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Der Vertrag uber die Arbeitsweise der Europaischen Union AEUV oder AEU Vertrag ist neben dem Vertrag uber die Europaische Union EUV oder EU Vertrag einer der Grundungsvertrage der Europaischen Union EU Zusammen bilden sie die primarrechtliche Grundlage des politischen Systems der EU nach Art 1 AEU Vertrag sind beide Vertrage rechtlich gleichrangig und werden gemeinsam als die Vertrage bezeichnet Bisweilen werden diese Vertrage deshalb auch als europaisches Verfassungsrecht bezeichnet formal sind sie jedoch volkerrechtliche Vertrage zwischen den EU Mitgliedstaaten Der AEU Vertrag geht auf den 1957 in Rom abgeschlossenen Vertrag zur Grundung der Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft EWG Vertrag zuruck der zusammen mit dem EURATOM Vertrag als Romische Vertrage bekannt ist Der EWG Vertrag wurde aber seitdem mehrmals geandert insbesondere durch den Fusionsvertrag 1965 die Einheitliche Europaische Akte 1986 den Vertrag von Maastricht 1992 den Vertrag von Amsterdam 1997 den Vertrag von Nizza 2001 und den Vertrag von Lissabon 2007 Mit dem Vertrag von Maastricht wurde der EWG Vertrag in Vertrag zur Grundung der Europaischen Gemeinschaft EG Vertrag umbenannt seinen heutigen Namen erhielt der AEU Vertrag mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1 Dezember 2009 Die Umbenennung ist darauf zuruckzufuhren dass mit dem Vertrag von Lissabon die Europaische Gemeinschaft aufgelost und all ihre Funktionen von der EU ubernommen wurden Wahrend also zuvor EU und EG Vertrag sich auf zwei unterschiedliche wenn auch institutionell verbundene Organisationen bezogen hat der heutige AEU Vertrag lediglich eine erganzende Funktion und ist nach seinem Wortlaut Art 1 Abs 1 AEUV als konkretisierend auf den EU Vertrag hin bezogen Der EU Vertrag ist dabei recht kurz gehalten und enthalt vor allem grundsatzliche institutionelle Bestimmungen Der AEU Vertrag umfasst dagegen 358 Artikel er erlautert insbesondere die Funktionsweise der Organe der EU genauer und legt in einem detaillierten normativen Rahmen fest in welchen Bereichen die EU mit welchen Kompetenzen tatig werden kann Die geplante Zusammenlegung von EU Vertrag und AEU Vertrag zum Vertrag uber eine Verfassung fur Europa scheiterte 2005 an der Ablehnung bei Referenden in Frankreich und den Niederlanden Der AEU Vertrag ist in den 24 Amtssprachen der Europaischen Union abgefasst und in jeder Sprachversion gleichermassen rechtsverbindlich Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 2 Einzelne Bereiche und Zustandigkeiten 2 1 Grundsatze 2 2 Nichtdiskriminierung und Unionsburgerschaft 2 3 Die internen Politiken und Massnahmen der Union 2 4 Die Assoziierung der uberseeischen Hoheitsgebiete 2 5 Das auswartige Handeln der Union 2 6 Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften 2 7 Allgemeine und Schlussbestimmungen 3 Verfahren zur Vertragsanderung 4 Zeittafel der Europaischen Vertrage 5 Kritik 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenDer AEU Vertrag besteht aus einer Praambel und 358 Artikeln die zu sieben Teilen zusammengefasst sind die ihrerseits wiederum aus Titeln Kapiteln und Abschnitten bestehen Die Praambel des AEU Vertrages geht im Wesentlichen auf den EWG Vertrag zuruck und beinhaltet daher vor allem wirtschaftspolitische Absichtserklarungen etwa den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt oder die Besserung der Lebens und Beschaftigungsbedingungen Bekannt ist die Formulierung des an erster Stelle genannten Ziel des Vertrags die Grundlagen fur einen immer engeren Zusammenschluss der europaischen Volker zu schaffen die in ahnlicher Form auch in den EU Vertrag ubernommen wurde Sie lasst die Frage nach der Finalitat der Europaischen Union offen deutet jedoch das Ziel einer weiterfuhrenden Integration an Erster Teil Grundsatze Art 1 17 Titel I Arten und Bereiche der Zustandigkeit der Union Art 2 6 Titel II Allgemein geltende Bestimmungen Art 7 17 Zweiter Teil Nichtdiskriminierung und Unionsburgerschaft Art 18 25 Dritter Teil Die internen Politiken und Massnahmen der Union Art 26 197 Titel I Der Binnenmarkt Art 26 27 Titel II Der freie Warenverkehr Art 28 37 Kapitel 1 Die Zollunion Art 30 32 Kapitel 2 Die Zusammenarbeit Art 33 Kapitel 3 Verbot von mengenmassigen Beschrankungen zwischen den Mitgliedstaaten Art 34 37 Titel III Die Landwirtschaft und die Fischerei Art 38 44 Titel IV Die Freizugigkeit der freie Dienstleistungs und Kapitalverkehr Art 45 66 Kapitel 1 Die Arbeitskrafte Art 45 48 Kapitel 2 Das Niederlassungsrecht Art 49 55 Kapitel 3 Dienstleistungen Art 56 62 Kapitel 4 Der Kapital und Zahlungsverkehr Art 63 66 Titel V Der Raum der Freiheit der Sicherheit und des Rechts Art 67 89 Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen Art 67 76 Kapitel 2 Politik im Bereich Grenzkontrollen Asyl und Einwanderung Art 77 80 Kapitel 3 Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen Art 81 Kapitel 4 Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen Art 82 86 Kapitel 5 Polizeiliche Zusammenarbeit Art 87 89 Titel VI Der Verkehr Art 90 100 Titel VII Gemeinsame Regeln betreffend Wettbewerb Steuerfragen und Angleichung der Rechtsvorschriften Art 101 118 Kapitel 1 Wettbewerbsregeln Art 101 109 Abschnitt 1 Vorschriften fur Unternehmen Art 101 106 Abschnitt 2 Staatliche Beihilfen Art 107 109 Kapitel 2 Steuerliche Vorschriften Art 110 113 Kapitel 3 Angleichung der Rechtsvorschriften Art 114 118 Titel VIII Die Wirtschafts und Wahrungspolitik Art 119 144 Kapitel 1 Die Wirtschaftspolitik Art 120 126 Kapitel 2 Die Wahrungspolitik Art 127 133 Kapitel 3 Institutionelle Bestimmungen Art 134 135 Kapitel 4 Besondere Bestimmungen fur die Mitgliedstaaten deren Wahrung der Euro ist Art 136 138 Kapitel 5 Ubergangsbestimmungen Art 139 144 Titel IX Beschaftigung Art 145 150 Titel X Sozialpolitik Art 151 161 Titel XI Der Europaische Sozialfonds Art 162 164 Titel XII Allgemeine und berufliche Bildung Jugend und Sport Art 165 166 Titel XIII Kultur Art 167 Titel XIV Gesundheitswesen Art 168 Titel XV Verbraucherschutz Art 169 Titel XVI Transeuropaische Netze Art 170 172 Titel XVII Industrie Art 173 Titel XVIII Wirtschaftlicher sozialer und territorialer Zusammenhalt Art 174 178 Titel XIX Forschung technologische Entwicklung und Raumfahrt Art 179 190 Titel XX Umwelt Art 191 193 Titel XXI Energie Art 194 Titel XXII Tourismus Art 195 Titel XXIII Katastrophenschutz Art 196 Titel XXIV Verwaltungszusammenarbeit Art 197 Vierter Teil Die Assoziierung der uberseeischen Lander und Hoheitsgebiete Art 198 204 Funfter Teil Das auswartige Handeln der Union Art 205 222 Titel I Allgemeine Bestimmungen uber das auswartige Handeln der Union Art 205 Titel II Gemeinsame Handelspolitik Art 206 207 Titel III Zusammenarbeit mit Drittlandern und humanitare Hilfe Art 208 214 Kapitel 1 Entwicklungszusammenarbeit Art 208 211 Kapitel 2 Wirtschaftliche finanzielle und technische Zusammenarbeit mit Drittlandern Art 212 213 Kapitel 3 Humanitare Hilfe Art 214 Titel IV Restriktive Massnahmen Art 215 Titel V Internationale Ubereinkunfte Art 216 219 Titel VI Beziehungen der Union zu internationalen Organisationen und Drittlandern sowie Delegationen der Union Art 220 221 Titel VII Solidaritatsklausel Art 222 Sechster Teil Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften Art 223 334 Titel I Vorschriften uber die Organe Art 223 309 Kapitel 1 Die Organe Art 223 287 Abschnitt 1 Das Europaische Parlament Art 223 234 Abschnitt 2 Der Europaische Rat Art 235 236 Abschnitt 3 Der Rat Art 237 243 Abschnitt 4 Die Kommission Art 244 250 Abschnitt 5 Der Gerichtshof der Europaischen Union Art 251 281 Abschnitt 6 Die Europaische Zentralbank Art 282 284 Abschnitt 7 Der Rechnungshof Art 285 287 Kapitel 2 Rechtsakte der Union Annahmeverfahren und sonstige Vorschriften Art 288 Abschnitt 1 Die Rechtsakte der Union Art 288 292 Abschnitt 2 Annahmeverfahren und sonstige Vorschriften Art 293 299 Kapitel 3 Die beratenden Einrichtungen der Union Art 300 307 Abschnitt 1 Der Wirtschafts und Sozialausschuss Art 301 305 Abschnitt 2 Der Ausschuss der Regionen Art 305 307 Kapitel 4 Die Europaische Investitionsbank Art 308 309 Titel II Finanzvorschriften Art 310 325 Kapitel 1 Die Eigenmittel der Union Art 311 Kapitel 2 Der mehrjahrige Finanzrahmen Art 312 Kapitel 3 Der Jahreshaushaltsplan Art 313 316 Kapitel 4 Ausfuhrung des Haushaltsplans und Entlastung Art 317 319 Kapitel 5 Gemeinsame Bestimmungen Art 320 324 Kapitel 6 Betrugsbekampfung Art 325 Titel III Verstarkte Zusammenarbeit Art 326 334 Siebter Teil Allgemeine und Schlussbestimmungen Art 335 358 Einzelne Bereiche und Zustandigkeiten BearbeitenGrundsatze Bearbeiten Art 1 AEUV erlautert die Funktion des Vertrags namlich die Arbeitsweise der Europaischen Union zu regeln und die Bereiche die Abgrenzung und die Einzelheiten der Ausubung ihrer Zustandigkeiten festzulegen Es gilt das Prinzip der begrenzten Einzelermachtigung Anschliessend hat die Union je nach Politikbereich unterschiedliche Regelungskompetenzen Art 2 die ausschliessliche und die geteilte Zustandigkeit 1 Wahrend bei Politikbereichen mit ausschliesslicher Zustandigkeit nur die EU tatig werden kann konnen in Politikfeldern mit geteilter Zustandigkeit auch die Nationalstaaten Gesetze erlassen solange diese keinen europaischen Regelungen widersprechen Das Verhaltnis der EU zu den Mitgliedstaaten entspricht in diesen Bereichen damit dem Verhaltnis des Bundes zu den Landern bei der ausschliesslichen bzw der konkurrierenden Gesetzgebung in Deutschland Daneben werden noch weitere Formen genannt in denen die EU aktiv werden kann In der Wirtschafts und Beschaftigungspolitik nimmt sie Koordinierungsfunktionen ein in der Aussenpolitik erarbeitet und verwirklicht sie gemeinsame Politiken der Mitgliedstaaten Auch in bestimmten weiteren Bereichen fuhrt die EU unterstutzende koordinierende oder erganzende Massnahmen durch sie kann dabei aber die Moglichkeit der Nationalstaaten eigene Gesetze zu erlassen nicht einschranken Art 3 Art 4 und Art 6 AEUV listen jeweils die Politikbereiche auf in denen die EU ausschliessliche geteilte oder unterstutzende Zustandigkeit besitzt Art 5 AEUV geht auf die Koordinierung der Wirtschaftspolitik ein Dieser Kompetenzkatalog nach Vorbild von Art 72 und Art 73 des deutschen Grundgesetzes wurde erst durch den Vertrag von Lissabon eingefugt um der Forderung nach mehr Transparenz uber die Zustandigkeiten der EU nachzukommen Allerdings ist der Katalog teilweise eher unspezifisch in mehreren Fallen werden die genauen Kompetenzabgrenzungen fur einen Politikbereich erst an einer spateren Stelle im Vertrag geregelt Der Rest des ersten Teils nennt verschiedene Querschnittsaufgaben die die EU bei all ihren Tatigkeiten zu berucksichtigen hat Diese sind das Koharenzgebot Art 7 AEUV die Gleichstellung der Geschlechter Art 8 AEUV hohes Beschaftigungsniveau Bekampfung sozialer Ausgrenzung hohe Bildung und Gesundheitsschutz Art 9 AEUV Kampf gegen Diskriminierung aufgrund von Geschlecht Rasse ethnischer Herkunft Religion Weltanschauung Behinderung Alter oder sexueller Ausrichtung Art 10 AEUV Umweltschutz Art 11 AEUV Verbraucherschutz Art 12 AEUV Tierschutz Art 13 AEUV das Funktionieren der Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse Art 14 AEUV Transparenz Art 15 AEUV Datenschutz Art 16 AEUV und Respekt vor dem rechtlichen Status von Kirchen und weltanschaulichen Gemeinschaften in den Mitgliedstaaten Art 17 AEUV Nichtdiskriminierung und Unionsburgerschaft Bearbeiten Der zweite Teil des AEU Vertrags beinhaltet bestimmte Rechte die die Burger der EU besitzen und die zu den Rechten hinzutreten die in der EU Grundrechtecharta aufgefuhrt sind Art 18 AEUV verbietet die Diskriminierung aufgrund der Staatsburgerschaft bei der Anwendung der EU Vertrage nach Art 19 AEUV kann der Rat der EU im Zustimmungsverfahren einstimmig Regeln erlassen die eine Diskriminierung aus den in Art 10 AEUV genannten Grunden verbieten Dieser Artikel bildet die Grundlage fur die Gleichstellungspolitik der Europaischen Union Art 20 ff AEUV begrunden die Unionsburgerschaft die jeder Burger eines EU Mitgliedstaats zusatzlich zu seiner nationalen Staatsburgerschaft besitzt und fuhren die damit verbundenen Burgerrechte auf Die internen Politiken und Massnahmen der Union Bearbeiten Der dritte Teil ist der umfangreichste Teil des AEU Vertrags Er fuhrt in insgesamt 24 Titeln die verschiedenen innenpolitischen Bereiche auf in denen die EU tatig werden kann und nennt dabei jeweils einzeln die Ziele Mittel und Entscheidungsverfahren die dabei angewendet werden konnen Der AEU Vertrag ist dabei sehr viel detaillierter als etwa nationale Verfassungen die sich meist mit einfachen Kompetenzkatalogen begnugen Dies ist auf das Prinzip der begrenzten Einzelermachtigung zuruckzufuhren nach dem die EU fur jede ihrer Aktivitaten eine ausdruckliche Grundlage im Vertrag benotigt Insbesondere die in vielen Titeln aufgefuhrten Ziele der EU Politik in den verschiedenen Bereichen sind daher als Einschrankungen zu verstehen mit denen die Mitgliedstaaten die Tatigkeit der supranationalen Organe Europaische Kommission und Europaisches Parlament begrenzen und auf bestimmte Zwecke hin ausrichten Zugleich spielen die genannten Zielsetzungen aber auch im Rahmen der Effet utile Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs eine wichtige Rolle da der Gerichtshof die Kompetenzen der EU meist als so weitreichend interpretiert wie fur die Erreichung der Ziele erforderlich Titel I des dritten Teils Art 26 und Art 27 AEUV legt die Errichtung des Europaischen Binnenmarkts fest in dem der freie Verkehr von Waren Personen Dienstleistungen und Kapital gewahrleistet ist Der freie Warenverkehr wird in Titel II Art 28 bis Art 37 AEUV naher bestimmt der auf die Europaische Zollunion eingeht und alle tarifaren sowie nichttarifaren Handelshemmnisse verbietet Titel III Art 38 bis Art 44 AEUV behandelt die Gemeinsame Agrarpolitik sowie die Gemeinsame Fischereipolitik Titel IV Art 45 bis Art 66 AEUV geht auf die Arbeitnehmerfreizugigkeit Art 45 ff AEUV die Niederlassungsfreiheit Art 49 ff AEUV die Dienstleistungsfreiheit Art 56 ff AEUV sowie die Kapital und Zahlungsverkehrsfreiheit Art 63 ff AEUV ein Titel V des dritten Teils Art 67 bis Art 89 AEUV beinhaltet die Regelungen zum Raum der Freiheit der Sicherheit und des Rechts der die Bereiche Justiz und Innenpolitik einschliesslich Asyl und Migrationspolitik sowie Kriminalitatsbekampfung umfasst Der Titel ist in funf Kapitel unterteilt Nach den allgemeinen Bestimmungen zu den Koordinierungs und Entscheidungsverfahren Art 67 ff AEUV werden die Politik im Bereich Grenzkontrollen Asyl und Einwanderung Art 77 ff AEUV die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen JZZ Art 81 AEUV die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen JZS Art 82 ff AEUV sowie die polizeiliche Zusammenarbeit PZ Art 87 ff AEUV geregelt Titel VI Art 90 bis Art 100 AEUV regelt die EU Verkehrspolitik Titel VII Art 101 bis Art 118 AEUV behandelt die Wettbewerbs sowie die Steuerpolitik der Europaischen Union Dies umfasst insbesondere die Zustandigkeiten in den Bereichen Kartellverbot und Monopolkontrolle Art 101 ff AEUV die Kontrolle staatlicher Beihilfen Art 107 ff AEUV sowie das Verbot von binnenmarktverzerrenden Steuern Art 110 ff AEUV Ausserdem enthalt Titel VII die Regelungen nach denen die EU Rechts und Verwaltungsvorschriften ihrer Mitgliedstaaten harmonisieren kann um Verzerrungen des Europaischen Binnenmarktes zu verhindern Art 114 ff AEUV Aus bestimmten Grunden des Arbeits oder Umweltschutzes konnen die Mitgliedstaaten dabei von den EU Regelungen abweichende Standards aufrechterhalten diese mussen aber von der Europaischen Kommission genehmigt werden Titel VIII des dritten Teils Art 119 bis Art 144 AEUV umfasst die Wirtschaftspolitik der Europaischen Union und die Regelungen zur Europaischen Wirtschafts und Wahrungsunion Er ist in funf Kapitel unterteilt Das erste Kapitel zur Wirtschaftspolitik Art 120 ff AEUV umfasst insbesondere den Stabilitats und Wachstumspakt Art 126 AEUV Kapitel 2 betrifft die Wahrungspolitik Art 127 ff AEUV und legt die speziellen Kompetenzen der Europaischen Zentralbank fest Kapitel 3 Art 134 f AEUV behandelt den Wirtschafts und Finanzausschuss ein beratendes Gremium in finanzpolitischen Fragen Kapitel 4 Art 136 ff AEUV beinhaltet Bestimmungen zu einer intensivierten Zusammenarbeit der Eurogruppe also der Staaten die den Euro als Wahrung verwenden Das funfte Kapitel schliesslich Art 139 ff AEUV enthalt sogenannte Ubergangsbestimmungen in denen Regelungen fur die Mitgliedstaaten getroffen werden die den Euro nicht als Wahrung eingefuhrt haben Titel IX Art 145 bis Art 150 AEUV behandelt die Beschaftigungspolitik der Europaischen Union Titel X Art 151 bis Art 161 AEUV die EU Sozialpolitik Die recht begrenzten Kompetenzen der EU in diesem Bereich sind in Art 153 AEUV aufgelistet der zudem die jeweiligen Formen der EU Rechtsetzung in diesen Bereichen enthalt Der Europaische Sozialdialog ist in Art 154 f AEUV geregelt Titel XI Art 162 bis Art 164 AEUV enthalt Bestimmungen zum Europaischen Sozialfonds Die folgenden verhaltnismassig kurzen Titel betreffen die Bildungspolitik der Europaischen Union einschliesslich der Forderung von Jugendaustausch und Sport Titel XII Art 165 f AEUV die EU Kulturpolitik Titel XIII Art 167 AEUV die EU Gesundheitspolitik Titel XIV Art 168 AEUV die EU Verbraucherschutzpolitik Titel XV Art 169 AEUV die Transeuropaischen Netze Titel XVI Art 170 bis Art 172 AEUV und die EU Industriepolitik Titel XVII Art 173 AEUV Titel XVIII zum wirtschaftlichen sozialen und territorialen Zusammenhalt Art 174 bis Art 178 AEUV behandelt die Regionalpolitik der Europaischen Union insbesondere den Europaischen Fonds fur Regionale Entwicklung und den Kohasionsfonds Titel XIX Art 179 bis Art 190 AEUV betrifft die Forschungspolitik der Europaischen Union sowie die Europaische Raumfahrtpolitik Titel XX Art 191 bis Art 193 AEUV beinhaltet die Bestimmungen zur Umweltpolitik der Europaischen Union Es folgen Titel zur EU Energiepolitik Titel XXI Art 194 AEUV zur Forderung des Tourismus Titel XXII Art 195 AEUV zum Katastrophenschutz Titel XXIII Art 196 AEUV und zur Verwaltungszusammenarbeit Titel XXIV Art 197 AEUV Die Assoziierung der uberseeischen Hoheitsgebiete Bearbeiten Der vierte Teil des AEU Vertrags betrifft die assoziierten Uberseegebiete einzelner Mitgliedstaaten Diese assoziierten Gebiete bei denen es sich um verschiedene zu Frankreich dem Vereinigten Konigreich und dem Konigreich der Niederlande gehorende Inseln handelt sind nicht Teil der Europaischen Union konnen jedoch teilweise in den Europaischen Binnenmarkt eingebunden werden Dies soll in erster Linie den Interessen der Einwohner dieser Lander und Hoheitsgebiete dienen und ihren Wohlstand fordern Art 198 AEUV So konnen Personen der assoziierten Gebiete an europaweiten Ausschreibungen zu den gleichen Bedingungen wie Unionsburger teilnehmen Art 199 Nr 4 AEUV Die EU Mitgliedstaaten durfen bei der Einfuhr aus den assoziierten Gebieten keine Zolle erheben die assoziierten Gebiete konnen dagegen teilweise Steuern aufrechterhalten um den Erfordernissen ihrer Entwicklung und Industrialisierung zu entsprechen Art 200 Abs 3 AEUV Nach Art 204 AEUV sind die Regelungen zu den assoziierten Gebieten auch auf das zu Danemark gehorende Gronland anwendbar das 1985 aus der EU austrat und seine Beziehungen mit dieser uber ein spezielles Protokoll geregelt hat Das auswartige Handeln der Union Bearbeiten Der funfte Teil des AEU Vertrags der aus sieben Titeln besteht behandelt bestimmte aussenpolitische Politikbereiche der EU Er erganzt damit Titel V des EU Vertrags der die allgemeinen Grundsatze uber die EU Aussenpolitik festlegt Titel I des funften Teils der nur aus Art 205 AEUV besteht nimmt ausdrucklich auf diese allgemeinen Bestimmungen im EU Vertrag Bezug Die Aufteilung der aussenpolitischen Regelungen zwischen den beiden Vertragen hat historische Grunde da die Gemeinsame Aussen und Sicherheitspolitik ursprunglich ein von der EG getrennter Politikbereich der EU war Im Einzelnen sind im EU Vertrag alle diejenigen aussenpolitischen Bereiche geregelt in denen der Rat der Europaischen Union einstimmig beschliesst und Europaische Kommission und Europaisches Parlament weitgehend unbeteiligt sind Im AEU Vertrag sind dagegen die Politikfelder genannt in denen Kommission und Parlament Mitspracherechte besitzen Titel II des funften Teils Art 206 f AEUV behandelt die Gemeinsame Handelspolitik die eine ausschliessliche Zustandigkeit der EU ist und weitgehend von der Kommission ausgeubt wird Titel III Art 208 bis Art 214 AEUV umfasst die Entwicklungspolitik der Europaischen Union Titel IV Art 215 AEUV betrifft restriktive Massnahmen also Wirtschaftssanktionen gegenuber Drittstaaten Diese mussen im Grundsatz nach den im EU Vertrag genannten Regelungen einstimmig beschlossen werden ihre Umsetzung im Einzelnen erfolgt jedoch mit qualifizierter Mehrheit nach dem Verfahren im AEU Vertrag Titel V Art 216 bis Art 219 AEUV betrifft internationale Ubereinkommen die die EU abschliessen kann und die sowohl die EU Organe als auch alle Mitgliedstaaten binden Diese Ubereinkommen werden von der Europaischen Kommission ausgehandelt und vom Rat der EU beschlossen wobei der Rat mit qualifizierter Mehrheit oder einstimmig entscheidet je nachdem welches Abstimmungsverfahren fur den betreffenden Politikbereich ansonsten vorgesehen ist In den meisten Fallen muss auch das Europaische Parlament dem Ubereinkommen zustimmen Titel VI Art 220 f AEUV regelt die Zusammenarbeit der EU zu internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen dem Europarat der OSZE und der OECD Ausserdem enthalt er die Grundlage fur die Delegationen der Europaischen Union in Drittstaaten Titel VII Art 222 AEUV schliesslich beinhaltet die Solidaritatsklausel nach der sich alle Mitgliedstaaten im Falle eines Terroranschlags einer Naturkatastrophe oder einer von Menschen verursachten Katastrophe gegenseitig beistehen Hierfur mobilisiert die EU alle ihr zur Verfugung stehenden Mittel einschliesslich der ihr von den Mitgliedstaaten bereitgestellten militarischen Mittel Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften Bearbeiten Der sechste Teil des AEU Vertrags ist in drei Titel unterteilt Er erganzt die institutionellen Bestimmungen die in Titel III des EU Vertrags enthalten sind und enthalt die Regelungen zum EU Haushalt Titel I Art 223 bis Art 309 AEUV enthalt Bestimmungen uber die Organe der EU und erlautert die Rechtsetzungsverfahren der EU Er ist in vier Kapitel unterteilt In Kapitel 1 werden zunachst Einzelregelungen zu den Organen aufgefuhrt die unmittelbar an die entsprechenden allgemeinen Bestimmungen im EU Vertrag anknupfen Sie betreffen das Europaische Parlament Art 223 bis Art 234 AEUV den Europaischen Rat Art 235 f AEUV den Rat der EU Art 237 bis Art 243 AEUV die Europaische Kommission Art 244 bis Art 250 AEUV den Gerichtshof der Europaischen Union Art 251 bis Art 281 AEUV die Europaische Zentralbank Art 282 bis Art 284 AEUV den Europaischen Rechnungshof Art 285 bis Art 287 AEUV Anschliessend wird in Kapitel 2 die Rechtsetzung der EU geregelt indem die Rechtsakte der EU Verordnungen Richtlinien Beschlusse Empfehlungen und Stellungnahmen definiert werden Art 288 ff AEUV Art 294 AEUV beschreibt das ordentliche Gesetzgebungsverfahren nach dem die meisten EU Rechtsakte zustande kommen Kapitel 3 beinhaltet die Regelungen zum Europaischen Wirtschafts und Sozialausschuss Art 301 ff AEUV und zum Ausschuss der Regionen Art 305 ff AEUV die keine eigenen Entscheidungsbefugnisse haben und nur beratend tatig sind Kapitel 4 schliesslich geht auf die Europaische Investitionsbank ein Art 308 f AEUV Titel II enthalt die Vorschriften zu den Finanzen der EU insbesondere zu den EU Eigenmitteln Art 311 AEUV zum mehrjahrigen Finanzrahmen Art 311 AEUV zum Jahreshaushaltsplan der EU der von Rat und Parlament gemeinsam erlassen wird Art 313 ff AEUV sowie zur Bekampfung von Korruption Art 325 AEUV Titel III erlautert die Verfahren fur eine verstarkte Zusammenarbeit Art 326 ff AEUV Allgemeine und Schlussbestimmungen Bearbeiten Der abschliessende Teil des AEU Vertrags behandelt verschiedene Aspekte wie die Rechtspersonlichkeit der EU Art 335 AEUV das Statut der EU Beamten Art 336 AEUV oder die Haftung der EU Art 340 AEUV Art 341 und Art 342 AEUV legen fest dass der Sitz der EU Organe sowie die Amtssprachen der Europaischen Union einstimmig von den Mitgliedstaaten festgelegt werden sie lassen also eine kunftige Neuregelung dieser Fragen auch ohne Vertragsanderung offen Art 352 AEUV beinhaltet eine Generalklausel fur die Falle in denen eine Aktivitat der EU im Rahmen der im Vertrag genannten Politikbereiche zur Verwirklichung der Vertragsziele erforderlich erscheint aber der Vertrag hierfur keine ausdrucklichen Befugnisse vorsieht In diesen Fallen kann der Rat der EU auf Vorschlag der Europaischen Kommission und nach Zustimmung des Europaischen Parlaments die entsprechenden Regelungen einstimmig erlassen Davon ausgenommen ist die Gemeinsame Aussen und Sicherheitspolitik ausserdem darf auf diesem Weg keine Rechtsangleichung der Mitgliedstaaten in Bereichen erfolgen in denen diese ansonsten ausdrucklich von den Vertragen ausgeschlossen wird Art 355 AEUV spezifiziert den Geltungsbereich der EU Vertrage fur den in Art 52 EUV nur grob alle Mitgliedstaaten der EU angefuhrt sind Im AEU Vertrag werden nun einzelne Gebiete mit speziellem Rechtsstatus genannt auf die die EU Vertrage nicht oder nur eingeschrankt Anwendung finden Art 356 AEUV legt die unbegrenzte zeitliche Geltungsdauer des Vertrags fest Art 357 AEUV bestimmt das Ratifikationsverfahren und Inkrafttreten Art 358 schliesslich verweist auf Art 55 EUV in dem die 24 amtlichen Sprachversionen des Vertrags aufgefuhrt sind und zeigt auf diese Weise nochmals die unverbruchliche Einheit zwischen beiden Vertragen 2 Verfahren zur Vertragsanderung BearbeitenAls volkerrechtliche Vertrage kann der Wortlaut von EU Vertrag und AEU Vertrag prinzipiell durch Anderungsvertrage geandert werden die ebenfalls den Rang volkerrechtlicher Vertrage haben Dies geschah bislang zuletzt durch den Vertrag von Lissabon 2007 Wahrend fruhere Vertragsreformen jeweils von einer Regierungskonferenz ausgearbeitet und anschliessend von allen Mitgliedstaaten einzeln ratifiziert wurden legt seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon der EU Vertrag selbst spezielle Anderungsverfahren fest wie Vertragsreformen kunftig vor sich gehen sollen Art 48 EUV Dabei wird zwischen einem ordentlichen Anderungsverfahren und vereinfachten Anderungsverfahren unterschieden wobei letztere in speziellen Fallen nicht unbedingt eine Ratifikation durch die nationalen Parlamente erfordern Allerdings ist in jedem Fall ein einstimmiger Beschluss der nationalen Regierungen notwendig Eine Veranderung der EU Vertrage ist daher im Normalfall erheblich schwieriger zu erreichen als eine Anderung nationaler Verfassungen Das ordentliche Anderungsverfahren kann durch die Regierung jedes Mitgliedstaats das Europaische Parlament oder die Europaische Kommission eingeleitet werden die dem Europaischen Rat Reformentwurfe vorlegen Dieser entscheidet dann uber die Einsetzung eines Europaischen Konvents der sich aus Vertretern der nationalen Parlamente der nationalen Regierungen des Europaischen Parlaments und der Kommission zusammensetzt Dieser Konvent entwickelt daraufhin Empfehlungen die er im Konsens annimmt und einer Regierungskonferenz der Mitgliedstaaten vorlegt Diese arbeitet dann einen Anderungsvertrag aus der anschliessend von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden muss Bei nur kleineren Anderungen kann der Europaische Rat auf die Einsetzung eines Konvents verzichten und selbst das Mandat fur die Regierungskonferenz festlegen Dies entsprache dem bei den bisherigen Vertragsanderungen ubliche Vorgehen Das vereinfachte Anderungsverfahren ist nur fur den dritten Teil des AEU Vertrags moglich in dem die internen Politikfelder der EU geregelt sind Hier kann der Europaische Rat selbst einen Beschluss erlassen durch den der Vertrag geandert wird Er beschliesst dabei einstimmig nach Anhorung des Europaischen Parlaments und der Kommission sowie gegebenenfalls der Europaischen Zentralbank wenn Wahrungsfragen betroffen sind Der Beschluss darf keine Ausweitung der Zustandigkeiten der EU umfassen und tritt erst in Kraft wenn alle Mitgliedstaaten ihm im Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften zugestimmt haben In zahlreichen Mitgliedstaaten unter anderem in Deutschland ist ein solcher Beschluss nur nach Zustimmung des nationalen Parlaments moglich Ein weiteres vereinfachtes Anderungsverfahren betrifft die Politikbereiche in denen der Rat der Europaischen Union dem Vertragstext zufolge einstimmig beschliesst Durch einen einstimmigen Beschluss des Europaischen Rates kann hier zum Mehrheitsverfahren ubergegangen werden sog Passerelle Klausel Art 48 Abs 7 EUV Ausgenommen sind dabei Beschlusse im militarischen oder verteidigungspolitischen Bereich bestimmte Punkte des Haushaltsverfahrens die Generalklausel nach Art 352 AEUV sowie die Suspendierung der EU Mitgliedschaft nach Art 7 EUV wo grundsatzlich das Einstimmigkeitsprinzip gilt Art 353 AEUV Ausserdem kann in Bereichen fur die ein besonderes Gesetzgebungsverfahren gilt durch einen einstimmigen Beschluss des Europaischen Rates das ordentliche Gesetzgebungsverfahren eingefuhrt werden In beiden Fallen muss das Europaische Parlament dem Beschluss des Europaischen Rates zustimmen Ausserdem hat jedes nationale Parlament wahrend einer sechsmonatigen Frist die Moglichkeit ein Veto gegen einen derartigen Beschluss einzulegen In einigen Mitgliedstaaten darunter Deutschland muss das nationale Parlament den Beschluss sogar ausdrucklich unterstutzen damit die Regierung im Europaischen Rat dafur stimmen kann Zeittafel der Europaischen Vertrage BearbeitenUnterz In KraftVertrag 19481948BrusselerPakt 19511952Paris 19541955PariserVertrage 19571958Rom 19651967Fusions vertrag 19861987EinheitlicheEuropaische Akte 19921993Maastricht 19971999Amsterdam 20012003Nizza 20072009Lissabon nbsp nbsp nbsp nbsp nbsp nbsp nbsp nbsp Europaische Gemeinschaften Drei Saulen der Europaischen UnionEuropaische Atomgemeinschaft Euratom Europaische Gemeinschaft fur Kohle und Stahl EGKS Vertrag 2002 ausgelaufen Europaische Union EU Europaische Wirtschaftsgemeinschaft EWG Europaische Gemeinschaft EG Justiz und Inneres JI Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen PJZS Europaische Politische Zusammenarbeit EPZ Gemeinsame Aussen und Sicherheitspolitik GASP Westunion WU Westeuropaische Union WEU aufgelost zum 1 Juli 2011 Kritik BearbeitenArt 123 verbietet es der Europaischen Zentralbank Kredite direkt an einzelne Lander zu vergeben Die Finanzministerien der Mitgliedsstaaten konnen sich also nur auf dem Kapitalmarkt insbesondere bei Geschaftsbanken Geld im Gegenzug zur Emission von Staatsanleihen beschaffen Den Geschaftsbanken ist es hingegen erlaubt mit den erworbenen Staatsanleihen als Sicherheiten direkte Kredite von der Europaischen Zentralbank zu erhalten sodass sie als mitverdienende Vermittler der Staatsfinanzierung agieren Begrundet wird das Verbot damit dass es Inflation verhindern wurde Kritiker wie z B Sahra Wagenknecht halten dieses Argument jedoch fur historisch nicht haltbar und sehen in dem Artikel einen Grund dafur dass die Staaten ihre Schulden unnotig in die Hohe treiben Hier wurden Gewinne privatisiert wahrend Verluste sozialisiert wurden 3 Literatur BearbeitenEberhard Grabitz Meinhard Hilf Martin Nettesheim Hrsg Das Recht der Europaischen Union Band I EUV AEUV 79 Auflage 2023 C H Beck Munchen ISBN 978 3 406 60907 7 Loseblattausgabe Christian Calliess Matthias Ruffert Hrsg EUV AEUV Kommentar 6 Auflage C H Beck Munchen 2022 ISBN 978 3 406 76985 6 Rudolf Geiger Daniel Erasmus Khan Markus Kotzur Lando Kirchmair EUV AEUV Vertrag uber die Europaische Union und Vertrag uber die Arbeitsweise der Europaischen Union Kommentar C H Beck Munchen 2022 ISBN 978 3 406 76267 3 Rudolf Streinz EUV AEUV Kommentar 3 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 69481 3 Weblinks BearbeitenVertrag uber die Arbeitsweise der Europaischen Union konsolidierte Fassung vom 7 Juni 2016 ABl C 202 S 1 388 Europa Universitat Viadrina Der Vertrag uber die Arbeitsweise der EU Einzelnachweise Bearbeiten Aufteilung der Zustandigkeiten in der Europaischen Union EUR Lex 24 Februar 2022 Geiger Kahn Kotzur EUV AEUV Kommentar 5 Auflage Munchen 2010 Art 358 Rn 1 Sarah Wagenknecht Freiheit statt Kapitalismus Uber vergessene Ideale die Eurokrise und unsere Zukunft Frankfurt a M 2012 S 31ffVertrage der Europaischen Union und GemeinschaftenGeltende Vertrage Vertrag uber die Europaische Union Vertrag uber die Arbeitsweise der Europaischen Union Euratom Vertrag nbsp Grundungs undAnderungsvertrage EGKS Vertrag 1951 Romische Vertrage EWG Vertrag Euratom Vertrag 1957 Fusionsvertrag 1965 Erster Finanzvertrag 1970 Zweiter Finanzvertrag 1975 Einheitliche Europaische Akte 1986 Vertrag von Maastricht 1992 Vertrag von Amsterdam 1997 Vertrag von Nizza 2001 Vertrag von Lissabon 2007 Beitritts undAustrittsvertrage 1972 1979 Gronland Vertrag 1984 1985 1994 2003 2005 2011 Brexit 2020 Abgelehnte Vertrage EVG Vertrag 1952 Vertrag uber eine Verfassung fur Europa 2004 Politikbereiche der Europaischen UnionZustandigkeitennach EU Vertrag Gemeinsame Aussen und Sicherheitspolitik Gemeinsame Sicherheits und Verteidigungspolitik nbsp Zustandigkeitennach AEU Vertrag Binnenmarkt Zollunion Kapitalmarktunion Agrar und Fischereipolitik Raum der Freiheit der Sicherheit und des Rechts umfasst Politik im Bereich Grenzkontrollen Asyl und Einwanderung Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen Polizeiliche Zusammenarbeit Verkehrspolitik Wettbewerbspolitik Rechtsangleichung Wirtschafts und Wahrungsunion Beschaftigungspolitik Sozialpolitik Bildungspolitik Sportpolitik Kulturpolitik Gleichstellungspolitik Gesundheitspolitik Verbraucherschutzpolitik Transeuropaische Netze Industriepolitik Regionalpolitik Forschungspolitik Umweltpolitik 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