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Als Aussperrung bezeichnet man die vorubergehende Freistellung von Arbeitnehmern von der Arbeitspflicht durch einen Arbeitgeber in einem Arbeitskampf ohne Fortzahlung des Arbeitslohnes Sie ist eine erlaubte mogliche Antwort der Arbeitgeberseite auf einen Streik Abwehraussperrung und soll die Kosten des Streiks fur die Gewerkschaften erhohen da diese mehr Streikgelder bezahlen mussen Zwar gilt bereits fur die Streikenden der Grundsatz Ohne Arbeit kein Lohn so dass der Arbeitgeber diesen ohnehin kein Entgelt zahlen muss Jedoch kann der Arbeitgeber mit der Aussperrung auch die Arbeitswilligen von der Arbeit ausschliessen Gewerkschaftsmitglieder wurden in diesem Falle Unterstutzung aus der Streikkasse erhalten Nicht Mitglieder stunden jedoch ohne finanzielle Absicherung da 1 Der Staat darf aufgrund der Tarifautonomie keine Leistungen zahlen da dies gegen das Neutralitatsgebot verstossen wurde In der Praxis hat die Aussperrung in Deutschland an Bedeutung verloren Seit der Wiedervereinigung kam diese kaum zum Einsatz Im Februar 2020 kam es z B zu Aussperrungen seitens der Gilde Brauerei die im Arbeitskampf mit der NGG Tarifverhandlungen verhindern wollte 2 Die hessische Verfassung bestimmt in Artikel 29 Absatz 5 Die Aussperrung ist rechtswidrig 3 Dazu hat das Bundesarbeitsgericht 1988 entschieden dass die Regelung zumindest insoweit nichtig sei als es um suspendierende Aussperrungen geht Deren Zulassigkeit sei dem Tarifvertragsgesetz zu entnehmen das als Bundesrecht gemass Artikel 31 des Grundgesetzes Vorrang geniesse 4 Inhaltsverzeichnis 1 Begriffe 1 1 Heisse Aussperrung 1 2 Kalte Aussperrung 1 3 Argumentation der Betriebe 1 4 Argumentation der Gewerkschaften 1 5 Anderung des 116 AFG 2 Haufigkeit und Umfang von Aussperrungen 3 Geschichte 4 Situation in der Schweiz 5 Rechtsprechung 6 Siehe auch 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseBegriffe BearbeitenDer Ausdruck ist die Eindeutschung des englischen Begriffs Lock out nach Merriam Webster s erstes Auftreten 1854 und wie die Massnahme selbst aus dem Vereinigten Konigreich ubernommen worden 5 Neben der Abwehraussperrung wird in der Literatur auch die Angriffsaussperrung beschrieben in der die Arbeitgeberverbande versuchen ihrerseits tarifvertragliche Anderungen zu bewirken 6 Entsprechend der Typisierung von Streiks konnen auch Aussperrungen in Sympathie Straf Generalaussperrung oder nach flachenmassigem Umfang nach Einzel Verbands oder Flachenaussperrung unterschieden werden 7 Eine weitere Unterscheidung ist die nach suspendierender oder losender Aussperrung Bei losender Aussperrung erfolgt eine Entlassung der betreffenden Mitarbeiter ohne dass am Ende des Arbeitskampfes das alte Arbeitsverhaltnis wieder auflebt Bei einer suspendierenden Aussperrung ruht das Arbeitsverhaltnis nur und wird automatisch wieder aufgenommen 8 Es wird zwischen kalter und heisser Aussperrung unterschieden Heisse Aussperrung Bearbeiten Die heisse Aussperrung ist im deutschen Recht eine Massnahme des Arbeitgebers im Arbeitskampf Sie bedeutet den vorubergehenden Ausschluss mehrerer Arbeitnehmer von Beschaftigung und Lohnzahlung also eine Einstellung der Arbeit Sie ist in der Praxis stets eine Reaktion Abwehrmassnahme auf einen Streik Die theoretisch denkbare Angriffsaussperrung kommt praktisch nicht vor Die Zulassigkeit der Aussperrung ist in der rechtswissenschaftlichen und politischen Literatur umstritten wird in der Rechtsprechung aber schon seit langem anerkannt Dabei wird die Aussperrung grundsatzlich nur im Rahmen der Waffengleichheit Kampfparitat gewahrt Kalte Aussperrung Bearbeiten Mit einer kalten Aussperrung wird eine Aussperrung bezeichnet wenn ein Betrieb nicht produzieren kann da er abhangig von einem anderen Betrieb ist der sich in einem Zustand des Streiks und somit auch der heissen Aussperrung befindet 9 Dies ware beispielsweise der Fall wenn ein Automobilhersteller keine Autos produzieren kann weil der Zulieferer keine Bauteile anliefert und deshalb aussperrt Eine angebliche Abhangigkeit vom Zulieferer liegt dabei vor wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern anstelle einer kalten Aussperrung Beschaftigungen anweisen konnte die auch ohne das besagte Bauteil des bestreikten Zulieferers durchfuhrbar waren dies aber wegen einer zu geringen erwartbaren Wertschopfung unterlasst Eine echte Abhangigkeit liegt vor wenn ein Produkt ohne das Bauteil des Zulieferers nicht gefertigt werden kann und sich das halbfertige Produkt ohne das besagte Bauteil nicht auf Halde legen lasst und wenn es keine anderweitigen wertschopfenden Beschaftigungsmoglichkeiten gibt Argumentation der Betriebe Bearbeiten Kalte Aussperrungen werden damit begrundet dass eine Weiterproduktion aufgrund der fehlenden Zulieferteile nicht moglich ist Argumentation der Gewerkschaften Bearbeiten nbsp Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Unter Gewerkschaften ist eine verbreitete Meinung dass kalte Aussperrungen nicht zwingend notwendig und nur willkurliche Kampfmittel sind um Gewerkschaften zur Streikaufgabe zu zwingen Kostenkeule Die Gewerkschaften sehen in kalten Aussperrungen ein Mittel der Arbeitgeber die Kosten fur einen Streik zu erhohen Bei einem Streik in einem kleinen Zulieferbetrieb der fur viele Betriebe produziert fuhrt eine heisse Aussperrung dazu dass in grossem Masse Aussperrungen bei den nun nicht mehr belieferten Betrieben folgen Damit werden auch diese kalt ausgesperrten Betriebe mit moglicherweise Hunderttausenden Arbeitnehmern in einen Arbeitskampf einbezogen Ziel der Arbeitgeber sei es so die Gewerkschaften den Arbeitskampf schnell zu brechen da nur fur den Ursprungsbetrieb der die heisse Aussperrung betreibt Streikunterstutzungen gezahlt werden Die Beschaftigten die von der kalten Aussperrung betroffen sind erhalten keine finanzielle Unterstutzung von der Gewerkschaft oder dem Arbeitsamt und uben damit Druck auch auf die Gewerkschaften aus Nach einer Gesetzesanderung 116 AFG im Jahr 1986 wird kalt ausgesperrten Beschaftigten kein Kurzarbeitergeld mehr gezahlt Anderung des 116 AFG Bearbeiten Zunehmende Auslagerung von Teilaufgaben Outsourcing erhohte in den 1970er und 1980er Jahren die Abhangigkeit der Unternehmen von ihren Lieferanten Erklarte Strategie der Gewerkschaften Anfang der 1980er war daher durch Schwerpunktstreiks in ausgewahlten Zuliefererbetrieben ganze Industriezweige lahmzulegen und die eigene Streikkasse durch die geringe Zahl der Streikenden zu schonen Die Arbeitgeber reagierten auf diese Strategie mit umfangreichen kalten Aussperrungen der Betriebe die mangels Vorprodukten nicht mehr arbeiten konnten Die von diesen Aussperrungen betroffenen Mitarbeiter erhielten im Regelfall aufgrund des Arbeitsforderungsgesetzes wahrend der Aussperrung Arbeitslosengeld Damit war die Neutralitat der Bundesanstalt fur Arbeit nach Meinung der Regierung gefahrdet Aufgrund dessen wurde gegen den Widerstand von SPD und Gewerkschaften 1986 durch den Bundestag durch das Gesetz zur Sicherung der Neutralitat der Bundesanstalt fur Arbeit bei Arbeitskampfen der 116 AFG neu gefasst 10 Seit dieser Gesetzesanderung ist eine Zahlung von Arbeitslosengeld an kalt ausgesperrte Arbeitnehmer nur unter sehr erschwerten Bedingungen moglich Das Bundesverfassungsgericht erklarte in einem Urteil vom 4 Juli 1995 diese Regelung fur zulassig 11 Die Regelung des 116 AFG wurde mit der Einordnung des Arbeitsforderungsrechts in das Sozialgesetzbuch zum 1 Januar 1998 in 146 SGB III ohne inhaltliche Anderungen ubernommen 12 Seit dem 1 April 2012 wird das Ruhen des Arbeitslosengeldes bei Arbeitskampfen in 160 SGB III geregelt 13 Die Vorschrift wurde lediglich zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Mannern angepasst Haufigkeit und Umfang von Aussperrungen Bearbeiten nbsp Anzahl Aussperrungen in Deutschland 1900 bis 2009Der Umfang und die Haufigkeit von Aussperrungen anderte sich je nach Epoche Im deutschen Kaiserreich waren Aussperrungen ein vielfach angewendetes Mittel des Arbeitskampfes Die im Vergleich zu spateren Jahren hohe absolute Zahl von Aussperrungen und Streiks erklart sich daraus dass zu dieser Zeit Arbeitskampfe uberwiegend auf Unternehmensebene gefuhrt wurden Entsprechend war die Zahl der Betroffenen je Aussperrung vergleichsweise gering In der Weimarer Republik weiteten sich die Arbeitskampfe auf Branchen und Regionen aus Damit verbunden war ein starker Anstieg der Zahl der Betroffenen Den Hohepunkt weist die Statistik im Jahr 1924 aus in dem 976 936 Personen in 11 003 Betrieben von insgesamt 392 Aussperrungen betroffen waren und dadurch 22 775 774 Arbeitstage ausfielen In der Bundesrepublik Deutschland findet das Instrument der Aussperrung nur noch vereinzelt Anwendung Lediglich in den Arbeitskampfen der Jahre 1963 1971 und 1976 waren Arbeitnehmer in grosserem Umfang von Aussperrungen betroffen 14 In der Zeit des Nationalsozialismus und in der Deutschen Demokratischen Republik waren Aussperrungen und Streiks verboten Statistik zu Aussperrungen 15 Zeitraum Zahl der Aussperrungen Zahl der Ausgesperrten in Tausend 1900 1909 1396 4251910 1919 2159 5531920 1929 1945 27191930 1932 86 601949 4 221950 1959 34 371960 1969 25 3071970 1979 14 6781980 1989 1 1721990 1999 0 02000 2009 0 0Im Vergleich zu Streiks sind Aussperrungen wesentlich seltener dauern aber langer und betreffen mehr Beschaftigte 16 Geschichte BearbeitenBis in die zweite Halfte des 19 Jahrhunderts hinein spielten Aussperrungen keine grosse Rolle Instrumente der Arbeitgeber in Arbeitskampfen waren stattdessen Schwarze Listen Streikfonds sowie die Entlassungen der Streikenden und Neueinstellungen Ab den 1870er Jahren sind erste Aussperrungen uberliefert Voraussetzung waren die Bildung von Arbeitgeberverbanden Aussperrungen wurden vor allem bei prinzipiellen Fragen und der Forderung nach Allgemeinverbindlichkeit von Tarifvertragen vorgenommen Eine erste grosse Aussperrung fand ab Februar 1873 statt Im Tarifkonflikt in der Druckindustrie die Setzer wurden nach der kalkulatorischen Lange des gesetzten Textes bezahlt Strittig war die Kalkulation Die Gewerkschaft forderte die Anwendung der realen Breite der Buchstaben die Arbeitgeber wollten einheitlich die Breite des n ansetzen wurde der erste reichsweite allgemeinverbindliche Tarifvertrag erstreikt In diesem Konflikt erfolgte die Aussperrung aller gewerkschaftlich organisierten Buchdruckergesellen Dennoch gelang es den Gewerkschaften am 5 Marz 1873 den gewunschten Tarifvertrag zu erreichen 17 Die Maiaussperrungen waren eine mehrfach vorkommende Strafaussperrung im Zusammenhang mit dem Gedenktag des Ersten Mai 8000 Hafenarbeiter die Teilnehmer der Feier am 1 Mai 1890 waren wurden durch eine Strafaussperrung vom 2 bis 11 Mai sanktioniert Auch in den Folgejahren wurde gleichartig vorgegangen So erhielten im Folgejahr 181 Hamburger Kupferschmiede die ublichen 6 8 Tage 18 Nach dem Ende des Sozialistengesetzes 1890 stieg die Zahl der Streiks stark an Entsprechend stieg auch die Zahl der Aussperrungen diese waren aber weiter auf grundsatzliche Themen konzentriert und der Schwerpunkt lag darauf gewerkschaftliche Organisation in den Betrieben zu vermeiden 19 Mit dem Jahr 1903 begann eine Welle von Aussperrungen die 1905 einen Gipfel erreichte Nachdem die Versuche die Organisation der Gewerkschaften zu verhindern wenig erfolgreich waren und die SPD Zuwachse erreichte anderten die Arbeitgeber die Strategie Kleinere Arbeitsniederlegungen wurden sofort mit Aussperrungen beantwortet um die Gewerkschaften in die Knie zu zwingen Die letzte grosse Aussperrung im Kaiserreich war der Tarifkonflikt im Bauarbeitergewerbe 1910 20 Situation in der Schweiz BearbeitenDurch die schweizerische Bundesverfassung wird das Recht zur Aussperrung in Art 28 Abs 3 BV verankert Eine rechtmassige Aussperrung setzt danach zweierlei voraus Die Aussperrung muss die Arbeitsbeziehung betreffen und zudem durfen keine Verpflichtungen entgegenstehen den Arbeitsfrieden zu wahren oder Schlichtungsverhandlungen zu fuhren Das Aussperrungsrecht ist systematisch gesehen ein Teilgehalt des Grundrechts der Koalitionsfreiheit nach Art 28 BV Rechtsprechung Bearbeiten nbsp Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Naheres sollte auf der Diskussionsseite angegeben sein Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung BAG vom 28 Januar 1955 AP Nr 1 zu Art 9 GG Arbeitskampf BAG vom 21 April 1971 AP Nr 43 zu Art 9 GG Arbeitskampf BAG vom 10 Juni 1980 AP Nr 65 zu Art 9 GG Arbeitskampf BAG vom 26 April 1988 AP Nr 84 zu Art 9 GG Arbeitskampf BAG vom 26 April 1988 AP Nr 101 zu Art 9 GG Arbeitskampf BAG vom 7 Juni 1988 AP Nr 107 zu Art 9 GG Arbeitskampf BVerfG vom 26 Juni 1991 AP Nr 117 zu Art 9 GG Arbeitskampf BAG vom 11 August 1991 AP Nr 124 zu Art 9 GG Arbeitskampf BAG vom 27 Juni 1995 DB 1996 143 zu Art 9 GG ArbeitskampfSiehe auch BearbeitenDublin LockoutLiteratur BearbeitenMichael Schneider Aussperrung Ihre Geschichte und Funktion vom Kaiserreich bis heute 1980 ISBN 3 7663 0414 3 Der Kampf um den Streikparagraphen 116 denn wir geben nicht auf IG Metall Frankfurt 1986 ISBN 3 922454 08 9 Ulrich Zachert Maria Metzke und Wolfgang Hamer Die Aussperrung zur rechtlichen Zulassigkeit und praktischen Durchsetzungsmoglichkeit eines Aussperrungsverbots Bund Verlag 1978 ISBN 9783766301901 Ulrich Zachert Demokratie ohne Streikrecht Der Paragraph 116 AFG vor dem Bundesverfassungsgericht Gewerkschaftliche Monatshefte 2 1995 S 89 96Weblinks Bearbeitenkalte Aussperrung IG MetallEinzelnachweise Bearbeiten Was ist eine Aussperrung Darf der Arbeitgeber Beschaftigte die arbeiten wollen aussperren Abgerufen am 10 Januar 2021 Streik am Braukessel Darum ist die Lage bei der Gilde Brauerei so festgefahren Abgerufen am 21 Mai 2021 Burgerservice Hessenrecht Abgerufen am 3 Juli 2022 Bundesarbeitsgericht Urteil vom 26 April 1988 1 AZR 399 86 Randnummer 45 f Otto Ladendorf Historisches Schlagworterbuch 1906 textlog de Hans Carl Nipperdey Alfred Hueck Lehrbuch des Arbeitsrechtes 7 Auflage Band II 2 1970 S 900 Gerhard Kessler Die Deutschen Arbeitgeberverbande 1907 S 239 ff Gerhard Kessler Die Deutschen Arbeitgeberverbande 1907 S 250 Guido Jansen Die betriebliche Mitbestimmung im Arbeitskampf Duncker amp Humblot Berlin 1999 ISBN 3 428 09471 9 S 28 Der 116 AFG in der Auseinandersetzung PDF BVerfG Urteil vom 4 Juli 1995 Az 1 BvF 2 86 1 BvF 1 87 1 BvF 2 87 1 BvF 3 87 1 BvF 4 87 1 BvR 1421 86 BVerfGE 92 365 Kurzarbeitergeld Art 1 des Gesetzes zur Reform der Arbeitsforderung Arbeitsforderungs Reformgesetz AFRG vom 24 Marz 1997 BGBl I S 594 633 Art 2 Nr 19 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20 Dezember 2011 BGBl I S 2854 2901 Michael Schneider Aussperrung Ihre Geschichte und Funktion vom Kaiserreich bis heute Koln 1980 S 22 23 Fur die Zeit 1900 bis 1976 Michael Schneider Aussperrung Ihre Geschichte und Funktion vom Kaiserreich bis heute Koln 1980 S 22 23 Michael Schneider Aussperrung Ihre Geschichte und Funktion vom Kaiserreich bis heute Koln 1980 S 23 27 Michael Schneider Aussperrung Ihre Geschichte und Funktion vom Kaiserreich bis heute Koln 1980 S 55 56 Michael Schneider Aussperrung Ihre Geschichte und Funktion vom Kaiserreich bis heute Koln 1980 S 57 Michael Schneider Aussperrung Ihre Geschichte und Funktion vom Kaiserreich bis heute Koln 1980 S 58 67 Michael Schneider Aussperrung Ihre Geschichte und Funktion vom Kaiserreich bis heute Koln 1980 S 67 70 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4003876 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Aussperrung amp oldid 232258676