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Der Begriff Rechtsverweigerung bezeichnet im juristischen Sprachgebrauch die Unterlassung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehorde in einem vorgelegten Rechtsfall trotz Zustandigkeit zu entscheiden Es handelt sich wie bei einer Rechtsbeugung um eine pflichtwidrige Verletzung des Rechtswegs da in Rechtsstaaten im Allgemeinen ein Justizgewahrungsanspruch des Einzelnen beziehungsweise eine Justizgewahrungspflicht des Staates und damit ein Verbot der Rechtsverweigerung besteht Gegen eine Rechtsverweigerung sind in Abhangigkeit vom jeweiligen nationalen Rechtssystem sowie je nach Gegenstand des Verfahrens und betroffenem Gericht verschiedene Rechtsmittel von einer Dienstaufsichtsbeschwerde bis zu einer Verfassungsbeschwerde in bestimmten Situationen moglich Siehe auch Justizium Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechtsverweigerung amp oldid 199365089