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Mit einer Verfassungsbeschwerde kann in der Schweiz eine Verletzung verfassungsmassiger Rechte vor dem Bundesgericht geltend gemacht werden Die Verfassungsbeschwerde ist subsidiar zu allen anderen Beschwerden Sie kommt also nur dann infrage wenn alle anderen Moglichkeiten ausgeschopft sind Daher etablierte sich in Praxis und Schrifttum der Name subsidiare Verfassungsbeschwerde Inhaltsverzeichnis 1 Entstehungsgeschichte 2 Merkmale der Verfassungsbeschwerde 2 1 Anfechtungsgegenstande Letzte kantonale Instanzen 2 2 Subsidiaritat 3 Beschwerdegrund 4 Praktische Bedeutung 5 Literatur 6 EinzelnachweiseEntstehungsgeschichte Bearbeiten2007 nahmen Volk und Stande die Justizreform an Damit wurden die drei Einheitsbeschwerden in Straf und Zivilsachen sowie in Angelegenheiten des Offentlichen Rechts geschaffen Eine Verfassungsbeschwerde sah der Bundesrat in seinem Entwurf nicht vor Unter dem Bundesrechtspflegegesetz OG das durch das derzeit geltende Bundesgerichtsgesetz BGG abgelost wurde existierte die staatsrechtliche Beschwerde 1 Sie war nur gegen Entscheide der Kantone zulassig wohingegen Akte des Bundes ab 1969 mit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht angefochten werden konnten Diese beiden Rechtsmittel wurden in der Beschwerde in offentlich rechtlichen Angelegenheiten zusammengelegt 2 In seiner Botschaft zur Justizreform sah der Bundesrat keinen Ersatz fur die staatsrechtliche Beschwerde mit der eine Verletzung verfassungsmassiger Rechte geltend gemacht werden konnte vor Deswegen bemangelte das Parlament dass dadurch Defizite im Rechtsschutz entstunden Der Standerat schlug daher vor den Rechtsweg fur die Verletzung verfassungsmassiger Rechte weiter zu offnen Daraufhin verfasste das Bundesgericht ein Schreiben in dem es seine Sorge kundtat dass diese neuen Rechtsmittel das Bundesgericht stark zusatzlich belasten konnten und dass dadurch ebenfalls das ganze Rechtsmittelsystem verkompliziert wurde Das Ziel der Justizreform war eine Entlastung des Gerichts Trotz der hochstrichterlichen Bedenken wurde eine Beschwerde eingefugt die die verfassungsmassigen Rechte des Einzelnen schutzt Die Verfassungsbeschwerde war geboren 3 Merkmale der Verfassungsbeschwerde BearbeitenAnfechtungsgegenstande Letzte kantonale Instanzen Bearbeiten Die Verfassungsbeschwerde unterscheidet sich von den ordentlichen Beschwerden Einheitsbeschwerden dahingehend dass mit ihr nur kantonale Entscheide Gerichtsurteile Verfugungen in letzter Instanz angefochten werden konnen nicht jedoch Entscheide des Bundes oder kantonale Erlasse Gesetze oder Verordnungen Entscheide eines eidgenossischen Gerichts des Bundesrates oder der Bundesverwaltung konnen also in keinem Fall Anfechtungsobjekt der Verfassungsbeschwerde sein Bevor sie ergriffen werden kann muss zudem der kantonale Instanzenzug ausgeschopft sein Letztinstanzlich ist ein Entscheid erst dann wenn die Verletzung verfassungsmassiger Rechte nicht mehr vor einer kantonalen Behorde geltend gemacht werden kann 4 Unter den Begriff kantonal fallt ebenfalls die interkantonale Ebene Entscheide von interkantonalen Instanzen konnen somit per Verfassungsbeschwerde angefochten werden 5 Subsidiaritat Bearbeiten Das zweite wesentliche Merkmal der Verfassungsbeschwerde ist die Subsidiaritat Unterordnung gegenuber den Einheitsbeschwerden Sie ist somit nur dann zulassig wenn alle anderen Beschwerdemoglichkeiten ausgeschopft sind Diese Voraussetzung ist gegeben wenn eine Verfugung vom Ausnahmekatalog des Art 83 BGG erfasst wird oder unter der Streitwertgrenze der Einheitsbeschwerden liegt Erweist sich eine ordentliche Beschwerde aus einem andern Grund als unzulassig so steht auch die Verfassungsbeschwerde nicht zur Verfugung 6 Beschwerdegrund Bearbeiten Hauptartikel Verfassungsmassige Rechte Mit der Verfassungsbeschwerde kann nur eine Verletzung verfassungsmassiger Rechte gerugt werden bei den ordentlichen Beschwerden kommen weitere Rugen in Betracht Art 95 98 BGG Beispielsweise kann mit der Beschwerde in offentlich rechtlichen Angelegenheiten gerugt werden dass ein Kanton mit einem Erlass das Bundesrecht verletzt habe In der Praxis ist dieser Unterschied nicht so entscheidend zumal der Vorrang des Bundesrechts ein verfassungsmassiges Recht darstellt 7 In der Schweizer Rechtsordnung geniesst die Europaische Menschenrechtskonvention EMRK Verfassungsrang Jene Grundrechte die von der EMRK oder der Bundesverfassung gewahrleistet werden sind somit gleichrangig Daher fallen die Garantien der EMRK ebenfalls unter den Begriff verfassungsmassige Rechte 8 Praktische Bedeutung BearbeitenVon ihrer Grundidee her ist die Verfassungsbeschwerde jenes Mittel das bei Unbedeutendem die Streitwertgrenze wird nicht erreicht und Ausnahmen Art 83 BGG Verwendung findet Im Vergleich zur staatsrechtlichen Beschwerde hat sie zwar weniger Leitentscheide hervorgebracht Dennoch vermochte sie wichtige Beitrage in der Rechtsentwicklung zu leisten Die zahlreichen Versuche sie abzuschaffen von denen alle scheiterten riefen viel Kritik hervor 9 Weil wenig bedeutende Rechtsprechung infolge von Verfassungsbeschwerden entstand forderte vor allem Bundesgericht deren Abschaffung einzig im Bereich der Einburgerung erfulle offenkundig eine elementare rechtsstaatliche Funktion Bei anderen Rechtsgebieten ist das weniger der Fall Eine Erklarung dafur ist dass grundrechtliche Fragen seit 2007 uberwiegend im Rahmen der Beschwerde in offentlich rechtlichen Angelegenheiten geklart werden Bei 75 der Falle wurden mit der Verfassungsbeschwerde zivilrechtliche Sachverhalte geklart Mehr als die Halfte aller Verfassungsbeschwerden fallen auf das Schuldbetreibungs und Konkursrecht An zweiter Stelle folgt das Obligationenrecht erst an dritter das Offentliche Recht 10 Es handelt sich formal um ein Rechtsmittel das aber je nach Rechtsgebiet sehr unterschiedliche Aufgaben erfullt Die Argumente sind huben wie druben meist abstrakt und pauschal So heisst es auf Befurworter Seite etwa die Verfassungsbeschwerde fuhr e zur Wahrung der Einheit der Rechtsanwendung und zur Forderung der Rechtsentwicklung in einem foderalistischen Bundesstaat Mit der Realitat der heutigen Verfassungsbeschwerde haben sie diese Aussagen wenig zu tun Einburgerungsfragen und einzelne weitere Fallgruppen ausgenommen Wenig uberzeugend sind auch manche Argumente auf Gegner Seite So wird die Verfassungsbeschwerde als Fremdkorper im Rechtsmittelsystem bezeichnet ein Fremdkorper war auch die staatsrechtliche Beschwerde Kurz Schlagwortartige Verkurzungen pragen die Auseinandersetzung Giovanni Biaggini Streitpunkt Verfassungsbeschwerde Versachlichung tut Not 11 Literatur BearbeitenGiovanni Biaggini Art 113 119 In Basler Kommentar zum Bundesgerichtsgesetz 3 Auflage Helbing Lichtenhahn Basel 2018 ISBN 978 3 7190 3264 7 Giovanni Biaggini Streitpunkt Verfassungsbeschwerde Versachlichung tut Not In Schweizerisches Zentralblatt fur Staats und Verwaltungsrecht Juni 2019 S 293 f Alexander Misic Verfassungsbeschwerde das Bundesgericht und der subsidiare Schutz verfassungsmassiger Rechte Art 113 119 BGG Zurcher Studien zum offentlichen Recht Band 195 Zurich 2011 ISBN 978 3 7255 6241 1 Dissertation Einzelnachweise Bearbeiten Giovanni Biaggini Art 113 In Basler Kommentar zum Bundesgerichtsgesetz 3 Auflage 2018 Rn 1 2 Andreas Kley Staatsrechtliche Beschwerde In Historisches Lexikon der Schweiz Abgerufen am 22 Oktober 2023 Giovanni Biaggini Art 113 In Basler Kommentar zum Bundesgerichtsgesetz 3 Auflage 2018 Rn 2 4 Ulrich Hafelin Walter Haller Helen Keller Daniela Thurnherr Schweizerisches Bundesstaatsrecht 10 Auflage Schulthess Zurich Basel Genf 2020 ISBN 978 3 7255 8079 8 S 663 Giovanni Biaggini Art 116 In Basler Kommentar zum Bundesgerichtsgesetz 3 Auflage 2018 Rn 29 Giovanni Biaggini Art 113 In Basler Kommentar zum Bundesgerichtsgesetz 3 Auflage 2018 Rn 29 31 Giovanni Biaggini Art 116 In Basler Kommentar zum Bundesgerichtsgesetz 3 Auflage 2018 Rn 12 15 Giovanni Biaggini Art 116 In Basler Kommentar zum Bundesgerichtsgesetz 3 Auflage 2018 Rn 18 Giovanni Biaggini Art 113 In Basler Kommentar zum Bundesgerichtsgesetz 3 Auflage 2018 Rn 20 Giovanni Biaggini Streitpunkt Verfassungsbeschwerde Versachlichung tut Not In Schweizerisches Zentralblatt fur Staats und Verwaltungsrecht Juni 2019 S 293 f Giovanni Biaggini Streitpunkt Verfassungsbeschwerde Versachlichung tut Not In Schweizerisches Zentralblatt fur Staats und Verwaltungsrecht Juni 2019 S 294 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verfassungsbeschwerde Schweiz amp oldid 242047291