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Bundesgesetze sind in der Schweiz rechtsetzende Bestimmungen die von der Bundesversammlung erlassen werden und dem fakultativen Referendum unterstehen Sie stehen in der Normenhierarchie zwischen der Bundesverfassung und den Verordnungen Bundesgesetze dienen zur Konkretisierung der Bestimmungen in der Verfassung Bundesgesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und Kunst vom 23 April 1883 Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung 2 Bedingte Gesetzgebung 3 Dringliche Bundesgesetze 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseBeschreibung BearbeitenArt 164 Abs 1 der Bundesverfassung BV halt fest Alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen sind in der Form des Bundesgesetzes zu erlassen Dazu gehoren insbesondere die grundlegenden Bestimmungen uber die Ausubung der politischen Rechte die Einschrankungen verfassungsmassiger Rechte die Rechte und Pflichten von Personen den Kreis der Abgabepflichtigen sowie den Gegenstand und die Bemessung von Abgaben die Aufgaben und die Leistungen des Bundes die Verpflichtungen der Kantone bei der Umsetzung und beim Vollzug des Bundesrechts die Organisation und das Verfahren der Bundesbehorden Artikel 164 Absatz 1 BV Als rechtsetzend gelten dabei Bestimmungen die in unmittelbar verbindlicher und generell abstrakter Weise Pflichten auferlegen Rechte verleihen oder Zustandigkeiten festlegen Art 22 Abs 4 Parlamentsgesetz Generell abstrakt bedeutet dass sich die Bestimmung nicht auf einen konkreten Personenbreich richtet und sich auf eine unbestimmte Menge konkreter Sachverhalte bezieht Art 164 BV konkretisiert den Begriff wichtig mit der oben aufgefuhrten Liste Da die Wichtigkeit eines Erlasses nicht abschliessend definiert ist liegt es in der Hand des Bundesgesetzgebers zu entscheiden welcher Erlass als wichtig zu klassifizieren ist Die Verfassung verbietet es zudem nicht dass auch weniger Wichtiges in Form des Bundesgesetzes erlassen wird 1 Der andere Umkehrschluss dass rechtsetzende Erlasse in Form der Verordnung nicht wichtig seien ist genauso falsch Durch die Norm dass alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen in Form des Bundesgesetzes zu erlassen sind wird sichergestellt dass alle grundlegenden Rechtsatze im Gesetzgebungsverfahren erlassen werden dem fakultativen Referendum unterstehen Art 141 Abs 1 Bst a BV und somit der direktdemokratischen Kontrolle durch das Volk unterliegen Bundesgesetze stellen Gesetze im formellen Sinn dar Bei zeitlicher und sachlicher Dringlichkeit kann die Bundesversammlung Bundesgesetze fur dringlich erklaren und sofort in Kraft setzen Dringlichkeitsrecht Hierzu ist die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Rate Nationalrat und Standerat erforderlich Diese dringlichen Bundesgesetze sind zu befristen Art 165 BV Bundesgesetze sind von den rechtsanwendenden Behorden insbesondere dem Bundesgericht unabhangig von ihrer Verfassungsmassigkeit anzuwenden Art 190 BV Die Schweiz besitzt daher nur eine eingeschrankte Verfassungsgerichtsbarkeit Die Bundesgesetze gehen als Bundesrecht entgegenstehendem kantonalem Recht vor Art 49 Abs 1 BV Die Bundesgesetze werden in der Amtlichen Sammlung AS und in der Systematischen Sammlung SR veroffentlicht In der AS wird dabei lediglich der revidierte Teil publiziert in der SR dagegen das gesamte aktualisierte Gesetz Bedingte Gesetzgebung BearbeitenDer Normalfall in der Gesetzgebung ist dass das erlassene Bundesgesetz oder die erlassene Anderung eines solchen unbedingt erfolgt und so schnell wie moglich in Kraft tritt Im schweizerischen Bundesstaatsrecht existiert aber auch der Sonderfall dass der Erlass eines Bundesgesetzes oder eine Anderung nur unter einer bestimmten Bedingung erfolgt Manchmal enthalt ein indirekter Gegenentwurf in der Form eines Bundesgesetzes zu einer Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung Art 73a Abs 2 BPR eine sogenannte Alternativklausel wonach das Gesetz nur dann in Kraft tritt wenn die Volksinitiative zuruckgezogen oder in der Volksabstimmung abgelehnt wird Zur Problematik dieser Alternativklausel siehe Abschnitt Indirekter Gegenentwurf im Artikel Gegenentwurf Schweiz Das Parlament darf anlasslich einer Verfassungsanderung gleichzeitig auch die dazugehorige Gesetzesanderung erlassen Da jede Verfassungsanderung eine Volksabstimmung erfordert obligatorisches Referendum bildet die Annahme von Volk und Standen die Bedingung zur Gesetzesrevision Das bedeutet aber nicht direkt dass die Gesetzesrevision in Kraft tritt sie untersteht noch immer dem fakultativen Referendum denn bei der Volksabstimmung uber die Verfassungsanderung wurde ja nur diese von Volk und Standen gutgeheissen Dringliche Bundesgesetze Bearbeiten Hauptartikel Dringlichkeitsrecht Schweiz Art 165 der Bundesverfassung ermoglicht der Bundesversammlung Gesetze sofern der Erlass keinen Aufschub duldet in einem beschleunigten Verfahren dringlich zu erklaren und sofort in Kraft zu setzen Die Moglichkeit eines fakultativen Referendums bleibt bestehen das im Regelfall die Inkraftsetzung aufschiebende suspensive Referendum wird aber in diesem speziellen Fall zum nachtraglichen abrogativen Referendum Literatur BearbeitenLuzian Odermatt Esther Tophinke Art 22 Gesetzgebung In Martin Graf Cornelia Theler Moritz von Wyss Hrsg Parlamentsrecht und Parlamentspraxis der Schweizerischen Bundesversammlung Kommentar zum Parlamentsgesetz ParlG vom 13 Dezember 2002 Basel 2014 ISBN 978 3 7190 2975 3 S 171 191 http publikationen sgp ssp net Online Weblinks BearbeitenInhaltsverzeichnis des Landesrechts auf admin chEinzelnachweise Bearbeiten Bundesgesetze In parlament ch Schweizer Parlament abgerufen am 25 Dezember 2021 Schweizer Hochdeutsch Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundesgesetz Schweiz amp oldid 228684110