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Die Geschaftsprufungsdelegation der Bundesversammlung GPDel uberwacht die Tatigkeit im Bereich des Staatsschutzes und der Nachrichtendienste und uberpruft das staatliche Handeln in Bereichen die geheim gehalten werden weil deren Kenntnisnahme durch Unberechtigte den Landesinteressen einen schweren Schaden zufugen kann Art 53 ParlG Sie besteht aus je drei Mitgliedern der Geschaftsprufungskommissionen von National und Standerat Ihr steht Maya Graf vor Derzeitige Mitglieder sind Maya Graf Prasidentin Grune Philippe Bauer FDP Yvonne Feri Vizeprasidentin SP Alfred Heer SVP Stefan Muller Altermatt Die Mitte Werner Salzmann SVP 1 Inhaltsverzeichnis 1 Kompetenzen und Mittel 2 GPDel und FinDel 3 Literatur 4 EinzelnachweiseKompetenzen und Mittel BearbeitenDie Geschaftsprufungsdelegation ubt im Auftrag der Eidgenossischen Rate die Oberaufsicht uber die Tatigkeit des Bundesrates der Bundesverwaltung sowie weiterer Trager von Bundesaufgaben im Bereich des Staatsschutzes und der Nachrichtendienste aus Art 169 Bundesverfassung und Art 53 Abs 2 Parlamentsgesetz Die Geschaftsprufungskommissionen konnen der Geschaftsprufungsdelegation besondere Auftrage erteilen insbesondere wenn die Informationsrechte der Geschaftsprufungskommissionen zur Wahrung der Oberaufsicht nicht ausreichen Art 53 Abs 3 Parlamentsgesetz Denn der Geschaftsprufungsdelegation und der Finanzdelegation FinDel konnen Geheimhaltungspflichten nicht entgegengehalten werden Art 169 Abs 2 BV Dies gilt jedoch nicht fur die Geschaftsprufungskommissionen Weil die Mitglieder der GPDel Zugang zu hochsensiblen Informationen haben sind sie an die Schweigepflicht nach Art 8 ParlG gebunden Der GPDel stehen weitlaufige Mittel zur Disposition So konnen ihr keine Informationen jeglicher Art vorenthalten werden sie hat absolute Informationsrechte Sie kann Personen als Zeugen oder Auskunftspersonen anhoren Art 155 ParlG und Disziplinar oder Administrativuntersuchungen des Bundes unterbinden wenn sie einen Sachverhalt betreffen der Untersuchungsgegenstand der GPDel Art 154a ParlG ist 2 GPDel und FinDel BearbeitenAm 12 November 1993 haben GPDel und FinDel eine Vereinbarung betreffend die Oberaufsicht uber den Staatsschutz und die Nachrichtendienste abgeschlossen die am 1 November 2011 ein letztes Mal revidiert wurde Darin wurde festgehalten dass der FinDel der die Oberaufsicht uber den Finanzhaushalt obliegt demnach auch die Oberaufsicht uber die finanziellen Aspekte des Staatsschutzes und der Nachrichtendienste obliegen soll Sie uberpruft insbesondere nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit der Ordnungsmassigkeit und Rechtmassigkeit Der GPDel obliegt die Oberaufsicht uber die Tatigkeit im Bereich Staatsschutz und Nachrichtendienste Sie befasst sich insbesondere mit der Rechtmassigkeit Zweckmassigkeit und Wirksamkeit sowie der Leistungsfahigkeit und Angemessenheit des Regierungs und Verwaltungshandeln 3 Literatur BearbeitenBeatrice Meli Art 53 Geschaftsprufungsdelegation In Martin Graf Cornelia Theler Moritz von Wyss Hrsg Parlamentsrecht und Parlamentspraxis der Schweizerischen Bundesversammlung Kommentar zum Parlamentsgesetz ParlG vom 13 Dezember 2002 Helbing Lichtenhahn Basel 2014 ISBN 978 3 7190 2975 3 S 447 458 sgp ssp net Martin Graf Art 154 Informationsrechte der Delegationen der Aufsichtskommissionen In Martin Graf Cornelia Theler Moritz von Wyss Hrsg Parlamentsrecht und Parlamentspraxis der Schweizerischen Bundesversammlung Kommentar zum Parlamentsgesetz ParlG vom 13 Dezember 2002 Helbing amp Lichtenhahn Basel 2014 ISBN 978 3 7190 2975 3 S 1063 1068 sgp ssp net Einzelnachweise Bearbeiten Geschaftsprufungsdelegation GPDel Abgerufen am 7 Februar 2022 Handlungsgrundsatze der Geschaftsprufungsdelegation Abgerufen am 7 Februar 2022 Schweizer Hochdeutsch Vereinbarung der FinDel und der GPDeI betreffend die Oberaufsicht uber den Staatsschutz und die Nachrichtendienste Abgerufen am 7 Februar 2022 Schweizer Hochdeutsch Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Geschaftsprufungsdelegation der Bundesversammlung amp oldid 225577221