www.wikidata.de-de.nina.az
Vertretenmussen ist ein Rechtsbegriff und Tatbestandsmerkmal des deutschen allgemeinen Schuldrechts Wer im rechtlichen Sinne die Verwirklichung eines Tatbestands zu vertreten hat hat auch fur die Rechtsfolgen einzustehen Regelmassig haftet er dann auf Schadensersatz Vom Vertretenmussen zu unterscheiden ist das Verschulden welches die subjektive Vorwerfbarkeit der Verwirklichung des Tatbestands ausdruckt Das Burgerliche Gesetzbuch knupft das Vertretenmussen uberwiegend an eigenes oder fremdes Verschulden kennt aber auch verschuldensunabhangige Haftungstatbestande Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatz 1 1 Vorsatz 1 2 Fahrlassigkeit 2 Haftungserleichterungen und Haftungsverscharfungen 3 Bedeutung 4 Literatur 5 EinzelnachweiseGrundsatz BearbeitenWas der zivilrechtliche Schuldner zu vertreten hat wird in den 276 ff BGB geregelt Voraussetzung fur das Vertretenmussen ist die Verschuldensfahigkeit Bei deliktischen Anknupfungspunkten werden die 827 f BGB entsprechend herangezogen 276 Abs 1 S 2 BGB Auch verweist das offentliche Recht vielfach auf den Grundsatz geht dabei aber nicht zwingend von denselben Begrifflichkeiten aus Voraussetzung fur das Vertretenmussen ist eine Verschuldensform Soweit das Gesetz oder die Beteiligten einer vertraglichen Vereinbarung nichts anderes vorsehen sind das Vorsatz und Fahrlassigkeit 1 Sie sind nach dem Verschuldensprinzip zu vertreten Anders als im Strafrecht findet eine systematische Unterscheidung im Zivilrecht nicht statt Schuldhaft in diesem Sinne handelt derjenige den eine gesetzliche oder vertragliche Rechtspflicht trifft anders zu handeln als er gehandelt hat Gebot Er hatte anders handeln mussen und der auch entsprechend dieser ihm obliegenden Rechtspflicht handeln konnte Gebot Er hatte anders handeln konnen dies jedoch wissentlich und willentlich vorsatzlich oder doch entgegen der im Rechtsverkehr gebotenen Sorgfalt fahrlassig nicht tat Gebot Er wusste dies oder hatte es wissen konnen Vorsatz Bearbeiten Vorsatz wird angenommen bei einer wissentlichen und bedingt willentlichen Pflichtverletzung Beim Vorsatz sind das Wissen und Wollen der Umstande haftungsbegrundend sodass jeder diesbezugliche Irrtum den Vorsatz ausschliesst Fahrlassigkeit Bearbeiten Fahrlassig handelt nach der Legaldefinition des 276 Abs 2 BGB wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt ausser Acht lasst Massgeblich ist also nicht die im Verkehr tatsachlich ubliche vielleicht nicht hinreichende sondern die normativ erforderliche Sorgfalt Sorgfaltsmassstab ist damit die Sorgfalt die von einem Angehorigen der jeweiligen Berufsgruppe oder des Kreises der Verkehrsteilnehmer in der jeweils konkreten Situation zu erwarten ist Im Unterschied zum Strafrecht genugt aber im Zivilrecht das lediglich einen gerechten Schadensausgleich schaffen will eine objektive Sorgfaltspflichtverletzung Ausserachtlassen bedeutet dabei die Nichtbeachtung bei Voraussehbarkeit und Vermeidbarkeit des rechtswidrigen Erfolgs Subjektive Erkennbarkeit und Vermeidbarkeit ist dagegen nicht Massstab Eine besondere Form stellt das Kennenmussen dar worunter die durch Fahrlassigkeit bedingte Unkenntnis verstanden wird vgl insoweit 122 BGB Unterschieden wird ansonsten zwischen leichter und grober Fahrlassigkeit Das Arbeitsrecht kennt uberdies noch leichteste und mittlere Fahrlassigkeit Als Haftungserleichterung kann in Einzelfallen die sogenannte eigenubliche Sorgfalt eine Rolle spielen unter der verstanden wird dass eine Haftung nur dann ausgelost wird wenn ein Verstoss gegen die ansonsten individuell subjektiv geubte Sorgfalt vorliegt die Grenze bildet dabei stets die grobe Fahrlassigkeit 277 BGB Haftungserleichterungen und Haftungsverscharfungen BearbeitenDas Gesetz durchbricht diesen Grundsatz mehrfach beziehungsweise ermoglicht die privatrechtliche diesbezugliche Vereinbarung um in besonderen Interessenkonstellationen unbillige Ergebnisse zu vermeiden beziehungsweise die verfassungsrechtlich verburgte Privatautonomie nicht starker als rechtspolitisch notig einzuschranken Beim haftungsverscharften verschuldensunabhangigen Vertretenmussen im Sinne des 276 Abs 1 BGB knupft das Gesetz nicht an die individuelle Vorwerfbarkeit an sondern an die blosse Innehabung einer bestimmten Herrschaftsposition beziehungsweise die dadurch abstrakt geschaffene Gefahr der Tatbestandsverwirklichung sogenannte Gefahrdungshaftung beispielsweise die Halterhaftung im Strassenverkehr an den Inhalt des Schuldverhaltnisses aus dem sich ein verscharfter Massstab ergeben kann Insbesondere hat der Schuldner seine finanzielle Leistungsfahigkeit immer zu vertreten Geld hat man zu haben Prinzip der unbeschrankten Vermogenshaftung kann sich also nicht darauf berufen infolge Geldmangels sei ihm die Zahlung unmoglich Das ergibt sich schon daraus dass nach der gesetzlichen Vorstellung an Stelle der unmoglichen Primarleistung ein Schadensersatz notfalls in Geld treten soll an im Ausnahmefall an vollig ausserhalb der Person oder Herrschaftsgewalt des Schuldners stehende Momente z B Zufall oder Hohere Gewalt oder an vertraglich oder quasivertraglich verschuldensunabhangig seitens des Schuldners zugesicherte Ereignisse und Eigenschaften hinsichtlich des Geschuldeten Garantiehaftung Bei gesetzlichen Haftungsprivilegierungen im Sinne von 276 Abs 1 BGB knupft das Gesetz vereinzelt an die eigenubliche Sorgfalt so etwa in 1664 BGB an also die Sorgfalt die der Schuldner in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt diligentia quam in suis rebus adhibere solet Dann gilt nicht ein objektiver sondern ein milderer subjektiver Sorgfaltsmassstab Der Vortrag des Schuldner muss also vor Gericht darauf abzielen er gehe auch sonst unsorgfaltig mit eigenen Dingen um und sei uberhaupt ein unordentlicher Mensch Fur grobe Fahrlassigkeit und erst recht Vorsatz hat der Schuldner aber selbst dann einzustehen wenn er in eigenen Angelegenheiten weniger sorgfaltig ist 277 BGB Die Parteien konnen auch Haftungsbeschrankungen vereinbaren also einen milderen Verschuldensgrad festlegen Dass Vorsatz nicht zu vertreten sei kann dabei nicht im Vorhinein vereinbart werden 276 Abs 3 BGB Daneben sind weitere gesetzliche Regelungen zum Schutze vermeintlich wirtschaftlich rechtlich schwacherer Beteiligter zu beachten die sonst zur Unwirksamkeit der Vereinbarung fuhren konnen Insbesondere das Recht der Allgemeinen Geschaftsbedingungen in 305 ff BGB Ebenso hat der Schuldner gegenuber Dritten das Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und solcher Personen zu vertreten die mit seinem Willen bei der Erfullung seiner Verbindlichkeiten als Hilfspersonen tatig werden Erfullungsgehilfen 278 BGB Die Norm ist insoweit unzutreffend formuliert als Vertreter und Erfullungsgehilfen mit der Verbindlichkeit nichts zu tun haben und deshalb auf diese bezogen nichts schulden ein Verschulden hinsichtlich der Verbindlichkeit kann weil nicht vorhanden nicht zugerechnet werden Die Vorschrift wird daher dahingehend gelesen dass das tatsachliche Verhalten und nicht der Sorgfaltsmassstab der Vertreter bzw Gehilfen auf den Schuldner projiziert wird Der Sorgfaltsmassstab richtet sich daher nicht nach dem eingesetzten Gehilfen sondern nach dem Schuldner selbst wer einen Handwerksmeister mit der Reparatur beauftragt und bezahlt kann auch die Sorgfalt eines Meisters erwarten selbst wenn tatsachlich der Lehrling tatig wird Bedeutung BearbeitenAls Tatbestandsmerkmal ist das fehlende Vertretenmussen uber 280 BGB Ausschlussgrund jeder vertraglichen oder quasivertraglichen Verpflichtung zur Leistung z B Schadenersatz sofern das jeweilige Schuldverhaltnis im weiteren Sinne nicht speziellere Regelungen vorhalt etwa 536a BGB im Mietrecht Dabei stellt die Formulierung des 280 Abs 1 S 2 BGB als rechtshindernde Einwendung gilt nicht wenn nicht klar dass nicht etwa der Glaubiger die Voraussetzungen des Vertretenmussens zu beweisen hat sondern der Schuldner gegebenenfalls zu beweisen hat dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat Beweislastumkehr gilt nicht fur das Arbeitsrecht 619a BGB Im Ergebnis wird damit das Vertretenmussen widerlegbar vermutet Auch der Schuldnerverzug setzt nach 286 Abs 4 BGB Vertretenmussen voraus Fraglich kann im Einzelfall sein auf welche Pflichtverletzung sich das Vertretenmussen bei mehreren Pflichtverletzungen bezieht Das gilt insbesondere bei 281 BGB 2 Welche Form des Vertretenmussens der jeweiligen Norm zugrunde liegt ist entweder bei Schweigen aus der allgemeinen Regel oder explizit oder durch Auslegung der entsprechenden haftungsbegrundenden Norm selbst zu entnehmen Literatur BearbeitenBernhard Bergmans Schuldrecht Band 1 Allgemeine und vertragliche Grundlagen Mit 100 Ubungsfallen Logos Verlag Berlin 2009 ISBN 978 3 8325 2279 7 S 25 ff Wolfgang Fikentscher Andreas Heinemann Leistungsstorungen als 5 Abschnitt in Schuldrecht Allgemeiner und Besonderer Teil Berlin Boston De Gruyter 2022 S 214 430 Einzelnachweise Bearbeiten Vgl zum Themenkomplex Klaus F Rohl Grobe und einfache Fahrlassigkeit in JZ 17 1974 S 521 ff Weblink PDF Datei 1 02 MB zuletzt Tetenberg JA 2009 1 Ludes Lube ZGS 2009 259 f Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vertretenmussen amp oldid 237303892