www.wikidata.de-de.nina.az
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Das zivilrechtliche Verschulden auch Verschuldung fruher culpa bestimmt die subjektive Vorwerfbarkeit eines Erfolges Die Verschuldensformen sind Vorsatz und Fahrlassigkeit 276 Abs 1 S 1 BGB Ausserhalb des Deliktsrechts spricht man meist von Vertretenmussen Im Strafrecht dagegen heisst die entsprechende Wertungsstufe Schuld u a 46 Abs 1 S 1 StGB Das Deliktsrecht vgl etwa 823 BGB ist zivilrechtgewordenes Strafrecht freilich auf dem Stand der Strafrechtswissenschaft den diese bei Inkrafttreten des Burgerlichen Gesetzbuches erreicht hatte Die Prufungsreihenfolge entspricht daher dem damals im Strafrecht herrschenden Verstandnis Vorsatz und Fahrlassigkeit gelten als Schuldformen nicht wie im heutigen Strafrecht als Bestandteile des subjektiven Tatbestands Das Verschulden setzt Verschuldens beziehungsweise Deliktsfahigkeit voraus Altersmassig wird in Deutschland bei der Deliktsfahigkeit nach 828 BGB differenziert Fur unerlaubte Handlungen muss der Schadiger bereits das 7 Lebensjahr bei Unfallen mit Kraftfahrzeugen oder Schienen oder Schwebebahnen mindestens das 10 Lebensjahr vollendet haben Die Verschuldensfahigkeit ist fur Minderjahrige die noch nicht 14 Jahre sind im Strafrecht stets ausgeschlossen 19 StGB Fur besondere Falle kann auch Schuldunfahigkeit 20 StGB oder verminderte Schuldfahigkeit 21 StGB vorliegen Dies korrespondiert im Zivilrecht mit der Deliktunfahigkeit 827 829 BGB Fur eigenes freilich vermutetes Verschulden haftet wer einen Verrichtungsgehilfen bestellt der einem anderen einen Schaden verursacht Das Verschulden anderer kann aber auch zugerechnet werden So sieht das Burgerliche Recht in 278 BGB vor dass das Verschulden eines Erfullungsgehilfen dem Geschaftsherrn zugerechnet wird Juristische Personen haften gegebenenfalls uber 31 89 BGB fur das Verschulden ihrer Organe z B des Vorstandes Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4187977 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verschulden amp oldid 176611872