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Eine Verordnung ist ein rechtsetzender Erlass der auf Bundesebene der Bundesverfassung und den Bundesgesetzen untergeordnet ist Normenhierarchie Verordnungen halten eine generell abstrakte Rechtsnormen fest Das bedeutet dass sie sich an eine unbestimmte Anzahl an Adressaten richten und nicht eine bestimmte Vielzahl von Sachverhalten betrifft Das unterscheidet sie von Verfugungen Verordnungen haben meistens die Funktion eine Bestimmung in einem Gesetz detaillierter auszufuhren und zu konkretisieren selten stutzen sie sich direkt auf die Verfassung Verordnungen konnen von der Regierung oder ihr untergeordneten Behorden dem Parlament oder den Gerichten erlassen werden wobei die meisten von der Regierung Bundesrat Kantonsregierung stammen Im Unterschied zu Verfassung und Gesetz ist eine Verordnung nicht dem Referendum fakultatives obligatorisches Referendum unterstellt und somit der direktdemokratischen Kontrolle entzogen Inhaltsverzeichnis 1 Arten von Verordnungen 1 1 Rechts und Verwaltungsverordnungen 1 2 Selbststandige und unselbststandige Verordnungen 1 3 Vollziehungs und gesetzesvertretende Verordnungen 2 Verordnungen von Bundesrat Bundesversammlung und Bundesgericht 2 1 Verordnungen des Bundesrats 2 1 1 Selbststandige Verordnungen 2 1 1 1 Vollziehungsverordnungen 2 1 1 2 Polizeinotverordnungen und Verordnungen zur Wahrung der ausseren Interessen der Schweiz 2 1 2 Unselbststandige Verordnungen 2 1 2 1 Delegation und Subdelegation von Rechtsbefugnissen 2 2 Verordnungen der Bundesversammlung 2 3 Verordnungen des Bundesgerichts 3 Kontrolle der Verfassungs und Gesetzmassigkeit der Verordnungen 3 1 Gerichtliche Kontrolle 3 2 Einflussnahme durch das Parlament 4 Literatur 5 Siehe auch 6 EinzelnachweiseArten von Verordnungen BearbeitenRechts und Verwaltungsverordnungen Bearbeiten Die Unterscheidung zwischen Rechts und Verwaltungsverordnungen erfolgt unter dem Gesichtspunkt des Adressaten Rechtsverordnungen richten sich an die Allgemeinheit und enthalten Rechtsnormen die Rechte und Pflichten der Burger begrunden oder Organisation und Verfahren von Behorden regeln Da Rechtsverordnungen rechtsetzende Bestimmungen enthalten werden sie in der Amtlichen Sammlung veroffentlicht und in die Systematische Rechtssammlung aufgenommen Verwaltungsverordnungen auch Direktiven Weisungen Dienstreglemente oder Kreisschreiben genannt sind generelle Dienstanweisungen einer Behorde an ihr unterstellte Behorden Erlasse dieser Art haben bindende Wirkung Verwaltungsverordnungen haben als verwaltungsinterne Weisungen keine rechtsetzende Wirkung fur den Burger und Gerichte sind in der Regel nicht an sie gebunden Diese halten sich jedoch zumeist an sie Verwaltungsverordnungen konnen in seltenen Fallen auch eine Wirkung nach aussen haben namlich dann wenn sie die Rechtsstellung des Burgers genauer umschreiben und ihn sowie seine Interessen faktisch gleich wie eine Rechtsverordnung treffen 1 Selbststandige und unselbststandige Verordnungen Bearbeiten Diese Unterscheidung erfolgt nach ihrer Rechtsgrundlage und bei Rechtsverordnungen weil nur diese Rechtssatze enthalten Eine selbststandige auch verfassungsunmittelbare Verordnung genannt Verordnung bzw die erlassende Behorde ist direkt durch die Bundesverfassung zum Erlass ebendieser ermachtigt Bei einer unselbststandigen Verordnung stutzt sich die verordnende Behorde auf einen Erlass der nicht auf Verfassungsstufe ist in der Regel ein Bundesgesetz Die allermeisten Verordnungen sind unselbststandige Verordnungen 2 Vollziehungs und gesetzesvertretende Verordnungen Bearbeiten Die Unterscheidung zwischen Vollziehungs und gesetzesvertretenden Verordnungen erfolgt unter dem Gesichtspunkt des inhaltlichen Verhaltnisses in dem die Rechtsverordnung zum zugehorigen Gesetz steht diese Differenzierung erfolgt folglich nur bei Rechtsverordnungen Vollziehungsverordnungen Synonym Vollzugsverordnungen fuhren die gesetzlichen Regelungen durch Detailvorschriften naher aus aber immer noch in einer generell abstrakten Weise und nicht in Form einer individuell konkreten Anordnung wie sie Verfugungen darstellen Generell abstrakt bedeutet dass sich der Erlass nicht auf einen naher bestimmten Personenkreis und auf eine unbestimmte Menge konkreter Sachverhalte bezieht Gesetzesvertretende Verordnungen vervollstandigen und erganzen gesetzliche Regelungen Sie beruhen auf einer Ermachtigung des Gesetzes Gesetzesdelegation das in bestimmten Belangen von einer vollstandigen materiellen Regelung absieht Die Ubergange zwischen diesen beiden Verordnungsarten sind fliessend und lassen sich nicht klar voneinander abgrenzen 3 Verordnungen von Bundesrat Bundesversammlung und Bundesgericht BearbeitenVerordnungen des Bundesrats Bearbeiten Selbststandige Verordnungen Bearbeiten Vollziehungsverordnungen Bearbeiten Die Bundesverfassung Art 182 Abs 2 beauftragt den Bundesrat mit dem Vollzug der Gesetzgebung Dies beruht nicht auf einer Gesetzesdelegation im Sinne von Art 164 Abs 2 BV Gesetzesdelegation meint dass der Gesetzgeber auf Bundesebene die Bundesversammlung den Erlass von rechtsetzenden Bestimmungen an die Exekutive delegieren kann Da nicht alle Rechtsetzungsbefugnisse delegiert werden konnen muss der Bundesgesetzgeber im Einzelfall prufen ob eine Ermachtigung im Sinne von Art 164 Abs 2 BV notwendig ist oder ob der Bundesrat direkt gestutzt auf die verfassungsrechtliche Vollziehungskompetenz selbststandig eine Vollzugsverordnung erlassen kann Beim Erlass einer Verordnung dieser Art hat sich der Bundesrat an enge Grenzen zu halten um sich nicht der Verletzung des Gesetzmassigkeitsprinzips schuldig zu machen Art 5 Abs 1 und Art 36 Abs 1 BV Die Grenzen die der Bundesrat zu achten hat sind im Wesentlichen diese vier Vollziehungsverordnungen konnen sich nur auf eine Materie beziehen die den Gegenstand des zu vollziehenden Gesetzes bildet Sie durfen Gesetze nicht abandern oder aufheben weder das worauf sie sich beziehen noch irgendein anderes Sie mussen der Zielsetzung des Gesetzes folgen und durfen dabei lediglich die bereits bestehenden Regelungen weiterfuhren und spezifizieren Eine Vollziehungsverordnung kann dem Burger grundsatzlich keine neuen Pflichten auferlegen selbst wenn diese durch den Gesetzeszweck gedeckt waren es sei denn es musste eine Gesetzeslucke ausgefullt werden 4 Polizeinotverordnungen und Verordnungen zur Wahrung der ausseren Interessen der Schweiz Bearbeiten Gemass Art 185 Abs 1 und 2 BV trifft der Bundesrat Massnahmen zur Wahrung der ausseren Sicherheit der Unabhangigkeit und der Neutralitat der Schweiz Absatz 1 sowie zur Wahrung der inneren Sicherheit Absatz 2 Die Begriffe aussere und innere Sicherheit werden nach dem Ausgangspunkt und der Natur der Bedrohung unterschieden Die aussere Sicherheit umfasst jegliche Bedrohungen vom Ausland sei es eine militarische oder machtpolitische Gefahrdung Die innere Sicherheit befasst sich mit der Bedrohung von Innen die zumeist krimineller Natur ist Sie wird grundsatzlich mit polizeilichen Mitteln verteidigt jedoch ist der Einsatz militarischer Mittel nicht kategorisch ausgeschlossen Bundesintervention er wird aber als Ultima Ratio verstanden Die Wahrung der inneren Sicherheit hat zum Ziel das friedliche Zusammenleben zu sichern den Schutz der staatlichen Institutionen zu gewahrleisten und eine elementare Gefahrdung der Gesellschaft zu verhindern 5 Der Bundesrat kann Verordnungen Notverordnungen und Verfugungen Notverfugungen erlassen um Gefahren die die offentliche Ordnung oder die innere oder aussere Sicherheit gefahrden konnten abwenden zu konnen Art 185 Abs 3 Solche Verordnungen sind zu befristen Art 185 Abs 3 BV siehe auch Art 7d RVOG Damit der Bundesrat Verordnungen dieser Art erlassen kann mussen abgesehen von den allgemeinen Schranken staatlichen Handelns wie Verhaltnismassigkeit und offentliches Interesse gewisse Voraussetzungen erfullt sein So muss die offentliche Ordnung in bedeutendem Masse gestort oder unmittelbar durch eine ernsthafte Gefahr bedroht sein und es muss zeitliche sowie sachliche Dringlichkeit vorliegen die den Erlass entsprechender Vorschriften im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren ausschliesst siehe auch Notrecht 6 Der Bundesrat ist beim Erlass von Notverordnungen an die Verfassung gebunden Ebenso hat er sich an die geltenden Gesetze zu halten In der Rechtswissenschaft besteht Uneinigkeit uber die Frage ob Art 185 Abs 3 BV den Bundesrat nur autorisiert anstelle des Gesetzes zu handeln praeter legem oder auch dagegen contra legem 7 Gestutzt auf Art 185 Abs 3 und Art 184 Abs 3 BV kann einzig der Bundesrat handeln das Agieren einer Verwaltungsbehorde anstelle des Bundesrates ist ausgeschlossen Art 185 Abs 3 BV begrundet kein extrakonstitutionelles Recht und gibt damit dem Bundesrat keine umfassende Vollmacht von der BV abzuweichen Es handelt sich um verfassungsmassiges Notrecht 6 Uber den Erlass von Notverfugungen muss der Bundesrat das zustandige Organ der Bundesversammlung in der Regel die Geschaftsprufungsdelegation spatestens 24 Stunden nach Beschlussfassung unterrichten Art 7e Abs 2 RVOG Fur Verordnungen gilt keine entsprechende Vorschrift 8 Nach Art 184 Abs 3 BV hat der Bundesrat die Kompetenz zum Erlass befristeter Verordnungen zur Wahrung der ausseren Interessen des Landes Darin eingeschlossen ist unter anderem das Einfrieren von Bankkonten ehemaliger auslandischer Machthaber um das Ansehen der Schweiz und des Finanzplatzes zu schutzen Das Bundesgericht hat die Hoheit daruber zu prufen ob die Voraussetzungen von Art 184 Abs 3 BV erfullt sind 9 Nebst den oben aufgefuhrten Verordnungen gab es zu Beginn des Ersten und des Zweiten Weltkriegs die Verordnungen zu den sogenannten Vollmachtenbeschlussen mit denen die Bundesversammlung dem Bundesrat umfassende Rechtsetzungskompetenzen delegierte 10 Da sie keine Stutze in der Bundesverfassung oder einem Gesetz hatten fallen sie in den Bereich des extrakonstitutionellen Notrechts denn die schweizerische Bundesverfassung kennt keine umfassenden Notstandsregelungen wie das Grundgesetz Deutschlands oder die franzosische Verfassung 11 Unselbststandige Verordnungen Bearbeiten Delegation und Subdelegation von Rechtsbefugnissen Bearbeiten Bei den unselbststandigen Verordnungen liegt eine Gesetzesdelegation der Legislative an die Exekutive vor Da sehr viele Bundesgesetze eine Delegation an den Bundesrat vorsehen Der Bundesrat regelt die Einzelheiten ist er in grossem Masse zum Erlass unselbststandiger Verordnungen befahigt Mittlerweile konstatierte das Bundesgericht dass eine Gesetzesdelegation bezuglich wichtiger und grundlegender Bestimmungen nicht moglich sei 12 Darunter fallt unter anderem die Ausubung der politischen oder die Einschrankung verfassungsmassiger Rechte Von einer Subdelegation ist die Rede wenn der Bundesrat eine ihm delegierte Rechtsetzungsbefugnis an ein untergeordnetes Amt weiterdelegiert Sie stellt somit eine Anderung der Zustandigkeitsordnung die von Gesetz und Verfassung gegeben ist durch die Exekutive dar Nach Art 48 RVOG darf der Bundesrat die Zustandigkeit zum Erlass von Rechtsatzen auf ein Departement ubertragen Hierbei muss die Tragweite beachtet werden Fur die Subdelegation an ein Bundesamt muss zudem nach Art 48 Abs 2 eine Ermachtigung durch das Bundesgesetz auf dessen Grundlage die Delegation verfugt wurde vorliegen dies gilt jedoch nicht fur die Subdelegation an ein Departement Verordnungen der Bundesversammlung Bearbeiten Verordnungen der Bundesversammlung haufig auch Parlamentsverordnungen genannt haben ihre verfassungsrechtliche Grundlage in Art 163 Abs 1 BV die gesetzliche Grundlage in Art 22 Abs 2 ParlG Die meisten Verordnungen der Bundesversammlung sind unselbststandig in einigen wenigen Fallen kann sie jedoch auch selbststandige Verordnungen erlassen Art 82 Abs 3 betreffend Bewilligung von Ausnahmen von der Gebuhrenfreiheit fur die Benutzung offentlicher Strassen und Art 173 Abs 1 Bst c BV Abgesehen davon dass die Verordnung nicht dem fakultativen Referendum untersteht entspricht das Verfahren beim Erlass einer Verordnung dem Gesetzgebungsverfahren Die Bundesversammlung erlasst insbesondere Ausfuhrungsbestimmungen zum Parlamentsgesetz und zum Parlamentsressourcengesetz in der Form von unselbststandigen Verordnungen gestutzt z B auf Art 59 Art 60 Art 70 ParlG Art 14 PRG Ein weiteres Beispiel einer unselbststandigen Verordnung findet sich in Art 1 Abs 5 BGG der festhalt dass die Zahl der Bundesrichter auf dem Verordnungsweg durch die Bundesversammlung geregelt werden sollte 13 Ein Beispiel fur eine selbststandige Verordnung der Bundesversammlung ist jene uber das Verbot der Gruppierung Al Qaida und verwandter Organisationen Diese Parlamentsverordnung loste am 31 Dezember 2011 gestutzt auf Art 173 Abs 1 Bst c BV die inhaltlich fast gleichlautende Verordnung des Bundesrats ab weil die Verfassungsmassigkeit der bundesratlichen Verordnung seit dem Zeitpunkt des Erlasses zweifelhaft war Die Verordnung wurde anschliessend in ein dringliches Bundesgesetz uber das Verbot von Al Qaida und dem Islamischen Staat sowie verwandter Organisationen SR 122 uberfuhrt das bis zum 31 Dezember 2022 gilt 14 Nach Art 173 Abs 1 Bst a c darf die Bundesversammlung ebenso Notverordnungen erlassen Sie derogieren heben auf die Verordnungen des Bundesrates Wahrend Notverordnungen des Bundesrates nach sechs Monaten auslaufen geschieht dies bei solchen der Bundesversammlung nach drei Jahren Art 7d Abs 3 RVOG 15 Verordnungen des Bundesgerichts Bearbeiten Gemass Art 13 Bundesgerichtsgesetz BGG regelt das Bundesgericht seine Organisation und Verwaltung Das BGG sieht zudem vor dass weitere Bestimmungen durch Verordnungen in diesem Kontext Reglement geregelt werden sollen Diese sind in Art 7 Abs 2 Art 22 Art 24 Abs 3 Art 27 Abs 3 Art 42 Abs 4 und Art 60 Abs 3 des Bundesgerichtsgesetzes enthalten Derartige Reglemente muss das Gesamtgericht das aus der Gesamtheit der ordentlichen Richter besteht erlassen Art 15 Abs 1 lit a BGG 13 Kontrolle der Verfassungs und Gesetzmassigkeit der Verordnungen BearbeitenGerichtliche Kontrolle Bearbeiten Die direkte Anfechtung einer Verordnung durch das Bundesgericht im Sinne einer abstrakten Normenkontrolle ist nach Art 189 Abs 4 BV nicht moglich 16 Eine Beschwerde an das Bundesgericht oder an das Bundesverwaltungsgericht wegen Verletzung der Verfassung oder eines Gesetzes im konkreten Anwendungsfall einer Verordnung konkrete Normenkontrolle ist hingegen zulassig wobei das Bundesgericht aber die gesetzliche Delegationsnorm aufgrund der ihm nicht zustehenden Verfassungsgerichtsbarkeit gegenuber Bundesgesetzen Art 190 BV nicht uberprufen darf Das Bundesgericht kann Verordnungen des Bundesrates vorfrageweise auf ihre Gesetz und Verfassungsmassigkeit prufen Bei unselbststandigen Verordnungen die sich auf eine gesetzliche Delegation stutzen pruft es ob sich der Bundesrat an die Grenzen der ihm im Gesetz eingeraumten Befugnisse gehalten hat Soweit das Gesetz den Bundesrat nicht ermachtigt von der Verfassung abzuweichen befindet das Gericht auch uber die Verfassungsmassigkeit der unselbststandigen Verordnung Wird dem Bundesrat durch die gesetzliche Delegation ein sehr weiter Ermessensspielraum fur die Regelung auf Verordnungsstufe eingeraumt so ist dieser Spielraum nach Art 190 BV fur das Bundesgericht verbindlich es darf in diesem Falle bei der Uberprufung der Verordnung nicht sein eigenes Ermessen an die Stelle desjenigen des Bundesrates setzen sondern es beschrankt sich auf die Prufung ob die Verordnung den Rahmen der dem Bundesrat im Gesetz delegierten Kompetenzen offensichtlich sprengt oder aus anderen Grunden gesetz oder verfassungswidrig ist 17 Einflussnahme durch das Parlament Bearbeiten Wenn die Bundesversammlung als Gesetzgeber Rechtsetzungsbefugnisse an den Bundesrat delegiert so hat sie ein Interesse daran dass die entsprechenden Verordnungen im Sinne der gesetzlichen Delegationsnorm formuliert werden Art 151 ParlG sieht daher eine Konsultation der Kommissionen beim Erlass von Verordnungen vor Eine sachlich zustandige Kommission des Nationalrates oder des Standerates kann verlangen dass ihr der Entwurf zu einer Verordnung zur Konsultation unterbreitet wird Die Kommission kann zu diesem Entwurf Stellung nehmen und empfehlen ihn abzuandern Eine derartige Empfehlung ist rechtlich nicht verbindlich der Bundesrat ist rechtlich nicht gezwungen sie zu berucksichtigen Mit einer solchen Empfehlung kann aber politisch wirksamer Druck ausgeubt werden Befolgt der Bundesrat sie nicht so kann das Parlament auf dem Wege der Gesetzgebung die Delegationsnorm in der Weise andern dass die Verordnung geandert werden muss Zur Bewaltigung der Covid 19 Pandemie hat das Covid 19 Gesetz dem Bundesrat weitgehende Kompetenzen zum Erlass von Verordnungen eingeraumt Er wurde aber durch Art 1 Abs 4 des Gesetzes verpflichtet die zustandigen Kommissionen von sich aus vorgangig uber die geplanten Verordnungen und Verordnungsanderungen zu konsultieren 18 Die Mitwirkung des Parlaments bei der Verordnungsgebung ist starker wenn der Gesetzgeber im Rahmen der gesetzlichen Delegationsnorm eine Genehmigung der Verordnung durch die Bundesversammlung vorschreibt Solche Genehmigungsvorbehalte sind allerdings selten Beispiel Art 7 Abs 4 des CO2 Gesetzes in der Fassung vom 8 Oktober 1999 19 Der Nationalrat hat am 18 Juni 2019 einen Gesetzesentwurf fur die Einfuhrung eines Verordnungsvetos angenommen Der Entwurf sah vor dass eine Verordnung des Bundesrates bestimmte Ausnahmen vorbehalten erst in Kraft treten kann wenn nicht ein Drittel der Mitglieder eines Rates innert 15 Tagen den Antrag fur ein Veto gestellt hat oder wenn dieser Antrag von der zustandigen Kommission nicht innert 60 Tagen angenommen worden ist oder wenn ein Rat den zustimmenden Antrag der Kommission in der nachfolgenden Session nicht angenommen hat Weil der Standerat zweimal seine Zustimmung verweigert hat ist dieser Entwurf gescheitert 20 Auf kantonaler Ebene kennt der Kanton Solothurn bereits seit 1988 ein entsprechendes Verordnungsveto des Kantonsparlaments 21 Literatur BearbeitenArthur Brunner Marco Zollinger Die richterliche Uberprufung von Rechtsverordnungen In LeGes Band 32 Nr 2 2021 weblaw ch Martin Graf Art 151 Konsultation beim Erlass von Verordnungen In Martin Graf Cornelia Theler Moritz von Wyss Hrsg Parlamentsrecht und Parlamentspraxis der Schweizerischen Bundesversammlung Kommentar zum Parlamentsgesetz ParlG vom 13 Dezember 2002 Basel 2014 ISBN 978 3 7190 2975 3 S 1020 ff sgp ssp net Ulrich Hafelin Walter Haller Helen Keller Daniela Thurnherr Schweizerisches Bundesstaatsrecht 10 Auflage Schulthess Zurich 2020 Siehe auch BearbeitenBundesgesetzEinzelnachweise Bearbeiten Ulrich Hafelin Walter Haller Helen Keller Daniela Thurnherr Schweizerisches Bundesstaatsrecht 10 vollstandig uberarbeitete und erweiterte Auflage Schulthess Zurich Basel Genf 2020 ISBN 978 3 7255 8079 8 S 594 f Pierre Tschannen Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft 4 Auflage Bern 2016 ISBN 978 3 7272 8494 6 S 606 Hafelin Haller Keller Thurnherr Schweizerisches Bundesstaatsrecht 2020 S 594 f Hafelin Haller Keller Thurnherr Schweizerisches Bundesstaatsrecht 2020 S 596 f Giovanni Biaggini BV Kommentar Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2 Auflage Orell Fussli Verlag Zurich 2017 ISBN 978 3 280 07320 9 S 607 a b Giovanni Biaggini BV Kommentar Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2 Auflage Orell Fussli Verlag Zurich 2017 ISBN 978 3 280 07320 9 S 1401 f Giovanni Biaggini BV Kommentar Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2 Auflage Orell Fussli Verlag Zurich 2017 ISBN 978 3 280 07320 9 S 1389 Giovanni Biaggini BV Kommentar Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2 Auflage Orell Fussli Verlage Zurich 2017 ISBN 978 3 280 07320 9 S 1391 Ulrich Hafelin Walter Haller Helen Keller Daniela Thurnherr Schweizerisches Bundesstaatsrecht 10 vollstandig uberarbeitete und erweiterte Auflage Schulthess Zurich Basel Genf 2020 ISBN 978 3 7255 8079 8 S 598 f Hafelin Haller Keller Thurnherr Schweizerisches Bundesstaatsrecht 2020 S 605 Hafelin Haller Keller Thurnherr Schweizerisches Bundesstaatsrecht 2020 S 579 Entscheid des Bundesgerichts 141 II 169 In Rechtsprechung des Bundesgerichts 30 Marz 2015 abgerufen am 18 Marz 2022 a b Hafelin Haller Keller Thurnherr Schweizerisches Bundesstaatsrecht 2020 S 606 Hafelin Haller Keller Thurnherr Schweizerisches Bundesstaatsrecht 2020 S 599 N 1867 Pierre Tschannen Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft 4 Auflage Bern 2016 ISBN 978 3 7272 8494 6 S 610 f Giovanni Biaggini BV Kommentar 2 Auflage Orell Fussli Zurich 2017 ISBN 978 3 280 07320 9 S 1448 1449 Entscheid des Bundesgerichts 141 V 473 In Rechtsprechung des Bundesgerichts 6 Juli 2015 abgerufen am 18 Marz 2022 Martin Graf Konsultation parlamentarischer Kommissionen zu Verordnungsentwurfen In LeGes Band 32 Nr 2 2021 weblaw ch Bundesgesetz uber die Reduktion der CO2 Emissionen CO2 Gesetz In Amtliche Sammlung des Bundesrechts Bundeskanzlei abgerufen am 18 Marz 2022 14 422 Einfuhrung des Verordnungsvetos In Geschaftsdatenbank Curia Vista mit Links zum Bericht der Kommission zur Stellungnahme des Bundesrates zu den Ratsverhandlungen und weiteren Parlamentsunterlagen Parlamentsdienste abgerufen am 18 Marz 2022 Michael Strebel Die Praxis des Solothurner Verordnungsvetos In LeGes Band 32 Nr 2 2021 weblaw ch Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verordnung Schweiz amp oldid 235736080