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Streikgeld ist ein von Gewerkschaften an streikende Arbeitnehmer bezahlter Beitrag fur den wahrend eines Arbeitskampfes entgangenen Lohn Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung 2 Rechtliches 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseBeschreibung BearbeitenWahrend eines Streiks ruht der Anspruch auf Arbeitsentgelt Als Ersatz hierfur richteten Gewerkschaften eine Streikkasse ein um den streikenden Gewerkschaftsmitgliedern als Ausgleich eine Unterstutzung zukommen zu lassen Streikgeld ist keine Versicherungs sondern eine solidarische Unterstutzungsleistung und gleicht den Nettoverdienstausfall daher in der Regel nicht vollstandig aus Die meisten Gewerkschaften berechnen das Streikgeld anhand des monatlichen Mitgliedsbeitrags der wiederum in der Regel vom regelmassigen Bruttoverdienst abhangig ist Die Differenz zwischen regularem Nettoverdienst und Streikgeld ist daher von den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Mitglieds abhangig Rechtliches BearbeitenStreikgeld gilt in Deutschland weder als Einkommen noch als Entschadigung Daher unterliegt es nicht der Einkommensteuer 1 Ebenso unterliegt es nach einem Entscheid des Bundesfinanzministeriums nicht dem sogenannten Progressionsvorbehalt Weblinks BearbeitenUrteil BFH Urteil vom 24 Oktober 1990 X R 161 88 BStBl 1991 II S 337 Streikunterstutzungen unterliegen nicht der Einkommensteuer Streikrecht bei ver diEinzelnachweise Bearbeiten Sind Streikgelder zu versteuern ver di 24 Mai 2013 abgerufen am 4 November 2014 Urteil bzgl Einkommensteuerpflicht von Streikgeld Normdaten Sachbegriff GND 4183637 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Streikgeld amp oldid 215329233