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Unter Subsidiaritatsprinzip versteht man im Verfassungsprozessrecht eine Abfolge wonach eine bestimmte Verfahrenshandlung erst nachrangig nach einer anderen Verfahrenshandlung zulassig ist Inhaltsverzeichnis 1 Verfassungsbeschwerde zum BVerfG 2 Verfassungsbeschwerde zum Schweizer Bundesgericht 3 Beispiel 4 Menschenrechtsbeschwerde zum EGMR 5 Individualbeschwerde zu den Landesverfassungsgerichten 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseVerfassungsbeschwerde zum BVerfG BearbeitenNach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt das Subsidiaritatsprinzip in 90 Abs 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck 1 Verletzt der Beschwerdefuhrer das Subsidiaritatsprinzip ist seine Verfassungsbeschwerde mangels Erschopfung des Rechtswegs unzulassig 2 Sie hat deshalb keine Aussicht auf Erfolg und wird in der Regel nicht zur Entscheidung angenommen Abweisung a limine 3 Das Subsidiaritatsprinzip bedeutet zweierlei Zum einen muss der Beschwerdefuhrer 4 alles ihm Mogliche tun damit eine Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Instanzenzug unterbleibt oder beseitigt wird 5 Es verlangt dass der Beschwerdefuhrer den fachgerichtlichen Rechtsweg formal durchlaufen und alle zumutbaren Moglichkeiten zur Abhilfe seiner grundrechtlichen Beschwer unternommen hat 6 Zum anderen enthalt das Subsidiaritatsprinzip eine grundsatzliche Aussage uber das Verhaltnis der Fachgerichte zum Bundesverfassungsgericht Nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung haben zunachst die Fachgerichte die Aufgabe die Grundrechte zu wahren und durchzusetzen 7 Dadurch soll vor allem gewahrleistet werden dass dem Bundesverfassungsgericht infolge der fachgerichtlichen Vorprufung der Beschwerdepunkte ein bereits eingehend gepruftes Tatsachenmaterial vorliegt und ihm auch die Fallanschauung und die Beurteilung der Sach und Rechtslage durch die sachnaheren Fachgerichte vermittelt werden 8 Der Beschwerdefuhrer muss schon im fachgerichtlichen Instanzenzug die Grunde fur die behauptete Grundrechtsverletzung vortragen auf die er spater seine Verfassungsbeschwerde stutzt 9 Anderenfalls ist der Rechtsweg im Sinne des Subsidiaritatsprinzips nicht erschopft 10 Will der Beschwerdefuhrer die Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehor geltend machen Art 103 Abs 1 GG muss er also zur Wahrung des Subsidiaritatsprinzips grundsatzlich zunachst eine Anhorungsruge einlegen um das Fachgericht zur Aufhebung seiner offensichtlich fehlerhaften Entscheidung zu bewegen 11 Wird die Ruge einer Gehorsverletzung jedoch weder ausdrucklich noch der Sache nach zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde gemacht oder wird die zunachst wirksam im Verfassungsbeschwerdeverfahren erhobene Ruge einer Gehorsverletzung wieder zuruckgenommen hangt die Zulassigkeit der Verfassungsbeschwerde unter dem Gesichtspunkt des Gebots der Rechtswegerschopfung nicht von der vorherigen Durchfuhrung eines fachgerichtlichen Anhorungsrugeverfahrens ab Aus Grunden der Subsidiaritat mussen Beschwerdefuhrer allerdings zur Vermeidung der Unzulassigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei der sie sich nicht auf eine Verletzung des Art 103 Abs 1 GG berufen eine Anhorungsruge oder den sonst gegen eine Gehorsverletzung gegebenen Rechtsbehelf ergreifen wenn den Umstanden nach ein Gehorsverstoss durch die Fachgerichte nahe liegt und zu erwarten ware dass vernunftige Verfahrensbeteiligte mit Rucksicht auf die geltend gemachte Beschwer bereits im gerichtlichen Verfahren einen entsprechenden Rechtsbehelf ergreifen wurden 12 Das Subsidiaritatsprinzip muss in diesem Fall allerdings nur insoweit zuruckweichen als die Erschopfung des Rechtswegs ausnahmsweise unzumutbar ware 13 Das Subsidiaritatsprinzip ist auch beim vorlaufigen Rechtsschutz zu beachten Wird vorlaufiger Rechtsschutz endgultig abgelehnt kann diese Ablehnung mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden Dies gilt vor allem dann wenn der Beschwerdefuhrer Grundrechtsverletzungen rugt die gerade darauf beruhen dass eine Eilentscheidung nicht ergangen ist Etwas anderes gilt jedoch dann wenn das Hauptsacheverfahren ausreichende Moglichkeiten bietet die behauptete Grundrechtsverletzung zu beseitigen Dies ist in der Regel dann der Fall wenn der Beschwerdefuhrer Grundrechtsverletzungen behauptet die sich auf die Hauptsache beziehen 14 Verfassungsbeschwerde zum Schweizer Bundesgericht Bearbeiten Hauptartikel Verfassungsbeschwerde Schweiz Bevor eine Verfassungsbeschwerde vor dem Schweizer Bundesgericht eingereicht wird muss ebenfalls der Instanzenzug ausgeschopft sein Die Verfassungsbeschwerde ist subsidiar zu allen anderen Rechtsmitteln mit denen die Verletzung verfassungsmassiger Rechte geltend gemacht werden kann 15 Beispiel BearbeitenDie enorme juristische Reichweite des Subsidiaritatsprinzips zeigte sich besonders anschaulich im Fall Edathy Eine Verfassungsbeschwerde Edathys gegen die Durchsuchung seiner Wohnung am 10 Februar 2014 trotz seiner fortbestehenden Immunitat wurde am 15 August 2014 von der 3 Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen da Edathy sowohl die Fehlerhaftigkeit des Vorgehens der Justiz als auch die Fehleinschatzung des Prasidenten des Deutschen Bundestages ohne weiteres habe erkennen konnen Edathy hatte diese Fehler deswegen bereits vor Erhebung seiner Verfassungsbeschwerde rugen mussen Da Edathy indes solche Rugen unterlassen hatte ging er seiner geltend gemachten Rechte im Ergebnis verlustig 16 Menschenrechtsbeschwerde zum EGMR BearbeitenDas Subsidiaritatsprinzip gilt auch fur die Menschenrechtsbeschwerde 17 zum Europaischen Gerichtshof fur Menschenrechte 18 Die weiteren Zulassigkeitsvoraussetzungen fur eine Beschwerde zum EGMR ergeben sich im Ubrigen aus Art 35 EMRK 19 Politisch umstritten ist im Jahr 2018 die restriktive Haltung des EGMR in Bezug auf Menschenrechtsbeschwerden aus der Turkei 20 Individualbeschwerde zu den Landesverfassungsgerichten BearbeitenDas Subsidiaritatsprinzip gilt auch soweit die jeweiligen Landesverfassungen Individualbeschwerden 21 zu den jeweiligen Landesverfassungsgerichten zulassen 22 Die prozessuale Rechtsgrundlage etwa fur die Verfahren vor dem BayVerfGH sind hierbei die Vorschriften des BayVerfGHG 23 Eine solche Beschwerde ist hierbei parallel neben der Verfassungsbeschwerde zum BVerfG statthaft Literatur BearbeitenErnst Benda Eckart Klein Oliver Klein Verfassungsprozessrecht Ein Lehr und Handbuch 3 Auflage C F Muller Heidelberg 2012 Christian Burkiczak Franz Wilhelm Dollinger Frank Schorkopf Hrsg Bundesverfassungsgerichtsgesetz Heidelberger Kommentar Neuausgabe C F Muller Verlag Heidelberg 2015 ISBN 978 3 8114 3815 6 Marc Desens Die subsidiare Verfassungsbeschwerde und ihr Verhaltnis zu fachgerichtlichen Anhorungsrugen NJW 2006 1243 Matthias Dombert Verfassungsbeschwerde Der Grundsatz der materiellen Subsidiaritat In Anwaltsblatt 2014 Heft 12 S 1011 1014 Roland Fleury Verfassungsprozessrecht 9 Auflage Vahlen Verlag Munchen 2012 ISBN 978 3 8006 3967 0 Hans Lechner Rudiger Zuck Gesetz uber das Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsgerichtsgesetz BVerfGG Kommentar 6 Auflage C H Beck Munchen 2011 ISBN 978 3 406 61112 4 Gertrude Lubbe Wolff Substantiierung und Subsidiaritat der Verfassungsbeschwerde EuGRZ 2004 669 ff Theodor Maunz Begr Bundesverfassungsgerichtsgesetz Kommentar 2 Bande Loseblatt Ausgabe C H Beck Verlag Munchen 1964 2007 ISBN 978 3 406 56744 5 Stephan Motzer Der Grundsatz der Subsidiaritat der Verfassungsbeschwerde nach Paragraph 90 BVerfGG Dissertation 1979 Peters Markus Die Subsidiaritat der Verfassungsbeschwerde JuS 2013 887 ff Herbert Posser Die Subsidiaritat der Verfassungsbeschwerde Duncker amp Humblot 1993 ISBN 3428077822 Michael Sachs Verfassungsprozessrecht Subsidiaritat der Verfassungsbeschwerde Rnrn 584 ff Verlag utb in Gemeinschaft mit Mohr Siebeck 4 Auflage 2016 ISBN 978 3 8252 4705 8 Klaus Schlaich Stefan Korioth Das Bundesverfassungsgericht Stellung Verfahren Entscheidungen 9 Auflage C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 63408 6 Helge Sodan Der Grundsatz der Subsidiaritat der Verfassungsbeschwerde DOV 2002 925 ff Ingo Jens Tegebauer Die Anhorungsruge in der verfassungsgerichtlichen Praxis DOV 2008 954 958 Dieter C Umbach Thomas Clemens Franz Wilhelm Dollinger Hrsg Bundesverfassungsgerichtsgesetz Mitarbeiterkommentar und Handbuch 2 Auflage C F Muller Heidelberg 2005 ISBN 978 3 8114 3109 6 Reinhard Warmke Die Subsidiaritat der Verfassungsbeschwerde Dissertation 1993 Rudiger Zuck Subsidiaritatsprinzip und Grundgesetz C H Beck Munchen 1968 Rudiger Zuck Das Recht der Verfassungsbeschwerde 4 Auflage C H Beck Munchen 2013 ISBN 978 3 406 63555 7 Weblinks BearbeitenRechtsprechung zu 90 BVerfGG Merkblatt uber die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht Punkt III 2 Erschopfung des Rechtswegs Exemplarisch Beschluss des BVerfG vom 7 November 2002 1 BvR 854 02 Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg Sie ist unzulassig Ihr steht der Grundsatz der Subsidiaritat entgegen 90 Abs 2 BVerfGG Juracademy Zulassigkeit der Verfassungsbeschwerde Subsidiaritat Rechtslupe Verfassungsbeschwerde und die materielle Subsidiaritat Julian Nusser Rechtswegerschopfung Subsidiaritat Allgemeines RechtsschutzbedurfnisEinzelnachweise Bearbeiten BVerfGE 22 287 Rudiger Zuck Das Recht der Verfassungsbeschwerde Die Subsidiaritat der Verfassungsbeschwerde 4 Auflage 2013 Rn 28 ff Beispiel BVerfG Beschluss vom 16 Juli 2015 1 BvR 1014 13 In Entscheidungen des BVerfG ublicherweise mit Bf abgekurzt BVerfGE 78 58 Bayerischer Verfassungsgerichtshof VerfGH Munchen Entscheidung v 10 Dezember 2019 Vf 20 VI 19 In gesetze bayern de 10 Dezember 2019 abgerufen am 12 Oktober 2020 BVerfGE 68 334 BVerfGE 79 1 20 86 382 386 f 114 258 279 Rechtslupe Verfassungsbeschwerde gegen BGH Entscheidungen und noch keine Rechtswegerschopfung vom 22 Marz 2018 BVerfGE 107 257 Rudiger Zuck Das Recht der Verfassungsbeschwerde 4 Auflage 2013 zur Anhorungsruge Rn 754 ff Klaus Ferdinand Garditz Ubersicht zur Zulassigkeit der Verfassungsbeschwerde Rudiger Zuck Das Recht der Verfassungsbeschwerde Die ungeschriebenen Ausnahmen 4 Auflage 2013 Rn 785 ff BVerfGE 104 65 Giovanni Biaggini Art 113 In Basler Kommentar zum Bundesgerichtsgesetz 3 Auflage 2018 Rn 29 31 Beschluss der 3 Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 15 August 2014 Az 2 BvR 969 14 Rn 35 Verfahren vor dem Europaischen Gerichtshof fur Menschenrechte Webseite zur EMRK Rudiger Zuck Das Recht der Verfassungsbeschwerde Verfassungsbeschwerde und sonstige Rechtsbehelfe 4 Auflage 2013 Rn 275 ff Art 35 Abs 1 EMRK lautet Der Gerichtshof kann sich mit einer Angelegenheit erst nach Erschopfung aller innerstaatlichen Rechtsbehelfe befassen Markus Sehl DAV Konferenz zu Menschenrechtsverletzungen in der Turkei Wo bleibt der EGMR vom 6 Marz 2018 Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 30 Mai 2012 Vf 45 VI 11 Die Verfassungsbeschwerde ist unzulassig Nach Art 51 Abs 2 Satz 1 VfGHG kann die Verfassungsbeschwerde erst dann erhoben werden wenn der fachgerichtliche Rechtsweg erschopft worden ist Rudiger Zuck Das Recht der Verfassungsbeschwerde Verfassungsbeschwerde und Verfassungsgerichtsbarkeit 4 Auflage 2013 Rn 215 ff Gesetzestext Art 51 Abs 2 S 1 BayVerfGHG lautet Ist hinsichtlich des Beschwerdegegenstands ein Rechtsweg zulassig so ist bei Einreichung der Beschwerde nachzuweisen dass der Rechtsweg erschopft worden ist Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Subsidiaritatsprinzip Verfassungsprozessrecht amp oldid 238606508