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Dieser Artikel beschreibt die Situation in der Schweiz Zur Situation in Deutschland siehe Friedenspflicht Arbeitsfrieden ist ein arbeitsrechtlicher Begriff dem in der Schweiz grosse Bedeutung zukommt Er bedeutet dass Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerorganisationen nicht durch Kampfmassnahmen sondern am Verhandlungstisch bereinigt werden Friedensabkommen von 1937Grundbedingung fur einen funktionierenden Arbeitsfrieden sind anerkannte Interessenvertretungen auf beiden Seiten Die getroffenen Vereinbarungen z B GAVs mussen fur eine grosse Anzahl der betroffenen Unternehmen und Arbeitnehmer einer Branche oder Region verbindlich sein Des Weiteren mussen von beiden Seiten akzeptierte Schlichtungsinstanzen und verfahren vorhanden sein um die Aufrechterhaltung des Arbeitsfriedens zu sichern Insbesondere in der Zeit der Vollbeschaftigung wurde der Arbeitsfrieden von vielen Wissenschaftlern und Politikern als wichtigste Grundlage fur Wohlstand soziale Sicherheit und politische Stabilitat angesehen Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Grundlagen 2 Friedensabkommen 3 Literatur 4 Film 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGesetzliche Grundlagen BearbeitenDas Recht zu Streik und Aussperrung die vorubergehende Freistellung von Arbeitnehmern von der Arbeitspflicht durch einen Arbeitgeber in einem Arbeitskampf ohne Fortzahlung des Arbeitslohnes ist in der Bundesverfassung Art 28 Abs 3 festgehalten 1 Dabei mussen Arbeitsbeziehungen betroffen sein und es durfen keine Verpflichtungen entgegenstehen den Arbeitsfrieden zu wahren oder Schlichtungsverhandlungen zu fuhren Die gesetzliche Grundlage fur den Arbeitsfrieden bildet Art 357a des Obligationenrechts 2 Er legt die Pflicht zum Arbeitsfrieden fur alle im GAV geregelten Gegenstande fest und erlaubt Kampfmassnahmen nur fur andere Gegenstande relative Friedenspflicht Die Friedenspflicht kann im GAV auf alle Gegenstande ausgeweitet werden absolute Friedenspflicht Kampfmassnahmen sind dann in jedem Fall verboten Besteht kein GAV kann von den Konfliktparteien bei kollektiven Arbeitsstreitigkeiten die kantonale oder wenn die Streitigkeiten mehr als einen Kanton betreffen die eidgenossische Einigungsstelle 3 des SECO angerufen werden Nach Einsetzung der eidgenossischen Einigungsstelle gilt eine Friedenspflicht von 45 Tagen die durch einstimmigen Beschluss der Einigungsstelle verlangert werden kann 4 Friedensabkommen BearbeitenAls Durchbruch in den erstarrten Fronten des Klassenkampfes und Wegbereiter zur heute als selbstverstandlich betrachteten Sozialpartnerschaft gilt das sogenannte Friedensabkommen von 1937 5 Am 19 Juli 1937 unterzeichneten in Zurich der Schweizerische Arbeitgeberverband und die Gewerkschaften Ernst Dubi resp Konrad Ilg eine funfseitige Vereinbarung fur die Uhren und Metallindustrie Sie schloss die gegen Ende der 1920er Jahre aufkommende offentliche Debatte uber die Rolle der Beschaftigten in den schweizerischen Unternehmen wie auch die Arbeitskonflikte ab Das Konkordanzprinzip galt von nun an auch fur die Beziehungen zwischen den Sozialpartnern Sozialpartnerschaft Dieser Kollektivvertrag legte eine absolute Friedenspflicht und ein mehrstufiges Schiedsverfahren fest Beide Seiten der Arbeitgeberverband schweizerischer Maschinen amp Metall Industrieller und der Schweizerische Metall und Uhrenarbeiterverband der Schweizerische Verband evangelischer Arbeiter und Angestellter SVEA und der Christliche Metallarbeiterverband der Schweiz CMV verpflichteten sich dazu ihre Probleme auf dem Weg von Verhandlungen zu losen und auf Kampfmassnahmen zu verzichten Weitere wichtige Regelungen sind das Verfahren zur Erledigung von Konflikten die Lohnfindung und Ferienregelung sowie die Mitwirkung der Arbeitnehmenden 1974 wurde das Abkommen zum vollstandigen GAV Der Arbeits und soziale Frieden gewann in der Schweiz nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Weltwirtschaftskrise und des Zweiten Weltkrieges ein breites Ansehen Die massgebenden Vereinbarungen in GAVs uber Arbeitsbedingungen Lohne und Arbeitszeit verbreiteten sich seit Kriegsende rasch und setzten nach einer Streikwelle von 1945 bis 1949 den Arbeitsfrieden fort Im Gegensatz etwa zur Bundesrepublik Deutschland werden in der Schweiz kaum Kampfmassnahmen ergriffen Unternehmerverbande und Gewerkschaften verstehen ihr gegenseitiges Verhaltnis als Sozialpartnerschaft und propagieren gemeinsam die Vorteile des Arbeitsfriedens Kritiker kamen erst gegen Ende der 1960er Jahre auf v a die Gewerkschaft Bau und Holz gewann an Einfluss In den 1970er Jahren stieg die Streiktatigkeit vorubergehend an Im Wesentlichen blieb jedoch der Arbeitsfrieden in der Praxis bis heute unbestritten Seine Befurworter fuhren an dass der soziale Frieden seit Jahrzehnten zum Wachstum des allgemeinen Wohlstandes beigetragen und die Schweiz zu einem idealen Wirtschaftsstandort gemacht hat 6 Literatur BearbeitenBernardo Zanetti Das Friedensabkommen in der schweizerischen Maschinen und Metallindustrie Jahrbuch fur Christliche Sozialwissenschaften 1973 7 Renatus Gallati Der Arbeitsfriede in der Schweiz und seine wohlstandspolitische Bedeutung im Vergleich mit der Entwicklung in einigen andern Staaten Dissertation Bern 1976 Gabriel Aubert L obligation de paix du travail Etude de droit suisse et compare Georg Genf 1981 Bernard Degen Peter Farago Giaco Schiesser u a Hg Arbeitsfrieden Realitat eines Mythos Widerspruch Sonderband Zurich 1987 Kurt Humbel Hg Treu und Glauben Entstehung und Geschichte des Friedensabkommens in der schweizerischen Maschinen und Metallindustrie Partnerschaftsfonds der schweizerischen Maschinen und Metallindustrie Bern 1987 Festschrift zum 50 Jubilaum Bernard Degen Von Ausbeutern und Scharfmachern zu Sozialpartnern In Bilder und Leitbilder im sozialen Wandel S 231 270 Chronos Zurich 1991 Christian Koller Vor 80 Jahren Das Friedensabkommen in der Schweizer Metall und Maschinenindustrie in Sozialarchiv Info 2 2017 S 7 18 Film BearbeitenGaudenz Meili Buch und Regie Treu und Glauben 50 Jahre Friedensabkommen in der Maschinen und Metallindustrie 1988 Videostreaming Condor Film AG Zurich 1987 Weblinks BearbeitenBernard Degen Arbeitsfrieden In Historisches Lexikon der Schweiz Das Friedensabkommen von 1937 Originaltext und Pressestimmen auf der Website Die Sozialpartner der Maschinenindustrie Vereinbarung in der Maschinen Elektro und Metall Industrie Einzelnachweise Bearbeiten Art 28 Abs 3 BV Memento des Originals vom 25 September 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www admin ch Art 357a OR Arbeitsstreitigkeiten Website des SECO IV Friedenspflicht im Bundesgesetz uber die eidgenossische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten Das Friedensabkommen in der schweizerischen Metall und Maschinenindustrie 1937 Memento des Originals vom 14 September 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde 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