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Die Finanzgerichtsbarkeit gehort zur Fachgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland Ihre wichtigste Aufgabe ist die Gewahrung von Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte z B Steuerbescheide der Finanzbehorden Art 108 Abs 6 GG Inhaltsverzeichnis 1 Zustandigkeit 2 Aufbau 3 Verfahren 4 Spruchkorper 5 Sonstiges 6 Siehe auch 7 Literatur 8 WeblinksZustandigkeit Bearbeiten nbsp Gerichtsorganisation in Deutschland Makroebene Die Finanzgerichtsbarkeit entscheidet uber offentlich rechtliche Streitigkeiten in Abgabenangelegenheiten soweit die Abgaben von Bundes oder Landesbehorden verwaltet werden sowie uber berufsrechtliche Streitigkeiten der Steuerberater nach dem Steuerberatungsgesetz Landesbehorden in diesem Sinne sind vor allem aber nicht nur die Finanzamter Bundesbehorden und die Zollamter Sie ist von der Verwaltungsgerichtsbarkeit abzugrenzen Diese ist fur die nicht abgabenrechtlichen offentlich rechtlichen Streitigkeiten zustandig Aufbau BearbeitenDer Aufbau der Finanzgerichtsbarkeit ist anders als der der ubrigen Gerichtsbarkeiten zweistufig Die Finanzgerichte sind obere Landesgerichte In den 16 Landern bestehen insgesamt 18 Finanzgerichte zu Namen und Sitz siehe hier Einziges Rechtsmittel gegen das Urteil ist die Revision Diese fuhrt wenn sie zugelassen wird 115 FGO zum Bundesfinanzhof in Munchen Ansonsten kann die Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden 116 FGO Anders als bei den anderen Gerichtsbarkeiten existiert innerhalb der Finanzgerichtsbarkeit keine zwischengelagerte Rechtsmittelinstanz namens Oberfinanzgericht Verfahren BearbeitenDie Verfahren vor den Finanzgerichten finden nach den Vorschriften der FGO statt Vertretungsbefugt sind Rechtsanwalte Steuerberater und Wirtschaftsprufer Vor dem Bundesfinanzhof aber nicht vor den Finanzgerichten besteht Vertretungszwang durch einen Angehorigen dieser Berufsgruppen Die Klagearten bestimmen sich nach der Finanzgerichtsordnung sind aber im Wesentlichen identisch mit denen der Verwaltungsgerichtsbarkeit Spruchkorper BearbeitenDie Spruchkorper bei den Gerichten erster Instanz den Finanzgerichten sind entweder der Senat mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern oder aber der Berichterstatter als Einzelrichter Der Bundesfinanzhof entscheidet mit funf Berufsrichtern im Senat Sonstiges BearbeitenWegen des besonderen Rechtsgebiets unterscheiden sich die Finanzrichter in einigen Bundeslandern auch durch das Tragen einer andersfarbigen tiefblauen Robe von den Richtern der anderen Gerichtsbarkeiten Siehe auch BearbeitenZu Namen und Sitz der Finanzgerichte siehe Liste deutscher Gerichte Finanzgerichtsbarkeit Literatur BearbeitenJurgen Schmidt Troje Heide Schaumburg Der Steuerrechtsschutz 3 Auflage Otto Schmidt Verlag Koln 2008 ISBN 978 3 504 16562 8 Weblinks BearbeitenText der FinanzgerichtsordnungBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4017179 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Finanzgerichtsbarkeit amp oldid 206452235