www.wikidata.de-de.nina.az
Artikel 9 des deutschen Grundgesetzes GG befindet sich im ersten Abschnitt des Grundgesetzes der die Grundrechte gewahrleistet Der Artikel verburgt die Vereinigungsfreiheit sowie die Koalitionsfreiheit Die Grundrechte des Art 9 GG konnen durch kollidierendes Verfassungsrecht verkurzt werden Inhaltsverzeichnis 1 Normierung 2 Entstehungsgeschichte 3 Vereinigungsfreiheit 3 1 Verfassungsrechtliche Leitlinien zur Vereinigungsfreiheit und deren Grenzen 3 2 Schutzbereich 3 2 1 Personlich 3 2 2 Sachlich 3 2 3 Grundrechtskonkurrenzen 3 3 Eingriff 3 4 Rechtfertigung eines Eingriffs 4 Koalitionsfreiheit 4 1 Schutzbereich 4 1 1 Personlich 4 1 2 Sachlich 4 1 3 Grundrechtskonkurrenzen 4 2 Eingriff 4 3 Rechtfertigung 5 Literatur 6 EinzelnachweiseNormierung BearbeitenArt 9 GG lautet seit seiner letzten Veranderung vom 25 Juni 1968 wie folgt 1 nbsp Artikel 9 des Grundgesetzes eine Arbeit von Dani Karavan an den Glasscheiben zur Spreeseite beim Jakob Kaiser Haus des Deutschen Bundestags in Berlin 1 Alle Deutschen haben das Recht Vereine und Gesellschaften zu bilden 2 Vereinigungen deren Zwecke oder deren Tatigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmassige Ordnung oder gegen den Gedanken der Volkerverstandigung richten sind verboten 3 Das Recht zur Wahrung und Forderung der Arbeits und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden ist fur jedermann und fur alle Berufe gewahrleistet Abreden die dieses Recht einschranken oder zu behindern suchen sind nichtig hierauf gerichtete Massnahmen sind rechtswidrig Massnahmen nach den Artikeln 12a 35 Abs 2 und 3 Artikel 87a Abs 4 und Artikel 91 durfen sich nicht gegen Arbeitskampfe richten die zur Wahrung und Forderung der Arbeits und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 gefuhrt werden Die durch Art 9 Absatz 1 GG verburgte Vereinigungsfreiheit dient vorrangig der Abwehr hoheitlicher Eingriffe in das Recht sich frei zu Vereinigungen zusammenzuschliessen Daher stellt das Grundrecht ein Freiheitsrecht dar 2 Dieses steht wegen seines kollektiven Bezugs in engem Zusammenhang zur Versammlungsfreiheit Art 8 GG 3 Weiterhin verpflichtet Art 9 Absatz 1 GG den Staat dazu die notwendigen Grundlagen zu schaffen damit sich Private effektiv zu Vereinigungen zusammenschliessen konnen Hierzu zahlt etwa das Schaffen eines Vereinsrechts 4 5 Die Vereinigungsfreiheit bindet gemass Art 1 Absatz 3 GG die drei Staatsgewalten Exekutive Legislative und Judikative 6 Art 9 Absatz 3 GG verburgt die Koalitionsfreiheit Hierbei handelt es sich um das Recht Koalitionen zur Wahrung und Forderung der Arbeits und Wirtschaftsbedingungen zu bilden Koalitionen sind begrifflich frei gebildet unabhangig gegnerfrei und nach herrschender Meinung uberbetrieblich organisiert Die Koalitionsfreiheit ist eine besondere Auspragung der Vereinigungsfreiheit Sie besitzt einen grosseren Adressatenkreis als Art 9 Absatz 1 GG Sie adressiert jeden der die Beschrankung der Koalitionsfreiheit bezweckt Dies bindet neben den Staatsgewalten auch Private Damit besitzt Art 9 Absatz 3 GG als einziges Grundrecht unmittelbare Drittwirkung 7 Entstehungsgeschichte BearbeitenDas Recht sich mit anderen Personen zu vereinigen wurde im deutschsprachigen Raum erstmals durch 162 der Paulskirchenverfassung von 1849 gewahrleistet Wegen des Widerstands zahlreicher deutscher Staaten setzte sich diese Verfassung jedoch nicht durch sodass deren Gewahrleistungen keine Rechtswirkungen entfalteten 8 Die Reichsverfassung von 1871 enthielt keinen Grundrechtskatalog und gewahrleistete daher auch keine Vereinigungsfreiheit 9 Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 gewahrleistete die Vereinigungsfreiheit in Art 159 WRV Die Koalitionsfreiheit verburgte sie hiervon losgelost in Art 165 WRV Die Vereinigungsfreiheit wurde durch die Reichstagsbrandverordnung von 1933 ausser Kraft gesetzt Auch die Koalitionsfreiheit wurde unter der Herrschaft des Nationalsozialismus ausgehohlt indem bestehende Gewerkschaften aufgelost und in die Deutsche Arbeitsfront eingegliedert wurden 10 Nach der Kapitulation und Besetzung Deutschlands durch die Siegermachte begannen die westlichen Alliierten mit der Wiederherstellung der Vereinigungsfreiheit Zunachst wurden in Westdeutschland einige Landesverfassungen verabschiedet welche die Vereinigungs und Koalitionsfreiheit gewahrleisteten Auch der Parlamentarische Rat der das Grundgesetz zwischen 1948 und 1949 entwickelte entschied sich fur die Aufnahme der Vereinigungs und der Koalitionsfreiheit in die neue Bundesverfassung Die erste und bislang einzige Veranderung des Art 9 GG erfolgte im Zuge der Notstandsgesetzgebung von 1968 Hierdurch wurde ausdrucklich ausgeschlossen dass sich bestimmte Notstandsinstrumente gegen Arbeitskampfe richten 11 Vereinigungsfreiheit BearbeitenVerfassungsrechtliche Leitlinien zur Vereinigungsfreiheit und deren Grenzen Bearbeiten In einem Zuruckweisungsbeschluss vom 13 Juli 2018 aufgrund von Verfassungsbeschwerden gegen drei Vereinigungsverbote 12 legte das Bundesverfassungsgericht in seinen Leitsatzen die verfassungsrechtlichen Leitlinien zur Vereinigungsfreiheit und deren Grenzen dar 13 1 Art 9 Abs 1 GG schutzt die Grundung und den Bestand von Vereinigungen Als Ausdruck einer pluralistischen aber wehrhaften verfassungsstaatlichen Demokratie setzt Art 9 Abs 2 GG der Vereinigungsfreiheit eine Schranke 2 Jeder Eingriff in die Vereinigungsfreiheit ist an die Verhaltnismassigkeit gebunden Ist der Verbotstatbestand des Art 9 Abs 2 GG festgestellt muss eine Vereinigung verboten werden stehen aber Massnahmen zur Verfugung um die in Art 9 Abs 2 GG benannten Rechtsguter gleich wirksam zu schutzen gehen sie als mildere Mittel vor 3 Die Verbotsbefugnis des Art 9 Abs 2 GG ist eng auszulegen a Eine Vereinigung erfullt den Verbotstatbestand des Art 9 Abs 2 1 Alt GG wenn der erkennbare Zweck oder die Tatigkeit der Vereinigung wesentlich darin liegen die Begehung von Straftaten durch Mitglieder oder Dritte hervorzurufen oder zu bestarken zu ermoglichen oder zu erleichtern indem sie deren strafbares Handeln fordert oder sich damit erkennbar identifiziert b Eine Vereinigung erfullt den Verbotstatbestand des Art 9 Abs 2 2 Alt GG wenn sie sich gegen die verfassungsmassige Ordnung richtet indem sie als solche nach aussen eine kampferisch aggressive Haltung gegenuber den elementaren Grundsatzen der Verfassung einnimmt c Eine Vereinigung erfullt den Verbotstatbestand des Art 9 Abs 2 3 Alt GG wenn sie Gewalt oder vergleichbar schwerwiegende volkerrechtswidrige Handlungen wie den Terrorismus in den internationalen Beziehungen oder zwischen Teilen der Bevolkerung aktiv propagiert und fordert Das kann auch durch die Forderung Dritter geschehen wenn diese objektiv geeignet ist den Gedanken der Volkerverstandigung schwerwiegend ernst und nachhaltig zu beeintrachtigen und die Vereinigung dies weiss und zumindest billigt Dabei darf durch Vereinigungsverbote nicht jede Form humanitarer Hilfe in Krisengebieten wegen ihrer mittelbar den Terrorismus fordernden Effekte unterbunden werden 4 Soweit ein Vereinigungsverbot nach Art 9 Abs 2 GG auf grundrechtlich geschutzte Handlungen gestutzt wird oder sonstige Grundrechte beeintrachtigt mussen diese Grundrechte im Rahmen der Rechtfertigung des Eingriffs in Art 9 Abs 1 GG beachtet werden Ein Vereinigungsverbot darf nicht untersagen was die Freiheitsrechte sonst erlauben und sich nicht einseitig gegen bestimmte politische Anschauungen richten Schutzbereich Bearbeiten Die Vereinigungsfreiheit schutzt den Burger vor Beschrankungen seines Rechts sich freiwillig ungehindert zu Vereinigungen zusammenzuschliessen Hierzu gewahrleistet sie eine Freiheitssphare in die Hoheitstrager nur unter bestimmten Voraussetzungen eingreifen durfen Sofern der Hoheitstrager in diesen eingreift und dies verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist verletzt er die Vereinigungsfreiheit 14 15 Der personliche Schutzbereich bestimmt wer durch das Grundrecht geschutzt wird Der sachliche Schutzbereich bestimmt welche Freiheiten durch das Grundrecht geschutzt werden 16 17 Personlich Bearbeiten Art 9 Absatz 1 GG gewahrleistet die Vereinigungsfreiheit fur Deutsche weswegen es sich bei diesem Grundrecht um ein Deutschenrecht handelt Als Deutsche gelten alle deutschen Staatsburger nach Massgabe von Art 116 Absatz 1 GG Strittig ist ob wegen des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbots Art 18 des Vertrags uber die Arbeitsweise der Europaischen Union Angehorige der EU Mitgliedstaaten in den Schutzbereich des Grundrechts einbezogen werden mussen In welchem Umfang Personenvereinigungen insbesondere juristische Personen des Privatrechts Grundrechtstrager sein konnen bestimmt sich nach Art 19 Absatz 3 GG Hiernach sind inlandische Personenvereinigung grundrechtsberechtigt sofern das Grundrecht seinem Wesen nach auf sie anwendbar ist Ob Art 19 Absatz 3 GG auch fur die Vereinigungsfreiheit den entscheidenden Massstab darstellt ist umstritten Das Bundesverfassungsgericht 18 19 sowie zahlreiche Autoren 20 21 nehmen an dass Personenvereinigungen bereits durch die Garantie der Vereinigungsfreiheit grundrechtsberechtigt sind Eine Gegenauffassung erblickt hierin eine Umgehung der speziellen Vorschrift des Art 19 Absatz 3 GG 22 Beide Auffassungen sind sich jedoch daruber einig dass inlandische Vereinigungen unmittelbar durch die Vereinigungsfreiheit geschutzt werden Sachlich Bearbeiten Der sachliche Schutzbereich des Art 9 Absatz 1 GG schutzt das Bilden von Vereinen und Gesellschaften Hierbei handelt es sich um Zusammenschlusse von mindestens zwei Personen auf freiwilliger Basis die einen gemeinsamen Zweck verfolgen und sich hierzu als Kollektiv organisieren Der Zweck kann nach vorherrschender Auffassung beliebiger Natur sein Dies entspricht im Wesentlichen den Voraussetzungen die 2 Absatz 1 des Vereinsgesetzes an das Vorliegen eines Vereins stellt 23 Als Kehrseite des Schutzes des freien Bildens von Vereinigungen schutzt Art 9 Absatz 1 GG auch das Recht sich einer Vereinigung nicht anzuschliessen Diese negative Vereinigungsfreiheit schutzt vor dem Zwang zum Beitritt einer privaten Organisation 24 25 Strittig ist in der Rechtswissenschaft ob diese Gewahrleistung dem Zwang zur Mitgliedschaft in einer offentlich rechtlichen Korperschaft entgegensteht beispielsweise berufsstandischen Kammern Das Bundesverfassungsgericht verneint dies in standiger Rechtsprechung Art 9 Absatz 1 GG sei auf privatrechtliche Vereinigungen zugeschnitten da Grundung und Bestand offentlich rechtlicher Korperschaften nicht durch Grundrechtstrager sondern durch Grundrechtsverpflichtete bestimmt werden Daher fehlt es bezuglich offentlich rechtlicher Vereinigungen an einer positiven Gewahrleistung des Art 9 Absatz 1 GG sodass fur eine negative Vereinigungsfreiheit als Kehrseite keine Grundlage besteht 24 26 Dieser Ansicht werfen einige Rechtswissenschaftler vor dass sie die Reichweite der Vereinigungsfreiheit verkennen Ebenfalls durch Art 9 Absatz 1 GG geschutzt wird das Recht der Vereinigung sich zu organisieren und existenzsichernde Tatigkeiten aufzunehmen Hierzu zahlen beispielsweise die Entscheidung uber die Aufnahme eines neuen Mitglieds sowie die Werbung um solche 18 Daruber hinausgehende Betatigungen werden durch die Vereinigungsfreiheit nicht geschutzt da die Vereinigungsfreiheit keine allgemeine Handlungsfreiheit fur Vereinigungen begrundet Grundrechtskonkurrenzen Bearbeiten Sofern in einem Sachverhalt der Schutzbereich mehrerer Grundrechte betroffen ist stehen diese zueinander in Konkurrenz Die Versammlungsfreiheit verdrangt als spezielles Freiheitsrecht die allgemeine Handlungsfreiheit Art 2 Absatz 1 GG Soweit der Schutzbereich des Art 9 Absatz 1 GG demnach eroffnet ist ist dieses Grundrecht fur die Beurteilung der Rechtmassigkeit eines Grundrechtseingriffs massgeblich Daher wird die Vereinigungsfreiheit von Auslandern die nicht vom personlichen Schutzbereich des Art 9 Absatz 1 GG erfasst sind durch die allgemeine Handlungsfreiheit geschutzt Sofern eine bestimmte Form der Betatigung einer Vereinigung in den Schutzbereich eines anderen Grundrechts fallt ist allein dieses einschlagig So beurteilt sich beispielsweise anhand der Glaubensfreiheit des Art 4 GG der Schutz religioser oder weltanschaulicher Betatigung einer Vereinigung 27 Fur politische Parteien ist Art 21 GG spezieller gegenuber Art 9 GG 28 Eingriff Bearbeiten Ein Eingriff liegt vor wenn der Gewahrleistungsinhalt eines Grundrechts durch hoheitliches Handeln verkurzt wird 29 Art 9 Absatz 2 GG benennt das Verbot einer Vereinigung als scharfste Form des Eingriffs in die Vereinigungsfreiheit Ahnlich eingriffsintensiv sind Massnahmen die sich gegen die Existenzgrundlage eines Vereins richten etwa die Einziehung seines Vermogens Um einen weiteren zielgerichteten Grundrechtseingriff handelt es sich bei der Uberwachung einer Vereinigung Nicht um Grundrechtseingriffe handelt es sich bei Normen welche die Grundzuge des Vereinswesens konkretisieren Dies trifft beispielsweise auf das burgerlich rechtliche Vereinsrecht zu das die Grundung die Struktur und das rechtsgeschaftliche Handeln von Vereinen ausgestaltet 30 Rechtfertigung eines Eingriffs Bearbeiten Art 9 GG sieht keine Moglichkeit der Beschrankung der Vereinigungsfreiheit vor Jedoch erkennt das Bundesverfassungsgericht die Moglichkeit der Beschrankung dieses Grundrechts an Diese kann sich aus Verfassungsrecht ergeben das mit der Versammlungsfreiheit kollidiert Diese Beschrankungsmoglichkeit beruht darauf dass sich Verfassungsbestimmungen als gleichrangiges Recht nicht gegenseitig verdrangen sondern im Fall einer Kollision in ein Verhaltnis praktischer Konkordanz gebracht werden Dies erfordert eine Abwagung zwischen der Vereinigungsfreiheit und dem kollidierenden Gut Diese soll einen moglichst schonenden Ausgleich herstellen der nach beiden Seiten hin jedem Verfassungsgut moglichst weit reichende Geltung verschafft Ein auf die Verletzung eines Verfassungsguts gestutzter Eingriff in die Vereinigungsfreiheit bedarf ausserdem einer gesetzlichen Konkretisierung 31 Um kollidierendes Verfassungsrecht handelt es sich bei Art 9 Absatz 2 GG der Vereinigungen verbietet die sich gegen das Strafrecht die verfassungsmassige Ordnung oder den Gedanken der Volkerverstandigung richten Durchgesetzt wird diese Bestimmung nach dem Vereinsgesetz durch den Bundesinnenminister oder eine oberste Landesbehorde Keine Anwendung findet diese Bestimmung auf politische Parteien Fur diese regelt Art 21 Absatz 2 GG abschliessend die Voraussetzungen unter denen diese verboten werden durfen 32 Unter welchen Voraussetzungen eine Vereinigung den Status einer Partei erlangt beurteilt sich nach 2 des Parteiengesetzes Erforderlich ist hiernach dass die Vereinigung zumindest fur langere Zeit fur den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Bundestag oder einem Landtag mitwirken will Ferner muss sie nach dem Gesamtbild der tatsachlichen Verhaltnisse insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Offentlichkeit eine ausreichende Gewahr fur die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten Koalitionsfreiheit Bearbeiten Hauptartikel Koalitionsfreiheit Schutzbereich Bearbeiten Personlich Bearbeiten Art 9 Absatz 3 GG schrankt anders als Art 9 Absatz 1 GG den Kreis der Grundrechtstrager nicht ein sodass das Grundrecht jedermann schutzt Das Grundrecht schutzt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Auch Beamte konnen sich auf die Koalitionsfreiheit berufen Ebenfalls grundrechtsberechtigt sind Koalitionen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern 33 Sachlich Bearbeiten Die Koalitionsfreiheit schutzt das Recht sich zwecks Verhandelns uber Arbeits und Wirtschaftsbedingungen zu einer Koalition zusammenzuschliessen 34 Nach der Rechtsprechung stellt dies die Grundlage des Koalitionsbegriffs dar Die Rechtsprechung entwickelte weitere Kriterien die Wesensmerkmal einer Koalition sind Um ein solches Kriterium handelt es sich beim Prinzip der Uberbetrieblichkeit Dieses besagt dass eine Koalition unabhangig von ihrem sozialen Gegenspieler sein muss da sie nur in diesem Fall hinreichend stark ist um uber Arbeits und Wirtschaftsbedingungen zu verhandeln 35 Zudem muss sich eine Koalition ausschliesslich aus Angehorigen einer sozialen Gruppe zusammensetzen 36 Die Koalitionsfreiheit verburgt das individuelle Recht sich einer Koalition anzuschliessen oder ihr fernzubleiben Ebenfalls geschutzt wird die freie Betatigung der Koalition insbesondere im Bezug auf Tatigkeiten die fur das Fortbestehen der Koalition notwendig sind etwa die Werbung um und der Ausschluss von Mitgliedern 37 38 Schliesslich gewahrleistet das Grundrecht die Tarifautonomie Hierbei handelt es sich um das Recht der Koalitionen frei von staatlichem Einfluss oder Zwang uber Arbeits und Wirtschaftsbedingungen zu verhandeln Dies geschieht durch den Abschluss von Tarifvertragen Diese enthalten gemass 1 Absatz 1 des Tarifvertragsgesetzes TVG Rechtsnormen 39 Schliesslich schutzt Art 9 Absatz 3 GG die Freiheit des Arbeitskampfs Dieser umfasst Massnahmen der Arbeitgeber oder nehmer um Druck auf die Gegenseite auszuuben und ein Verhandlungsgleichgewicht zwischen den Beteiligten herzustellen Hierzu zahlen beispielsweise Streiks und Aussperrungen 40 41 Nach der Rechtsprechung schutzt Art 9 Absatz 3 GG auch Flashmobs 42 43 In der Rechtslehre stiess dies auf Widerspruch da Flashmobs uber die Grenzen eines zulassigen Arbeitskampfmittels hinausgehen 44 Grundrechtskonkurrenzen Bearbeiten Art 9 Absatz 3 GG ist gegenuber der allgemeinen Vereinigungsfreiheit spezieller 28 Aufgrund des Schutzes der freien Betatigung der Koalitionen durch Art 9 Absatz 3 GG konnen zudem solche Grundrechte verdrangt werden die diese Betatigungsformen schutzen Hierzu zahlen beispielsweise die Kommunikationsgrundrechte des Art 5 GG sowie die Versammlungsfreiheit des Art 8 GG Eingriff Bearbeiten Eingriffe in Art 9 Absatz 3 GG stellen alle hoheitlichen Massnahmen dar welche die Freiheit der Koalitionen beeintrachtigen Hierzu zahlen Einschrankungen des Arbeitskampfs und der Tarifautonomie Keine Eingriffe stellen gesetzliche Ausgestaltungen der Koalitionsfreiheit dar Solche sind bis zu einem gewissen Umfang erforderlich da die Koalitionsfreiheit einen Rechtsrahmen erfordert der etwa die Wirkung von Tarifvertragen regelt 45 46 Rechtfertigung Bearbeiten Einen Gesetzesvorbehalt enthalt Art 9 Absatz 3 GG nicht Die Schranke des Art 9 Absatz 2 GG ist auf die Koalitionsfreiheit aus Grunden der Gesetzessystematik nicht anwendbar 28 Mangels Gesetzesvorbehalts durfen Eingriffe in die Koalitionsfreiheit nur zum Schutz kollidierenden Verfassungsrechts erfolgen Um kollidierendes Verfassungsrecht handelt es sich beispielsweise bei den hergebrachten Grundsatzen des Berufsbeamtentums die der Gesetzgeber gemass Art 33 Absatz 5 GG regeln und fortzuentwickeln hat Als einen solchen Grundsatz betrachtet die deutsche Rechtsprechung das Verbot fur Beamte zu streiken 47 Derartige Streikverbote stehen nach der Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte EGMR in einem Spannungsverhaltnis mit Art 11 der Europaischen Menschenrechtskonvention EMRK der die Versammlungs und Vereinigungsfreiheit gewahrleistet 48 Die EMRK beeinflusst die Auslegung nationalen Rechts die mit den Rechten der EMRK sowie der Rechtsprechung des EGMR im Einklang stehen muss 49 Das Bundesverwaltungsgericht entschied infolgedessen dass das uneingeschrankte Streikverbot nicht mit der Rechtsprechung des EGMR vereinbar ist Daher obliege es dem Gesetzgeber das Streikrecht fur Beamte zu regeln 50 51 Um weiteres kollidierendes Verfassungsrecht handelt es sich bei Art 9 Absatz 3 GG selbst Dieses Grundrecht verpflichtet den Staat dazu das Funktionieren der Tarifautonomie sicherzustellen Um dies zu erreichen kann der Gesetzgeber in die Koalitionsfreiheit eingreifen etwa durch die Anordnung der Tarifeinheit Hiernach darf innerhalb eines Betriebs nur ein Tarifvertrag gelten Nachdem das Bundesarbeitsgericht dieses Prinzip fur lange Zeit als Richterrecht anerkannt hatte schrieb der Gesetzgeber durch das Tarifeinheitsgesetz vom 10 Juli 2015 die Tarifeinheit fest Alle Massnahmen welche die Koalitionsfreiheit beruhren mussen das Prinzip der Verhaltnismassigkeit wahren Dieses verpflichtet sowohl den Staat als auch Privatpersonen Die Arbeitsgerichtsbarkeit uberpruft daher insbesondere Arbeitskampfmassnahmen auf ihre Verhaltnismassigkeit und betrachtet diese als rechtswidrig wenn sie eine unverhaltnismassige Belastung der Gegenseite oder Dritter darstellen 52 Unverhaltnismassig sind solche Massnahmen die sich auf Ziele richten die nicht erreichbar sind Dies trifft etwa auf Streiks zu die sich auf allgemeinpolitische Ziele richten Literatur BearbeitenHartmut Bauer Art 9 In Horst Dreier Hrsg Grundgesetz Kommentar GG 3 Auflage Band I Praambel Artikel 1 19 Tubingen Mohr Siebeck 2013 ISBN 978 3 16 150493 8 Wolfram Hofling Art 9 In Michael Sachs Hrsg Grundgesetz Kommentar 7 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66886 9 Hans Jarass Art 9 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Christoph Kannengiesser Art 9 In Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Hans Gunter Henneke Hrsg Kommentar zum Grundgesetz GG 13 Auflage Carl Heymanns Koln 2014 ISBN 978 3 452 28045 9 Wolfgang Lower Art 9 In Ingo von Munch Philip Kunig Hrsg Grundgesetz Kommentar 6 Auflage C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 58162 5 Stephan Rixen Art 9 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 Jan Ziekow 107 In Detlef Merten Hans Jurgen Papier Hrsg Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa Band IV Grundrechte in Deutschland Einzelgrundrechte I C F Muller Munchen 2011 ISBN 978 3 8114 4443 0 Einzelnachweise Bearbeiten Stephan Rixen Art 9 Rn 10 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 BVerfGE 10 354 361 Bayerische Arzteversorgung Wolfram Hofling Art 9 Rn 3 In Michael Sachs Hrsg Grundgesetz Kommentar 7 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66886 9 Friedhelm Hufen Staatsrecht II Grundrechte 5 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69024 2 31 Rn 18 Wolfram Hofling Art 9 Rn 31 In Michael Sachs Hrsg Grundgesetz Kommentar 7 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66886 9 Friedhelm Hufen Staatsrecht II Grundrechte 5 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69024 2 31 Rn 11 Friedhelm Hufen Staatsrecht II Grundrechte 5 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69024 2 31 Rn 16 Stephan Rixen Art 9 Rn 2 3 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 Stephan Rixen Art 9 Rn 4 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 Stephan Rixen Art 9 Rn 8 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 Stephan Rixen Art 9 Rn 9 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 Verfassungsbeschwerden gegen Vereinsverbote erfolglos Pressemitteilung Nr 69 2018 vom 21 August 2018 zum Beschluss vom 13 Juli 2018 1 in den Verfahren BvR 1474 12 1 BvR 57 14 und 1 BvR 670 13 Bundesverfassungsgericht 21 August 2018 archiviert vom Original am 23 August 2018 abgerufen am 23 August 2018 Bundesverfassungsgericht Beschluss des Ersten Senats vom 13 Juli 2018 1 BvR 1474 12 Rn 1 167 Bundesverfassungsgericht 13 Juli 2018 archiviert vom Original am 23 August 2018 abgerufen am 23 August 2018 Hans Jarass Vorb vor Art 1 Rn 19 23 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Friedhelm Hufen Staatsrecht II Grundrechte 5 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69024 2 6 Rn 2 Hans Jarass Vorb vor Art 1 Rn 19 23 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Friedhelm Hufen Staatsrecht II Grundrechte 5 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69024 2 6 Rn 2 a b BVerfGE 84 372 378 Lohnsteuerhilfeverein BVerfGE 30 227 241 Vereinsname Wolfgang Lower Art 9 Rn 23 In Ingo von Munch Philip Kunig Hrsg Grundgesetz Kommentar 6 Auflage C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 58162 5 Jan Ziekow 107 Rn 11 12 In Detlef Merten Hans Jurgen Papier Hrsg Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa Band IV Grundrechte in Deutschland Einzelgrundrechte I C F Muller Munchen 2011 ISBN 978 3 8114 4443 0 Wolfram Hofling Art 9 Rn 27 In Michael Sachs Hrsg Grundgesetz Kommentar 7 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66886 9 Lothar Michael Martin Morlok Grundrechte 7 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 5986 6 Rn 289 a b BVerfGE 10 89 102 Erftverband Hans Jarass Art 9 Rn 7 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Stefan Muckel Anmerkung zu BVerfG Beschluss vom 12 Juli 2017 1 BvR 2222 12 1 BvR 1106 13 In Juristische Arbeitsblatter 2017 S 878 BVerfGE 83 341 354 Baha i a b c Thomas Gunther Einiko Franz Grundfalle zu Art 9 GG In Juristische Schulung 2006 S 873 875 Michael Sachs Verfassungsrecht II Grundrechte 3 Auflage Springer Berlin 2017 ISBN 978 3 662 50363 8 Kapitel 8 Rn 1 BVerfGE 50 290 355 Mitbestimmung Tristan Kalenborn Die praktische Konkordanz in der Fallbearbeitung In Juristische Arbeitsblatter 2016 S 6 8 Friedhelm Hufen Staatsrecht II Grundrechte 5 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69024 2 31 Rn 17 Christoph Kannengiesser Art 9 Rn 23 In Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Hans Gunter Henneke Hrsg Kommentar zum Grundgesetz GG 13 Auflage Carl Heymanns Koln 2014 ISBN 978 3 452 28045 9 Christoph Kannengiesser Art 9 Rn 24 In Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Hans Gunter Henneke Hrsg Kommentar zum Grundgesetz GG 13 Auflage Carl Heymanns Koln 2014 ISBN 978 3 452 28045 9 BVerfGE 4 96 106 Hutfabrik BVerfGE 50 290 373 Mitbestimmung BVerfGE 57 220 246 Bethel BVerfGE 93 352 357 Mitgliederwerbung II Christoph Kannengiesser Art 9 Rn 27 In Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Hans Gunter Henneke Hrsg Kommentar zum Grundgesetz GG 13 Auflage Carl Heymanns Koln 2014 ISBN 978 3 452 28045 9 BVerfGE 88 103 114 Streikeinsatz von Beamten BVerfGE 84 212 Aussperrung BAGE 132 140 BVerfG Urteil vom 26 Marz 2014 1 BvR 3185 09 Neue Juristische Wochenschrift 2014 S 1874 Friedhelm Hufen Staatsrecht II Grundrechte 5 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69024 2 37 Rn 28 Christoph Kannengiesser Art 9 Rn 34 35 In Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Hans Gunter Henneke Hrsg Kommentar zum Grundgesetz GG 13 Auflage Carl Heymanns Koln 2014 ISBN 978 3 452 28045 9 Thomas Gunther Einiko Franz Grundfalle zu Art 9 GG In Juristische Schulung 2006 S 873 874 BVerfGE 8 1 17 Teuerungszulage EGMR Urteil vom 12 November 2008 34503 97 Neue Zeitschrift fur Arbeitsrecht 2010 S 1425 Lars Michaelis Das beamtenrechtliche Streikverbot In Juristische Arbeitsblatter 2015 S 121 123 124 BVerwGE 149 117 BVerwG Beschluss vom 26 Februar 2015 2 B 6 15 Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 2015 S 811 BAGE 123 134 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Artikel 9 des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland amp oldid 232194446