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Nach Art 267 des Vertrages uber die Arbeitsweise der Europaischen Union AEUV entscheidet der Europaische Gerichtshof EuGH auf Vorlage oder Anrufung des Gerichtes eines Mitgliedstaates im Wege der Vorabentscheidung uber die Auslegung des Vertrags uber die Europaische Union und des Vertrags uber die Arbeitsweise der Europaischen Union sowie uber die Gultigkeit und die Auslegung der Rechtsakte der Organe Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union Sekundarrecht Die Entscheidungen sind fur die Gerichte der Mitgliedstaaten bindend Das Vorabentscheidungsverfahren soll die Einheitlichkeit der Rechtsprechung der Gerichte der Mitgliedstaaten im Hinblick auf das EU Recht gewahrleisten Etwa zwei Drittel aller beim EuGH anhangigen Verfahren sind Vorabentscheidungsverfahren Inhaltsverzeichnis 1 Vorlagerecht und Vorlagepflicht der nationalen Gerichte 1 1 Bessere Uberwachung der Vorlagepflicht gefordert 2 Funktionen des Vorabentscheidungsverfahrens 3 Verfahren 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseVorlagerecht und Vorlagepflicht der nationalen Gerichte BearbeitenKommt es im Rahmen eines Gerichtsverfahrens vor einem Gericht eines Mitgliedstaates der Europaischen Union zu einer entsprechenden Auslegungsfrage hat dieses Gericht die Moglichkeit die Frage dem EuGH zur Entscheidung vorzulegen Stellt sich eine derartige Frage in einem Verfahren vor einem letztinstanzlich entscheidenden Gericht so ist dieses grundsatzlich verpflichtet den EuGH anzurufen Letztinstanzliche Gerichte im Sinne der Anrufungspflicht sind nicht nur die obersten Gerichte der jeweiligen Gerichtsbarkeit sondern jedes Gericht dessen Entscheidung im konkreten Fall nicht mehr mit Rechtsmitteln angefochten werden kann 1 Eine Ausnahme von der Vorlagepflicht eines letztinstanzlichen Gerichts besteht fur den Falle eines acte clair Die fruhere Sonderregelung nach Art 68 EG Vertrag fur Rechtsakte auf den Gebieten Visa Asyl Einwanderung und freier Personenverkehr wonach die unteren Gerichte kein Vorlagerecht hatten sondern nur die letztinstanzlich entscheidenden Gerichte ist im Zuge der Anderungen durch den Vertrag von Lissabon seit dem 1 Dezember 2009 weggefallen Bessere Uberwachung der Vorlagepflicht gefordert Bearbeiten Das Plenum des EU Parlaments hat am 14 Juni 2018 eine Entschliessung 2 angenommen als Antwort auf den Bericht der EU Kommission zur Kontrolle der Anwendung des EU Rechts im Jahr 2016 3 Es wird darin unter anderem auf die Wichtigkeit von Vorabentscheidungsersuchen fur die einheitliche Auslegung und Anwendung des Unionsrechts hingewiesen Rz 38 und die EU Kommission aufgefordert wirksamer zu uberwachen ob die nationalen Gerichte ihrer in Art 267 AEUV geregelten Vorlagepflicht nachkommen Der Deutsche Anwaltsverein fordert in diesem Zusammenhang die Schaffung eines Nichtvorlageregisters in das alle aufgrund der Acte Clair Doktrin verweigerten Vorlagen eingetragen werden mussen 4 Funktionen des Vorabentscheidungsverfahrens BearbeitenDas Vorabentscheidungsverfahren soll die nationalen und die europaische Gerichtsbarkeit verzahnen Der EuGH und die nationalen Gerichte uben ihre rechtsprechende Tatigkeit auf Grund unterschiedlicher Zustandigkeiten nebeneinander aus Um eine divergierende Auslegung und Anwendung des Unionsrechts durch die Gerichte der Mitgliedstaaten zu verhindern musste eine Verfahrensart eingefuhrt werden die zur Wahrung der Rechtseinheit eine gewisse Kooperation zwischen diesen Gerichtsbarkeiten ermoglicht 5 Die weitere Funktion der Vorabentscheidung ist eine verbindliche Auslegung und Gultigkeitskontrolle zu gewahrleisten Deshalb ist dem EuGH die Zustandigkeit fur Auslegung des gesamten primaren und sekundaren Unionsrechts sowie zur Gultigkeitskontrolle von Handlungen der Unionsorgane inne Mit der Foto Frost Entscheidung von 1987 hat der EuGH fur sich ein Verwerfungsmonopol fur Unionsrechtsakte begrundet In der Praxis geht es im Grossteil der Verfahren um die Vereinbarkeit von nationalen Rechtsvorschriften Massnahmen oder dem Verhalten nationaler Behorden mit Unionsrecht Zwar urteilt der EuGH hier nicht direkt uber die Vereinbarkeit von nationalem Recht mit europaischem Recht sondern legt lediglich eine fragliche Norm des Unionsrechts aus woraus sich ergibt ob etwa eine nationale Norm gegen Unionsrecht verstosst und daher im konkreten Fall nichtig ist Faktisch kommt dies allerdings einer indirekten Normenkontrolle gleich 6 7 Verfahren BearbeitenDas Verfahren ist in der Satzung des Gerichtshofs der Europaischen Union und Verfahrensordnung des Gerichtshofs geregelt Das Verfahren zur Vorabentscheidung ist nicht als Streitverfahren sondern als objektives prozessuales Zwischenverfahren ausgestaltet In dem Verfahren wird offentlich verhandelt Die beteiligten Staaten und Organe werden durch einen Bevollmachtigten vertreten Fur die Parteien gelten die gleichen Vertretungsregelungen wie vor dem vorlegenden nationalen Gericht 8 Nachdem das nationale Gericht den bei ihm anhangigen Prozess durch Beschluss ausgesetzt hat beantragt es die Vorabentscheidung und ubermittelt dem Gerichtshof seine Entscheidung und die zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen Das Gericht hat insbesondere den Gegenstand des Ausgangsverfahrens die wesentlichen Argumente der Parteien des Ausgangsverfahrens eine Begrundung der Vorlage sowie die zitierte Rechtsprechung und die angefuhrten unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften anzugeben Die Parteien des Ausgangsverfahrens die Mitgliedstaaten die Kommission und gegebenenfalls die Organe Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union von denen die Handlung deren Gultigkeit oder Auslegung streitig ist ausgegangen ist sind an dem Verfahren beteiligt und haben Gelegenheit innerhalb von zwei Monaten nachdem ihnen die Entscheidung des nationalen Gerichts durch den Kanzler des EuGH zugestellt worden ist zu der Vorlagefrage Stellung zu nehmen indem sie beim Gerichtshof Schriftsatze einreichen oder schriftliche Erklarungen abgeben Entsprechendes gilt fur Vertragsstaaten des Abkommens uber den Europaischen Wirtschaftsraum die nicht Mitgliedstaaten sind und fur die EFTA Uberwachungsbehorde wenn einer der Anwendungsbereiche des Abkommens betroffen ist Literatur BearbeitenBurkhard Hess Rechtsfragen des Vorabentscheidungsverfahrens In Rabels Zeitschrift fur auslandisches und internationales Privatrecht RabelsZ 66 Jg 2002 ISSN 0033 7250 S 470 502 Wolfgang Roth Verfassungsgerichtliche Kontrolle der Vorlagepflicht an den EuGH In NVwZ 2009 S 345 352 Empfehlungen an die nationalen Gerichte bezuglich der Vorlage von Vorabentscheidungsersuchen In Europaische Union Hrsg Amtsblatt der Europaischen Union C Band 62 Nr 380 Amt fur Amtliche Veroffentlichungen der Europaischen Gemeinschaften 8 November 2019 ISSN 1977 088X ZDB ID 2014730 2 eur lex europa eu abgerufen am 30 September 2020 Weblinks BearbeitenClemens Latzel Thomas Streinz Das richtige Vorabentscheidungsersuchen In Neue Juristische Online Zeitschrift 2013 S 97 109 Einzelnachweise Bearbeiten vgl EuGH Urteil vom 4 Juni 2002 C 99 00 Rz 14 f Entschliessung des Europaischen Parlaments vom 14 Juni 2018 zur Kontrolle der Anwendung des EU Rechts im Jahr 2016 P8 TA PROV 2018 0268 2017 2273 INI Bericht der Kommission Kontrolle der Anwendung des EU Rechts Jahresbericht 2016 6 Juli 2017 COM 2017 370 final Europa im Uberblick 24 18 EuGH Urteil vom 18 Oktober 1990 Rs C 297 88 und C 197 89 Slg I 1990 S 3763 Dzodzi RdNrn 31 38 Ulrich Haltern Europarecht Dogmatik im Kontext Band II Rule of Law Verbunddogmatik Grundrechte 3 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2017 ISBN 978 3 16 155344 8 S 57 f M Horeth Vorabentscheidungsverfahren In bpb de Bundeszentrale fur politische Bildung abgerufen am 29 September 2023 Praktische Anweisungen fur die Parteien in den Rechtssachen vor dem Gerichtshof abgerufen am 21 September 2014 In Amtsblatt der Europaischen Union Absatz 3 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vorabentscheidungsverfahren amp oldid 238518044