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Legaldefinition ist die Definition eines Rechtsbegriffs in einem Gesetz durch den Gesetzgeber Nicht legal definierte Rechtsbegriffe sind unbestimmte Rechtsbegriffe Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt und Umfang 2 Enge und weite Legaldefinition 3 Wissenschaftliche Definitionslehre 4 Spezialitat 5 Folgen 6 Beispiel 7 EinzelnachweiseInhalt und Umfang BearbeitenUmfang und Inhalt werden dabei fur die Zwecke des Gesetzes in welchem die Legaldefinition enthalten ist festgelegt Gesetzestechnisch kann diese Legaldefinition bewusst eng gestaltet werden was die Anwendbarkeit des betroffenen Gesetzes im Alltag von vornherein einschrankt Eine entsprechend weite Definition sorgt fur eine umfassende Anwendbarkeit der entsprechenden Bestimmungen Eine Legaldefinition kann einen Begriff dabei bewusst anders als im allgemeinen Sprachgebrauch ublich definieren und so den Anwendungsbereich des Gesetzes erweitern oder einschranken Aufgrund ihrer Bindungswirkung fur die Gerichte dienen Legaldefinitionen auch deren Kontrolle und sind damit Ausdruck des Gewaltenteilungsgrundsatzes Enge und weite Legaldefinition BearbeitenDer Gesetzgeber benutzt das Mittel der Legaldefinition recht haufig Er geht dabei das Risiko ein bei einer zu engen Definition nicht alle moglichen Anwendungsfalle zu erfassen obwohl er ihre Erfassung gewollt hatte Gesetzeslucke oder bei einer zu weiten Definition auch jene Falle zu erfassen die nicht vom Gesetz erfasst werden sollten Mitnahmeeffekt Bei vielen definitionswurdigen Begriffen vermeidet er ganz bewusst eine Legaldefinition weil sich deren Inhalt und Umfang im Zeitablauf andern kann und dadurch eine gesetzliche Regelung nicht mehr mit der gegenwartigen Rechtspraxis ubereinstimmen wurde Beim Aktiengesetz 1965 hat etwa der Gesetzgeber davon abgesehen den Begriff Unternehmen zu definieren weil es ihm zu kompliziert erschien und mit grossen praktischen Schwierigkeiten verbunden war 1 Bei einigen Legaldefinitionen werden Begriffsmerkmale die die Alltagssprache als selbstverstandlich empfindet wiederum nicht ubernommen So ist der Begriff Gebaude in den Landesbauordnungen der Bundeslander definiert und lasst bei der Aufzahlung der verschiedenen Begriffsmerkmale jedoch offen ob ein Gebaude auch Fenster oder Wande haben muss Nach dem Bauordnungsrecht sind Gebaude selbstandig benutzbare uberdachte bauliche Anlagen die von Menschen betreten werden konnen und geeignet oder bestimmt sind dem Schutz von Mensch und Tier oder Sachen zu dienen 2 Abs 2 LandesbauO NRW Gebaude sind Hauser und andere Bauwerke auch Tiefgaragen 2 Dabei kommt es auf die Umschliessung durch Wande nicht an die Uberdachung allein ist ausreichend Dass Fenster und Wande nicht Bestandteil der Legaldefinition geworden sind ist sicherlich keine Gesetzeslucke Vielmehr wurde der Gebaudebegriff wenig konkret definiert um die spatere bauliche Entwicklung anderer Bauformen nicht durch eine zu enge Definition des Gebaudebegriffs von vornherein auszuschliessen Manche Legaldefinitionen befassen sich mit sprachlich weniger subtilen Begriffen um die Anwendbarkeit des Gesetzes auf bestimmte Falle zu beschranken So wird in 3 Abs 1 Gebrauchsmustergesetz das Wort neu als nicht zu dem Stand der Technik gehorend definiert Viele haufig benutzte Begriffe die von erheblicher rechtlicher Bedeutung sind wurden nicht durch eine Legaldefinition naher bestimmt weil der Gesetzgeber sie als bekannt voraussetzt etwa der Begriff Zins 3 In diesen Fallen wird es bewusst der Rechtsprechung uberlassen fur eine Auslegung zu sorgen Das ist beim Zinsbegriff bereits durch das Reichsgericht und spater den Bundesgerichtshof auch erfolgt Wissenschaftliche Definitionslehre BearbeitenLegaldefinitionen bauen auf den Erkenntnissen der Definitionslehre auf und verwenden deshalb so genannte explizite Definitionen Dazu gehoren konjunktive Definitionen wie Wegnahme ist der Bruch eines fremden und die Begrundung eines neuen Gewahrsams an einer Sache 4 5 Diese Definitionen mussen umso merkmalsarmer sein je grosser ihr Anwendungsbereich Extension sein soll Werden im Gegenteil viele Merkmale eingebaut verkleinert sich entsprechend ihr Anwendungsbereich Explizit sind auch disjunktive Definitionen die mit Aufzahlungen arbeiten und alle erdenklichen Anwendungsfalle erfassen sollen Wertpapiere sind Aktien Kuxe Zwischenscheine Zins Gewinnanteil und Erneuerungsscheine auf den Inhaber lautende oder durch Indossament ubertragbare Schuldverschreibungen ferner andere Wertpapiere wenn diese vertretbar sind mit Ausnahme von Banknoten und Papiergeld Wertpapiere im Sinne dieses Gesetzes sind auch Namensschuldverschreibungen soweit sie auf den Namen einer Wertpapiersammelbank ausgestellt wurden 1 Abs 1 DepotG Sie konnen insbesondere den Nachteil haben dass sie Merkmale nicht aufzahlen die der moderne Rechtsverkehr erst spater entwickelt Dann mussen die Gerichte durch Auslegung klaren ob die Legaldefinition auch auf neuere Sachverhalte angewandt werden darf Hat jedoch der Gesetzgeber durch eine enumerative Aufzahlung zu erkennen gegeben dass er eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf ahnliche nicht genannte Falle nicht zulasst lateinisch enumeratio ergo limitatio so sind die Gerichte hieran gebunden Spezialitat BearbeitenAufgrund der Relativitat der Rechtsbegriffe gilt eine Legaldefinition in einem Gesetz nicht zwangslaufig auch fur andere Gesetze Fur diese anderen Gesetze muss die Bedeutung des Begriffes weiter durch Auslegung herausgefunden werden Soll diese Legaldefinition auch fur andere Gesetze gelten muss dies ausdrucklich in den betroffenen Vorschriften erwahnt werden Das Depotgesetz benutzt wie erwahnt in 1 Abs 1 DepotG eine abschliessende Aufzahlung die den Umfang des Begriffs Wertpapiere festlegt Dieses Gesetz ist ein bankaufsichtsrechtliches Gesetz welches lediglich im Verhaltnis zwischen den Kreditinstituten und der BAFin Deutschen Bundesbank gilt Auf die Legaldefinition des DepotG verweist ausdrucklich 4 Abs 24 Nr 1 AWG Kraft Verweises wird die Legaldefinition des DepotG auch im Geltungsbereich des Aussenwirtschaftsgesetzes angewandt Wahrend in alteren Gesetzen wie dem Burgerlichen Gesetzbuch Legaldefinitionen sparsamer verwandt wurden und bei der ersten Verwendung eines Begriffes eingeflochten werden ist es in neueren Gesetzen ublich einen Katalog von Definitionen voranzustellen Letztere Gesetzgebungstechnik ist Folge europaischer und angloamerikanischer Einflusse Case law und erst seit dem Ende des 20 Jahrhunderts zu beobachten Folgen BearbeitenDie Verwendung einer Legaldefinition fuhrt dazu dass alle am Rechtsverkehr Beteiligten sich an den vom Gesetzgeber vorgegebenen Merkmalen orientieren und Rechtsfolgen daraus ableiten konnen Mussen verschiedene Sachverhalte unter demselben Rechtsbegriff subsumiert werden tritt namlich fur alle Falle dieselbe Rechtsfolge ein 6 Durch Inhalt und Umfang der Legaldefinition bestimmt der Gesetzgeber meistens auch fur welche Sachverhalte die Rechtsfolgen eintreten sollen und fur welche nicht Beispiel BearbeitenGesetzestechnisch ist eine Legaldefinition meist daran erkennbar dass der definierte Begriff in Klammern der gesetzlichen Definition folgt oder vorangestellt ist Ein Beispiel aus dem deutschen Zivilrecht Das Recht von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen Anspruch unterliegt der Verjahrung 194 Abs 1 BGB Dabei ist die Formulierung Das Recht von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen die Legaldefinition des Rechtsbegriffes Anspruch Einzelnachweise Bearbeiten Regierungsentwurf zu 15 AktG bei Bruno Kropff Aktiengesetz 1965 S 27 BGH Neue Juristische Wochenschrift NJW 1982 S 756 Munchner Kommentar zum BGB Bernd von Maydell 3 Aufl 1993 246 Rn 1 Karl Lackner Kristian Kuhl Strafgesetzbuch 2014 242 Rn 8 Hierbei handelt es sich nicht um eine Legaldefinition da Wegnahme von der Rechtsliteratur als Merkmal der Legaldefinition des Begriffs Diebstahl definiert wurde Ingeborg Puppe Strafrechtsdogmatische Analysen 2006 S 85 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4167115 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Legaldefinition amp oldid 217745913