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Gerichtsbarkeit bezeichnet zum einen die Gesamtheit der in der Regel staatlichen Gerichte die der Rechtsprechung oder der sonstigen Rechtspflege dienen und zum anderen die Verwirklichung der Rechtsordnung durch eben Genanntes Zudem werden die einzelnen Gerichtszweige Gerichtsbarkeiten genannt Zur Struktur der Gerichtsbarkeit heute siehe Hauptartikel Rechtsweg Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgeschichte 2 Arten der Gerichtsbarkeit 3 Supranationale Gerichtsbarkeit 4 Schiedsgerichtsbarkeit 5 Gerichtswesen in anderen Landern 6 Siehe auch 7 WeblinksRechtsgeschichte BearbeitenHistorisch waren die hohe und niedere Gerichtsbarkeit der weltlichen Gewalten zu unterscheiden Davon unabhangig existierte noch die kirchliche Gerichtsbarkeit welche nach dem kanonischen Recht urteilte Die Niedergerichte die sich zumeist unter der Kontrolle der Grundherren befanden urteilten in erster Instanz uber leichtere Vergehen und waren ebenfalls fur das Erbrecht Grenzstreitigkeiten sowie die Registrierung und Uberwachung von Verkaufen zustandig Folter durfte nicht angewendet schwere Leibesstrafen und die Todesstrafe durften nicht verhangt werden Dazu waren nur Obergerichte berechtigt die in anderen Fallen in zweiter Instanz urteilten Vielfach genoss der Adel das Privileg nur vor den Obergerichten erscheinen zu mussen Auch die Obergerichte befanden sich in manchen Landern zumindest teilweise in privatem Besitz in manchen Territorien verfugten auch der Landesfurst oder standische Korporationen uber die hohe Gerichtsbarkeit Auch Grafen kam diese Aufgabe in ihren Grafenschaften zu teil Da sie allerdings auf einem Stand mit Bischofen Klosterabten und dem Klerus waren und diese aufgrund kirchlicher Vorschriften nicht im Blutsgericht beteiligt sein durften wahlten sie einen Vogt der sie vertreten sollte Im europaischen Mittelalter und in der fruhen Neuzeit war die Gerichtsbarkeit ein Recht bestimmter Personen oder Korporationen welches diese auch veraussern oder als Lehen vergeben konnten So das Gericht der Zeidler Erst im Zuge der Entstehung der modernen Gewaltenteilung hat der Staat die Jurisdiktion in seiner Hand und kann sie durch seine Beamten ausuben lassen Die Rechtsprechungsgewalt folgt aus der Souveranitat des Staates und findet ihre Grenze im Volkerrecht Danach kann ein Staat Gerichtsbarkeit im Grundsatz nur innerhalb seines Staatsgebietes und gegenuber seinen eigenen Burgern ausuben Dieser Grundsatz wird durch volkerrechtliche Vertrage durchbrochen die Gerichtszustandigkeiten in Fallen mit internationaler Beruhrung regeln und ebenfalls einige Einschrankungen der Gerichtsbarkeit im Inland nach sich ziehen In diesem Sinne bestimmen 18 20 GVG dass Mitglieder diplomatischer Vertretungen oder Staatsgaste der deutschen Gerichtsbarkeit nicht unterliegen Arten der Gerichtsbarkeit BearbeitenVerfassungsgerichtsbarkeit Kontrolle der Staatsgewalten Konkretisierung und Fortentwicklung des Verfassungsrechts Die ordentliche Gerichtsbarkeit alle burgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen ordentliche Gerichte sind Amtsgericht Landgericht Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof Zivilgerichtsbarkeit bei Rechtsstreitigkeiten der Burger untereinander Freiwillige Gerichtsbarkeit Strafgerichtsbarkeit Verfolgung von Straftaten Die besondere Gerichtsbarkeit Arbeitsgerichtsbarkeit Arbeitsgerichte Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht sind zustandig bei Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und Tarifpartnern Finanzgerichtsbarkeit Klage gegen Finanzbehorden wegen Abgabeangelegenheiten Sozialgerichtsbarkeit Entscheidung in sozialrechtlichen Fragen offentlich rechtlich Verwaltungsgerichtsbarkeit Uberprufung staatlichen Verwaltungshandelns Supranationale Gerichtsbarkeit BearbeitenNeben der nationalen Gerichtsbarkeit gibt es auch die Gerichtsbarkeit supranationaler Gerichte Voraussetzung dafur ist stets dass die beteiligten Staaten ihre Rechtsprechungsgewalt auf die uberstaatliche Organisation ubertragen welche das Gericht tragt und ihre Souveranitat insoweit aufgeben Supranationale Gerichte sind der Europaische Gerichtshof in der Europaischen Union sowie der von den Vereinten Nationen eingerichtete Internationale Gerichtshof und der vom Europarat eingerichtete Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte Schiedsgerichtsbarkeit Bearbeiten nbsp Dieser Abschnitt stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Die Parteien eines Rechtsstreits konnen soweit sie uber den Streitgegenstand verfugen durfen also beispielsweise nicht im Strafrecht ein Schiedsgericht anrufen Wenn beide Parteien sich diesem Schiedsgericht unterwerfen kann das Schiedsgericht eine fur sie verbindliche Entscheidung treffen Die spatere Vollstreckung der Entscheidung verbleibt dabei in der Zustandigkeit des Staates Siehe auch Gewaltmonopol des Staates Die Zustandigkeit eines Schiedsgerichts wird haufig unter Kaufleuten bei grossen oder grenzuberschreitenden Geschaften vereinbart Gerichtswesen in anderen Landern BearbeitenItalien Siehe Gerichtswesen Italien Liechtenstein Siehe Gerichtsorganisation in Liechtenstein Osterreich Siehe Gerichtsorganisation in Osterreich Turkei Siehe Gerichtsorganisation in der Turkei USA Siehe Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten United States Court of Appeals 13 Bundesberufungsgerichte United States District Court Bundesbezirksgericht Siehe auch BearbeitenBlutgerichtsbarkeitWeblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Gerichtsbarkeit Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Ubersicht uber den Gerichtsaufbau in der Bundesrepublik Deutschland PDF 34 kB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4020342 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gerichtsbarkeit amp oldid 229411775