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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Vereinigungsfreiheit ist das Recht sich zu gemeinsamen Zwecken und Zielen zusammenzuschliessen und diese gemeinsam anzustreben Vereinsfreiheit Recht der Assoziation Sie gehort zu den Grundrechten Die Vereinigungsfreiheit besteht auch in ihrer negativen Form Jeder hat das Recht einer Gruppe oder Vereinigung nicht beizutreten oder aus einer solchen auszutreten Art 9 Grundgesetz eine Arbeit von Dani Karavan an den Glasscheiben zur Spreeseite beim Jakob Kaiser Haus des Bundestages in BerlinInhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Wortlaut 1 2 Schutzbereich 1 3 Eingriff 1 4 Rechtfertigung 2 Frankreich 3 Schweiz 4 Internationale Regelungen 5 Literatur 6 EinzelnachweiseDeutschland Bearbeiten Hauptartikel Artikel 9 des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland In Deutschland wird die Vereinigungsfreiheit in Art 9 Grundgesetz GG garantiert wobei zwischen der allgemeinen Vereinigungsfreiheit des Art 9 Abs 1 GG und der Koalitionsfreiheit des Art 9 Abs 3 GG zu unterscheiden ist Wortlaut Bearbeiten 1 Alle Deutschen haben das Recht Vereine und Gesellschaften zu bilden 2 Vereinigungen deren Zweck oder deren Tatigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmassige Ordnung oder gegen den Gedanken der Volkerverstandigung richten sind verboten 3 Das Recht zur Wahrung und Forderung der Arbeits und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden ist fur jedermann und fur alle Berufe gewahrleistet Abreden die dieses Recht einschranken oder zu behindern suchen sind nichtig hierauf gerichtete Massnahmen sind rechtswidrig Massnahmen nach den Artikeln 12a 35 Abs 2 und 3 Artikel 87a Abs 4 und Artikel 91 durfen sich nicht gegen Arbeitskampfe richten die zur Wahrung und Forderung der Arbeits und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 gefuhrt werden Schutzbereich Bearbeiten Bei der allgemeinen Vereinigungsfreiheit des Art 9 Abs 1 GG handelt es sich um ein Deutschengrundrecht es gilt folglich nur fur die Staatsburger der Bundesrepublik Deutschland Burgern ohne deutsche Staatsangehorigkeit steht fur Belange des freien Vereinigens nur das Auffanggrundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit offen 1 Im Gegensatz dazu ist die Koalitionsfreiheit gemass Art 9 Abs 3 GG fur jedermann mithin auch fur Auslander garantiert Trager der allgemeinen Vereinigungsfreiheit sind ebenfalls unabhangig von ihrer Rechtsfahigkeit alle Vereinigungen 2 3 1 Die Vereinigung muss ihren Rechtssitz in Deutschland oder dem EU Ausland besitzen ansonsten kann auch sie sich nur auf die allgemeine Handlungsfreiheit berufen 1 Religiose Vereinigungsfreiheit wird als Teil der Religionsfreiheit gewertet vgl dazu den Bahai Beschluss Eingriff Bearbeiten Staatliche Beeintrachtigung der Vereinigungsfreiheit sind vom Grundungs bis zum Auflosungsstadium denkbar Keine Eingriffe stellen die Vorschriften dar die Typen der Vereinigung oHG AG uberhaupt erst feststellen Rechtfertigung Bearbeiten Art 9 Abs 1 GG steht nicht ausdrucklich unter Gesetzesvorbehalt Art 9 Abs 2 GG enthalt dagegen ein Verbot bestimmter Vereinigungen und wird nach h M nicht als Schutzbereichsverkurzung sondern als eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung fur einen Eingriff angesehen 4 Letztendlich handelt es sich also um einen qualifizierten Gesetzesvorbehalt Das Verbot von Vereinen richtet sich nach den Vorschriften des Vereinsgesetzes Weitere Verbotsgrunde als die in Art 9 Abs 2 GG sind ausgeschlossen 4 Frankreich BearbeitenIn Frankreich wird die Vereinigungsfreiheit durch Art 2 des Gesetzes vom 1 Juli 1901 gewahrleistet Es gilt fur alle Menschen unabhangig von deren Nationalitat Gemass Art 3 dieses Gesetzes gilt die Vereinigungsfreiheit aber nicht fur solche Aktivitaten die gegen die Gesetze oder die guten Sitten verstossen oder die sich gegen die territoriale Integritat Frankreichs oder die republikanische Regierungsform richten Schweiz BearbeitenIn der Schweiz wird die Vereinigungsfreiheit durch Art 23 Bundesverfassung gewahrleistet Dabei fallen unter die Vereinigungsfreiheit ausschliesslich Vereinigungen die einen ideellen Zweck verfolgen Vereinigungen mit wirtschaftlichem Zweck werden nur durch die Wirtschaftsfreiheit geschutzt Art 23 Bundesverfassung 1 Die Vereinigungsfreiheit ist gewahrleistet 2 Jede Person hat das Recht Vereinigungen zu bilden Vereinigungen beizutreten oder anzugehoren und sich an den Tatigkeiten von Vereinigungen zu beteiligen 3 Niemand darf gezwungen werden einer Vereinigung beizutreten oder anzugehoren Internationale Regelungen BearbeitenDie Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen gehoren zu den Grundprinzipien die das Selbstverstandnis und Handeln der Internationalen Arbeitsorganisation bestimmen Zwei der acht Kernarbeitsnormen beziehen sich auf dieses Thema Ubereinkommen 87 Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes 1948 Ubereinkommen 98 Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen 1949 5 Art 11 Europaischen Menschenrechtskonvention hat die Versammlungs und Vereinigungsfreiheit zum Inhalt ebenso Art 12 der Charta der Grundrechte der Europaischen Union Literatur BearbeitenBodo Pieroth Hans Jarass Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Christoph Gropl Kay Windhorst Christian von Coelln Studienkommentar GG C H Beck 2013 ISBN 978 3 406 64230 2 Einzelnachweise Bearbeiten a b c Bodo Pieroth Hans Jarass Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 2014 S 301 302 BVerfG Beschluss vom 9 Oktober 1991 Az 1 BvR 397 87 BVerfGE 84 372 378 BVerfG Urteil vom 10 Juni 2009 Az 1 BvR 706 08 1 BvR 814 08 1 BvR 819 08 1 BvR 832 08 1 BvR 837 08 BVerfGE 123 186 237 a b Bodo Pieroth Bernhard Schlink Grundrechte Staatsrecht II C F Muller 26 Auflage Heidelberg 2010 ISBN 978 3 8114 9751 1 S 199 Rn 807 808 Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen Memento vom 18 August 2014 im Internet Archive auf Wiki Gute Arbeit Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4078791 6 lobid OGND AKS LCCN sh85051700 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vereinigungsfreiheit amp oldid 216546751