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Die Verfahrensordnung des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte 1 heisst in den Amtssprachen des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte EGMR auf englisch Rules of Court 2 und auf Franzosisch Reglement de la Cour 3 BasisdatenTitel Verfahrensordnung des Europaischen Gerichtshofs fur MenschenrechteArt ProzessordnungGeltungsbereich Europaischer Gerichtshof fur MenschenrechteErlassen aufgrund von Art 25 lit d EMRKRechtsmaterie VerfahrensrechtErlassen am 4 November 1998Inkrafttreten am 4 November 1998Letzte Anderung durch 1 August 2018Plenum des EGMRWeblink Liechtenstein LR Nr 0 101 4Schweiz SR 0 101 2 EMRK Rules of CourtBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Sie wurde vom Plenum des EGMR erstellt und enthalt Bestimmungen in welchen das Verfahren die Zustandigkeiten die Organisation die Zulassigkeit der Beschwerden und weitere Formvorschriften beim EGMR geregelt sind Die Erstellung der Verfahrensordnung durch das Plenum des EGMR ist in Art 25 lit der Europaischen Menschenrechtskonvention EMRK 4 vorgesehen wonach der EGMR seine Verfahrensablaufe selbst regelt Die Verfahrensordnung wird vom EGMR in unregelmassigen Abstanden revidiert und nach dem Beschluss des Plenums wird sie sogleich rechtskraftig und verbindlich Die EMRK regelt in Abschnitt II Europaischer Gerichtshof fur Menschenrechte die massgeblichen Eckpunkte des Verfahrens beim EGMR welche durch die Verfahrensordnung prazisiert und erweitert werden Die Verfahrensordnung ist kein volkerrechtlicher Vertrag und braucht nicht von den beteiligten Mitgliedslandern ratifiziert zu werden Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt der Verfahrensordnung 2 Besonderheiten der Verfahrensordnung 2 1 Beschwerdeformular 2 2 Vorlaufige Massnahmen 2 2 1 Vorlaufige Massnahmen bei Staatenbeschwerden 2 3 Gutliche Einigung 2 4 Prozesskosten Verfahrenshilfe 2 5 Sammelentscheide 2 6 Piloturteilsverfahren 3 Siehe auch 4 Fundstellen der Verfahrensordnung 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseInhalt der Verfahrensordnung BearbeitenSie besteht aus der Einleitung und vier Titeln welche wiederum in Kapitel unterteilt sind Art 1 Begriffsbestimmungen Titel I Organisation und Arbeitsweise des Gerichtshofs Titel II Das Verfahren Titel III Ubergangsbestimmungen Titel IV SchlussbestimmungenDa es sich in der Verfahrensordnung 1 auch um Prazisierungen der Bestimmungen im Abschnitt II der EMRK 4 handelt entstehen teilweise Uberschneidungen Dies kann zu Widerspruchen und Unklarheiten fuhren So ist sowohl in Art 37 EMRK 4 als auch in Art 43 der Verfahrensordnung 1 die Streichung und Wiedereintragung von Beschwerden im Register geregelt Die Zulassigkeitsvoraussetzungen sind in Art 35 EMRK und in Art 45 47 der Verfahrensordnung aufgefuhrt die Gutachten in Art 47 49 EMRK und Art Art 82 Art 95 der Verfahrensordnung enthalten der Einzelrichter in Art 26 Art 27 EMRK und in Art 27a Art 52a der Verfahrensordnung die Gutliche Einigung in Art 39 EMRK und in Art 62 der Verfahrensordnung usw Besonderheiten der Verfahrensordnung BearbeitenBeschwerdeformular Bearbeiten Art 47 der Verfahrensordnung regelt seit dem 1 Januar 2014 dass fur Individualbeschwerden beim EGMR das Formular des EGMR verwendet werden 5 Die Beschwerde muss alle im Beschwerdeformular verlangten Auskunfte enthalten Diese Angaben konnen erganzt werden indem dem Beschwerdeformular ein Schriftstuck von hochstens zwanzig Seiten beifugt wird in welchem zusatzliche Angaben zum Sachverhalt gemacht werden Dazu erstellte der EGMR ein Merkblatt zum Ausfullen des Beschwerdeformulars 6 und einen Leitfaden zu den Zulassigkeitsvoraussetzungen 7 Weiter regelt die Verfahrensordnung nach Art 47 Abs 5 1 dass Beschwerden die nicht mittels des Formulars eingereicht wurden oder fur die das Formular unvollstandig oder nicht richtig ausgefullt ist allein aus diesem Grund zuruckgewiesen werden konnen 8 9 Art 46 der Verfahrensordnung regelt dass fur die Mitgliedslander diese Zulassigkeitsvoraussetzung nicht gilt sie konnen ihre Staatenbeschwerden auch ohne Formular einreichen Vorlaufige Massnahmen Bearbeiten Artikel 39 der der Verfahrensordnung erlaubt es vom EGMR vorlaufige Massnahmen vM 10 zu verlangen wenn ein nichtwiedergutzumachender Schaden droht 11 Dies betrifft im Wesentlichen eine drohende Ausweisung Auslieferung 12 die Zwangsernahrung von Gefangenen im Hungerstreik 13 oder auch bei Kindesentfuhrung 14 Auch wenn diese Massnahmen nur in der Verfahrensordnung vorgesehen sind und nicht in der EMRK sind die Staaten zu ihrer Einhaltung verpflichtet 10 Im Antrag um eine vorlaufige Massnahme mussen detailliert die Grunde die Natur der behaupteten Risiken und die Vorschriften der EMRK die mutmasslich verletzt sind dargestellt werden Dazu mussen alle notwendigen und stutzenden Dokumente beigefugt werden welche den Erlass einer vorlaufige Massnahme stutzen konnen Er ist sofort nach der abschliessenden innerstaatlichen Entscheidung beim EGMR einzureichen damit der EGMR hinreichend Zeit hat die Sache zu prufen Der Gerichtshof wird jedoch nur dann eine vorlaufige Massnahme erlassen wenn er nach Uberprufung aller relevanten Informationen der Ansicht ist dass der Beschwerdefuhrer dem realen Risiko eines irreparablen Schadens ausgesetzt ist sollte die Massnahme nicht erlassen werden Antrage auf Erlass einer vorlaufigen Massnahme nach Art 39 der Verfahrensordnung sollten per Telefax oder Post ubersandt werden Per E Mail eingesandte Antrage werden vom Gerichtshof nicht bearbeitet Wenn moglich sollte der Antrag in einer der offiziellen Sprachen der Vertragsstaaten verfasst sein Alle Antrage sollten fett zu Beginn gekennzeichnet sein mit Rule 39 Urgent Kontaktperson Name und Kontaktdetails und der Grund des Antrags Wenn das Gesuch vom EGMR gutgeheissen wurde fordert er die betroffene Regierung auf die beabsichtigte Zwangsmassnahme auszusetzen bis die Beschwerde gepruft wurde 15 12 Eine Zuwiderhandlung gegen eine vom EGMR angeordnete Massnahme ist ein Verstoss gegen Art 34 EMRK da die Staaten verpflichtet sind die Beschwerdefuhrer bei der wirksamen Ausubung ihrer Rechte nicht zu behindern z B Beschwerde 39806 05 i S Paladi gegen Moldawien GK 87 92 Vorlaufige Massnahmen bei Staatenbeschwerden Bearbeiten Auch Staaten konnen beim EGMR vorlaufige Massnahmen verlangen So hatte die Ukraine in der Staatenbeschwerde gegen Russland solche Massnahmen verlangt 20958 14 Ukraine v Russia Daraufhin hatte der EGMR in einer vorlaufigen Massnahme gem Art 39 der Verfahrensordnung 16 beiden Streitparteien auferlegt samtliche Massnahmen insbesondere solche militarischer Art zu unterlassen welche geeignet sind Verletzungen der in der EMRK verburgten Rechte hervorzurufen und ihren Verpflichtungen insbesondere aus Art 2 EMRK Recht auf Leben und Art 3 EMRK Verbot einer menschenunwurdigen Behandlung nachzukommen 11 Dasselbe in den beiden Staatenbeschwerde 13255 07 und 38263 08 i S Georgien v Russland 17 Gutliche Einigung Bearbeiten Sie ist in Art 62 der Verfahrensordnung als Soll Vorschrift und in Art 39 EMRK als Kann Vorschrift vorgesehen Sie wird auch als aussergerichtliche Einigung bezeichnet da das Gericht kein Urteil fallt Wenn der EGMR eine Beschwerde zugelassen hatte unterbreitet er dem beklagten Staat einen Vorschlag fur eine gutliche Einigung Das Verfahren ist vertraulich und wenn keine Einigung zustande kam darf dies nicht in der Gerichtsverhandlung verwendet werden Art 62 Abs 2 der Verfahrensordnung Art 39 Abs 2 EMRK Kommt es zu jedoch einer Einigung wird dies vom EGMR in einem Entscheid festgehalten und die Beschwerde anschliessend aus dem Register gestrichen Art 43 Abs 3 Verfahrensordnung Art 75 Abs 4 der Verfahrensordnung In dieser Entscheidung wird keine Konventionsverletzung festgestellt sondern lediglich eine Vereinbarung zwischen den Parteien uber die Wiedergutmachung z B uber die Zahlung einer Entschadigung Aufhebung von Zwangsmassnahmen Diese Entscheidung des EGMR wird dem Ministerkomitee zugeleitet welches die Durchfuhrung der gutlichen Einigung uberwacht Art 43 Abs 4 der Verfahrensordnung Art 39 Abs 4 EMRK Wenn in der gutlichen Einigung Schadenersatz oder die Aufhebung von Massnahmen vereinbart wurde informiert der beklagte Staat das Ministerkomitee uber den Vollzug der vereinbarten Massnahmen Art 46 Abs 1 EMRK 18 Prozesskosten Verfahrenshilfe Bearbeiten Sie ist in Kapitel XII Art 105 Art 110 der Verfahrensordnung aufgefuhrt englisch Legal Aid franzosisch de l assistance judiciaire In Deutschland und der Schweiz wird sie als Prozesskostenhilfe in Liechtenstein und Osterreich als Verfahrenshilfe bezeichnet Fur die Einreichung einer Beschwerde ist kein Rechtsbeistand erforderlich Wird eine Beschwerde vom EGMR fur zulassig erklart kann der Kammerprasident einen Rechtsbeistand anordnen Art 36 der Verfahrensordnung Beschwerdefuhrer welche nicht uber die ausreichenden finanziellen Mittel verfugen um die anfallenden Anwaltskosten ganz oder teilweise zu begleichen konnen ein Erklarungsformular auszufullen aus welchem ihre finanzielle Lage hervorgeht und die Richtigkeit der Angaben von der zustandigen Behorde bestatigt wurde Art 107 der Verfahrensordnung Die Prozesskostenhilfe wird nur bewilligt wenn diese Hilfe fur die ordnungsgemasse Prufung der Beschwerde notwendig ist und der Beschwerdefuhrer nicht uber ausreichende finanzielle Mittel verfugt um die anfallenden Kosten ganz oder teilweise zu begleichen Art 106 der Verfahrensordnung In einigen Fallen sind neben den Beschwerdefuhrenden auch Dritte in ihren Menschenrechten betroffen und konnen sich am Verfahren beteiligen Art 36 EMRK Auch diese konnen ein Begehren um Prozesskosten Verfahrenshilfe stellen 19 Sammelentscheide Bearbeiten Der Grund ist die chronische Uberlastung des EGMR 20 21 22 da ihm die notwendigen Mittel nicht zur Verfugung gestellt werden 23 24 Fur Sammelentscheide regelt die Verfahrensordnung dass ahnliche Beschwerden vom EGMR zusammengefasst und beurteilt Judgement fur unzulassig erklart Inadmissible oder aus der Liste der hangigen Falle gestrichen Struck out of the list werden konnen Dies betrifft hauptsachlich Gutliche Einigungen Friendly settlements Art 62 der Verfahrensordnung Art 39 EMRK Zulassigkeitsprufungen durch ein Komitee oder eine Kammer des EGMR Art 45 47 der Verfahrensordnung Art 35 EMRK Piloturteilsverfahren Art 61 der VerfahrensordnungIm September 2011 waren beim EGMR rund 160 000 Beschwerden hangig 25 Um diese in den letzten Jahren stetig angewachsene Anzahl 26 zu reduzieren wurde Art 42 die Verbindung und gleichzeitige Prufung von Beschwerden durch den EGMR in die Verfahrensordnung eingefuhrt Darunter fallen kleinere Falle wie z B das Urteil 48420 10 des EGMR vom 15 Januar 2013 i S Eweida u a gg England in welchem 4 Beschwerden zusammen beurteilt wurden 27 28 bis zu Fallen mit uber tausend Beschwerden In der Statistikanalyse 2017 des EGMR wurde darauf hingewiesen dass die Grosse Kammer am 12 Oktober 2017 in einem einzigen Urteil 12 148 Beschwerden aus dem Register strich 29 30 Im Jahresbericht 2017 des EGMR wird dieser Entscheid begrundet und darauf hingewiesen dass diese Beschwerden fur Piloturteilsverfahren vorgesehen waren Wegen den erheblichen strukturellen Mangeln in der Ukraine und dem Willensmangel seitens der Ukraine diese Missstande zu beheben Piloturteil vom 15 Oktober 2009 i S Ivanov c Ukraine 31 wurden 12 148 Beschwerden infolge Aussichtslosigkeit fur unzulassig erklart und aus der Liste der hangigen Falle gestrichen 32 33 34 Piloturteilsverfahren Bearbeiten In den beiden Amtssprachen des EGMR wird dieses auf Englisch als pilot judgment und auf Franzosisch als l arret pilote bezeichnet Art 61 der Verfahrensordnung Der Grundsatz der EMRK ist die Subsidiaritat somit die vertragliche Verpflichtung der Staaten die EMRK auf ihrem Staatsgebiet tatsachlich und wirksam umzusetzen Nur in Ausnahmefallen soll der Gerichtshof in Strassburg korrigierend eingreifen Wenn ein Staat jedoch seinen Verpflichtungen nicht nachkommt fuhrt dies dazu dass zum gleichen Problem beim Gerichtshof Hunderte oder sogar Tausende von Individualbeschwerden uber denselben Missstand eingereicht werden 26 Die Hauptaufgabe des EGMR besteht darin die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen der Mitgliedslander sicherzustellen Art 19 EMRK Wenn er systemische Fehler oder strukturelle Probleme bei einem Mitgliedsland feststellt kann er diese in seinen Urteilen dazu verpflichten die Ursache n zu beheben und wirksame Abhilfe zu schaffen Art 46 Ziff 1 EMRK Es ist dann die Aufgabe des Ministerkomitees des Europarats den Vollzug der Urteile und die Behebung der vom EGMR festgestellten strukturellen Probleme zu uberwachen Art 46 EMRK In der EMRK sind jedoch keine Zwangsmassnahmen gegen einen fehlbaren Staat vorgesehen Wenn dem EGMR mehrere solcher gleichartiger Beschwerden gegen einen Staat vorliegen die auf dieselben strukturellen Ursache zuruckzufuhren sind kann er einen oder mehrere Falle fur eine vorrangige Behandlung nach dem Piloturteilsverfahren auswahlen Im Piloturteilsverfahren besteht die Aufgabe des EGMR nicht nur darin zu entscheiden ob im jeweiligen Fall eine Verletzung der EMRK vorgelegen hat sondern auch das strukturelle Problem zu identifizieren und der Regierung gegenuber klare Angaben zu machen wie das interne Problem Konventionskonform zu beheben sei 35 Das Ministerkomitee des Europarates hatte deswegen in der Resolution 2004 3 vom 12 Mai 2004 36 den EGMR angewiesen in seinen Urteilen festzustellen welche strukturellen Probleme seiner Ansicht nach fur die Konventionsverletzungen verantwortlich seien worin er die Ursachen sehe und wozu die Staaten angehalten werden sollen um diese internen Ursachen innert Frist zu beheben Gleichzeitig erliess das Ministerkomitee die Empfehlung 2004 6 vom 12 Mai 2004 37 in welcher die Mitgliedstaaten angewiesen wurden im Falle von strukturellen oder allgemeinen Defiziten im innerstaatlichen Recht oder bei dessen Umsetzung fur wirksame Rechtsbehelfe zu sorgen um sich wiederholende Beschwerden an den EGMR zu verhindern Das Piloturteilsverfahren entstand im Fall Broniowski gegen Polen 38 39 betreffend der Entschadigung der 1945 aus Ostpolen Vertriebenen Art 1 vom 1 ZP EMRK Der EGMR verwies darauf dass zur Zeit der Urteilsfallung beim EGMR diesen Fall betreffend 167 Beschwerden hangig seien Polen wurde verpflichtet wirksame Rechtsbehelfe zu schaffen und fur eine gerechte Regelung der Entschadigungsanspruche fur Eigentum zu sorgen Es kam dann zu einer gutlichen Einigung Friendly settlement 40 Im Februar 2011 fugte der Gerichtshof den Art 46 Piloturteilsverfahren seiner Verfahrensordnung hinzu Am 23 September 2008 wurde basierend auf dem Pilotsurteil Broniowski gegen Polen 40 der Fall von E G und 175 weitere Beschwerden gg Polen 41 beurteilt Siehe auch BearbeitenEuropaische Menschenrechtskonvention EMRK Europaischer Gerichtshof fur Menschenrechte EGMR Prozessordnung Ministerkomitee des EuroparatesFundstellen der Verfahrensordnung BearbeitenLR Nr 0 101 4 Verfahrensordnung des EGMR in Liechtensteinische Gesetzessammlung SR 0 101 2 Verfahrensordnung des EGMR in Systematische Sammlung des Bundesrechts der Schweiz SR Rules of Court Internetseite Official texts des EGMR englisch Weblinks BearbeitenMenschenrechtsarbeit in Europa der EGMR Friedrich Ebert Stiftung FES Ablaufschema der Fallbearbeitung PDF 135 kB Internet EGMR deutsch pdf Formular fur die Individualbeschwerde beim EGMR PDF 1 5 MB Internet EGMR deutsch Merkblatt zum Ausfullen des Beschwerdeformulars PDF 308 kB Internet EGMR deutsch Leitfaden zu den Zulassigkeitsvoraussetzungen PDF 1 3 MB Internet EGMR 127 Seiten deutsch EGMR Das Wichtigste in Kurze humanrights ch Reformen fur den Gerichtshof gehen in die falsche Richtung humanrights ch Deutsches Institut fur MenschenrechteEinzelnachweise Bearbeiten a b c Verfahrensordnung des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte PDF In Bundesrecht Systematische Rechtssammlung Der Bundesrat Das Portal der Schweizer Regierung 1 August 2018 abgerufen am 26 Januar 2019 Deutsche Ubersetzung Rules of Court PDF European Court of Human Rights 1 August 2018 abgerufen am 26 Januar 2019 englisch Verfahrensordnung des EGMR Reglement de la Cour PDF Cour Europeenne des Droits de L homme 1 August 2018 abgerufen am 26 Januar 2019 franzosisch Verfahrensordnung des EGMR a b c Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten In Bundesrecht Systematische Rechtssammlung Der Bundesrat Das Portal der Schweizer Regierung 23 Februar 2012 abgerufen am 27 Januar 2019 Deutsche Ubersetzung Beschwerdeformular PDF EGMR abgerufen am 27 Januar 2019 Merkblatt zum Ausfullen des Beschwerdeformulars PDF EGMR abgerufen am 27 Januar 2019 Leitfaden zu den Zulassigkeitsvoraussetzungen PDF EGMR abgerufen am 27 Januar 2019 Holger Hembach Neues Formular fur Beschwerden beim EGMR 11 Januar 2016 abgerufen am 27 Januar 2019 Europ Menschenrechtskonvention und Gerichtshof fur Menschenrechte Zulassigkeitsvoraussetzungen und Leitfaden fur Beschwerden Deutsches Institut fur Menschenrechte abgerufen am 27 Januar 2019 a b Informationsblatt Vorlaufige Massnahmen PDF EGMR Press Unit Januar 2013 abgerufen am 3 Februar 2019 a b Philip Leach Menschenrechtsarbeit in Europa der EGMR Gerichtsverfahren Eine Beschwerde einreichen 4 Absatz Friedrich Ebert Stiftung FES abgerufen am 3 Februar 2019 a b Antrage auf vorlaufige Massnahmen Praktische Verfahrensanordung PDF Prasidenten des EGMR in Einklang mit Art 32 der Verfahrensordnung 19 September 2016 abgerufen am 3 Februar 2019 Informationsblatt Hungerstreik in Haft PDF EGMR Press Unit Januar 2013 abgerufen am 3 Februar 2019 Informationsblatt Internationale Kindesentfuhrung PDF EGMR Press Unit Juli 2014 abgerufen am 3 Februar 2019 Rule 39 requests granted and refused PDF Art 39 der Verfahrensordnung vorlaufigen Massnahmen gewahrt nicht gewahrt Abgerufen am 3 Februar 2019 Interim measure granted in inter State case brought by Ukraine against Russia EGMR 13 Marz 2014 abgerufen am 3 Februar 2019 englisch franzosisch Pressemitteilung ECHR 073 2014 Marten Breuer Der EGMR zerrieben im Konflikt Russland Ukraine Verfassungsblog 18 Marz 2014 abgerufen am 3 Februar 2019 Thomas Heidel Beschwerde nach der EMRK Gutliche Einigung In Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium Haufe de abgerufen am 3 Februar 2019 Europ Menschenrechtskonvention und Gerichtshof fur Menschenrechte Kostenhilfe fur Drittbetroffene in Verfahren vor dem EGMR Deutsches Institut fur Menschenrechte abgerufen am 3 Februar 2019 Annual Reports Jahresberichte des EGMR Abgerufen am 3 Februar 2019 englisch In den Jahresberichte wird auf die Uberlastung verwiesen JB 2010 S 37 ff Concerns The Court s extremely high caseload has already had certain negative consequences JB 2011 S 13 ff Mounting pressure on the Convention systemJB 2012 S 48 ff Violations should be remedied at home The Court is overloaded JB 2013 S 20 ff Speech given by Mr Dean Spielmann We have managed to put together practical solutions to the problems caused by our excessive caseload JB 2014 S 13 ff The Court In 2014JB 2016 S 5 The Court continued its efforts to reduce the backlog of cases but the real challenge remains the Chamber cases EGMR Das Wichtigste in Kurze Uberlastung des EGMR Informationsplattform Humanrights abgerufen am 3 Februar 2019 Philip Leach Aktuelle und zukunftige institutionelle Herausforderungen Menschenrechtsarbeit in Europa der EGMR Friedrich Ebert Stiftung FES abgerufen am 3 Februar 2019 Interlakener Erklarung zur Reform des EGMR Zahlen welche die Uberlastung des Gerichtshofs untermalen Informationsplattform Humanrights abgerufen am 3 Februar 2019 Decision Time on the European Court of Human PDF Amnesty International et al abgerufen am 3 Februar 2019 englisch Intern NGO Appell zur Reform des EGMR European Court of Human Rights Hrsg Annual Report 2012 2012 ISBN 978 92 871 9971 3 S 8 englisch Online PDF abgerufen am 27 Januar 2019 Jahresbericht 2012 des EGMR The number of pending applications had topped 160 000 in September 2011 and stood at 151 600 on 1 January 2012 a b Verfahren beim EGMR In humanrights ch 12 Oktober 2011 abgerufen am 28 Januar 2019 Europaisches Gericht Krankenschwester darf kein Kruzifix tragen In Spiegel Online 15 Januar 2013 abgerufen am 27 Januar 2019 EGMR Urteil zur Religionsfreiheit in Grossbritannien Case of Eweida and others v The United Kingdom Applications nos 48420 10 59842 10 51671 10 and 36516 10 EGMR 27 Mai 2013 abgerufen am 27 Januar 2019 englisch Kruzifix Urteil 48420 10 des EGMR vom 15 Januar 2013 i S Eweida u a gg England Analysis of statistics 2017 PDF Abgerufen am 27 Januar 2019 englisch Statistikanalyse 2017 des EGMR S 5 oben This difference in percentage is explained by the fact that in 2017 the Grand Chamber struck out 12 148 applications in a single judgment Burmych and Others v Ukraine striking out GC 46852 13 47786 13 54125 13 et al EGMR 12 Oktober 2017 abgerufen am 27 Januar 2019 englisch Urteil der Grossen Kammer vom 12 Oktober 2017 Case of Yuriy Nikolayevich Ivanov v Ukraine In HUDOC Abgerufen am 27 Januar 2019 Piloturteil 40450 04 des EGMR vom 15 Oktober 2009 i S Ivanov c Ukraine betr Wirksamen Rechtsbehelf bei Nichtumsetzung rechtskraftiger Gerichtsurteile ANNUAL REPORT 2017 European Court of Human Rights PDF Kapitel Execution of pilot judgments Article 46 der EMRK S 136 ff abgerufen am 28 Januar 2019 englisch Jahresbericht 2017 des EGMR By the date of the Grand Chamber s judgment there were over 12 000 Ivanov type cases pending before the Court with approximately 200 introduced per month since the beginning of 2016 S 136 Mitte It proceeded to strike out all those applications namely the initial five applications as well as over 12 000 pending applications S 138 Mitte Strike out and transmission to the Committee of Ministers of more than 12 000 Ukrainian cases PDF In HUDOC 12 Oktober 2017 abgerufen am 28 Januar 2019 englisch Information des Ministerkomitees uber die Streichung der Beschwerden im Fall von Burmych et al v Ukraine Zusammenfassung des Urteils Burmych et al v Ukraine PDF Osterreichisches Institut fur Menschenrechte OIM abgerufen am 28 Januar 2019 Wiederveroffentlichung des NLMR 5 2017 Newsletter fur Menschenrechte fur die HUDOC Datenbank Piloturteile PDF EGMR Juli 2014 abgerufen am 28 Januar 2019 Informationsblatt zur Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte EGMR ENTSCHLIESSUNG Res 2004 3 des Ministerkomitees uber die Urteile die ein zugrunde liegendes strukturelles Problem aufzeigen PDF Abgerufen am 27 Januar 2019 vom Ministerkomitee angenommen am 12 Mai 2004 anlasslich seiner 114 Sitzung inoffizielle Ubersetzung aus dem Franzosischen Empfehlung Rec 2004 6 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten uber die Verbesserung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe PDF Abgerufen am 28 Januar 2019 angenommen vom Ministerkomitee am 12 Mai 2004 in seiner 114 Sitzung Case of Broniowski v Poland Application no 31443 96 HUDOC 22 Juni 2004 abgerufen am 28 Januar 2019 englisch Urteil S 69 ff und S 73 Pkt 3 u 4 wo Polen verpflichtet wurde wirksame Rechtsbehelfe zu schaffen Grand Chamber Judgement Broniowski v Poland HUDOC 22 Juni 2004 abgerufen am 28 Januar 2019 englisch Pressemitteilung des EGMR am 22 Juni 2004 i S Broniowski gegen Polen a b Case of Broniowski v Poland Judgement Friendly settlement HUDOC 28 September 2005 abgerufen am 28 Januar 2019 englisch Broniowski gegen Polen Urteil S 16 Ziff 34 ff Implications of a pilot judgment procedure Fourth Section Decision Pilot Judgement Procedure Application no 50425 99 by E G against Poland HUDOC 23 September 2008 abgerufen am 29 Januar 2019 englisch Erstes Piloturteil 50 425 99 des EGMR vom 23 September 2008 wegen uberlanger Verfahrensdauer und fehlender ausreichender Entschadigung Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verfahrensordnung des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte amp oldid 233947133