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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Das Zwangsgeld ist ein Ordnungsmittel zur zwangsweisen gerichtlichen oder behordlichen Durchsetzung von Verhaltenspflichten die der Verpflichtete selbst erfullen kann u a sogenannte unvertretbare Handlungen Es ist ein in die Zukunft gerichtetes Beugemittel das aber weder Straf noch Bussgeldcharakter hat und demzufolge kein Verschulden voraussetzt Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Zwangsgeld in privatrechtlichen Verfahren 2 1 Zwangsvollstreckung zur Erwirkung von Handlungen 2 2 Freiwillige Gerichtsbarkeit 3 Zwangsgeld im Verwaltungsrecht 4 Zwangsgeld im SteuerrechtAllgemeines BearbeitenDas Zwangsgeld dient dazu den Adressaten durch Beugung seines Willens zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen Die Mindest und Maximalhohe des Zwangsgeldes ist in den Gesetzen jeweils festgelegt gemass 11 Abs 3 des Verwaltungs Vollstreckungsgesetzes bis zu 25 000 Fur den Fall dass das Zwangsgeld nicht beigetrieben werden kann ist zumeist die Verhangung von Ersatz Zwangshaft vorgesehen In besonderen Fallen z B wenn Zwangsgeld von vornherein aussichtslos erscheint kommt meist auch die sofortige Verhangung von Zwangshaft in Betracht Kommt der Adressat dem verlangten Verhalten nach entfallt die Zahlungspflicht Kann die Verhaltenspflicht auch von einem Dritten erfullt werden ist neben dem Zwangsgeld die Ersatzvornahme ein moglicher Weg der Vollstreckung Zwangsgeld in privatrechtlichen Verfahren BearbeitenZwangsvollstreckung zur Erwirkung von Handlungen Bearbeiten Ein Schuldner kann zur Vornahme einer Handlung die nur von seinem Willen abhangt und nicht von einem Dritten vorgenommen werden kann durch Zwangsgeld angehalten werden 888 ZPO Eine solche nicht vertretbare Handlung kann beispielsweise die Erteilung einer Auskunft sein Das einzelne Zwangsgeld darf 25 000 nicht ubersteigen Es wird nicht vorher angedroht und auf Antrag des Glaubigers durch das Prozessgericht des ersten Rechtszuges durch Beschluss festgesetzt Der Beschluss ist Vollstreckungstitel mit dem der Glaubiger das Zwangsgeld zugunsten der Staatskasse nach den Vorschriften uber die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen beitreiben kann Freiwillige Gerichtsbarkeit Bearbeiten In Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit kann jemand der durch gerichtliche Verfugung verpflichtet ist eine nur von seinem Willen abhangige Handlung vorzunehmen oder eine Handlung zu dulden oder zu unterlassen durch das Gericht zur Befolgung seiner Anordnung durch Zwangsgeld angehalten werden 35 FamFG Das Zwangsgeld darf auch hier 25 000 nicht ubersteigen 89 FamFG Seine Beitreibung erfolgt von Amts wegen Die vorherige Androhung fruher in 33 Abs 3 FGG ist seit 2009 nicht mehr gesetzlich vorgesehen Durch die Festsetzung von Zwangsgeld kann beispielsweise darauf hingewirkt werden dass eine Betreuungsverfugung abgeliefert wird eine Anmeldung zum Handelsregister erfolgt oder Dokumente eingereicht werden 14 HGB ein Kaufmann korrekte Geschaftsbriefe verwendet 37a HGB Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften oder eingetragenen Genossenschaften ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfullen 407 AktG 160 GenG Mitglieder des Vorstandes und Liquidatoren eines eingetragenen Vereins bestimmte Aufgaben wahrnehmen 78 BGB ein Betreuer die Anordnungen des Betreuungsgerichts befolgt 1862 BGB ein Testament abgeliefert wirdZwangsgeld im Verwaltungsrecht BearbeitenIm Verwaltungsrecht ist das Zwangsgeld eine von mehreren moglichen Massnahmen des Verwaltungszwangs um eine Handlung Duldung oder Unterlassung zu erzwingen Die Androhung Festsetzung und Beitreibung des Zwangsgeldes sind jeweils Verwaltungsakte Die rechtlichen Grundlagen zum Erlass eines Verwaltungsaktes sind im allgemeinen Verwaltungsrecht Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes oder der Lander zu finden Die speziellen Regelungen zum Zwangsgeld selbst Verfahren Hohe sind dem besonderen Verwaltungsrecht vorbehalten z B Polizeigesetze der Lander 47 SPolG 53 PolG NW Verwaltungsvollstreckungsgesetze des Bundes oder der Lander 11 VwVG 20 SVwVG 60 VwVG NW Fur das Zwangsgeld gilt ublicherweise das gestreckte Verfahren Androhung Festsetzung Beitreibung Mit der Androhung und der Festsetzung ist jeweils eine angemessene Frist zur Zahlung des Zwangsgeldes bzw Vornahme der Handlung einzuraumen und die Betragshohe zu benennen gleiche Hohe in beiden Verfugungen Das gestreckte Verfahren kann so lange wiederholt werden bis es zum Erfolg fuhrt Ist der Pflichtige zahlungsunfahig und damit das Zwangsgeld uneinbringlich kann Ersatzzwangshaft durch ein Verwaltungsgericht angeordnet werden Im Sofortvollzug sind Androhung und Festsetzung entbehrlich Der Sofortvollzug findet in den Fallen Anwendung in denen das gestreckte Verfahren zur Gefahrenabwehr aufgrund seiner Dauer zu viel Zeit in Anspruch nimmt Der Hauptanwendungsbereich des Sofortvollzuges liegt bei den Ordnungsbehorden und den Polizeibehorden Zwangsgeld im Steuerrecht BearbeitenIm Steuerrecht ist das Zwangsgeld eine von mehreren moglichen Zwangsmitteln um eine Handlung Duldung oder Unterlassung zu erzwingen Die rechtlichen Grundlagen finden sich in 329 ff Abgabenordnung Die Androhung Festsetzung und Vollstreckung des Zwangsgeldes erfolgt jeweils durch Verwaltungsakte Das einzelne Zwangsgeld darf 25 000 nicht uberschreiten Das Zwangsgeld muss schriftlich angedroht werden Die Androhung darf nur ausnahmsweise in anderer Art und Weise erfolgen z B mundlich wenn die Gefahr besteht dass andernfalls die Durchsetzung des Verwaltungsaktes vereitelt wird Mit der Androhung ist eine angemessene Frist zur Vornahme der Handlung zu bestimmen Verstreicht die Frist ergebnislos wird das Zwangsgeld festgesetzt und vollstreckt Das Zwangsgeldverfahren kann so oft wiederholt werden bis es zum gewunschten Erfolg fuhrt Ist das Zwangsgeld uneinbringlich kann das Amtsgericht auf Antrag der Behorde Ersatzzwangshaft anordnen wenn hierauf in der Androhung hingewiesen wurde Siehe auch unmittelbarer Zwang Zwangsmittel Verwaltungsstrafe Steuerliche Nebenleistungen im Sinne von 3 Abs 4 Abgabenordnung Verspatungszuschlag Verzogerungsgeld Zuschlage Zinsen Saumniszuschlag Zwangsgeld Kosten Zinsen i S d Zollkodex Verspatungsgelder nach 22a EStG Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4191190 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zwangsgeld amp oldid 231317442