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Die aktuelle franzosische Verfassung vom 4 Oktober 1958 wird auch als Verfassung der Funften Franzosischen Republik bezeichnet und ersetzte die Verfassung der Vierten Republik die vom 28 Oktober 1946 stammte Hauptinitiator der Verfassung der Funften Franzosischen Republik war Charles de Gaulle formuliert wurde sie von Michel Debre Sie pragt heute massgeblich das politische System Frankreichs Verfassung der Funften Franzosischen Republik Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 1 1 Praambel und Artikel 1 1 2 Titel I Die Souveranitat Art 2 bis 4 1 3 Titel II Der Prasident der Republik Art 5 bis 19 1 4 Titel III Die Regierung Art 20 bis 23 1 5 Titel IV Das Parlament Art 24 bis 33 1 6 Titel V Die Beziehungen zwischen Parlament und Regierung Art 34 bis 51 1 7 Titel VI Die internationalen Vertrage und Abkommen Art 52 bis 55 1 8 Titel VII Der Verfassungsrat Art 56 bis 63 1 9 Titel VIII Die ordentliche Gerichtsbarkeit Art 64 bis 66 1 1 10 Titel IX Der Hohe Gerichtshof Art 67 und 68 1 11 Titel X Die strafrechtliche Verantwortung der Mitglieder der Regierung Art 68 1 bis 68 3 1 12 Titel XI Der Wirtschafts Sozial und Umweltrat Art 69 bis 71 1 13 Titel XI A Der Verteidiger der Rechte Art 71 1 1 14 Titel XII Die Gebietskorperschaften Art 72 bis 75 1 15 Titel XIII Ubergangsbestimmungen bezuglich Neukaledonien Art 76 und 77 1 16 Titel XIV Frankophonie und Assoziierungsabkommen Art 87 und 88 1 17 Titel XV Die Europaischen Gemeinschaften und die Europaische Union Art 88 1 bis 88 7 1 18 Titel XVI Anderung der Verfassung Art 89 2 Zeitleiste der franzosischen Verfassungen 3 Literatur 4 Einzelnachweise 5 WeblinksInhalt Bearbeiten Schaubild fur das politische System der Funften Franzosischen Republik Praambel und Artikel 1 Bearbeiten Die Praambel erinnert an die Erklarung der Menschen und Burgerrechte von 1789 und die in der Praambel der Verfassung von 1946 niedergelegten wirtschaftlichen und sozialen Rechte die vom Conseil constitutionnel in einem Urteil zur Vereinigungsfreiheit 1 zusammen mit dem eigentlichen Verfassungstext von 1958 als Bloc de constitutionnalite bezeichnet wurden Spater wurde den Grundrechten von 1789 und 1946 die Umweltcharta von 2004 hinzugefugt Artikel 1 erklart Frankreich zu einer unteilbaren laizistischen demokratischen und sozialen Republik Er enthalt ausserdem den Gleichheitsgrundsatz und verpflichtet den Staat zur Durchsetzung der Gleichberechtigung der Geschlechter Titel I Die Souveranitat Art 2 bis 4 Bearbeiten In Artikel 2 werden bestimmte nationale Symbole wie Flagge und Hymne festgelegt seit 1992 gehort hierzu auch die franzosische Sprache Artikel 3 enthalt den Grundsatz der Volkssouveranitat die durch gewahlte Reprasentanten und im Wege des Referendums ausgeubt wird Entsprechend der franzosischen Tradition wird die Unteilbarkeit der Souveranitat besonders hervorgehoben Dieser Artikel enthalt schliesslich die wichtigsten Wahlrechtsgrundsatze Artikel 4 enthalt zum ersten Mal in der franzosischen Geschichte eine Verfassungsbestimmung zur Stellung und zu den Rechten der Parteien Titel II Der Prasident der Republik Art 5 bis 19 Bearbeiten In Artikel 6 und 7 werden die Bestimmungen fur die Wahl des Staatsprasidenten die seit Verfassungsneubestimmungen von 1962 als Direktwahl und von 2000 fur funf Jahre vorher sieben erfolgt getroffen Ausserdem enthalt dieser Titel die Rechte und Aufgaben des Prasidenten der aufgrund dieser Rechte im politischen System Frankreichs eine starke Stellung einnimmt Hierzu gehoren insbesondere das Grundrecht den Premierminister und die Mitglieder der Regierung zu ernennen Art 8 das Recht den Vorsitz im Ministerrat zu fuhren Art 9 die Ausfertigung und Verkundung der Gesetze wobei dem Prasidenten insofern ein suspensives Vetorecht zusteht als er eine erneute Beratung eines Gesetzes verlangen kann Art 10 das Recht das Volk im Wege des Referendums unmittelbar uber Gesetzesvorschlage abstimmen zu lassen dieser Artikel wurde 2008 um die Moglichkeit einer Initiative von einem Funftel der Parlamentsmitglieder unterstutzt durch ein Zehntel der registrierten Wahler erganzt Art 11 das Recht die Nationalversammlung aufzulosen und Neuwahlen anzusetzen Art 12 den Oberbefehl uber das Militar zu fuhren Art 15 30 Tage lang unanfechtbare Vollmachten zur schleunigsten Sicherung der von den verfassungsmassigen offentlichen Gewalten zur Erfullung ihrer Aufgaben benotigten Mittel falls die Institutionen der Republik die Unabhangigkeit der Nation die Integritat ihres Staatsgebietes oder die Einhaltung ihrer internationalen Verpflichtungen schwer und unmittelbar bedroht sind und wenn gleichzeitig die ordnungsgemasse Ausubung der verfassungsmassigen offentlichen Gewalten unterbrochen ist Art 16 2 das Begnadigungsrecht Art 17 Titel III Die Regierung Art 20 bis 23 Bearbeiten Dieser Titel enthalt Bestimmungen uber Stellung und Aufgaben der Regierung die gegenuber dem Parlament verantwortlich ist Art 20 sowie des Premierministers Durch die Verantwortung der Regierung gegenuber dem Parlament ist das politische System Frankreichs kein prasidentielles Regierungssystem sondern hierfur wurde der Begriff semiprasidentielles Regierungssystem gepragt Art 23 legt die Unvereinbarkeit eines Regierungsamtes mit einem Parlamentsmandat sowie mit jeder weiteren offentlichen Funktion oder Berufstatigkeit fest Titel IV Das Parlament Art 24 bis 33 Bearbeiten Das Franzosische Parlament besteht mit Nationalversammlung und Senat aus zwei Kammern von denen die erste direkt und die zweite indirekt durch Mitglieder der parlamentarischen Vertretungen in Gemeinden Departements und Regionen sowie die Mitglieder der Nationalversammlung bestimmt wird Art 24 Weitere Artikel dieses Titels betreffen unter anderem die Wahlgesetze Art 25 die Stellung der Abgeordneten Art 26 und 27 sowie Verfahrensbestimmungen Titel V Die Beziehungen zwischen Parlament und Regierung Art 34 bis 51 Bearbeiten Art 34 enthalt einen abschliessenden Katalog von Gegenstanden der Gesetzgebung was insofern eine Beschrankung der Stellung des Parlaments bedeutet als alle anderen Regelungsgegenstande den Verordnungen der Regierung vorbehalten sind Art 37 Art 39 bis 47 betreffen das Gesetzgebungsverfahren insbesondere das Recht zur Gesetzesinitiative das den Mitgliedern des Parlaments und dem Premierminister zusteht Art 39 das gewohnliche Gesetzgebungsverfahren Art 40 bis 45 in dem bei Uneinigkeit zwischen den Kammern nach einem Vermittlungsverfahren die Nationalversammlung das letzte Wort hat besondere Bestimmungen fur Organgesetze d h Ausfuhrungsgesetze zu Verfassungsbestimmungen Art 46 und besondere Bestimmungen fur Haushaltsgesetze Art 47 bis 47 2 Art 49 enthalt Bestimmungen uber das Misstrauensvotum und die Vertrauensfrage sowie die Moglichkeit einen Gesetzesvorschlag mit der Vertrauensfrage in der Form zu verbinden dass das Gesetz als angenommen gilt wenn nicht innerhalb von 24 Stunden ein Misstrauensvotum beantragt wird Titel VI Die internationalen Vertrage und Abkommen Art 52 bis 55 Bearbeiten Ermoglicht werden die Aushandlung und Ratifizierung internationaler Abkommen sowie Vertrage welche mit der Europaischen Union in Verbindung stehen Es ist unklar ob die genaue Formulierung mit dem europaischen Recht vereinbar ist Titel VII Der Verfassungsrat Art 56 bis 63 Bearbeiten Mit dem Verfassungsrat verfugt Frankreich in der Funften Republik erstmals uber ein Verfassungsgericht dem jedoch zunachst im Wesentlichen die Wahlprufung Art 58 60 sowie die Beilegung von Kompetenzstreitigkeiten zwischen Regierung und Parlament zukam Erst 1974 erhielt auch eine Minderheit von 60 Abgeordneten oder Senatoren durch Art 61 2 die Moglichkeit die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen vor deren Inkrafttreten vom Verfassungsrat feststellen zu lassen Die Moglichkeit einer ruckwirkenden Uberprufung der Verfassungsmassigkeit von Gesetzen die bereits in Kraft sind im Wege der Richtervorlage wurde erst 2008 eingefuhrt Art 61 1 Titel VIII Die ordentliche Gerichtsbarkeit Art 64 bis 66 1 Bearbeiten Die Bestimmungen dieses Titels garantieren eine unabhangige Justiz und sie verbieten willkurliche Verhaftungen Art 66 sowie seit 2007 die Todesstrafe Art 66 1 die allerdings bereits 1981 abgeschafft wurde Titel IX Der Hohe Gerichtshof Art 67 und 68 Bearbeiten Dieser Titel enthalt Bestimmungen uber die strafrechtliche Verantwortung des Prasidenten Art 67 und das Amtsenthebungsverfahren Art 68 Titel X Die strafrechtliche Verantwortung der Mitglieder der Regierung Art 68 1 bis 68 3 Bearbeiten Die 1993 eingefugten Artikel 68 1 bis 68 3 enthalten Bestimmungen uber die strafrechtliche Verantwortung der Regierungsmitglieder und einen hierfur eigens eingerichteten Gerichtshof Titel XI Der Wirtschafts Sozial und Umweltrat Art 69 bis 71 Bearbeiten Dieses 1925 eingerichtete beratende Gremium erhielt mit der Verfassung von 1946 erstmals Verfassungsrang der auch 1958 bestatigt wurde Fruher als Wirtschafts und Sozialrat bezeichnet wurde sein Zustandigkeitsbereich durch die Verfassungsreform von 2008 um das Sachgebiet Umwelt erweitert Titel XI A Der Verteidiger der Rechte Art 71 1 Bearbeiten Das Amt des Ombudsmanns der zum Schutz der Grundrechte von jedermann angerufen oder von sich aus tatig werden kann wurde in Frankreich 2008 eingefuhrt Titel XII Die Gebietskorperschaften Art 72 bis 75 Bearbeiten Dieser Titel wurde im Rahmen der Dezentralisierung mehrfach uberarbeitet Er legt insbesondere auch besondere Rechte der Uberseegebiete fest Titel XIII Ubergangsbestimmungen bezuglich Neukaledonien Art 76 und 77 Bearbeiten In den Artikeln 76 und 77 wird gemass Art 72 3 Abs 3 die Rechtsstellung von Neukaledonien geregelt Titel XIV Frankophonie und Assoziierungsabkommen Art 87 und 88 Bearbeiten Gemass Art 87 fordert Frankreich die Solidaritat und die Zusammenarbeit zwischen den franzosischsprachigen Staaten und Volkern Gemass Art 88 kann Frankreich Abkommen mit Staaten schliessen die sich zur Entwicklung ihrer Kulturen mit Frankreich assoziieren wollen Titel XV Die Europaischen Gemeinschaften und die Europaische Union Art 88 1 bis 88 7 Bearbeiten Art 88 1 bestimmt dass Frankreich an der Europaischen Union mitwirkt Weiterhin geregelt werden das passive Wahlrecht der EU Burger an den Kommunalwahlen oder das Verfahren beim Beitritt neuer Mitgliedstaaten Titel XVI Anderung der Verfassung Art 89 Bearbeiten Die Verfassung legt auch die Moglichkeiten sie selbst abzuandern fest Dies ist entweder durch ein Referendum oder durch einen parlamentarischen Prozess mit Einwilligung des Prasidenten moglich Normalerweise laufen solche Antrage wie folgt ab Die Abanderung muss im gleichen Wortlauf von beiden Kammern des franzosischen Parlaments akzeptiert werden daraufhin muss sie entweder von einer einfachen Mehrheit in einem Referendum oder von einer Dreifunftelmehrheit in beiden Kammern gemeinsam angenommen werden De Gaulle umging diesen Mechanismus jedoch schon 1962 und veranlasste direkt ein Referendum uber eine von ihm vorgeschlagene Verfassungsanderung welche auch angenommen wurde Dieses Vorgehen wurde damals sehr kontrovers diskutiert Der Conseil constitutionnel entschied jedoch dass ein Referendum der unmittelbare Ausdruck der Volkssouveranitat 3 sei erklarte sich fur nicht zustandig fur die inhaltliche Beurteilung von durch Referendum angenommenen Gesetzen und liess somit die Verfassungsanderung zu Zeitleiste der franzosischen Verfassungen Bearbeiten Literatur BearbeitenLa Constitution Introduite et commentee par Guy Carcassonne Paris Seuil Frederic Monera L idee de Republique et la jurisprudence du Conseil constitutionnel Paris L G D J 2004 Einzelnachweise Bearbeiten Entscheidung 71 44 DC Verfassung vom 4 Oktober 1958 PDF 195 KB Conseil constitutionnel abgerufen am 1 Juli 2018 mit Neufassungen infolge der Verfassungsanderung vom 21 Juli 2008 Entscheidung 62 20 DCWeblinks BearbeitenText der Verfassung der V Republik auf der Website des Conseil constitutionnel franzosisch Text der Verfassung der V Republik auf der Website des Conseil constitutionnel deutsch Verfassungen der Staaten Europas Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und VatikanstadtAlbanien Andorra Belarus Belgien Bosnien und Herzegowina Bulgarien Danemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Island Italien Kasachstan 1 Kroatien Lettland Liechtenstein Litauen Luxemburg Malta Moldau Monaco Montenegro Niederlande Nordmazedonien Norwegen Osterreich Polen Portugal Rumanien Russland 1 San Marino Schweden Schweiz Serbien Slowakei Slowenien Spanien Tschechien Turkei 1 Ukraine Ungarn Vatikanstadt Vereinigtes KonigreichUmstrittene GebieteKosovo Transnistrien1 Liegt grosstenteils in Asien Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verfassung der Funften Franzosischen Republik amp oldid 231817816