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Dieser Artikel behandelt das gesamte Gerichtssystem der Europaischen Union dessen amtliche Bezeichnung Gerichtshof der Europaischen Union lautet Es darf nicht mit dem Europaischen Gerichtshof EuGH oder amtlich auch nur Gerichtshof verwechselt werden der die oberste Instanz dieses Gerichtssystems ist Der Gerichtshof der Europaischen Union GHdEU CVRIA auch CURIA lateinisch fur Amtsgebaude mit Sitz in Luxemburg ist eines der sieben Organe der Europaischen Union Art 19 EU Vertrag Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wird das gesamte Gerichtssystem der EU als Gerichtshof der Europaischen Union bezeichnet Gerichtshof der Europaischen Union CVRIA Staatliche Ebene Europaische Union Europaische UnionStellung Supranationales judikatives Organ und Teil des politischen Systems der EU Grundung 1952Hauptsitz Luxemburg Luxemburg LuxemburgVorsitz Belgien Koen Lenaerts EuGH Niederlande Marc van der Woude EuG Website curia europa euSitz des Gerichtshofs der Europaischen UnionDas Gerichtssystem der Europaischen Union besteht aus folgenden eigenstandigen Gerichten dem Europaischen Gerichtshof EuGH dem Gericht der Europaischen Union EuG fruher Gericht erster Instanz genannt und den Fachgerichten bisher einziges Fachgericht war bis September 2016 das Gericht fur den offentlichen Dienst der Europaischen Union Inhaltsverzeichnis 1 Entwicklung und Struktur 2 Aufgaben 2 1 Vertragsverletzungsverfahren 2 2 Vorabentscheidungsverfahren 2 3 Nichtigkeitsklage 2 3 1 Zulassigkeit 2 3 2 Begrundetheit 2 3 3 Rechtsfolgen 2 4 Subsidiaritatsklage 2 5 Untatigkeitsklage 2 5 1 Zulassigkeit 2 5 2 Begrundetheit 2 5 3 Rechtsfolgen 2 6 Schadenersatzklage 2 7 Verfahren betreffend den offentlichen Dienst 2 8 Besonderheiten 2 8 1 Gemeinsame Aussen und Sicherheitspolitik 2 8 2 Raum der Sicherheit der Freiheit und des Rechts 3 Onlinezugang zu Verhandlungen 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseEntwicklung und Struktur BearbeitenDer Europaische Gerichtshof wurde in der Montanunion 1952 mit zunachst sehr beschrankten Kompetenzen eingefuhrt und nahm 1953 den Betrieb auf Er ist mit je einem Richter aus jedem Mitgliedsstaat besetzt in der EU28 hatte er also 28 Richter Ihnen arbeiten elf Generalanwalte zu die Entscheidungen vorbereiten 1989 wurde das Gericht erster Instanz eingerichtet das heute Gericht der Europaischen Union heisst Es hatte ebenfalls einen Richter pro Mitgliedsstaat jedoch keine Generalanwalte 2019 wurde die Anzahl auf zwei Richter pro Mitgliedsstaat erhoht 1 2005 wurde zudem als erstes Fachgericht das Gericht fur den offentlichen Dienst der Europaischen Union aufgebaut das sich nur mit dienstrechtlichen Verfahren zwischen Mitarbeitern der Europaischen Union und der Union befasst Es hat sieben Mitglieder und erfordert somit ein Rotationsprinzip zwischen den Mitgliedsstaaten das gelegentlich zu Problemen fuhrt Ab Oktober 2014 blieben zwei Stellen unbesetzt weil sich die Staaten nicht einigen konnten Stand Juni 2015 2015 wurde beschlossen die Zustandigkeiten des Gerichts fur den offentlichen Dienst auf das Gericht zu ubertragen Das Gericht fur den offentlichen Dienst wurde zum 1 September 2016 aufgelost 2 Alle Instanzen und Gerichte zusammen entschieden seit der Grundung rund 28 000 Verfahren Stand Ende 2014 3 Aufgaben BearbeitenDie Hauptaufgabe des Gerichtshofs der Europaischen Union also des gesamten Gerichtssystems ist nach Art 19 EU Vertrag die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Vertrage An dieser Aufgabe wirken auch die EU Mitgliedstaaten mit da sie im Rahmen ihrer Zustandigkeiten die notwendigen Rechtsbehelfe schaffen mussen sodass die Burger ihre Rechte die sich aus dem EU Recht ergeben vor den nationalen Gerichten durchsetzen konnen Vertragsverletzungsverfahren Bearbeiten Hauptartikel Vertragsverletzungsverfahren Das Vertragsverletzungsverfahren ist in den Art 258 bis 260 AEUV geregelt Nach diesem Verfahren konnen sowohl die EU Kommission sog Aufsichtsklage Art 258 als auch einer der Mitgliedstaaten sog Staatenklage Art 259 Verstosse eines Mitgliedstaates gegen das EU Recht geltend machen Die von der Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren spielen eine grosse Rolle bei der Aufrechterhaltung der Rechtsordnung der Union fruher der Gemeinschaftsrechtsordnung Die Kommission ist als Huterin der Vertrage grundsatzlich verpflichtet gegen objektive Verletzungen des EU Rechts durch die Mitgliedstaaten einzuschreiten Bei drohender oder bereits eingetretener Vertragsverletzung muss die Kommission nicht sofort das Verfahren einleiten sondern kann zunachst versuchen auf dem Verhandlungsweg eine gutliche Einigung zu erzielen Das Verfahren selbst ist in ein Vorverfahren und ein gerichtliches Verfahren unterteilt Im Vorverfahren kann die Kommission im Rahmen der Aufsichtsklage ein Mahnschreiben und eine sich anschliessende begrundete Stellungnahme an den jeweiligen Mitgliedstaat richten Gegen diese kann sich der Mitgliedstaat wiederum verteidigen oder die Vertragsverletzung beseitigen Bei der Staatenklage muss der klagende Mitgliedstaat nach Art 259 AEUV die Kommission befassen Diese gibt dann vor Erlass ihrer begrundeten Stellungnahme den beteiligten Mitgliedstaaten Gelegenheit zur Ausserung in einem kontradiktorischen Verfahren Gibt die Kommission binnen drei Monaten nach dem Zeitpunkt in dem ein entsprechender Antrag gestellt wurde keine Stellungnahme ab so kann ungeachtet des Fehlens der Stellungnahme vor dem Gerichtshof geklagt werden Das gerichtliche Verfahren wird durch Klage eingeleitet Diese kann eingebracht werden wenn der Mitgliedstaat der begrundeten Stellungnahme der Kommission nicht nachkommt Anschliessend entscheidet der EuGH uber die Frage ob der Mitgliedstaat gegen die EU Vertrage verstosst und welche Massnahmen er ergreifen muss um die Vertragsverletzung zu beseitigen Art 260 Abs 1 AEUV Das aussergerichtliche Vorverfahren ist also grundsatzlich Zulassigkeitsvoraussetzung fur die Klageerhebung beim Europaischen Gerichtshof Es dient der weiteren Aufklarung des Sachverhalts und der formlichen Anhorung des Mitgliedstaates Vorverfahren und gerichtliches Verfahren mussen denselben Streitgegenstand haben so dass schon das Mahnschreiben den Gegenstand des eventuellen kunftigen Verfahrens endgultig eingrenzt Nach Einbringung der Klage entscheidet der Europaische Gerichtshof durch Urteil ob der Mitgliedstaat gegen das EU Recht verstossen hat Bejaht der Gerichtshof diese Frage hat der betreffende Mitgliedstaat die Massnahmen zu ergreifen die sich aus dem Urteil des Gerichtshofs ergeben Hat daraufhin nach Auffassung der Kommission der Mitgliedstaat die nach dem EuGH Urteil erforderlichen Massnahmen nicht ergriffen fordert sie ihn zur Abgabe einer Stellungnahme auf Folgt der Mitgliedstaat dem Urteil nach Meinung der Kommission auch weiterhin nicht so gibt sie diesem gegenuber erneut eine mit Grunden versehene Stellungnahme ab in der sie auffuhrt in welchen Punkten der Mitgliedstaat dem Urteil des EuGH nicht nachkommt und setzt eine Frist zur Umsetzung der geforderten Massnahmen Kommt der Mitgliedstaat auch dieser Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach so kann die Kommission den Fall erneut dem EuGH vorlegen der eine Strafe in Form eines Buss und oder Zwangsgeldes verhangen kann das ihm im Einzelfall angemessen erscheint Art 260 AEUV sog zweites Vertragsverletzungsverfahren 4 Vorabentscheidungsverfahren Bearbeiten Hauptartikel Vorabentscheidungsverfahren Durch ein Vorabentscheidungsverfahren nach Art 267 AEUV soll die Wahrung der einheitlichen Anwendung und Geltung des EU Rechts sichergestellt werden Nationale Gerichte konnen dabei Vorfragen uber die Auslegung des EU Rechts oder die Gultigkeit des Sekundarrechts dem Europaischen Gerichtshof vorlegen Entscheidet das nationale Gericht in letzter Instanz so ist es zur Vorlage verpflichtet Die Frage muss von entscheidungserheblicher Bedeutung sein also Auswirkungen auf den Tenor haben Die Vorlageverpflichtung kann entfallen wenn die Frage im Sinne der Acte clair Theorie bereits eine gesicherte Rechtsprechung durch den EuGH erfahren hat 5 Sofern ein nationales Gericht die Vorlagepflicht verletzt kann dies eine Rechtsverweigerung darstellen In der Bundesrepublik Deutschland kann eine Verletzung des Justizgewahrungsanspruches Justizgrundrecht nach Art 101 Absatz 1 Satz 2 GG im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht BVerfG geltend gemacht werden In der Rechtssache 2 BvR 424 17 hat das BVerfG am 19 Dezember 2017 festgestellt dass Zweifelsfragen uber die Anwendung und Auslegung von Unionsrecht von letztinstanzliche Gerichte dem EuGH zwingend vorlegt werden mussen um nicht das Recht auf den gesetzlichen Richter aus Artikel 101 Abs 1 S 2 GG sowie ihre Vorlagepflicht aus Artikel 267 Abs 3 AEUV in unvertretbarer Weise zu verletzen Grundlage dieses Falles war eine Entscheidung des letztinstanzlich zustandige Hanseatische Oberlandesgericht OLG uber die Auslieferung eines rumanischen Staatsburgers auf Grund eines Europaischen Haftbefehls in sein Heimatland Das Hanseatische OLG hatte sich in seiner Begrundung auf bestehende EuGH Rechtsprechung gestutzt wonach die Unionsmitgliedstaaten zur Vollstreckung des Haftbefehls grundsatzlich verpflichtet seien und nur unter aussergewohnlichen Umstanden eine Vollstreckung ablehnen durfen Dies hat das OLG im vorliegenden Fall als nicht gegeben angesehen Das BVerfG jedoch stellte fest dass das Hanseatische OLG mit seiner Auslegung das Unionsrecht eigenstandig fortgebildet und damit den fachgerichtlichen Beurteilungsspielraum uberschritten habe Entgegen der Rechtsansicht des Hanseatischen OLG habe der EuGH habe die hier entscheidungserheblichen Fragen hinsichtlich der Mindestanforderungen und unionsgrundrechtlichen Bewertung der Haftbedingungen aus Art 4 GRC noch nicht abschliessend geklart Zudem sei die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung des Beschwerdefuhrers nicht von vornherein ausgeschlossen gewesen Nichtigkeitsklage Bearbeiten Die Nichtigkeitsklage nach den Art 263 und Art 264 AEUV dient der Rechtskontrolle der Tatigkeit der Organe sowie der sonstigen Einrichtungen z B Agenturen der Europaischen Union Sie bezweckt die Uberprufung einer Handlung eines Unionsorgans etwa des Erlasses einer Richtlinie Zulassigkeit Bearbeiten Die Nichtigkeitsklage kann durch Mitgliedstaaten Organe der Europaischen Union sowie andere naturliche und juristische Personen erhoben werden Als Klagegegenstand kommt jede Handlung eines Unionsorgans in Frage die Aussenwirkung besitzt Gemass Art 275 Abs 1 AEUV ist die Gemeinsame Aussen und Sicherheitspolitik allerdings grundsatzlich von der gerichtlichen Kontrolle ausgenommen Die Zulassigkeit der Nichtigkeitsklage setzt weiterhin voraus dass der Klager klagebefugt ist Bezuglich dieser Voraussetzung unterscheidet Art 263 AEUV zwischen unterschiedlichen Klagern Privilegierte Klager zu denen Mitgliedstaaten das Europaische Parlament der Rat und die Kommission zahlen sind gemass Art 263 Abs 2 AEUV stets klagebefugt Fur sie gilt die unwiderlegliche Vermutung dass sie im Interesse der Wahrung des Rechts auftreten 6 Teilprivilegierte Klager zu denen gemass Art 263 Abs 3 AEUV der Rechnungshof die Europaische Zentralbank und der Ausschuss der Regionen zahlen sind klagebefugt falls sie geltend machen dass sie durch die angegriffene Massnahme in einem eigenen Recht verletzt sind Strengere Anforderungen bestehen fur naturliche und juristische Personen die keine Organe der Europaischen Union darstellen Diese sind klagebefugt falls sich die angegriffene Handlung an den Klager als Adressaten richtet 7 So verhalt es sich etwa beim individualgerichteten Beschluss Greift der Klager eine Massnahme mit Verordnungscharakter an ist er klagebefugt falls er durch die Massnahme unmittelbar betroffen ist Dies trifft zu falls sie ihn ohne weiteren Vollzugsakt in seinen Rechten beeintrachtigen kann 8 In anderen Fallen muss der Klager von der Massnahme zusatzlich individuell betroffen sein Dies trifft nach der Plaumann Formel des EuGH zu falls der Klager durch die angegriffene Massnahme ahnlich wie ein Adressat individualisiert ist 9 10 Durch diese strenge Auslegung will die Rechtsprechung Popularklagen vermeiden und eine Uberlastung durch eine zu grosse Zahl von Klagen verhindern 11 Weiterhin muss der Klager einen Klagegrund geltend machen Art 263 Abs 2 AEUV nennt nach franzosischem Vorbild abschliessend Nichtigkeitsgrunde cas d ouverture Unzustandigkeit Verletzung wesentlicher Formvorschriften Verstoss gegen eine Rechtsquelle der Union und Ermessensmissbrauch Der Klager muss sich zwar nicht ausdrucklich auf einen dieser Klagegrunde berufen seine Klageschrift muss aber den behaupteten Mangel mit Tatsachen belegen und den Anfechtungsgrund zumindest erkennen lassen Die Klage muss gemass Art 263 Abs 6 AEUV innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Bekanntgabe der Massnahme oder Kenntniserlangung von dieser durch den Klager erhoben werden Gemass Art 256 AEUV in Verbindung mit Art 51 EuGH Satzung entscheidet in der Regel das Europaische Gericht in erster und der Europaische Gerichtshof in zweiter Instanz uber die Klage 10 Fur Nichtigkeitsklagen die gegen eine nicht zu den Organen zahlende Einrichtung der Europaischen Union gerichtet sind kann in der Satzung der Einrichtung ein Vorverfahren vorgesehen werden wie die Verpflichtung vor einer Klage die Europaische Kommission mit der Angelegenheit zu befassen Begrundetheit Bearbeiten Die Klage ist begrundet falls ein Nichtigkeitsgrund vorliegt Rechtsfolgen Bearbeiten Ist die Nichtigkeitsklage begrundet erklart der EuGH die angefochtene Handlung gemass Art 264 Absatz 1 AEUV durch Gestaltungsurteil fur nichtig Dies kann sich auf einen Teil der Handlung beschranken soweit diese sinnvoll aufteilbar ist und sich der Nichtigkeitsgrund lediglich auf einen Teil der Handlung bezieht 12 Subsidiaritatsklage Bearbeiten Hauptartikel Subsidiaritatsklage Bei der Subsidiaritatsklage handelt es sich um eine besondere Form der Nichtigkeitsklage Sie wird von einem Mitgliedstaat erhoben der die Verletzung des Subsidiaritatsprinzips durch einen Gesetzgebungsakt geltend macht 13 Untatigkeitsklage Bearbeiten Durch eine Untatigkeitsklage nach Art 265 AEUV kann festgestellt werden dass es Europaischer Rat Rat Kommission Parlament Europaische Zentralbank oder eine nicht zu den Organen gehorende Einrichtung der Europaischen Union z B Agenturen pflichtwidrig unterlassen haben einen bestimmten Rechtsakt zu erlassen In der Rechtspraxis wird von der Untatigkeitsklage vergleichsweise selten Gebrauch gemacht Zulassigkeit Bearbeiten Klageberechtigt sind die Mitgliedstaaten die Organe der Europaischen Union sowie Privatpersonen Gemass Art 256 AEUV in Verbindung mit Art 51 EUGH Satzung entscheidet in der Regel das Europaische Gericht in erster und der Europaische Gerichtshof in zweiter Instanz Richtet sich die Klage gegen das Europaische Parlament den Europaischen Rat den Rat die Kommission oder die Europaische Zentralbank kommt als Klagegegenstand gemass Art 265 Absatz 1 Satz 1 AEUV das Unterlassen einer Massnahme in Frage falls dieses eine Vertragsverletzung darstellen kann Gleiches gilt gemass Art 265 Absatz 1 Satz 2 AEUV falls sich die Klage gegen eine andere Stelle der Union richtet Besonderheiten bestehen gemass Art 265 Absatz 3 AEUV falls eine Privatperson klagt Diese kann sich lediglich dagegen richten dass es eine Einrichtung der Union unterlassen hat ihm gegenuber eine rechtsverbindliche Massnahme zu erlassen Klagt eine Privatperson muss sie klagebefugt sein Dies trifft zu falls sie durch die Unterlassung unmittelbar und individuell betroffen ist Die Voraussetzungen hierfur entsprechen denen der Individualnichtigkeitsklage 14 Sie wurden bislang von keiner Untatigkeitsklage erfullt weshalb diese als unzulassig abgewiesen wurden 15 Vor Klageerhebung muss gemass Art 265 Absatz 2 AEUV ein erfolgloses Vorverfahren durchgefuhrt worden sein Hierzu fordert der spatere Klager den spateren Klagegegner zur Vornahme der Handlung auf Durch das Vorverfahren soll der Klagegegner die Moglichkeit erhalten sein moglicherweise vertragswidriges Verhalten zu korrigieren Auch soll das Gericht entlastet werden 16 Nimmt das Unionsorgan innerhalb von zwei Monaten keine Stellung kann der Klager innerhalb von zwei Monaten klagen Begrundetheit Bearbeiten Die Klage ist begrundet falls das beklagte Organ durch die Unterlassung pflichtwidrig gehandelt hat Rechtsfolgen Bearbeiten Ist die Klage begrundet stellt das Gericht fest dass der Klagegegner durch die Unterlassung vertragswidrig gehandelt hat Gemass Art 266 Absatz 1 AEUV ist dieser infolgedessen verpflichtet die notwendige Handlung vorzunehmen Schadenersatzklage Bearbeiten Mit einer Schadensersatzklage nach Art 268 AEUV kann ein Schadenersatz eingeklagt werden der durch rechtswidriges Handeln der Europaischen Union oder eines ihrer Organe entsteht Die zustandigen Gerichte der Europaischen Union entscheiden gemass Art 340 Absatz 2 3 AEUV nach den allgemeinen Rechtsgrundsatzen die den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsam sind Die Klage ist nur im Bereich der deliktischen Haftung zulassig 17 Im Bereich der vertraglichen Haftung gelten nach Art 340 Absatz 1 AEUV die auf den Vertrag anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften Die Gerichte der Europaischen Union entscheiden in diesen Angelegenheiten gemass Art 272 AEUV nur wenn dies in einer Schiedsklausel vorgesehen ist Wurde eine solche Schiedsklausel nicht abgeschlossen so entscheiden nach Art 274 AEUV die Gerichte der Mitgliedstaaten Gemass Art 256 AEUV entscheidet in der Regel das Europaische Gericht in erster und der Europaische Gerichtshof in zweiter Instanz Verfahren betreffend den offentlichen Dienst Bearbeiten Gemass Art 270 AEU Vertrag entscheiden die Gerichte uber Rechtsstreitigkeiten zwischen der Europaischen Union und ihren Einrichtungen einerseits und deren Beamten und sonstigen Bediensteten andererseits Die naheren Bestimmungen treffen das Beamtenstatut und die Beschaftigungsbedingungen der Europaischen Union Gemass Art 256 AEU Vertrag entschied das Gericht fur den offentlichen Dienst der Europaischen Union bis August 2016 in erster und das Europaische Gericht in zweiter Instanz Mit der Abschaffung des Gerichts fur den offentlichen Dienst der EU 2016 entscheidet nun seit September 2016 wieder das Gericht der Europaischen Union EuG in erster Instanz uber Rechtsstreitigkeiten zwischen der EU und ihren Bediensteten 18 Aufgrund eines Antrags des ersten Generalanwalts des Europaischen Gerichtshofs kann der Europaische Gerichtshof das Urteil des Europaischen Gerichts uberprufen Besonderheiten Bearbeiten Bei der Wahrnehmung der Aufgaben des Gerichtshofs der Europaischen Union bestehen oder bestanden einige Besonderheiten Gemeinsame Aussen und Sicherheitspolitik Bearbeiten Im Bereich der Gemeinsamen Aussen und Sicherheitspolitik haben die Gerichte der Europaischen Union kaum Kompetenzen woran auch der Vertrag von Lissabon nichts anderte Einzig gegen restriktive Massnahmen die vom Rat der Europaischen Union verhangt wurden konnen betroffene Personen Klage erheben Raum der Sicherheit der Freiheit und des Rechts Bearbeiten Auch im Bereich der 3 Saule Justiz und Inneres bzw Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen waren die Kompetenzen der Gerichte der Europaischen Union eingeschrankt Grundsatzlich sind seit dem Vertrag von Lissabon die allgemeinen Bestimmungen uber die Zustandigkeiten der Gerichte anzuwenden Es gibt aber weiterhin einzelne Besonderheiten Die Gerichte der Europaischen Union sind gemass Art 276 AEUV nicht berechtigt uber die Gultigkeit oder Verhaltnismassigkeit von polizeilichen Massnahmen einschliesslich Aufrechterhaltung der offentlichen Ordnung und Schutz der inneren Sicherheit sowie anderer Massnahmen der Strafverfolgung zu entscheiden Fur die Rechtsakte die vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Rahmen der 3 Saule angenommen wurden sind in einer Ubergangsfrist von funf Jahren die vor dem Vertrag von Lissabon geltenden Bestimmungen uber Zustandigkeit der Gerichte der Europaischen Union weiterhin anzuwenden Onlinezugang zu Verhandlungen BearbeitenSeit dem 26 April 2022 bietet der Gerichtshof der Europaischen Union ein Streaming System an Dadurch soll der Zugang der Offentlichkeit zur Rechtsprechungstatigkeit erleichtert werden Ubertragen werden live die Verkundung der Urteile des Gerichtshofs und die Verlesung der Schlussantrage der Generalanwalte Die mundlichen Verhandlungen in Rechtssachen werden wahrend einer Pilotphase von sechs Monaten grundsatzlich ebenfalls zeitversetzt ubertragen Diese Gerichtssitzungen konnen am selben Tag ab 14 30 Uhr bei vormittags stattfindenden Sitzungen oder am folgenden Tag ab 9 30 Uhr bei nachmittags stattfindenden Sitzungen verfolgt werden Die Ubertragungen werden nicht auf Dauer aufgezeichnet und sind daher spater nicht mehr abrufbar Die Verhandlungen werden simultan in die im konkreten Verfahren verwendeten Verfahrenssprachen verdolmetscht Vorerst werden nur Sitzungen der Grossen Kammer des Gerichtshofs ubertragen 19 Die aktuell anstehenden Verfahren konnen uber den Gerichtskalender des EuGH online abgefragt werden 20 Siehe auch BearbeitenEuropaischer Gerichtshof EuroparechtLiteratur BearbeitenMartin Borowski Die Nichtigkeitsklage gem Art 230 Abs 4 EGV In Europarecht EuR 39 Jg 2004 2 Halbbd H 6 S 879 910 Siegfried Magiera Matthias Niedobitek Gerichtshof In Werner Weidenfeld Wolfgang Wessels Hrsg Jahrbuch der Europaischen Integration 1 Auflage Nomos Baden Baden 2021 ISBN 978 3 8487 7252 0 S 107 116 Matthias Pechstein EU EG Prozessrecht Unter Mitarbeit von Matthias Kongeter und Philipp Kubicki 3 Aufl Tubingen Mohr Siebeck 2007 ISBN 978 3 16 149269 3 Hans Werner Rengeling Andreas Middeke Martin Gellermann Hrsg Handbuch des Rechtsschutzes in der Europaischen Union 2 Aufl Munchen C H Beck 2003 ISBN 3 406 47838 7Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Gerichtshof der Europaischen Union Sammlung von Bildern und Audiodateien Offizielle Website des Gerichtshofs der Europaischen Union Die Akten des Gerichtshofes der Europaischen Union sind am Historischen Archiv der Europaischen Union hinterlegt und zur Einsicht offengelegt Einzelnachweise Bearbeiten Anonymous Gerichtshof der Europaischen Union EuGH Abgerufen am 5 Juni 2018 curia europa eu jcms jcms T5 5230 de Alberto Alemanno Laurent Pech Reform of the EU s Court System Why a more accountable not a larger Court is the way forward VerfBlog 17 Juni 2015 Eintrag Vertragsverletzungsverfahren auf der Website des Centrums fur Europaische Politik Walter Frenz Vera Gotzkes Die gemeinschaftsrechtliche Staatshaftung In Juristische Arbeitsblatter 2009 S 759 763 EuGH Urteil vom 3 Oktober 2013 C 583 11 P Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 2014 S 53 Walter Frenz Europarecht 2 Auflage Springer Heidelberg 2015 ISBN 978 3 662 47183 8 Rn 1296 1297 Walter Frenz Europarecht 2 Auflage Springer Heidelberg 2015 ISBN 978 3 662 47183 8 Rn 1305 EuGH Urteil vom 15 Juni 1963 25 62 Neue Juristische Wochenschrift 1963 S 2243 a b Cathrin Machtle Individualrechtsschutz in der Europaischen Union In Juristische Schulung 2015 S 28 30 Walter Frenz Europarecht 2 Auflage Springer Heidelberg 2015 ISBN 978 3 662 47183 8 Rn 1300 Walter Frenz Europarecht 2 Auflage Springer Heidelberg 2015 ISBN 978 3 662 47183 8 Rn 1325 Walter Frenz Europarecht 2 Auflage Springer Heidelberg 2015 ISBN 978 3 662 47183 8 Rn 1329 Walter Frenz Europarecht 2 Auflage Springer Heidelberg 2015 ISBN 978 3 662 47183 8 Rn 1347 1348 Waltraud Hakenberg Europarecht 7 Auflage Vahlen Munchen 2015 ISBN 978 3 8006 4943 3 Rn 298 Walter Frenz Europarecht 2 Auflage Springer Heidelberg 2015 ISBN 978 3 662 47183 8 Rn 1349 Walter Frenz Europarecht 2 Auflage Springer Heidelberg 2015 ISBN 978 3 662 47183 8 Rn 1359 Satzung des Gerichtshofs der Europaischen Union PDF 81 4 KB Konsolidierte Fassung September 2016 S 16 Art 50a abgerufen am 9 Juni 2017 Streaming Ubertragung von mundlichen Verhandlungen Urteilsverkundungen und Verlesungen von Schlussantragen des Gerichtshofs Pressemitteilung Nr 63 22 des Gerichtshof der Europaischen Union vom 22 April 2022 Gerichtskalender Webseite curia europa eu 49 62 6 1394444444444 Koordinaten 49 37 12 N 6 8 22 O Organe der Europaischen Union Europaischer Rat Europaisches Parlament Rat der Europaischen Union Ministerrat Europaische Kommission Gerichtshof der Europaischen Union Europaischer Rechnungshof Europaische Zentralbank Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Korperschaft GND 1132545560 lobid OGND AKS LCCN no2011195644 VIAF 140116137 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gerichtshof der Europaischen Union amp oldid 237403880