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Die Foto Frost Entscheidung des Europaischen Gerichtshofs ist eine wichtige Entscheidung zur Frage der Vorabentscheidung durch den EuGH Inhaltsverzeichnis 1 Sachverhalt 2 Bedeutung des Urteils 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseSachverhalt BearbeitenDie Firma Foto Frost mit Sitz in Ammersbek importierte Prismenfernglaser aus der DDR uber Zwischenhandler in Danemark und dem Vereinigten Konigreich unter Nutzung des sogenannten externen gemeinschaftlichen Versandverfahrens Das zustandige Hauptzollamt erhob auf diese Importe zunachst keine Zollgebuhren Nach einem spateren Prufungsverfahren legte die Bundesrepublik Deutschland der Europaischen Kommission die Frage vor ob von der Nacherhebung von Zollgebuhren abgesehen werden konne da die ursprungliche Entscheidung auf einem Irrtum der Behorden basierte es sei bis dahin standige Praxis der deutschen Hauptzollamter gewesen keine Zollgebuhren auf Waren mit Ursprung in der DDR zu erheben Mit der Entscheidung vom 6 Mai 1983 verneinte die Europaische Kommission dies und verlangte die Nacherhebung der falligen Zollgebuhren Gegen den daraufhin erlassenen Zollanderungsbescheid erhob Foto Frost Klage vor dem Finanzgericht Hamburg Das Gericht sah die Entscheidung der Europaischen Kommission als rechtswidrig an und legte dem Europaischen Gerichtshof die Frage vor ob die nationalen Gerichte befugt sind Entscheidungen der Europaischen Kommission fur ungultig zu erklaren Bedeutung des Urteils BearbeitenDer EuGH hat mit der Foto Frost Entscheidung sein Verwerfungsmonopol fur Unionsrechtsakte begrundet 1 Der Europaische Gerichtshof erklarte zunachst dass nach Art 177 des EWG Vertrags eine Vorlagepflicht an den Europaischen Gerichtshof nur fur letztinstanzliche Gerichte bestehe Diese Regelung verfolge den Zweck das Gemeinschaftsrecht innerhalb der gesamten Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft einheitlich anzuwenden Diesem Zweck wurde es zuwiderlaufen wenn nationale nicht letztinstanzliche Gerichte berechtigt waren Akte der Gemeinschaftsorgane eigenmachtig fur ungultig zu erklaren denn dies fuhre letztendlich zu einer Zersplitterung des Gemeinschaftsrechts Die Feststellung der Ungultigkeit eines Aktes eines Gemeinschaftsorgans entspreche sinngemass einer Nichtigkeitsklage nach Art 173 des EWG Vertrags fur die ausschliesslich der Europaische Gerichtshof zustandig sei In analoger Anwendung seien daher nationale Gerichte verpflichtet ein Verfahren dem Europaischen Gerichtshof vorzulegen wenn sie die Rechtmassigkeit eines Akts eines Gemeinschaftsorgans anzweifeln In der Sache selbst stimmte der Europaische Gerichtshof allerdings der Einschatzung des Finanzgerichts Hamburg zu und erklarte die Entscheidung der Europaischen Kommission fur ungultig da hier ein eindeutiger Fall eines Irrtums vorliegt der nach Gemeinschaftsrecht ein Absehen von der Nacherhebung zulasst Literatur BearbeitenMatthias Pechstein Entscheidungen des EuGH Kommentierte Studienauswahl UTB 2016 ISBN 978 3 8252 4604 4 S 225 228 Jan Bergmann Vorabentscheidungsverfahren nach dem EU Reformvertrag von Lissabon ZAR 2011 41 Bertrand Wagenbaur Stolpersteine des Vorabentscheidungsverfahrens EuZW 2000 37Weblinks BearbeitenUrteil des Gerichtshofes vom 22 Oktober 1987 Foto Frost gegen Hauptzollamt Lubeck Ost Rechtssache 314 85 eur lex europa euEinzelnachweise Bearbeiten Michael Ahlt Daniel Dittert Europarecht Memento des Originals vom 13 April 2017 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www chbeck de 4 Aufl Munchen 2011 S 141 3bBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Foto Frost Entscheidung amp oldid 214625947