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Fachgericht ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Zu den Fachgerichten der Europaischen Union siehe Fachgericht EU Der Begriff Fachgerichtsbarkeit Fachgerichte bezeichnet in Deutschland bestimmte Teile der staatlichen Gerichtsbarkeit Inhaltsverzeichnis 1 Abgrenzung zur Verfassungsgerichtsbarkeit 2 Abgrenzung untereinander 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseAbgrenzung zur Verfassungsgerichtsbarkeit BearbeitenIn dem gebrauchlichsten Sinne bezeichnet Fachgericht jedes Gericht das nicht Verfassungsgericht ist Fachgerichtsbarkeiten in diesem Sinne sind die in Art 95 Abs 1 des Grundgesetzes GG vorgesehenen Gerichtszweige die ordentliche Gerichtsbarkeit die Arbeitsgerichtsbarkeit die Verwaltungsgerichtsbarkeit die Finanzgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit Gegenbegriff ist dann die Verfassungsgerichtsbarkeit Die Verfassungsgerichtsbarkeit ist nach dem kontinentaleuropaischen Trennungsmodell ausschliesslich fur verfassungsrechtliche Streitigkeiten zustandig und entscheidet mithin nicht letztinstanzlich uber nichtverfassungsrechtliche Streitigkeiten 1 Das deutsche Bundesverfassungsgericht betont daher stets dass es keine Superrevisionsinstanz sei 2 Bei Zweifeln an der Verfassungsmassigkeit eines entscheidungerheblichen Gesetzes haben die Fachgerichte ihr Verfahren auszusetzen und die Verfassungsgerichtsbarkeit anzurufen Art 100 GG Auch Osterreich Osterreichischer Verfassungsgerichtshof Italien Corte Costituzionale und Polen Trybunal Konstytucyjny haben eine spezifische Verfassungsgerichtsbarkeit Das Schweizer Bundesgericht und der US Supreme Court uben dagegen als oberste Gerichte der Fachgerichtsbarkeit zugleich Funktionen der Verfassungsgerichtsbarkeit aus Einheitsmodell Abgrenzung untereinander BearbeitenGelegentlich wird der Begriff der Fachgerichtsbarkeit auch zur Abgrenzung der Nicht Verfassungsgerichte untereinander verwendet Dabei geht es um die Abgrenzung der sachlichen Zustandigkeit insbesondere der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Unterschied zu den sonstigen Fachgerichten 12 13 GVG Diese Abgrenzung kommt auch in einer bestimmten Gerichtsorganisation zum Ausdruck Weder zur ordentlichen Gerichtsbarkeit noch zu den sonstigen Fachgerichten zahlen die in Art 96 GG genannten Dienst Disziplinar und Patentgerichte sowie Schiedsgerichte und Berufsgerichte Literatur BearbeitenChristian Starck Verfassungsgerichtsbarkeit und Fachgerichte JZ 1996 S 1033 1042 Martin Duwel Kontrollbefugnisse des Bundesverfassungsgerichts bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen Zu einem Kooperationsverhaltnis von Fach und Verfassungsgerichtsbarkeit Studien und Materialien zur Verfassungsgerichtsbarkeit Band 82 Nomos Baden Baden 2000 ISBN 978 3 7890 6466 1 Rudiger Zuck Bundesverfassungsgericht und Fachgerichtsbarkeit JZ 2007 S 1036 1042 Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer Hrsg Verfassungsrecht und einfaches Recht Verfassungsgerichtsbarkeit und Fachgerichtsbarkeit Primar und Sekundarrechtsschutz im Offentlichen Recht Veroffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer 61 De Gruyter Berlin Boston 2002 ISBN 978 3 11 089874 3Weblinks BearbeitenHelmut Russmann Uberblick uber die verschiedenen Gerichtsbarkeiten in Deutschland Skript zur Vorlesung fur den Fachbereich Wirtschaftswissenschaft im Sommersemester 1994 Bernhard Stuer Caspar David Hermanns Der verfassungsrechtliche Rahmen einer Vereinheitlichung der offentlich rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten ohne Jahr Konstantin Kublaschvili Bjorn G Schubert Die Kontrolldichte des Bundesverfassungsgerichts bei der Uberprufung fachgerichtlicher Entscheidungen als Modell fur die georgische Gerichtsbarkeit in Verfassung und Recht in Ubersee VRU 40 2007 S 290 313 Statistisches Bundesamt Gerichte und Personal Zahl der Gerichte nach Landern am 31 Dezember 2012Einzelnachweise Bearbeiten Bundesverfassungsgericht in standiger Rechtsprechung etwa Beschluss vom 1 April 2015 2 BvR 3058 14 Rz 21 Martin Schulz Verfassungsgerichtsbarkeit im globalen Kontext GIGA FOCUS Nr 5 2010Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fachgerichtsbarkeit amp oldid 224443673