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Dieser Artikel behandelt den Gerichtshof in Strassburg eine Institution des Europarats Er ist nicht zu verwechseln mit dem Europaischen Gerichtshof EuGH in Luxemburg dem obersten Gericht der Europaischen Union Der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte EGMR ist ein auf Grundlage der Europaischen Menschenrechtskonvention EMRK eingerichteter Gerichtshof mit Sitz im franzosischen Strassburg der Akte der Gesetzgebung Rechtsprechung und Verwaltung in Bezug auf die Verletzung der Konvention in allen Unterzeichnerstaaten uberpruft Der EMRK sind alle 46 Mitglieder des Europarats beigetreten Daher unterstehen mit Ausnahme von Belarus Russland und der Vatikanstadt samtliche international anerkannten europaischen Staaten einschliesslich der Turkei Zyperns und der drei Kaukasusrepubliken Armenien Aserbaidschan und Georgien der Jurisdiktion des EGMR 2 Jeder kann mit der Behauptung von einem dieser Staaten in einem Recht aus der Konvention verletzt worden zu sein den EGMR anrufen Prasidentin des Gerichtshofs ist seit dem 1 November 2022 die irische Richterin Siofra O Leary Europaischer Gerichtshof fur Menschenrechte EGMR Staatliche Ebene EuroparatStellung Supranationales judikatives OrganGrundung 1959 initiiert 1998 dauerhaft Hauptsitz Strassburg Frankreich FrankreichVorsitz Irland Siofra O Leary seit 2022 1 Website echr coe intGebaude des Europaischen Gerichtshofes fur Menschenrechte in StrassburgWahrend der EGMR nach seiner Grundung im Jahre 1959 nur mit eingeschrankten Befugnissen im Rahmen des Schutzsystems der EMRK ausgestattet war und seine Bedeutung deshalb vergleichsweise gering blieb hat er spatestens seit seiner grundlegenden Reform im Jahre 1998 enorm an Einfluss gewonnen Gerade in den letzten Jahren hat der EGMR zahlreiche Urteile erlassen die nicht unerheblich in die Rechtsordnung einzelner Staaten eingegriffen und in der Offentlichkeit ein breites Echo gefunden haben Gleichzeitig sieht er sich mit einer standig steigenden Zahl von Beschwerden konfrontiert die zu einer chronischen Uberlastung gefuhrt haben In jungster Zeit wurden verschiedene Massnahmen getroffen um dieses Problems Herr zu werden etwa die Verabschiedung des 14 Zusatzprotokolls zur EMRK das insbesondere die Ablehnung von Beschwerden erleichtert Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1 1 Einrichtung des Gerichtshofs und Entwicklungen bis 1998 1 2 Der neue standige Gerichtshof seit dem 11 Zusatzprotokoll zur EMRK 2 Organisation 2 1 Plenum des EGMR 2 2 Richter 2 2 1 Voraussetzungen 2 2 2 Wahl 2 2 3 Amtszeit 2 2 4 Status 2 3 Sektionen 2 4 Prasident und Kanzlei 2 5 Rechtsprechung 3 Verfahren 3 1 Individualbeschwerde 3 1 1 Einleitung des Verfahrens 3 1 2 Gang des Verfahrens 3 1 2 1 Einzelrichter 3 1 2 2 Ausschuss 3 1 2 3 Kammer 3 1 2 4 Grosse Kammer 3 1 3 Pilotverfahren 3 1 4 Vorlaufige Massnahmen 3 2 Zuruckziehen von erfolgversprechenden Einreichungen 3 3 Staatenbeschwerde 3 4 Gutachtenverfahren 4 Bindungswirkung der Urteile des EGMR 5 Verfahrensstatistik 5 1 Anhangige Verfahren 5 2 Verurteilungsstatistik 6 Bedeutende Entscheidungen 7 Die Beziehungen Russlands zum EGMR 8 Kritik 9 Architektur des Gerichtsgebaudes 10 Siehe auch 11 Literatur 12 Weblinks 13 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenEinrichtung des Gerichtshofs und Entwicklungen bis 1998 Bearbeiten Die am 3 September 1953 3 in Kraft getretene Europaische Menschenrechtskonvention sah auch die Einrichtung einer Gerichtsbarkeit vor welche die Einhaltung der in ihr verburgten Garantien durch die Vertragsstaaten sicherstellen sollte Bis zur Umsetzung dieses Vorhabens vergingen noch funfeinhalb Jahre Nachdem am 21 Januar 1959 die Richter gewahlt wurden konstituierte sich der Gerichtshof am 20 April 1959 im Rahmen einer feierlichen Sondersitzung anlasslich des zehnjahrigen Jubilaums des Europarats Entsprechend der Zahl der Staaten die der EMRK zu diesem Zeitpunkt beigetreten waren gehorten dem ersten Gerichtshof 15 Richter an darunter Hermann Mosler fur Deutschland und Alfred Verdross Drossberg fur Osterreich In seiner dritten Sitzung wahlte der EGMR am 18 September 1959 den Briten Arnold McNair zu seinem ersten Prasidenten Zudem wurden die Verfahrensregeln verabschiedet Zunachst teilte sich der EGMR die Zustandigkeit fur die Uberwachung der Konvention mit der schon 1954 installierten Europaischen Kommission fur Menschenrechte EKMR Letztere fungierte als Beschwerdeinstanz die jede Beschwerde einer Vorprufung unterzog und diese entweder fur unzulassig erklarte oder dem Ministerkomitee des Europarats Bericht erstattete Innerhalb von drei Monaten nach Vorlage dieses Berichts konnten der betroffene Staat oder die EKMR selbst den Gerichtshof anrufen der dann eine endgultige und verbindliche Entscheidung traf Anderenfalls befand das Ministerkomitee uber die Beschwerde Im Gegensatz zu heute war der EGMR anfangs nicht als standiges Gericht konzipiert Zudem war im Grundsatz nur eine Staatenbeschwerde zulassig Der einzelne Burger konnte sich nur dann mit einer Beschwerde an die Kommission wenden wenn der betroffene Staat in einer dahingehenden Erklarung dieses Recht anerkannt hatte Infolgedessen blieb die Zahl der Entscheidungen des EGMR in den Anfangsjahren gering Bis 1975 ergingen nur zwanzig Urteile Das erste Sachurteil datiert vom 1 Juli 1961 und betraf den Fall Lawless Irland 4 Mit zunehmender Gewahrung des Individualbeschwerderechts wuchs die Bedeutung des Gerichtshofs In den folgenden Jahrzehnten wurden zahlreiche Zusatzprotokolle zur EMRK verabschiedet die nicht nur den Menschenrechtskatalog erweiterten sondern auch die Organisation des Gerichtshofs erneuerten und den Zugang des Einzelnen zum EGMR erleichterten So erlaubte das 9 Zusatzprotokoll das am 1 Oktober 1994 Geltung erlangte unter bestimmten Voraussetzungen eine direkte Individualbeschwerde zum EGMR Diese war jedoch nach wie vor von der Zustimmung des jeweiligen Mitgliedsstaates abhangig Die Staatenbeschwerde kam in der ganzen Zeit bis 2014 nur zwei Mal unabhangig von direkt betroffenen Staaten zur Anwendung und zwar 1968 nach dem Putsch in Griechenland und 1982 nach jenem in der Turkei Ludwig Minelli kritisierte diese Zuruckhaltung als klagliches Versagen In Vertragsstaaten in welchen die EMRK Rechte systematisch missachtet wurden sollten sie durch andere Staaten zur Geltung gebracht werden nicht durch Privatpersonen 5 Der neue standige Gerichtshof seit dem 11 Zusatzprotokoll zur EMRK Bearbeiten Das 11 Zusatzprotokoll 6 das am 1 November 1998 in Kraft trat gestaltete den Schutzmechanismus der EMRK grundlegend um und markierte die Geburtsstunde des EGMR in seiner heutigen Form Der Gerichtshof wurde in ein standiges Gericht umgewandelt das ganzjahrig tagt und mit hauptberuflich tatigen Richtern besetzt ist Die Individualbeschwerde wurde fur alle Mitgliedsstaaten obligatorisch und ist nun unmittelbar an den Gerichtshof zu richten der als einziges Organ zur Entscheidung uber sie berufen ist Damit einher ging die Auflosung der Europaischen Kommission fur Menschenrechte Ebenso entfiel die Entscheidungsbefugnis des Ministerkomitees dessen Kompetenz darauf beschrankt wurde die Umsetzung der Urteile des EGMR zu uberwachen Die Reform fuhrte zugleich zu einer enormen Zunahme der Anzahl der Beschwerden Um die Belastungen fur den EGMR die eine deutliche Erhohung der Dauer von Verfahren zur Folge hatte einzudammen wurde am 13 Mai 2004 das 14 Zusatzprotokoll zur EMRK 7 verabschiedet Sein Inkrafttreten verzogerte sich bis zum 1 Juni 2010 da Russland lange Zeit die Ratifikation verweigerte 8 Es erleichtert insbesondere die Ablehnung von Beschwerden Sie konnen nun auch dann fur unzulassig erklart werden wenn dem Beschwerdefuhrer kein erheblicher Nachteil entsteht Bedarf eine Beschwerde keiner weiteren Uberprufung kann sie von einem Einzelrichter abgewiesen werden Bei gefestigter Rechtsprechung darf zudem auch der mit drei Richtern besetzte Ausschuss uber ihre Begrundetheit entscheiden Die Amtszeit der Richter betragt nun einmalig neun Jahre eine Wiederwahl ist ausgeschlossen 2011 hatte die Anzahl der hangigen Falle am Gerichtshof einen Peak von 150 000 erreicht unter anderem durch den Enthusiasmus der zentral und osteuropaischen Staaten Bis 2016 hatte sich die Kurve der Zunahme der Falle abgeflacht von 2016 bis 2021 lagen die hangigen Falle konstant bei etwa 60 000 9 Zu den nachsten Herausforderungen die der EGMR zu bewaltigen hat gehort der gemass Art 6 Abs 2 Satz 1 EUV und Art 59 Abs 2 EMRK angestrebte Beitritt der Europaischen Union zur EMRK Organisation BearbeitenPlenum des EGMR Bearbeiten Das Plenum ist die Versammlung aller 46 Richter beim Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte Artikel 1 der Verfahrensordnung des EGMR definiert das Plenum als den Europaischen Gerichtshof fur Menschenrechte in Plenarsitzung Das Plenum hat verschiedene Aufgaben wie beispielsweise die Erstellung und Revision der Verfahrensordnung des EGMR Art 25 lit d EMRK die Wahl des Prasidenten des Gerichtshofs oder die Wahl des Kanzlers Es wird vom Prasidenten des Gerichtshofs einberufen wenn die Aufgaben des Gerichtshofs es verlangen Wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder des Gerichtshofs es verlangen ist der Prasident zur Einberufung des Plenums verpflichtet Unabhangig davon muss er das Plenum mindestens einmal im Jahr einberufen Das Plenum ist beschlussfahig wenn mindestens zwei Drittel der Richter des Gerichtshofs anwesend sind Richter Bearbeiten Jeder Unterzeichnerstaat der Konvention entsendet gemass Art 20 einen Richter in den EGMR Dementsprechend gehoren dem Gerichtshof derzeit 46 Richter an Siehe auch Liste der Richter am Europaischen Gerichtshof fur Menschenrechte Voraussetzungen Bearbeiten Die Anforderungen an die Richter des EGMR bestimmen sich nach Art 21 Abs 1 Demnach mussen die Richter hohes sittliches Ansehen geniessen und entweder die zur Ausubung hoher richterlicher Amter notwendigen Voraussetzungen erfullen oder Rechtsgelehrte von anerkanntem Ruf sein Art 21 Abs 1 Infolgedessen sind zurzeit mehrheitlich ehemalige hohe Richter aus den Mitgliedsstaaten und Professoren mit besonderen Kenntnissen des Volkerrechts am Gerichtshof tatig 10 Ein Richter muss hingegen nicht Staatsangehoriger des Landes sein das ihn vorgeschlagen hat Daher durften sich die Kleinstaaten Liechtenstein und San Marino in der Vergangenheit von Burgern anderer Staaten im EGMR reprasentieren lassen Auch gegenwartig sitzt fur Liechtenstein ein Schweizer im Gerichtshof Bis zum Inkrafttreten des 11 Zusatzprotokolls am 1 November 1998 waren die Vorschriften insoweit strenger als Art 38 Satz 2 a F bestimmte dass dem Gerichtshof aus jedem Staat nur ein Richter angehoren durfte Dies trug dazu bei dass der Kanadier Ronald St John Macdonald von 1980 bis 1998 fur Liechtenstein als bis heute einziger nichteuropaischer Richter am EGMR tatig war Fur die Wahl der Richter werden zudem Kriterien herangezogen die nicht ausdrucklich in Art 21 Abs 1 EMRK aufgefuhrt sind sich aber nach Ansicht des EGMR implizit aus ihm ergeben und ihn in gewisser Weise prazisieren Hierunter fallt z B die ausreichende Kenntnis mindestens einer Amtssprache des Gerichtshofs da nur so eine sinnvolle Teilnahme an der Arbeit des Gerichtshofs moglich ist 11 Wahl Bearbeiten Die Richter werden von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats gewahlt Art 22 was ihnen eine hohe demokratische Legitimation verschafft 12 Ist eine Richterstelle am Gerichtshof zu besetzen hat der Konventionsstaat dessen Richter ausscheidet zunachst eine Liste mit drei Kandidaten aufzustellen welche die Kriterien des Art 21 Abs 1 erfullen Die Parlamentarische Versammlung hat die Liste zuruckzuweisen und den Mitgliedsstaat zur Einreichung einer neuen aufzufordern wenn die alte den Anforderungen nicht genugt Eine Rucknahme durch den Mitgliedsstaat ist nur bis zum Ende der Vorlagefrist moglich 13 Die Kandidaten werden von einem Ausschuss der Parlamentarischen Versammlung personlich angehort 14 Anschliessend erfolgt die Wahl wobei zum Richter gewahlt ist wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt Amtszeit Bearbeiten Die Amtszeit der Richter betragt seit Inkrafttreten des 14 Zusatzprotokolls einheitlich neun Jahre ohne die Moglichkeit einer Wiederwahl Art 23 Abs 1 Sie beginnt nicht mit der Wahl sondern erst mit dem Zeitpunkt der Amtsubernahme Art 2 Abs 1 und 2 VerfO Diese erfolgt durch eine Eidesleistung bzw Erklarung vor dem Plenum oder dem Prasidenten des Gerichtshofs Art 3 VerfO Fur Richter die bei Inkrafttreten des 14 Zusatzprotokolls im Amt waren sieht Art 21 dieses Protokolls Ubergangsregelungen vor In Art 23 Abs 2 ist eine Altersgrenze fur Richter festgelegt Ihre Amtsperiode endet vorzeitig wenn sie das 70 Lebensjahr vollendet haben Bis zum Amtsantritt seines Nachfolgers bleibt ein Richter im Amt Uber diesen Zeitpunkt hinaus bleibt er nach Art 23 Abs 3 in Rechtssachen tatig mit denen er sich bereits befasst hat Dies wird in Art 26 Abs 3 und Art 24 Abs 4 VerfO dahingehend konkretisiert dass ausgeschiedene Richter sich weiter mit Beschwerden beschaftigen sollen an deren Begrundetheitsprufung in der Kammer oder der Grossen Kammer sie bereits teilgenommen haben Ist der Richter zu einem Verfahren verhindert oder tritt nach Art 28 aus gewichtigen Grunden z B bei moglicher Befangenheit von der Ausubung des Amtes in einem Verfahren zuruck muss die entsprechende Nation entweder einen Ersatz aus der Liste der gewahlten Richter oder einen Richter ad hoc benennen Art 29 Die Entlassung eines Richters ist nur moglich wenn die anderen Richter mit einer Zweidrittelmehrheit entscheiden dass er die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr erfullt Art 23 Abs 4 Dies ist in der Geschichte des EGMR noch nicht vorgekommen Weiterhin kann die Amtszeit durch den Rucktritt des Richters enden Art 6 VerfO Status Bearbeiten Die Richter gehoren dem Gerichtshof in ihrer personlichen Eigenschaft an Art 21 Abs 2 Sie sind damit keine Vertreter der Staaten die sie vorgeschlagen haben und ihnen gegenuber nicht weisungsgebunden Sie geniessen nach Art 51 die Vorrechte und Immunitaten die nach Art 40 der Satzung des Europarates 15 und den aufgrund jenes Artikels geschlossenen Ubereinkunften vorgesehen sind 16 Ihnen stehen dieselben Privilegien zu die Diplomaten nach innerstaatlichem Recht gewahrt werden Richter durfen keine weitere Tatigkeit ausuben die mit ihrer Unabhangigkeit ihrer Unparteilichkeit oder mit den Erfordernissen der Vollzeitbeschaftigung in diesem Amt unvereinbar ist Art 21 Abs 3 Nebentatigkeiten sind dem Prasidenten des Gerichtshofes anzuzeigen Art 4 VerfO In diesem Zusammenhang auftretende Fragen werden vom Plenum des Gerichtshofes entschieden Die Richter konnen nach Art 25 auf verschiedene Weise die innere Organisation des Gerichtshofs beeinflussen Sie beschliessen die Verfahrensordnung bilden die Spruchkammern des Gerichtshofs und wahlen den Prasidenten die Vizeprasidenten die Kammerprasidenten den Kanzler des Gerichtshofs und seine Stellvertreter Sektionen Bearbeiten Der Gerichtshof besteht aus funf Sektionen die nach geographischen Gesichtspunkten und einer gleichmassigen Verteilung der Geschlechter fur drei Jahre zusammengestellt werden Als Sektionsprasidenten fungieren die zwei Vizeprasidenten und drei weitere vom Plenum ernannte Richter Unterstutzt und vertreten werden sie von den Vizeprasidenten der Sektionen Richter der Ersten Sektion Name Lebensdaten Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit Mitgliedsstaat Nachfolger vonKsenija Turkovic 1964 2 Jan 2013 1 Jan 2022 Kroatien Kroatien Nina VajicKrzysztof Wojtyczek 1968 1 Nov 2012 31 Okt 2021 Polen Polen Lech GarlickiLinos Alexandre Sicilianos 1960 18 Mai 2011 17 Mai 2020 Griechenland Griechenland Christos RozakisAles Pejchal 1952 1 Nov 2012 31 Okt 2021 Tschechien Tschechien Karel JungwiertArmen Harutjunjan 1964 17 Sep 2015 16 Sep 2024 Armenien Armenien Alwina GjulumjanPere Pastor Vilanova 1968 1 Nov 2015 31 Okt 2024 Andorra Andorra Josep CasadevallPauliine Koskelo 1956 1 Jan 2016 31 Dez 2024 Finnland Finnland Paivi HirvelaTim Eicke 1966 12 Sep 2016 11 Sep 2025 Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Konigreich Paul MahoneyJovan Ilievski 1958 1 Feb 2017 31 Jan 2026 Nordmazedonien Nordmazedonien Mirjana Lazarova TrajkovskaRaffaele Sabato 1960 5 Mai 2019 4 Mai 2028 Italien Italien Guido Raimondi Richter der Zweiten Sektion Name Lebensdaten Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit Mitgliedsstaat Nachfolger vonJon Fridrik Kjolbro 1967 1 Apr 2014 31 Marz 2023 Danemark Danemark Peer LorenzenMarko Bosnjak 1974 30 Mai 2016 28 Mai 2025 Slowenien Slowenien Bostjan ZupancicValeriu Grițco 1959 3 Dez 2012 2 Dez 2021 Moldau Republik Moldau Mihai PoalelungiEgidijus Kuris 1961 1 Nov 2013 31 Okt 2022 Litauen Litauen Danute JocieneIvana Jelic 1975 12 Juli 2018 11 Juli 2027 Montenegro Montenegro Nebojsa VucinicArnfinn Bardsen 1966 1 Jan 2019 31 Dez 2027 Norwegen Norwegen Erik MoseDarian Pavli 1975 7 Jan 2019 6 Jan 2028 Albanien Albanien Ledi BiankuSaadet Yuksel 1983 3 Juli 2019 2 Juli 2028 Turkei Turkei Isil KarakasPeeter Roosma 1972 4 Jan 2020 3 Jan 2029 Estland Estland Julia Laffranque Richter der Dritten Sektion Name Lebensdaten Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit Mitgliedsstaat Nachfolger vonPaul Lemmens 1954 13 Sep 2012 12 Sep 2021 Belgien Belgien Francoise TulkensGeorgios Serghides 1955 18 Apr 2016 17 Apr 2025 Zypern Republik Zypern George NicolaouHelen Keller 1964 4 Okt 2011 3 Okt 2020 Schweiz Schweiz Giorgio MalinverniDmitri Dedow 1967 2 Jan 2013 1 Jan 2022 Russland Russland Anatoli KowlerAlena Polackova 1964 1 Jan 2016 31 Dez 2024 Slowakei Slowakei Jan SikutaMaria Elosegui 1957 15 Marz 2018 14 Marz 2027 Spanien Spanien Luis Lopez GuerraGilberto Felici 1972 26 Sep 2018 25 Sep 2027 San Marino San Marino Kristina PardalosErik Wennerstrom 1962 1 Apr 2019 31 Marz 2028 Schweden Schweden Helena JaderblomLorraine Schembri Orland 1959 20 Sep 2019 19 Sep 2028 Malta Malta Vincent De GaetanoAna Maria Guerra Martins 1963 1 Apr 2020 31 Marz 2029 Portugal Portugal Paulo Pinto de Albuquerque Richter der Vierten Sektion Name Lebensdaten Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit Mitgliedsstaat Nachfolger vonJonko Grosew 1965 13 Apr 2015 12 Apr 2024 Bulgarien Bulgarien Sdrawka KalajdschiewaFaris Vehabovic 1967 3 Dez 2012 2 Dez 2021 Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina Ljiljana MijovicIulia Motoc 1967 18 Dez 2013 17 Dez 2022 Rumanien Rumanien Corneliu BirsanBranko Lubarda 1955 13 Apr 2015 12 Apr 2024 Serbien Serbien Dragoljub PopovicCarlo Ranzoni 1965 1 Sep 2015 31 Aug 2024 Liechtenstein Liechtenstein Mark VilligerStephanie Mourou Vikstrom 1970 17 Sep 2015 16 Sep 2024 Monaco Monaco Isabelle BerroGeorges Ravarani 1954 1 Nov 2015 1 Mai 2024 Luxemburg Luxemburg Dean SpielmannJolien Schukking 1967 3 Apr 2017 2 Apr 2026 Niederlande Niederlande Johannes SilvisPeter Paczolay 1956 24 Apr 2017 23 Apr 2026 Ungarn Ungarn Andras Sajo Richter der Funften Sektion Name Lebensdaten Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit Mitgliedsstaat Nachfolger vonSiofra O Leary 1968 2 Juli 2015 1 Juli 2024 Irland Irland Ann Power FordeGabriele Kucsko Stadlmayer 1955 1 Nov 2015 31 Okt 2024 Osterreich Osterreich Elisabeth SteinerRobert Ragnar Spano 1972 1 Nov 2013 31 Okt 2022 Island Island David THor BjorgvinssonHanna Judkiwska 1973 15 Juni 2010 14 Juni 2019 Ukraine Ukraine Wolodymyr ButkewytschMartins Mits 1972 3 Sep 2015 2 Sep 2024 Lettland Lettland Ineta ZiemeleLetif Huseynov 1964 4 Jan 2017 3 Jan 2026 Aserbaidschan Aserbaidschan Xanlar HaciyevLado Tschanturia 1963 8 Jan 2018 7 Jan 2027 Georgien Georgien Nona ZozoriaAnja Seibert Fohr 1969 1 Jan 2020 31 Dez 2028 Deutschland Deutschland Angelika NussbergerMattias Guyomar 22 Juni 2020 21 Juni 2029 Frankreich Frankreich Andre Potocki Die Richterin der Ukraine ist gemass Art 23 Abs 3 Satz 1 EMRK trotz Ablaufs ihrer Amtszeit weiterhin im Amt da noch kein Nachfolger gewahlt wurde und ihr Amt ubernommen hat Der Gerichtshof tagt nach Art 26 in Einzelrichterbesetzung Ausschussen Kammern und einer Grossen Kammer Der Ausschuss ist mit drei Richtern besetzt die Kammer mit sieben Richtern und die Grosse Kammer mit 17 Richtern Prasident und Kanzlei Bearbeiten Die Leitung des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte obliegt einem Prasidenten und zwei Vizeprasidenten die von den Richtern aus ihrer Mitte fur eine Amtsperiode fur drei Jahre gewahlt werden Der Prasident vertritt den Gerichtshof nach aussen und fuhrt den Vorsitz im Plenum des Gerichtshofs der Grossen Kammer und den Ausschussen von funf Richtern Dem Gerichtshof standen bisher elf Prasidenten aus neun verschiedenen Mitgliedsstaaten des Europarats vor Amtierende Prasidentin ist seit dem 1 November 2022 die Irlanderin Siofra O Leary die beiden Vizeprasidenten sind der Luxemburger Georges Ravarani und der Slowene Marko Bosnjak 17 Prasidenten des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte Name Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit Nationalitat1 Arnold McNair 1 Baron McNair 1885 1975 15 September 1959 3 Mai 1965 Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Konigreich2 Rene Cassin 1887 1976 20 Mai 1965 15 Juni 1968 Frankreich Frankreich3 Henri Rolin 1891 1973 27 September 1968 5 Mai 1971 Belgien Belgien4 Sir Humphrey Waldock 1904 1981 5 Mai 1971 21 Januar 1974 Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Konigreich5 Giorgio Balladore Pallieri 1905 1980 8 Mai 1974 9 Dezember 1980 Italien Italien6 Gerard Wiarda 1906 1988 30 Januar 1981 30 Mai 1985 Niederlande Niederlande7 Rolv Ryssdal 1914 1998 30 Mai 1985 18 Februar 1998 Norwegen Norwegen8 Rudolf Bernhardt 1925 2021 24 Marz 1998 31 Oktober 1998 Deutschland Deutschland9 Luzius Wildhaber 1937 2020 1 November 1998 18 Januar 2007 Schweiz Schweiz10 Jean Paul Costa 1941 2023 19 Januar 2007 3 November 2011 Frankreich Frankreich11 Sir Nicolas Bratza 1945 4 November 2011 31 Oktober 2012 Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Konigreich12 Dean Spielmann 1962 1 November 2012 31 Oktober 2015 Luxemburg Luxemburg13 Guido Raimondi 1953 1 November 2015 4 Mai 2019 Italien Italien14 Linos Alexandre Sicilianos 1960 5 Mai 2019 17 Mai 2020 Griechenland Griechenland15 Robert Ragnar Spano 1972 18 Mai 2020 31 Oktober 2022 Island Island16 Siofra O Leary 1968 1 November 2022 amtierend Irland Irland Als altestes Mitglied des Gerichtshofs ubernahm Baron McNair auch den Vorsitz wahrend der ersten Sitzung des EGMR vom 23 bis zum 28 Februar 1959 Die Wahl des Prasidenten erfolgte erst am 15 September 1959 Die Verwaltungsgeschafte des Gerichtshofs fuhrt eine Kanzlei die von einem Kanzler geleitet wird der seinerseits an die Weisungen des Prasidenten gebunden ist Der Kanzler und seine Stellvertreter werden von den Richtern fur eine funfjahrige Funktionsperiode gewahlt Rechtsprechung Bearbeiten Die Rechtsprechung des EGMR wird unter anderem als dynamisch evolutiv beschrieben Die internationale Anerkennung war nicht immer gegeben da der Staatenkonsens gering ist Insbesondere mit Russland gab es schon vor 2017 Schwierigkeiten zu einer Einigung zu kommen Im Fall der Wahlstandards sei ein betrachtlicher Wandel im Laufe der Zeit aufgetreten 18 Verfahren BearbeitenDie EMRK sieht drei Verfahrensarten vor in denen der EGMR mit einem Sachverhalt befasst werden kann namentlich das Individualbeschwerdeverfahren Art 34 das Staatenbeschwerdeverfahren Art 33 und das Gutachtenverfahren Art 47 Individualbeschwerde Bearbeiten In der Praxis stellt die Individualbeschwerde nach Art 34 in der Literatur auch Menschenrechtsbeschwerde genannt 19 das bedeutendste Instrument des Menschenrechtsschutzes vor dem EGMR dar Allen naturlichen Personen und nichtstaatlichen Organisationen sowie Personengruppen wird das Recht gewahrt den EGMR mit der Behauptung anzurufen in einem Recht aus der Konvention verletzt zu sein Einleitung des Verfahrens Bearbeiten Die formalen Anforderungen an die Beschwerde sind Art 47 VerfO zu entnehmen 20 Sie ist schriftlich beim EGMR in Strassburg einzulegen hierfur muss seit dem 1 Januar 2014 das von der Kanzlei des EGMR bereitgestellte Antragsformular verwendet werden das in den Sprachen aller Mitgliedsstaaten verfugbar ist 21 In der Beschwerde ist insbesondere der massgebende Sachverhalt pragnant zu schildern und zu erlautern welche Konventionsartikel aus welchen Grunden als verletzt angesehen werden Zudem muss der Beschwerdefuhrer Kopien aller Dokumente beifugen die fur die Angelegenheit von Bedeutung sind beispielsweise Gerichtsurteile und Verwaltungsakte Eine Individualbeschwerde kann ohne Rechtsanwalt eingereicht werden Erst wenn die Beschwerde fur zulassig erklart wurde und eine Stellungnahme der Regierung hierzu beim Gerichtshof eingegangen ist herrscht Anwaltszwang sofern der Kammerprasident nichts anderes bestimmt siehe Art 36 Abs 2 VerfO Hat der Beschwerdefuhrer keinen Anwalt wird der Gerichtshof ihn mit Zustellung der Beschwerde der Regierung auffordern einen Anwalt zu bezeichnen Es existieren keine Rechtsgrundlagen fur die Gewahrung von Prozesskostenhilfe fur bedurftige Antragsteller die sich keinen Rechtsanwalt leisten konnen in der Praxis wird diese aber in solchen Fallen gewahrt wenn die Bedurftigkeit gegenuber dem Gericht nachgewiesen ist Aus Art 35 ergeben sich die weiteren Zulassigkeitsvoraussetzungen fur eine Beschwerde zum EGMR Rechtswegerschopfung Es muss zunachst der innerstaatliche Instanzenzug durchlaufen werden und es durfen keine Rechtsbehelfe auf nationaler Ebene verbleiben Art 35 Abs 1 In Deutschland fallt darunter auch das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Es gilt im Ubrigen das Subsidiaritatsprinzip Frist Die Beschwerde muss spatestens vier Monate nach der endgultigen innerstaatlichen Entscheidung eingereicht werden Art 35 Abs 1 Sie darf nicht anonym eingereicht werden Art 35 Abs 2a Sie darf nicht mit einer fruheren Beschwerde ubereinstimmen oder in gleicher Form einer anderen internationalen Instanz unterbreitet worden sein Art 35 Abs 2b Sie darf nicht unvereinbar mit der Konvention und den Protokollen offensichtlich unbegrundet oder missbrauchlich sein Art 35 Abs 3a Dem Beschwerdefuhrer darf von einigen Ausnahmen abgesehen nicht nur ein unerheblicher Nachteil entstanden sein Art 35 Abs 3b Nach Art 20 Abs 2 des 14 Zusatzprotokolls wird diese Bestimmung nicht auf Beschwerden angewendet die vor ihrem Inkrafttreten am 1 Juni 2010 fur zulassig erklart wurden Das Vorliegen der Zulassigkeitsvoraussetzungen pruft der EGMR von Amts wegen 22 Er kann gemass Art 35 Abs 4 eine unzulassige Beschwerde in jedem Verfahrensstadium zuruckweisen Dies ist selbst dann moglich wenn eine Beschwerde ursprunglich fur zulassig erklart wurde und erst spater unzulassig geworden ist 23 In den von Art 37 vorgesehenen Fallen kann der Gerichtshof eine Beschwerde zudem aus seinem Register streichen Gang des Verfahrens Bearbeiten Die Beschwerde wird vom Prasidenten des Gerichtshofs einer der funf Sektionen des EGMR zugewiesen Art 52 I VerfO Er versucht hierbei eine faire Verteilung der Beschwerden zwischen den Sektionen zu gewahrleisten Innerhalb der Sektion kann die Beschwerde einem Einzelrichter Art 27 einem Ausschuss Art 28 oder der Kammer Art 29 vorgelegt werden Erscheint die Prufung durch einen Ausschuss oder eine Kammer gerechtfertigt benennt der Sektionsprasident gemass Art 49 Abs 2 VerfO einen Berichterstatter aus dem Kreis der Richter Dieser kann die Beschwerde selbst an einen Einzelrichter einen Ausschuss oder die Kammer delegieren wenn der Sektionsprasident weder die Prufung durch den Ausschuss noch durch die Kammer anordnet Er kann zudem die Parteien zur Ubersendung von relevanten Dokumenten auffordern und hat die Aufgabe mit Berichten und anderem Material den Ausschuss oder die Kammer bei der Erfullung ihrer Aufgaben zu unterstutzen Einzelrichter Bearbeiten Wird die Beschwerde an den Einzelrichter weitergeleitet kann dieser sie fur unzulassig erklaren oder aus dem Register streichen wenn eine solche Entscheidung ohne weitere Prufung getroffen werden kann Art 27 Abs 1 Nach Art 49 Abs 1 VerfO ist dies der Fall wenn sich die Unzulassigkeit schon aus den vom Beschwerdefuhrer vorgelegten Unterlagen ergibt Art 20 Abs 2 Satz 2 des 14 Zusatzprotokolls sieht jedoch vor dass die Zulassigkeitsvoraussetzung des nicht unerheblichen Nachteils Art 35 Abs 3b bis zum 1 Juni 2012 nicht vom Einzelrichter gepruft werden darf Eine Unzulassigkeitserklarung oder Streichung aus dem Register durch den Einzelrichter ist endgultig Art 27 Abs 2 Erfolgt diese nicht leitet er die Beschwerde gemass Art 27 Abs 3 zur weiteren Prufung an einen Ausschuss oder eine Kammer weiter Ausschuss Bearbeiten Liegt die Beschwerde dem mit drei Richtern besetzten Ausschuss vor stehen diesem zwei Entscheidungsoptionen zur Verfugung Die Beschwerde wird fur unzulassig erklart oder aus dem Register gestrichen wenn diese Entscheidung ohne weitere Prufung getroffen werden kann Art 28 Abs 1a Auch hier gilt die Ubergangsregelung des Art 20 Abs 2 Satz 2 des 14 Zusatzprotokolls Die Beschwerde wird fur zulassig erklart und es wird zugleich uber ihre Begrundetheit entschieden Dies ist moglich wenn die der Rechtssache zugrunde liegende Frage der Auslegung oder Anwendung dieser Konvention oder der Protokolle dazu Gegenstand einer gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofs ist Art 28 Abs 1b Die Sitzungen des Ausschusses sind nicht offentlich Art 22 VerfO Sowohl eine Entscheidung nach Abs 1a als auch ein Urteil nach Abs 1b mussen einstimmig gefallt werden Beide sind unanfechtbar Befindet der Ausschuss nicht selbst uber die Beschwerde hat er sie nach Art 28 Abs 1 und Art 53 Abs 6 VerfO zur weiteren Prufung an die Kammer zu verweisen Kammer Bearbeiten Haben weder ein Einzelrichter noch ein Ausschuss uber die Beschwerde entschieden werden Zulassigkeit und Begrundetheit gemass Art 29 Abs 1 von einer siebenkopfigen Kammer des EGMR beurteilt Der Kleine Gerichtssaal des EGMR vormalig Sitzungssaal der KommissionDie Kammer kann die Beschwerde zum einen ohne weitere Untersuchung als unzulassig abweisen bzw aus dem Register streichen Alternativ kann sie die Parteien dazu auffordern weitere Unterlagen die aus ihrer Sicht fur die Beurteilung der Zulassigkeit von Relevanz sind einzureichen und schriftliche Stellungnahmen abzugeben Dies bezieht sich auch auf den betroffenen Mitgliedsstaat Art 54 VerfO Die Entscheidung uber die Zulassigkeit kann gesondert ergehen oder mit der uber die Begrundetheit verbunden werden Art 29 EMRK Abs 1 Art 54A VerfO Wurde die Beschwerde fur zulassig erklart kann die Kammer die beteiligten Parteien auffordern weitere Beweise vorzulegen und Stellungnahmen einzureichen Art 59 Abs 1 VerfO In der Regel erfolgt die Entscheidung auf Grundlage der Schriftsatze eine mundliche Verhandlung ist der Ausnahmefall und wird nur anberaumt wenn die Kammer dies zur Erfullung ihrer Aufgaben im Sinne der Konvention fur erforderlich halt Art 59 Abs 3 VerfO Mundliche Verhandlungen sind grundsatzlich offentlich sofern sich die Kammer nicht entschliesst die Offentlichkeit auszuschliessen Art 40 EMRK Art 63 Abs 1 VerfO Sie werden in Englisch oder Franzosisch den Amtssprachen des Gerichtshofs abgehalten Ihre Leitung obliegt nach Art 64 Abs 1 VerfO dem Kammerprasidenten jedem beteiligten Richter steht gemass Art 64 Abs 2 VerfO ein Fragerecht zu Auch vor der Zulassigkeitsentscheidung kann eine mundliche Verhandlung durchgefuhrt werden Im Rahmen dieser sollen sich die Parteien auch zur Begrundetheit aussern Art 54 Abs 3 VerfO Grosse Kammer Bearbeiten Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Grosse Kammer des EGMR im Individualbeschwerdeverfahren mit einer Beschwerde befasst werden Zum einen eroffnet Art 30 der Kammer die Moglichkeit schon bevor sie ein Urteil fallt die Sache an die Grosse Kammer abzugeben Hierfur ist erforderlich dass entweder die Rechtssache eine schwerwiegende Frage der Auslegung der Konvention oder der Protokolle aufwirft oder die Entscheidung einer ihr vorliegenden Frage zu einer Abweichung von einem fruheren Urteil des Gerichtshofs fuhren kann In beiden Fallen darf zudem keine Partei widersprechen Zum anderen konnen die Parteien gemass Art 43 Abs 1 MRK innerhalb von drei Monaten nach einem Urteil der Kammer die Verweisung an die Grosse Kammer beantragen Ein funfkopfiger Ausschuss entscheidet uber den Antrag Er gibt ihm statt wenn die Rechtssache eine schwerwiegende Frage der Auslegung oder Anwendung der EMRK oder der dazugehorigen Protokolle oder eine schwerwiegende Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft Art 43 Abs 2 Die Grosse Kammer entscheidet dann durch Urteil Art 43 Abs 3 Pilotverfahren Bearbeiten Seit 2004 hat der Gerichtshof im Rahmen der Individualbeschwerde eine Entscheidungsvariante entwickelt die 2011 in den Verfahrensregeln Regel 61 ausdrucklich kodifiziert worden ist 24 Damit wird die Moglichkeit geschaffen ausgehend von einer Individualbeschwerde auf systematische bzw strukturelle Dysfunktionen im betreffenden Staat einzugehen welche zu einer Vielzahl ahnlicher Beschwerden gefuhrt haben oder fuhren konnten Zuletzt wurde dieses Verfahren in einem Fall angewandt in dem der italienische Staat dazu verpflichtet wurde innerhalb eines Jahres Massnahmen zur Beseitigung der menschenrechtswidrigen Uberfullung seiner Gefangnisse zu ergreifen 25 Auch gegen Deutschland ist bereits eine derartige Entscheidung ergangen Rumpf Deutschland Urteil vom 2 September 2010 Nr 46344 06 uberlange Verfahrensdauer 26 Vorlaufige Massnahmen Bearbeiten Der Gerichtshof kann nach Art 39 seiner Verfahrensordnung entscheiden dass ein Staat bestimmte vorubergehende Massnahmen englisch interim measures ergreifen sollte wahrend der Gerichtshof den Fall weiter pruft Es handelt sich dabei um Eilmassnahmen die nur zur Anwendung kommen wenn die unmittelbare Gefahr eines nicht wiedergutzumachenden Schadens droht So kann der EGMR auf dieser Basis einen Staat aufrufen von einer Abschiebung Abstand zu nehmen wenn dadurch die Gefahr einer gravierenden Verletzung der Konvention beispielsweise vom Folterverbot in Art 3 EMRK einhergehen wurde 27 Zuruckziehen von erfolgversprechenden Einreichungen Bearbeiten Es gibt Falle in denen Deutschland Einreichern erfolgversprechender Beschwerden Geld dafur bezahlt hat dass diese ihre Einreichungen zuruckziehen 28 Andere in der Sache an sich erfolgversprechende Einreichungen mussten zuruckgezogen werden weil der Beschwerdefuhrer das falsche Formular das ihm auch noch vom Bundesjustizministerium zur Verfugung gestellt worden war verwendet hatte 29 Staatenbeschwerde Bearbeiten Artikel 33 der EMRK gewahrt einem Konventionsstaat das Recht den Gerichtshof mit der Behauptung anzurufen ein anderer Konventionsstaat verletze die in der Konvention oder ihren Protokollen garantierten Rechte Die genauen Anforderungen an die Beschwerde ergeben sich aus Art 46 VerfO Das Verfahren weicht in einigen Punkten von dem der Individualbeschwerde ab Der Mitgliedsstaat gegen den sich die Beschwerde richtet ist nach ihrer Erhebung unverzuglich von ihr in Kenntnis zu setzen Art 51 Abs 1 VerfO Es ist weder die Zustandigkeit eines Einzelrichters noch eines Ausschusses gegeben sondern ausschliesslich die Kammer wird mit der Beschwerde befasst Art 33 MRK Eine mundliche Verhandlung hat bereits dann stattzufinden wenn eine der Parteien sie beantragt Art 51 Abs 5 und 58 Abs 2 VerfO Die Staatenbeschwerde spielt in der Rechtswirklichkeit des EGMR nur eine untergeordnete Rolle Sie ist lediglich in einigen Fallen von grundsatzlicher Bedeutung und enormer politischer Tragweite sowie bei Menschenrechtsverletzungen grossen Umfangs eingereicht worden 30 Beispiele hierfur sind Urteile die sich auf den Nordirlandkonflikt 31 und den Zypernkonflikt beziehen 32 Seit 2007 hatte sich die Grosse Kammer des Gerichtshof mit zwei Beschwerden von Georgien gegen Russland befasst 33 und am 21 Januar 2021 entschieden die Konvention finde auf Ereignisse in einem internationalen bewaffneten Konflikt die sich wahrend der aktiven Phase von Feindseligkeiten zutragen keine Anwendung 34 Nach dem russischen Uberfall auf die Ukraine hat der EGMR am 1 Marz 2022 jedoch auf Antrag der Ukraine vorlaufige Massnahmen interim measures nach Art 39 seiner Verfahrensordnung ergriffen und die russische Regierung aufgefordert militarische Angriffe auf Zivilisten und zivile Objekte wie Schulen und Krankenhauser sowie medizinisches Hilfspersonal zu unterlassen 35 36 Gutachtenverfahren Bearbeiten Von noch geringerer praktischer Bedeutung ist das Gutachtenverfahren nach Art 47 Danach kann der EGMR auf Antrag des Ministerkomitees Gutachten uber Rechtsfragen erstatten welche die Auslegung der EMRK betreffen Allerdings schrankt Art 47 Abs 2 den Anwendungsbereich der Vorschrift erheblich ein Ausgeschlossen sind samtliche Fragen die sich auf den Inhalt oder das Ausmass der Konventionsrechte im ersten Abschnitt oder in den Protokollen beziehen oder uber die der Gerichtshof oder das Ministerkomitee auf Grund eines nach der Konvention eingeleiteten Verfahrens zu entscheiden haben konnte Daher hat der EGMR bisher nur zwei Gutachten erstattet Das erste zur Frage ob die Parlamentarische Versammlung eine Liste fur die Richterwahl die keine weiblichen Kandidaten benennt zuruckweisen darf 37 das zweite dazu ob es unzulassig ist eine der Parlamentarischen Versammlung vorgelegte Kandidatenliste nach Ablauf der gesetzten Frist zuruckzunehmen 13 Dagegen hat er es abgelehnt ein Gutachten zur Frage zu erstellen ob die Menschenrechtskommission der GUS Staaten eine andere internationale Untersuchungs oder Vergleichsinstanz im Sinne von Art 35 Abs 2b ist da er uber diese Frage im Zusammenhang mit einer Individual oder Staatenbeschwerde zu entscheiden haben konnte und sie deshalb dem Ausschlussgrund des Art 47 Abs 2 unterfallt 38 Bindungswirkung der Urteile des EGMR Bearbeiten Hauptartikel Rang im nationalen Recht im Artikel Europaische Menschenrechtskonvention Art 46 der Europaischen Menschenrechtskonvention lautet Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich in allen Rechtssachen in denen sie Partei sind das endgultige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen Samtliche Unterzeichnerstaaten haben sich demgemass der Rechtsprechung des EGMR unterworfen Der Gerichtshof kann jedoch mangels Exekutivbefugnissen nur Restitutionen in Form von Entschadigungszahlungen gegen den handelnden Staat verhangen Art 41 Obwohl die Entscheidungen des Gerichtshofs auf volkerrechtlicher Ebene verbindlich sind variiert ihre Bindungswirkung innerhalb der Rechtsordnungen der einzelnen Konventionsstaaten da die Stellung der Menschenrechtskonvention von Staat zu Staat unterschiedlich ist siehe Dualistisches System Verfahrensstatistik Bearbeiten Quelle 39 Anhangige Verfahren Bearbeiten Der EGMR ist Opfer seines eigenen Erfolges Anfang 2010 waren 100 000 Verfahren bei ihm anhangig d h eingeleitet aber noch nicht entschieden Gingen 1981 gerade einmal 400 Beschwerden jahrlich ein hat sich diese Zahl im Jahr 2007 auf jahrlich rund 40 000 Beschwerden verhundertfacht Dementsprechend hoch ist teilweise auch die Verfahrensdauer So lagen im Jahr 2007 uber 2 000 Verfahren langer als funf Jahre beim EGMR Freilich fuhren nicht alle Verfahren auch zu einem Urteil des Gerichtshofs Die Mehrheit der Beschwerden ist unzulassig So stehen im Jahr 2007 1500 Entscheidungen Judgments 27 100 Beschwerden gegenuber die fur unzulassig erklart oder aus dem Verfahrensregister gestrichen wurden Ubersicht der hangigen Verfahren im Jahre 2007 im Verhaltnis zu Verurteilungen und Bevolkerungszahl Auswahl 40 Staat Verfahren ca Anteil ca Verurteilungen Bevolkerung Urteile je Mio Russland Russland 20 300 26 175 142 Mio 1 2Turkei Turkei 9150 12 319 70 6 Mio 4 5Rumanien Rumanien 8300 10 88 21 6 Mio 4 1Ukraine Ukraine 5800 7 108 46 3 Mio 2 3Polen Polen 3100 4 101 38 5 Mio 2 6Tschechien Tschechien 3000 4 9 10 3 Mio 0 9Italien Italien 2900 4 58 59 1 Mio 1 0Slowenien Slowenien 2700 3 14 2 0 Mio 7 0Deutschland Deutschland 2500 3 7 82 4 Mio 0 1Frankreich Frankreich 2350 3 39 64 5 Mio 0 6Osterreich Osterreich 570 0 7 20 8 3 Mio 0 6Schweiz Schweiz 460 0 6 6 7 5 Mio 0 8Rest 18 270 22 7 405 Verurteilungsstatistik Bearbeiten Der Anstieg der Fallzahlen beim EGMR ist neben der Reform des Gerichtshofs und dem dadurch erleichterten Zugang auch auf die Neuaufnahme ost und sudosteuropaischer Lander in den 90er Jahren zuruckzufuhren Die Verurteilungen der jeweiligen Staaten zeigen deutlich dass Hauptprobleme vor allem im Bereich des Justizwesens liegen Verletzungen der Grundsatze des beschleunigten Verfahrens des fairen Verfahrens des Anspruchs auf ein effektives Rechtsmittel aber auch der Freiheit und Sicherheit Freiheitsentziehungen nehmen die ubergrosse Zahl der Verurteilungen ein Bei den Verfahrensverzogerungen hebt sich Italien deutlich von anderen Staaten ab Besondere Probleme bestehen auch in der Turkei die bei Verurteilungen auch in der folgenden Tabelle nicht genannter Artikel meist sehr weit oben rangiert Die meisten Verurteilungen betreffen damit vor allem ost und sudeuropaische Lander was sich auch an der Entwicklung der Fallzahlen im Jahr 2007 zeigt Lander mit einer Verfassungsgerichtsbarkeit die einen effektiven Grundrechtsschutz gewahrt wie beispielsweise Deutschland haben trotz einer relativ hohen Quote anhangiger Verfahren nur geringe Verurteilungszahlen Im Jahr 2017 stand Russland an der Spitze der Rangliste der Verurteilungen 41 Ubersicht uber Verurteilungen in den Jahren 1959 bis 2011 ausgewahlte Schwerpunkte 42 Staat Verurteilungen gesamt mindestens ein Verstoss Verbot unmenschlicher erniedrigender Behandlung Art 3 Freiheit und Sicherheit Art 5 Faires Verfahren Art 6 Schleuniges Verfahren Art 6 Privat Familien leben Art 8 Meinungs freiheit Art 10 Effektives Rechtsmittel Art 13 Schutz des Eigentums ZP 1 Art 1 1 Turkei Turkei 2 747 243 554 729 493 83 207 237 6112 Italien Italien 2 166 16 29 245 1 155 133 4 76 3103 Russland Russland seit 1997 1 212 357 422 570 154 94 23 291 4564 Polen Polen seit 1992 945 19 267 92 412 91 17 20 215 Rumanien Rumanien seit 1996 859 68 64 343 88 45 15 17 4416 Frankreich Frankreich 848 19 47 251 281 29 25 32 297 Ukraine Ukraine seit 1996 822 70 134 432 259 25 9 145 3018 Griechenland Griechenland 686 28 32 120 403 8 9 132 669 Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Konigreich 462 15 60 90 26 64 11 32 210 Bulgarien Bulgarien seit 1992 437 41 229 49 162 35 7 125 6011 Osterreich Osterreich 299 4 10 83 86 14 32 11 416 Deutschland Deutschland 234 3 23 16 102 18 4 23 223 Schweiz Schweiz 113 13 24 6 16 11 1 Total uber alle Mitglieder 14 854 1 007 2 205 3 672 4 810 853 479 1 559 2 569 Falle mit mehreren Verstossen wurden nur einmal gezahlt 2009 stehen 61 300 neuen Beschwerden 1 499 Verurteilungen gegenuber 43 Bedeutende Entscheidungen Bearbeiten Hauptartikel Liste von Entscheidungen des Europaischen Gerichtshofs fur MenschenrechteDie Beziehungen Russlands zum EGMR Bearbeiten1998 verpflichtete sich Russland mit der Ratifizierung der EMRK die Urteile des EGMR zu befolgen Bis Ende 2014 wurden 1600 Klagen russischer Burger vom EMRK angenommen 1503 wurden davon zugunsten der Klager entschieden 44 Wladimir Putin unterzeichnete im Dezember 2015 ein Gesetz dem zufolge das russische Verfassungsgericht Urteile des EGMR kippen kann wenn es diese fur verfassungswidrig befindet 45 Anfang Juni 2022 verabschiedete die russische Duma ein Gesetz das dem EGMR die Zustandigkeit fur Russland aberkannte Zur Begrundung erklarte der Duma Vorsitzende Wjatscheslaw Wolodin dass der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte zu einem Instrument des politischen Kampfes gegen unser Land in den Handen westlicher Politiker geworden geworden sei 46 Kritik BearbeitenNeben der Kritik an einzelnen Entscheidungen ist vor allem eine Strukturkritik am EGMR zu beobachten So wird dem Gericht ein Mikromanagement der Gesellschaften in den Mitgliedsstaaten insbesondere in gesellschaftlich und politisch kontroversen Fragen wie Sterbehilfe Leihmutterschaft Gentechnik Abtreibung oder Pranataldiagnostik vorgeworfen wobei die kulturellen Besonderheiten in den einzelnen Gesellschaften ubersehen wurden 47 Als ursachlich fur diese uberschiessende Aktivitat wird der Anspruch des EGMR gesehen den Inhalt der EMRK dynamisch mit verbindlicher Wirkung fur die nationalen Gesetzgeber weiterzuentwickeln Nach herkommlicher Auffassung wacht die Legislative daruber dass die Dynamisierung des Rechts nicht auf Kosten des Gesetzgebers geht Da dem EGMR jedoch im Unterschied zum nationalen Hochstgericht kein Gesetzgeber als Gegengewicht gegenubersteht fehle dieses Korrektiv 48 Die Situation lasst sich mit der eines Verfassungsgerichts bei der Auslegung etwa eines Grundrechtskatalogs in einer Verfassungsurkunde vergleichen da auch hier korrigierende Akte des Gesetzgebers in der Regel der Form eines verfassungsandernden Gesetzes bedurfen Die Hurden fur verfassungsandernde Gesetze sind jedoch normalerweise niedriger als die fur eine Anderung der EMRK Schweizer Medien kritisierten immer wieder Rugen des EGMR Statistisch werden 97 Prozent der Falle aus der Schweiz von Einzelrichtern als offensichtlich unbegrundet eingestuft 9 Im Zuge des Austritts des Vereinigten Konigreichs aus der Europaischen Union Brexit ausserten britische Politiker wiederholt Kritik am Europaischen Gerichtshof fur Menschenrechte der ihrer Ansicht nach die Europaische Menschenrechtskonvention verzerrt interpretiert hat Von einem Missbrauch der Konvention durch die Strassburger Richter sprachen etwa Innenministerin Priti Patel und Aussenminister Dominic Raab Um den Fehlinterpretationen der Menschenrechtskonvention durch den Europaischen Gerichtshof fur Menschenrechte zu entkommen konne es sogar notig werden aus der Konvention insgesamt auszutreten argumentierte Kronanwalt Martin Howe im Kontext der Brexitverhandlungen Anfang 2020 49 Architektur des Gerichtsgebaudes BearbeitenDas Gebaude des EGMR wurde vom britischen Architekten Richard Rogers entworfen und nach dreijahriger Bauzeit im Jahr 1995 fertiggestellt 50 Es kostete 455 Millionen Franc rund 69 4 Millionen Euro Aus der Luft betrachtet hat das Gebaude die Form einer Waage wobei die runden Sitzungssale die Waagschalen darstellen Diese Struktur setzt sich auch in der Stahlkonstruktion im Gebaude fort Hier schweben die Sitzungssale wie zwei Waagschalen gleichsam uber dem Boden Gleichzeitig erinnert das Bauwerk durch seine Lage am Fluss und die hohen Aufbauten zwischen den beiden Salen auch an ein Schiff Durch die Verwendung einer Stahlkonstruktion und grosser Glasflachen sollte es nach Auffassung des Architekten eine besondere Offenheit ausdrucken und sich damit vom typischen monumentalen Eindruck alter Gerichtsgebaude abheben Dieses Anliegen kommt auch in anderen Details des Bauwerks zum Ausdruck So hatte Rogers im grossen Eingangsbereich zwischen den Verhandlungssalen freistehende Tische vorgesehen an denen die Beschwerdefuhrer personlich ihre Beschwerde einreichen konnten Heute stehen dafur Kabinen aus Glas zur Verfugung Die fruhere Struktur des Gerichtshofs mit einer Aufgabenverteilung zwischen Kommission und Gericht findet sich auch im Aufbau des Gebaudes wieder Es verfugt uber zwei getrennte parallele Flugel zusammen rund 420 Buros einen Beratungsraum fur das Gericht und zwei Verhandlungssale Der kleinere Saal 520 m fruher Saal der Kommission wird heute vom Gerichtshof fur Verhandlungen genutzt Er verfugt uber 41 Platze fur Besucher und 30 Platze fur die Parteien Der grosse Saal 860 m hat hingegen Platz fur 260 Besucher und 33 Platze fur die Parteien In einem langen Oval angeordnet sind 49 Richterplatze Beide Sale verfugen uber entsprechende Kommunikationstechnik und abgetrennte Dolmetscherkabinen Siehe auch BearbeitenHuman Rights Documentation Interamerikanischer Gerichtshof fur Menschenrechte Europaische Menschenrechtskonvention Verfahrensordnung des Europaischen Gerichtshofs fur MenschenrechteLiteratur BearbeitenThomas Haug Die Bedeutung der EMRK in Deutschland und ihre Auslegung durch den EGMR In AfP 3 2016 S 223 227 Helen Keller Daniela Kuhne Zur Verfassungsgerichtsbarkeit des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte PDF In Zeitschrift fur auslandisches offentliches Recht und Volkerrecht Band 76 2016 S 245 308 Philip Leach Taking a Case to the European Court of Human Rights 2 Auflage Oxford University Press Oxford 2005 ISBN 0 19 958502 4 Frank Meyer Der Kadi Moment des EGMR HRRS 2014 404 407 Frank Meyer Der Fall Nada vor dem EGMR Nichts Neues zur Normhierarchie zwischen UN Recht und EMRK HRRS 2013 79 85 Jens Meyer Ladewig Herbert Petzold Trivialbeschwerden in der Rechtsprechung des EGMR De minimis non curat praetor NJW 43 2011 3127 Jens Meyer Ladewig Europaische Menschenrechtskonvention Handkommentar 3 Auflage Nomos Baden Baden 2011 ISBN 978 3 8329 6210 4 Karen Reid A Practitioner s Guide to the European Convention on Human Rights 3 Auflage Sweet amp Maxwell London 2008 ISBN 978 1 84703 120 4 Luzius Wildhaber Der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte uberlastet uberlastend oder gerade richtig Osterreichisches Institut fur Menschenrechte Salzburg 2011 ISBN 978 3 9502273 3 8 Rudiger Zuck Das Recht der Verfassungsbeschwerde Abschnitt D II Verfassungsbeschwerde und europarechtliche unionsrechtliche Rechtsbehelfe Rn 276 ff S 80 ff 4 Auflage 2013 Nussberger Angelika The European Court of Human Rights Oxford University Press 2020 ISBN 978 0 19 884964 3 Weblinks Bearbeiten Wiktionary Europaischer Gerichtshof fur Menschenrechte Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Commons Europaischer Gerichtshof fur Menschenrechte Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Dokumente und allgemeine Informationen Offizielle Website des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte englisch und franzosisch HUDOC Datenbank aller Entscheidungen des EGMR mehrsprachig Dokumente beim Europaischen Gerichtshof fur Menschenrechte deutsch Fundstellenverzeichnis Urteile und Entscheidungen des EGMR deutsch Online Archiv deutscher Ubersetzungen von Urteilen und Entscheidungen des EGMR Informationen zur Beschwerde an den EGMR deutsch Audiodateien Webcasts mit offentlichen Anhorungen englisch Einzelnachweise Bearbeiten https www srf ch news international gerichtshof fuer menschenrechte eine irin ist jetzt das gewissen europas abgerufen am 4 Marz 2023 Liste der Unterzeichnerstaaten englisch Stefan Gilch Die Reformen am Europaischen Gerichtshof fur Menschenrechte unter besonderer Berucksichtigung des 14 Zusatzprotokolls zur EMRK Ein internationales Gericht am Wendepunkt seiner Entwicklung 1 Auflage Sierke Verlag Gottingen 2009 ISBN 978 3 86844 137 6 S 12 Lawless Irland Urteil vom 14 November 1960 Nr 332 57 deutsche Ubersetzung in EGMR E 1 10 Memento vom 20 Januar 2012 im Internet Archive PDF 93 kB Ludwig Minelli Nichts sehen Nichts horen Nichts sagen Europas Regierungen und die drei Affen PDF 212 kB Quartalszeitschrift der Schweiz Gesellschaft fur die Europaische Menschenrechtskonvention SGEMKO Juni 2014 Protokoll Nr 11 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten uber die Umgestaltung des durch die Konvention eingefuhrten Kontrollmechanismus Amtliche Ubersetzung Deutschlands Protokoll Nr 14 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten uber die Anderung des Kontrollsystems der Konvention Strassburg Bereinigte Ubersetzung zwischen Deutschland Liechtenstein Osterreich und der Schweiz abgestimmte Fassung Informationen zum 14 Zusatzprotokoll zur EMRK bei humanrights ch a b STAB Vortragsreihe 2021 Stiftung fur Abendlandische Ethik und Kultur S 23 Meyer Ladewig EMRK Art 21 Rn 1 Gutachten des EGMR vom 12 Februar 2008 Rn 47 deutsche Ubersetzung in NJW 2009 2109 Meyer Ladewig EMRK Art 22 Rn 2 a b Gutachten des EGMR vom 22 Januar 2010 Meyer Ladewig EMRK Art 22 Rn 6 Die Satzung des Europarates In Sammlung der Europaischen Vertrage Hrsg Europarat abgerufen am 28 Marz 2019 In diesem Zusammenhang sind insbesondere das Vierte und das Sechste Protokoll zum Allgemeinen Abkommen uber die Vorrechte und Befreiungen des Europarats zu nennen Siehe Meyer Ladewig EMRK Art 51 Composition of the Court ECHR abgerufen am 4 Marz 2023 englisch Christina Binder Lando Kirchmair Die Legitimitat internationaler Wahlstandards Volkerrechtliche Defizite und eine politikwissenschaftliche Perspektive In Archiv des Volkerrechts Band 55 Nr 4 Mohr Siebeck Tubingen 2017 S 387 391 393 397 doi 10 1628 000389217X15120446388468 vgl Michael Kleine Cosack Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerde 2014 ISBN 978 3 8114 3659 6 LR Nr 0 101 4 Verfahrensordnung des EGMR Liechtensteinische Gesetze LiLex Formulare in allen Sprachen deutschsprachiges Formular Memento vom 6 Oktober 2014 im Internet Archive PDF 621 kB Meyer Ladewig EMRK Art 35 Rn 5 Freimanis and Lidums Lettland Urteil vom 9 Februar 2006 Nr 73443 01 und 74860 01 Dominik Haider The Pilot Judgment Procedure of the European Court of Human Rights Leiden 2013 Torreggiani and Others v Italy Rumpf Deutschland Urteil vom 2 September 2010 Nr 46344 06 deutsche Ubersetzung der Bundesregierung Press Unit des EGMR Informationsblatt zur Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte EGMR Vorlaufige Massnahmen PDF Abgerufen am 13 Oktober 2020 FragDenStaat de Projekt des Open Knowledge Foundation Deutschland e V Bei EGMR Beschwerden nicht das vom BMJV im Internet angebotene Formular benutzen von Bernd von Heintschel Heinegg veroffentlicht am 19 Juli 2016 auf Beck Blog Meyer Ladewig EMRK Art 33 Rn 2 Irland Vereinigtes Konigreich Urteil vom 18 Januar 1978 Nr 5310 71 deutsche Ubersetzung in EGMR E 1 232 Memento vom 1 Februar 2012 im Internet Archive PDF 197 kB Zypern Turkei Urteil vom 10 Mai 2001 Nr 25781 94 Georgien Russland I Nr 13255 07 Zulassigkeitsentscheidung Pressemitteilung PDF uber die mundliche Verhandlung vor der Grossen Kammer und Georgien Russland II Nr 38263 08 Zulassigkeitsentscheidung CASE OF GEORGIA v RUSSIA II Application no 38263 08 Ukraine gegen Russland Nr 11055 22 Ukraine Russland X Christian Johann Kann Strassburg den Krieg zahmen Der Ukrainekrieg vor dem EGMR 3 Marz 2022 Gutachten des EGMR vom 12 Februar 2008 deutsche Ubersetzung in NJW 2009 2109 Entscheidung des EGMR vom 2 Juni 2004 deutsche Ubersetzung in NJW 2005 123 Die aktuellen Statistiken konnen auf der Website des EGMR abgerufen werden unter https www echr coe int Pages home aspx p reports amp c Abgerufen am 6 Dezember 2021 Survey of Activities 2007 S 53 58 f Memento vom 27 Mai 2011 im Internet Archive PDF 863 kB Europarat droht schwere Finanzkrise schuld daran ist Russland 27 Februar 2018 Registry of the European Court of Human Rights Hrsg Annual Report 2011 Strassburg 2011 englisch echr coe int PDF 1 3 MB Ungebrochene Klageflut in Strassburg NZZ vom 27 Januar 2011 Barbara Oertel Recht auf Schauprozesse in taz 19 20 Dezember 2015 S 10 Barbara Oertel Recht auf Schauprozesse in taz 19 20 Dezember 2015 S 10 Ukraine aktuell Mehr deutsche Truppen fur die NATO Ostflanke In Deutsche Welle 7 Juni 2022 abgerufen am 7 Juni 2022 Angelika Nussberger Zu viel Europa Europaische Gerichte in der Kritik Hrsg Bundeszentrale fur politische Bildung 8 September 2017 bpb de abgerufen am 13 Februar 2019 Martin Schubarth Die Europaische Menschenrechtskonvention hat sich verrannt NZZ 2 November 2017 ISSN 0376 6829 nzz ch abgerufen am 13 Februar 2019 Edward Malnick Senior Tories urge Boris Johnson to curb the use of human rights laws in UK courts kostenpflichtig The Telegraph vom 7 Marz 2020 Multibeton Palast der Menschenrechte in Strasbourg Memento vom 13 Februar 2017 im Internet Archive 48 597315 7 774619 Koordinaten 48 35 50 3 N 7 46 28 6 O Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Korperschaft GND 1003803 6 lobid OGND AKS LCCN n80051793 VIAF 130314390 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Europaischer Gerichtshof fur Menschenrechte amp oldid 233243516