesdisziplinarkammern Bundesdisziplinargericht Truppendienstgerichte Mitte A B C D E FSiehe auch Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshofe des BundesArbeitsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland BundesarbeitsgerichtLandesarbeitsgericht Baden Wurttemberg Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg Landesarbeitsgericht Bremen Landesarbeitsgericht Dusseldorf Landesarbeitsgericht Hamm Landesarbeitsgericht Hamburg Hessisches Landesarbeitsgericht Landesarbeitsgericht Koln Landesarbeitsgericht Mecklenburg Vorpommern Landesarbeitsgericht Munchen Landesarbeitsgericht Niedersachsen Landesarbeitsgericht Nurnberg Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz Landesarbeitsgericht Saarland Landesarbeitsgericht Sachsen Anhalt Sachsisches Landesarbeitsgericht Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein Thuringer LandesarbeitsgerichtPrasidenten des Bundesarbeitsgerichts Hans Carl Nipperdey 1954 1963 Gerhard Muller 1963 1980 Otto Rudolf Kissel 1981 1994 Thomas Dieterich 1994 1999 Hellmut Wissmann 1999 2005 Ingrid Schmidt 2005 2021 Inken Gallner seit 2022 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten 50 97742 11 01427 Koordinaten 50 58 38 7 N 11 0 51 4 O Normdaten Korperschaft GND 2116689 4 lobid OGND AKS LCCN no2003009864 VIAF 158960509 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundesarbeitsgericht amp oldid 236942830