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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Weitere Bedeutungen sind unter Reichsgericht Begriffsklarung aufgefuhrt Das Reichsgericht war von 1879 bis 1945 der fur den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit zustandige oberste Gerichtshof im Deutschen Reich Seinen Sitz hatte es in Leipzig Seine Zustandigkeit umfasste die Zivil und Strafrechtspflege die in den unteren Instanzen von den Amts Land und Oberlandesgerichten ausgeubt wurde Ferner betreute das Reichsgericht verwandte Spezialrechtsgebiete wie etwa das Berufsrecht in der Rechtspflege Mit dem Reichsgericht verbunden war das Reichsarbeitsgericht III Zivilsenat angegliedert waren der Disziplinarhof 1 der Ehrengerichtshof fur Rechtsanwalte 2 das Reichsschiedsgericht 3 der Staatsgerichtshof fur das Deutsche Reich 4 der Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik 5 das Reichsbahngericht 6 und das Wahlprufungsgericht beim Reichstag 7 Neben dem Reichsgericht bestanden der Reichsfinanzhof das Reichsversicherungsamt mit Reichsversorgungsgericht und das Reichswirtschaftsgericht 1941 aufgelost und in das Reichsverwaltungsgericht integriert Das ehemalige Reichsgerichtsgebaude bei Nacht Seit dem Jahr 2002 befindet sich darin das Bundesverwaltungsgericht Inhaltsverzeichnis 1 Dienstsitz 2 Zusammensetzung 3 Zustandigkeiten 4 Registerzeichen 5 Rechtsprechung des Reichsgerichts 5 1 Wilhelminisches Reich 1879 1918 5 2 Weimarer Republik 5 3 Nationalsozialismus 5 3 1 Eherecht 5 3 2 Vertragsrecht 6 Prasidenten des Reichsgerichtes 7 Bibliothek 8 Ende des Reichsgerichts 9 Siehe auch 10 Literatur 10 1 Entscheidungssammlungen 10 2 Geschaftsverteilung 11 Weblinks 12 EinzelnachweiseDienstsitz Bearbeiten Hauptartikel Reichsgerichtsgebaude nbsp Die Georgenhalle in Leipzig von 1879 bis 1895 Sitz des Reichsgerichts nbsp Einweihung Reichsgerichtsgebaude 1895Das Reichsgericht nahm am 1 Oktober 1879 aufgrund des Einfuhrungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze seine Tatigkeit auf Dienstsitz des Reichsgerichts war Leipzig Angesichts der im Bundesrat umstrittenen Standortwahl fiel Berlin nur knapp mit 28 Stimmen Leipzig 30 Stimmen durch Leipzig war schon Sitz des Bundesoberhandelsgerichts des Norddeutschen Bundes des spateren Reichsoberhandelsgerichts Es entschied uber Streitigkeiten nach dem Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuch ADHGB von 1861 Bis 1895 tagte das Gericht in der Georgenhalle den 1857 erbauten ehemaligen Leipziger Fleischhallen Bruhl 80 Goethestrasse 8 Das Gebaude das auch das Cafe Furst Reichskanzler beherbergte wurde 1943 zerstort Nach Fertigstellung des von 1888 bis 1895 von Ludwig Hoffmann und Peter Dybwad errichteten historistischen Neubaus zog das Gericht 1895 in das neue Reichsgerichtsgebaude Nach dem Ende des Reichsgerichts im Jahr 1945 wurde das Reichsgerichtsgebaude im Jahr 1952 von der DDR zum Georgi Dimitroff Museum umfunktioniert Dieses Museum wurde nach der Wende im Jahr 1991 aufgelost Seit 2002 befindet sich im Reichsgerichtsgebaude das Bundesverwaltungsgericht Zusammensetzung BearbeitenDas Reichsgericht wurde mit einem Prasidenten und der erforderlichen Anzahl von Senatsprasidenten und Raten Reichsgerichtsrate besetzt Beim Reichsgericht wurden Zivil und Strafsenate gebildet deren Anzahl der Reichskanzler ab 1924 der Reichsminister der Justiz bestimmte Ursprunglich gab es funf Zivil und drei Strafsenate Die Zivilsenate wurden ublicherweise mit romischen die Strafsenate mit arabischen Ziffern bezeichnet 1884 kam der 4 Strafsenat hinzu 1886 der VI Zivilsenat Der VII Zivilsenat bestand von 1899 bis 1923 und ab 1927 der VIII Zivilsenat von 1928 bis 1933 und ab 1939 der IX Zivilsenat von 1930 bis 1932 der 5 Strafsenat von 1906 bis 1924 1926 bis 1928 und ab 1933 der 6 Strafsenat von 1921 bis 1923 und mit Unterbrechungen ab 1933 der Besondere Strafsenat ab 1939 Feriensenate gab es von 1880 bis 1934 Wollte ein Senat in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senates abweichen so hatte dieser um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu wahren die Verhandlung und Entscheidung an die Vereinigten Zivil oder die Vereinigten Strafsenate zu verweisen Der Prasident die Senatsprasidenten und die Reichsgerichtsrate wurden auf Vorschlag des Bundesrats vom Kaiser ernannt Voraussetzung dafur war die Befahigung zum Richteramt und die Vollendung des 35 Lebensjahres Im Reichsgericht bestand eine Gerichtsschreiberei Beim Reichsgericht wurde die Oberreichsanwaltschaft als Staatsanwaltschaft eingerichtet Zustandigkeiten BearbeitenDas Reichsgericht war ein ordentliches Gericht Es war zur Entscheidung uber Strafsachen und Zivilsachen Burgerliche Rechtsstreitigkeiten Rechtshandlungen des Staates als Fiskus Handelssachen Arbeitsrecht berufen Eine gesonderte Arbeitsgerichtsbarkeit bestand bis 1926 nicht Zustandig war das Reichsgericht auch fur das Staatshaftungsrecht Territorial umfasste der Zustandigkeitsbereich zunachst 28 1932 Minimum 26 und 1942 Maximum 35 Oberlandesgerichtsbezirke Im Instanzenzug hatte das Reichsgericht in der Regel geborene d h durch Gesetz zwingend vorgegebene Zustandigkeiten Lediglich bei der Revision gegen Berufungsurteile der Strafkammern in Strafsachen betreffend Abgaben die in die Reichskasse flossen war seine Zustandigkeit anfangs gekoren d h erst auf Antrag der Staatsanwaltschaft entstanden Als geborene Zustandigkeiten hatte das Reichsgericht im Zivilrecht Entscheidung uber die Revision gegen Endurteile und Beschwerden gegen Beschlusse der Oberlandesgerichte Kammergericht zu fallen 135 GVG Daneben war es Berufungsinstanz gegen Entscheidungen des Patentamts im Patentnichtigkeits Patentrucknahme und Zwangslizenzverfahren und in diesem Bereich zweite Tatsacheninstanz 33 PatG 1891 1900 kamen oberlandesgerichtliche Vorlagen weiterer Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit hinzu 28 FGG Als geborene Zustandigkeit im Strafrecht war es zur Entscheidung uber das Rechtsmittel der Revision gegen die Urteile der Strafkammern erster Instanz und der Schwurgerichte berufen wenn nicht die Zustandigkeiten der Oberlandesgerichte Kammergericht begrundet war 136 Abs 1 Nr 2 GVG Das war der Fall wenn ausschliesslich eine Norm aus dem Landesrecht verletzt war Das Reichsgericht war somit nicht zustandig fur Revisionsverfahren bei Straftaten in denen die Amtsgerichte erstinstanzlich entschieden Das waren Verfahren wegen leichter Delikte z B Ubertretungen Hausfriedensbruch Diebstahl und Sachbeschadigung bis zu einem Wert von 25 Mark Sie konnten nur bis zum Oberlandesgericht angefochten werden Das Reichsgericht entschied bis 1934 in erster und letzter Instanz fur die Untersuchung und Entscheidung in Fallen des Hoch und Landesverrats wenn diese Verbrechen gegen Kaiser oder Reich gerichtet waren 136 Abs 1 Nr 1 GVG 8 Eine Rechtsmittelinstanz bestand insofern nicht In dieser erstinstanzlichen Zustandigkeit war das Reichsgericht Tatsacheninstanz Auch diese Zustandigkeit war geboren Das Reichsgericht fuhrte keine eigenen Ermittlungsrichter Fur die Entscheidungen vor Erhebung der offentlichen Klage durch den Oberreichsanwalt welche nach der StPO dem Richter oblagen waren die Ermittlungsrichter an den Landgerichten zustandig heute an den Oberlandesgerichten und am Bundesgerichtshof Bis 1923 erledigte der erste Senat die Geschafte der gerichtlichen Voruntersuchung die nach der StPO a F bis in die 1970er Jahre moglich war und entschied uber die Beschwerden betreffend die Entscheidungen des Ermittlungsrichters das Hauptverfahren fand vor dem vereinigten zweiten und dritten Senat statt 9 Von 1923 bis 1934 teilten sich der 4 und 5 Strafsenat diese politischen Strafsachen 1933 34 unter Beteiligung auch des 6 Strafsenats 1934 ging die Zustandigkeit fur Hoch und Landesverrat auf den Volksgerichtshof uber Aufgrund einer Vielzahl geltender ziviler Partikularrechte wurden die aus den einzelnen Rechtsprechungsbanden entstehenden Entscheidungssammlungen fur das Zivilrecht die RGZ Entscheidungsbande und fur das Strafrecht die RGSt Entscheidungsbande zur ausseren Orientierungshilfe in ihren Inhaltsverzeichnissen gegliedert Beispielsweise wurden im Abschnitt I die Entscheidungen zum Reichsrecht Materien zum ADHGB KO Reichs HPflG zugeordnet dem Abschnitt II Entscheidungen zum gemeinen Recht Abschnitt III zum preussischen Recht Abschnitt IV zum rheinischen Recht und Abschnitt V zum Prozessrecht 10 Das Reichsgericht entschied ferner ab 1920 uber die Vereinbarkeit von Landes mit Reichsrecht Art 13 Abs 2 WRV mit Ausfuhrungsgesetz 11 soweit nicht der Reichsfinanzhof zustandig war Registerzeichen BearbeitenRevisionen und Berufungen in Patentsachen kein Kennzeichen Revisionen in Strafsachen ab 1933 D erstinstanzliche Strafsachen C bis 1920 J 1920er Beschwerden bis 1910 Beschwdann insbesondere nach FGG B sonstige Beschwerden in Zivilsachen GB sonstige Beschwerden in Strafsachen TBausserordentliche Einspruche 12 BStS Besonderer Strafsenat ab 1939 Nichtigkeitsbeschwerden 13 C ab 1940 abstrakte Normenkontrolle Art 13 WRV Tgb 1925 32 Grosse Senate GSZ GSE GSSt ab 1935 Armenrecht AAktenzeichenbildung Wahrend fur die Zivilsenate durchgangig romische Ziffern standen wurden die Strafsenate im Aktenzeichen anfangs gar nicht von 1906 bis 1933 ebenfalls mit romischen Ziffern und danach mit arabischen Ziffern bezeichnet Die Aktenfuhrung richtete sich nach den Vorschriften uber Einrichtung der Gerichtsschreiberei bei dem Reichsgerichte 14 Rechtsprechung des Reichsgerichts BearbeitenWilhelminisches Reich 1879 1918 Bearbeiten Das Reichsgericht war mit Ausnahme seiner Zustandigkeit in Hoch und Landesverratssachen eine reine Rechtsmittelinstanz Seine Aufgabe war es die Einheitlichkeit der Rechtsprechung auf dem gesamten Reichsgebiet sicherzustellen denn ein zentrales Zivilgesetzbuch war noch nicht kodifiziert und die partikular geltenden Privatrechtsordnungen aufeinander unabgestimmt So galten beispielsweise PrALR rheinisches badisches sachsisches oder unkodifiziertes romisch gemeines Recht nebeneinander 10 Insgesamt galt es etwa 46 wichtigeren Partikularrechten gerecht zu werden 15 Die Harmonisierung fiel dem Reichsgericht letztlich nicht so schwer wie es der erste Blick vermuten lasst denn der pandektistisch gepragte Universitatsbetrieb und das ebenso pandektistisch durch Windscheid Vangerow und Brinz aufbereitete Lehrwissen des dominierenden gemeinen Rechts pragte Richter die sich in der Rechtszersplitterung zurechtfanden Das Reichsgericht wurde seit seiner Etablierung von Kritikern als Fortsetzung des Preussischen Obertribunals interpretiert Die Richterschaft war monarchisch konservativ gepragt besonders im Bereich des Strafrechts waren zur Zeit des Kaiserreichs kritische Stimmen am Gericht in der Minderheit so auch in anderen damaligen staatlichen Institutionen So wertete das Gericht es im Jahre 1912 beispielsweise als Beleidigung dass die sozialdemokratische Partei 1907 eine Broschure herausbrachte die sich an Beamte richtete und diese zur Wahl der SPD aufforderte und das zu einem Zeitpunkt zu dem die SPD bereits die starkste Fraktion im Reichstag stellte 16 Ferner fuhrte das Reichsgericht in seinem Urteil vom 12 Oktober 1907 im Hochverratsprozess gegen Karl Liebknecht aus die unbedingte Gehorsamspflicht der Soldaten gegenuber dem Kaiser sei eine zentrale Bestimmung der Verfassung des Kaiserreichs Dagegen hatte der Angeklagte im Prozess vergeblich betont kaiserliche Befehle seien null und nichtig wenn sie einen Bruch der Verfassung bezweckten 17 Auf der anderen Seite ergingen auf dem Gebiet des Zivilrechts in dieser Zeit einige wegweisende Entscheidungen die noch heute Gultigkeit besitzen So bejahte das Reichsgericht die damals gesetzlich nicht geregelte vorvertragliche Haftung culpa in contrahendo abgekurzt c i c 18 Die c i c war jahrzehntelang ein in der Rechtsprechung und der Literatur anerkanntes Haftungsinstitut bis sie im Wege der 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsreform Gesetz geworden ist vgl dazu 311 Burgerliches Gesetzbuch n F Ferner entwickelte das Reichsgericht die Kategorie der positiven Vertragsverletzung welche ebenfalls dem Burgerlichen Gesetzbuch unbekannt war Es entwickelte die Haftung aufgrund positiver Vertragsverletzung anhand der noch heute gultigen Vorschrift des 276 BGB wonach ein Schuldner fur vorsatzliches bzw fahrlassiges Handeln haftet 19 Die positive Vertragsverletzung war jahrzehntelang gewohnheitsrechtlich anerkannt Nach der im Jahr 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsreform werden nun entsprechende Falle anhand 280 BGB n F gelost Weimarer Republik Bearbeiten In der Weimarer Republik setzte das Gericht besonders im Bereich des Strafrechts seine konservative Linie bis hin zum Reaktionaren fort Dies zeigt die Ambivalenz des am 21 Dezember 1921 ergangenen Urteils gegen drei Teilnehmer des rechtsgerichteten Kapp Putsches Auf der einen Seite betonte das Reichsgericht die Bestimmungen uber den Hochverrat schutzten die jeweils gultige Verfassung des Deutschen Reichs und damit auch die Weimarer Reichsverfassung vom 11 August 1919 Ferner durften tatsachliche oder vermeintliche politische Missstande nicht mittels Staatsstreich beseitigt werden denn der Satz Der Zweck heilige die Mittel sei mit den Vorschriften uber Hochverrat unvereinbar Auf der anderen Seite kam es nur zu einer einzigen Verurteilung der Innenminister der Putschregierung Traugott von Jagow wurde lediglich zur Mindeststrafe von funf Jahren Festungshaft die mildeste und ehrenhafteste Form der Freiheitsentziehung bei Vergehen und Verbrechen verurteilt Bei der Strafzumessung fuhrte das Reichsgericht u a aus Zitat Bei der Strafzumessung sind dem Angeklagten der unter dem Banne selbstloser Vaterlandsliebe und eines verfuhrerischen Augenblicks dem Rufe von Kapp gefolgt ist mildernde Umstande zugebilligt worden Eine funfjahrige Festungshaft erschien dem Verschulden des Angeklagten angemessen Am gleichen Tag wurde das Strafverfahren gegen zwei Mitangeklagte eingestellt Zur Begrundung hiess es sie hatten beim Putsch keine fuhrende Rolle gespielt so dass das Amnestiegesetz vom 4 August 1920 Anwendung finde Die drei am 21 Dezember 1921 abgeschlossenen Strafverfahren waren uberdies die einzigen Strafverfahren die vor dem Reichsgericht gegen Teilnehmer dieses Putsches durchgefuhrt wurden 20 Diese konservative Linie setzte das Gericht fort So wurde beispielsweise Carl von Ossietzky in dem spektakularen Weltbuhne Prozess wegen Spionage am 23 November 1931 zu 18 Monaten Haft verurteilt weil in seiner Zeitschrift ein Artikel erschienen war der auf die geheime und rechtswidrige Aufrustung der Reichswehr hingewiesen hatte sog Publizistischer Landesverrat 21 Da zugleich der Gewalt von rechts nicht entschieden genug begegnet wurde bzw diese insbesondere in den sogenannten Fememordverfahren in einigen Urteilen gerechtfertigt wurde trugen dieser und ahnliche Prozesse zu dem Vorwurf bei die Justiz sei in der Zeit der Weimarer Republik auf dem rechten Auge blind gewesen In den 1920er Jahren fanden vor dem Reichsgericht die Leipziger Prozesse statt Allerdings erfolgte nur in wenigen Fallen eine Bestrafung deutscher Kriegsverbrechen Viele Prozesse wurden eingestellt und von den wenigen Verurteilungen wurden spater die Urteile gegen zwei Marineangehorige wegen der Versenkung eines englischen Lazarettschiffs heimlich aufgehoben Jedoch fielen in die gleiche Zeit einige bahnbrechende Entscheidungen im Gebiet des Zivilrechts So wurde die Kategorie des Wegfalls der Geschaftsgrundlage 22 entwickelt die dem Burgerlichen Gesetzbuch bis dato unbekannt war heute fester Bestandteil der Zivilrechtsordnung vgl der im Zuge der im Jahr 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsreform neugefasste 313 BGB Geradezu revolutionar war die unter dem Eindruck der Weltwirtschaftskrise siehe auch Deutsche Inflation 1914 bis 1923 entwickelte Aufwertungsrechtsprechung mit der sich das Reichsgericht erstmals die Befugnis zusprach Gesetze auf ihre Gultigkeit zu uberprufen 23 was dazu fuhrte dass der bis dahin anerkannte Mark gleich Mark Grundsatz Nennwertgrundsatz Nominalismus wegen der galoppierenden Inflation aufgegeben wurde 24 Nationalsozialismus Bearbeiten Nach der Machtergreifung Adolf Hitlers wurden mit dem Gesetz uber die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft judische und sozialdemokratische Richter unter ihnen Senatsprasident Alfons David und Reichsgerichtsrat Hermann Grossmann gezwungen ihren Abschied einzureichen und judische Anwalte am Reichsgericht an der weiteren Arbeit gehindert 25 In der Folgezeit stellte sich das Reichsgericht der Machtergreifung und den zahlreichen illegalen Gewaltakten nicht entgegen Vielmehr verstrickte es sich tief in das nationalsozialistische Unrechtsregime etwa als es im Reichstagsbrandprozess den hollandischen Kommunisten Marinus van der Lubbe auf der Basis eines rechtsstaatswidrigen Gesetzes zum Tode verurteilte 26 Trotz diesem Urteil war der neuen Staatsfuhrung die Rechtsprechung dieses Gerichts ein Dorn im Auge sprach es doch die sonstigen Mitangeklagten frei und widerlegte damit die offentliche Behauptung Hermann Gorings dass ein kommunistischer Umsturzversuch im Gange gewesen sei Unter anderem deshalb wurde dem Reichsgericht im Jahr 1934 durch das Gesetz zur Errichtung des Volksgerichtshofs die Zustandigkeit in Hoch und Landesverratssachen entzogen Der Anschluss Osterreichs an das deutsche Reich bedeutete die Auflosung des Obersten Gerichtshofs in Wien und Ubertragung seiner Zustandigkeiten auf das Reichsgericht 27 Diese Massnahme wurde am 1 April 1939 vollzogen 28 und das Reichsgericht wurde oberste Revisionsinstanz fur osterreichische Zivilsachen 29 Wenngleich Teilnovellierungen des materiellen Rechts Osterreichs vorgenommen wurden blieb die massgebende Privatrechtsordnung gleichwohl das osterreichische ABGB Beim Reichsgericht wurde derweil der VIII Zivilsenat gegrundet dem alle Rechtsangelegenheiten Osterreichs der sudetendeutschen Gebiete und des Protektorats Bohmen und Mahren zugewiesen wurden soweit nicht die Sonderzustandigkeit der ersten funf Senate begrundet war Wegen Unterbesetzung wurde er bereits vor dem Ende der Existenz des Reichsgerichts wieder aufgelost 30 Eherecht Bearbeiten Auch im Bereich des Zivilrechts war die Verstrickung tief Beispielhaft sei hier eine Entscheidung aus dem Jahr 1935 herausgegriffen in der das Reichsgericht urteilte Beizutreten ist dem Spruchausschuss darin dass bei der grundlegenden Bedeutung der Rassenfrage im nationalsozialistischen Staat die Heranbildung des jungen Menschen arischer Abstammung zu einem art und rassebewussten Volksgenossen einen untrennbaren Bestandteil des Erziehungswerkes bildet und dass diese Heranbildung nicht gewahrleistet ist wenn zwar die Pflegemutter nicht aber der Pflegevater arischer Abstammung ist 31 In Form von Rechtsfortbildung erkannte das Reichsgericht 1935 noch vor Erlass der Nurnberger Gesetze die Tatsache dass der Ehepartner Jude war als Eheanfechtungsgrund an obwohl eine formliche Rechtsgrundlage fur derartige Ehebeendigungen erst mit dem 1938 verkundeten Ehegesetz geschaffen wurde Vertragsrecht Bearbeiten Zur Deutung oder Umdeutung von Vertragen mit Juden Die fruhere liberale Vorstellung vom Rechtsinhalte der Personlichkeit machte unter den Wesen mit Menschenantlitz keine grundsatzlichen Wertunterschiede nach der Gleichheit oder Verschiedenheit des Blutes Der nationalsozialistischen Weltanschauung dagegen entspricht es im Deutschen Reiche nur Deutschstammige und gesetzlich ihnen Gleichgestellte als rechtlich vollgultig zu behandeln Damit werden grundsatzliche Abgrenzungen des fruheren Fremdenrechts erneuert und Gedanken wiederaufgenommen die vormals durch die Unterscheidung zwischen voll Rechtsfahigen und Personen minderen Rechts anerkannt waren Den Grad volliger Rechtlosigkeit stellte man ehedem weil die rechtliche Personlichkeit ganz zerstort sei dem leiblichen Tode gleich die Gebilde des burgerlichen Todes und des Klostertodes empfingen ihre Namen aus dieser Vergleichung Wenn in Nr 6 des Manuskriptvertrages v 24 Febr 1933 davon die Rede ist dass Ch durch Krankheit Tod oder ahnlichem Grund nicht zur Durchfuhrung seiner Regietatigkeit imstande sein sollte so ist unbedenklich eine aus gesetzlich anerkannten rassepolitischen Gesichtspunkten eingetretene Anderung in der rechtlichen Geltung der Personlichkeit dem gleichzuachten sofern sie die Durchfuhrung der Regietatigkeit in entsprechender Weise hindert wie Tod oder Krankheit es tate 32 Mit diesem Urteil rezipierte das Reichsgericht die sich im damaligen Schrifttum kristallisierende und durch die Kieler Schule katalysierte rassistische Zersetzung der Privatrechtsordnung Einer ihrer bedeutendsten Vertreter der Rechtsphilosoph Karl Larenz schrieb im Jahr 1935 und nur wenige Monate vor Erlass des Urteils Rechtsgenosse ist nur wer Volksgenosse ist Volksgenosse ist wer deutschen Blutes ist Wer ausserhalb der Volksgemeinschaft steht steht auch nicht im Recht 33 Die Entrechtung der judischen Bevolkerung vollzog sich dabei auf zivilrechtlichem Weg unter Forderung durch das Reichsgericht die juristischen Werkzeuge waren Umdeutung und Auslegungsspielraum Die Entscheidungspraxis des Reichsgerichts kann auch als eine Verscharfung der Urteilspraxis gesehen werden siehe Artikel Sondergericht Prasidenten des Reichsgerichtes Bearbeiten nbsp Eduard v Simson nbsp Otto v Oehlschlager nbsp Walter SimonsNr Name Amtsantritt Ende der Amtszeit1 Eduard von Simson 1810 1899 1 Oktober 1879 1 Februar 18912 Otto von Oehlschlager 1831 1904 1 Februar 1891 1 November 19033 Karl Gutbrod 1844 1905 1 November 1903 17 April 19054 Rudolf Freiherr von Seckendorff 1844 1932 18 Juni 1905 1 Januar 19205 Heinrich Delbruck 1855 1922 1 Januar 1920 3 Juli 19226 Walter Simons 1861 1937 16 Oktober 1922 1 April 19297 Erwin Bumke 1874 1945 1 April 1929 20 April 1945Bibliothek BearbeitenDie Bibliothek des Reichsgerichts umfasste im Jahr 1928 238 000 Buchbande und 818 Zeitschriftentitel ihr Etat lag bei 55 000 ℳ Direktoren 34 1879 1917 Karl Schulz 1917 1921 Erich von Rath 1921 1935 Hans Schulz 1935 1945 Paul GuntzelEnde des Reichsgerichts BearbeitenMit dem Zusammenbruch des Nationalsozialismus wurde 1945 das Reichsgericht durch die Alliierten aufgelost 35 und nicht wieder errichtet Damit stand in vielen Fallen die prozessrechtlich vorgesehene letzte Instanz bis auf weiteres nicht mehr zur Verfugung Der letzte Prasident Erwin Bumke hatte noch vor dem Einrucken der amerikanischen Armee in Leipzig Suizid verubt Ab dem 25 August 1945 wurden in Leipzig 39 Richter des Reichsgerichts d h mehr als ein Drittel des Gesamtpersonals vom sowjetischen Geheimdienst NKWD verhaftet und ohne Gerichtsverfahren zunachst im Leipziger Gerichtsgefangnis inhaftiert Spater wurden die Richter in das Speziallager Nr 1 Muhlberg Elbe und die Uberlebenden im Herbst 1948 in das Speziallager Nr 2 Buchenwald verlegt Als von Januar 1950 bis 1955 Entlassungen erfolgten hatten nur vier Richter des Reichsgerichts uberlebt die ubrigen waren verhungert bzw aufgrund von Krankheiten gestorben Zu den Uberlebenden zahlte auch August Schafer der spater uber die Lagerzeit einen Bericht verfasste 36 In den einzelnen Besatzungszonen wurden vorubergehend Oberste Gerichtshofe gebildet 1950 ubernahm fur die Bundesrepublik Deutschland der neu gegrundete Bundesgerichtshof die Aufgaben des Reichsgerichts Ehemalige Richter des Reichsgerichts gehorten zu den ersten Richtern des Bundesgerichtshofes In der DDR wurde diese Aufgabe durch das Oberste Gericht wahrgenommen Der Bundesgerichtshof stellte 1952 fest dass das Reichsgericht am 30 Oktober 1945 zu existieren aufhorte 37 Das Archivgut des Reichsgerichts wird vom Bundesarchiv an der Dienststelle Berlin Lichterfelde aufbewahrt 38 Siehe auch BearbeitenRichter am ReichsgerichtLiteratur BearbeitenElena Barnert Schicksalsfaden Jurisprudenz und Weltanschauung in RGZ 173 in JuristenZeitung 2012 S 114 120 Arno Buschmann 100 Jahre Grundungstag des Reichsgerichts In Neue Juristische Wochenschrift NJW 1979 S 1966 1973 Thomas G Dorsch Der Reichsgerichtsbau in Leipzig Anspruch und Wirklichkeit einer Staatsarchitektur Lang Frankfurt am Main 1999 ISBN 3 631 35060 0 Zugl Marburg Univ Diss 1998 Thomas Henne Rechtsharmonisierung durch das Reichsgericht in den 1870er Jahren Startbedingungen Methoden und Erfolge Habilitationsschrift Frankfurt a M 2001 Friedrich Karl Kaul Geschichte des Reichsgerichts Band IV 1933 1945 Verlag Detlev Auvermann KG Glashutte im Taunus 1971 Klemens Kelmmer Das Reichsgericht in Leipzig In Deutsche Richterzeitung DRiZ 1993 S 26 31 Bernd Rudiger Kern und Adrian Schmidt Recla Hrsg 125 Jahre Reichsgericht Schriften zur Rechtsgeschichte RG Band 126 Duncker amp Humblot Berlin 2006 ISBN 978 3 428 12105 2 Dieter Kolbe Reichsgerichtsprasident Dr Erwin Bumke Studien zum Niedergang des Reichsgerichts und der deutschen Rechtspflege Muller Karlsruhe 1975 ISBN 3 8114 0026 6 Adolf Lobe 50 Jahre Reichsgericht Verlag Walter de Gruyter amp Co Berlin Leipzig 1929 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Erich Loest Reichsgericht Linden Verlag Leipzig 2001 ISBN 3 86152 003 6 Helmut Markgraf Skurrilitaten aus der Rechtsprechung des Reichsgerichts Markgraf Leipzig 2010 ISBN 978 3 9813954 0 2 Ingo Muller Kein Grund zur Nostalgie das Reichsgericht In Betrifft Justiz 2001 S 12 18 mwN Kai Muller Der Huter des Rechts Die Stellung des Reichsgerichts im Deutschen Kaiserreich 1879 1918 Nomos Verlagsgesellschaft Baden Baden 1997 zugl Univ Hannover Diss 1997 ISBN 3 7890 5052 0 S 115 124 enthalten Kurzbiographien der ersten vier Reichsgerichtsprasidenten Gerhard Pauli Die Rechtsprechung des Reichsgerichts in Strafsachen zwischen 1933 und 1945 und ihre Fortwirkung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes de Gruyter Berlin u New York 1992 ISBN 3 11 013024 6 Gerd Pfeiffer Das Reichsgericht und seine Rechtsprechung In Deutsche Richterzeitung DRiZ Band 57 1979 S 325 332 Elmar Wadle Das Reichsgericht im Widerschein denkwurdiger Tage In Juristische Schulung JuS Band 19 Nr 12 1988 S 841 847 Ulrich van der Heyden Die Affare Patzig Ein Kriegsverbrechen fur das Kaiserreich Solivagus Kiel 2021 ISBN 978 3 947064 06 9 Entscheidungssammlungen Bearbeiten Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen RGZ 173 Bande ZDB ID 216342 1 Die Rechtsprechung des Reichsgerichts auf dem Gebiete des Zivilrechts soweit sie nicht in der amtlichen Sammlung der Entscheidungen des Reichsgerichts abgedruckt ist RG Warn ZDB ID 203992 8 Nachschlagewerk des Reichsgerichts 2005 17 DNB Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen RGSt 78 Bande ZDB ID 216341 x Nachschlagewerk des Reichsgerichts zum Strafrecht 1995 99 DNB Hans Heinrich Lammers Walter Simons Hrsg Die Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs fur das Deutsche Reich und des Reichsgerichts auf Grund Artikel 13 Absatz 2 der Weimarer Reichsverfassung Abteilung B Bande 1 4 und 6 ZDB ID 977275 3 Geschaftsverteilung Bearbeiten Geschaftsverteilung fur die Zivilsenate des Reichsgerichts 1904 In Verhandlungen des Reichstages 11 I Anlage Nr 782 S 4566 4567 Weitere Geschaftsverteilungsplane wurden veroffentlicht in der Deutschen Juristen Zeitung bis 1935 nur Zivilsenate 1927 Sp 1164 1930 Sp 746 auch Strafsenate 1896 S 52 1929 Sp 156 1931 Sp 143 im Reichsanzeiger bis 1933 nur Zivilsenate 1927 191 1929 2 1930 303 1931 301 1933 304 im Amtsblatt Deutsche Justiz ab 1934 nur Zivilsenate 1934 S 13 1935 S 53 1936 S 63 1937 S 60 auch Strafsenate 1938 S 58 1939 S 133 1940 S 61 1941 S 107 1942 S 35 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Reichsgericht Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien nbsp Wikisource Rechtstexte zum Aufbau des Reichsgerichts Quellen und Volltexte Geschaftsordnung des Reichsgerichts In Central Blatt fur das Deutsche Reich 1880 S 190 und 1886 S 300 Zeitschrift fur deutschen Zivilprozess Band 10 1887 S 442 448 dejure org Rechtsprechungsubersicht RGEinzelnachweise Bearbeiten 87 Reichsbeamtengesetz 1873 90 Rechtsanwaltsordnung 1878 6 7 Gesetz zur Sicherung einer einheitlichen Regelung der Beamtenbesoldung 1920 Gesetz uber den Staatsgerichtshof 1921 6 7 Verordnung zum Schutze der Republik 1922 44 Reichsbahngesetz 1924 Art 31 166 WRV ab 1924 134 GVG synoptisch Beispiele RGSt 5 60 Breuder RGSt 10 420 v Kraszewski RGSt 12 64 Reinsdorf Niederwald Attentat RGSt 41 138 Oestreich RGSt 56 259 v Jagow Kapp Putsch RGSt 62 65 Salomon Ponton Prozess Weltbuhne Prozess Reichstagsbrandprozess 138 GVG synoptisch a b Hans Hermann Seiler Geschichte und Gegenwart im Zivilrecht Das Reichsgericht und das osterreichische Allgemeine burgerliche Gesetzbuch Heymanns Koln 2005 ISBN 978 3 452 25387 3 S 179 197 181 f Gesetz zur Ausfuhrung des Artikel 13 Abs 2 der Verfassung des Deutschen Reichs vom 8 April 1920 RGBl S 510 Dazu Hans Heinrich Lammers Walter Simons Hrsg Die Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs fur das Deutsche Reich und des Reichsgerichts auf Grund Artikel 13 Absatz 2 der Weimarer Reichsverfassung Abteilung B Bande 1 4 und 6 ZDB ID 977275 3 Es handelt sich um 24 Entscheidungen RGBl 1920 2016 Sachsen Volksschulwesen Hamburg Religionsunterricht Bremen Religionsunterricht 1921 735 Bayern Volksschullehrer 1921 1359 Braunschweig Landschaftsordnung RGZ 103 91 RGBl I 1924 434 Bremen Schulleiterwahl 1923 292 Preussen Staatshaftung 1924 41 Sachsen Pensionsdienstzeit 1925 49 Thuringen Volksschulwesen 1925 180 Gotha Fideikommisse 1925 348 Braunschweig Grundsteuer RGZ 111 134 1925 468 Sachsen Beamtenbesoldung 1926 316 Mecklenburg Schwerin Volksschullehrerbildung 1927 286 Preussen Schulaufsicht 1927 513 Lippe Grundwertsteuer Wurttemberg und Bayern Fursorge 1928 16 Wurttemberg Minister 1928 373 Baden Beamtengesetz 1928 399 Lubeck Mieterschutz 1928 414 Sachsen Landeswahlgesetz RGZ 122 306 1930 191 Sachsen Volksschullehrer 1930 202 Thuringen Ermachtigungsgesetz 1931 414 Mecklenburg Strelitz Grundsteuer 1933 95 Baden Wasser und Baurecht Gesetz zur Anderung des allgemeinen Strafverfahrens des Wehrmachtstrafverfahrens und des Strafgesetzbuchs vom 16 September 1939 RGBl I S 1841 Art 2 Verordnung uber die zustandigkeit der Strafgerichte die Sondergerichte und sonstige strafverfahrensrechtliche Vorschriften vom 21 Februar 1940 RGBl I S 405 34 Verordnung zur weiteren Vereinfachung der Strafrechtspflege vom 13 August 1942 RGBl I S 508 Art 7 2 vom 23 September 1879 BGH OPAC Anlage zur Denkschrift zum BGB in Benno Mugdan Die gesamten Materialien zum Burgerlichen Gesetzbuch I 1899 S 844 f vgl RGSt 46 151 154 Urt vom 28 Juni 1912 vgl dazu Der Hochverratsprozess gegen Karl Liebknecht vor dem Reichsgericht Verhandlungsbericht nebst einem Nachwort Buchhandlung Vorwarts Berlin 1907 vgl RGZ 78 239 Urt vom 7 November 1911 Teppichrollenfall bzw auch Linoleumrollenfall genannt vgl beispielsweise zur positiven Vertragsverletzung RGZ 66 289 Urt vom 9 Juli 1907 Pferdefutterfall dieses Urteil ist eine Bestatigung einer Entscheidung aus dem Jahr 1902 wo das Reichsgericht erstmals eine positive Vertragsverletzung angenommen hat vgl RGZ 52 18 Roggenfall vgl zum Kapp Putsch Prozess Karl Brammer Verfassungsgrundlagen und Hochverrat Verlag fur Politik und Wirtschaft Berlin 1922 vgl zum Weltbuhne Prozess a Heinrich Hannover Elisabeth Hannover Druck Politische Justiz 1918 1933 Lamuv Verlag Bornheim Merten 1987 S 186 192 m w N b die Ablehnung des Wiederaufnahmeverfahrens des Weltbuhne Prozesses durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3 Dezember 1992 siehe BGHSt 39 75 m w N vgl RGZ 100 129 Urt vom 21 September 1920 Dampfpreisfall vgl RGZ 111 320 323 Urt vom 4 November 1925 Vgl zu dieser Problematik Knut Wolfgang Norr Der Richter zwischen Gesetz und Wirklichkeit Die Reaktion des Reichsgerichts auf die Krisen von Weltkrieg und Inflation und die Entfaltung eines neuen richterlichen Selbstverstandnisses Verlag C F Muller Heidelberg 1996 ISBN 3 8114 5096 4 vgl Lothar Gruchmann Justiz im Dritten Reich 1933 1940 3 Auflage Oldenbourg Verlag Munchen 2001 ISBN 3 486 53833 0 S 126 f Welt online Aufgehoben ist nicht freigesprochen Verordnung vom 28 Februar 1939 RGBl I S 358 GBl Nr 307 1939 Bekanntmachung des Reichsjustizministers vom 8 Marz 1939 RGBl I S 448 Friedrich Karl Kaul Geschichte des Reichsgerichts Band IV 1933 1945 1971 S 44 ff 338 RGZ 170 255 Ab 1943 bereits veroffentlichte das RG nur noch Urteile im ABGB Kontext RGZ 147 65 68 Urteil RG v 27 Juni 1936 der Fall Charell nach Forum Justizgeschichte e V Dieses Urteil des RG ist veroffentlicht worden in der Juristischen Wochenschrift JW 1936 S 2529 ff Zitat bei Ernst Klee Das Personenlexikon zum Dritten Reich Fischer Taschenbuch 2005 S 358 Friederike Dauer Die Bibliothek des Reichsgerichts Arbeitshefte der Arbeitsgemeinschaft fur juristisches Bibliotheks und Dokumentationswesen Band 24 Neugebauer 2013 ISBN 978 3 85376 324 7 Inhaltsverzeichnis PDF Vgl Art 1 Abs 2 des Gesetzes Nr 2 der Militarregierung Deutschland Kontrollgebiet der 21 Armeegruppe Amtsblatt Nr 3 S 4 Das grosse Sterben im Reichsgericht In DRiZ 1957 S 249 250 BGHZ 6 64 invenio Bestandssignatur R 3002Prasidenten des Reichsgerichts Eduard von Simson Otto von Oehlschlager Karl Gutbrod Rudolf von Seckendorff Heinrich Delbruck Walter Simons Erwin BumkeSenate des Reichsgerichts RG Zivilsenate I II III IV V VI VII VIII IX HilfssenateStrafsenate 1 StS 2 StS 3 StS 4 StS 5 StS 6 StS BStSVerfassungsorgane der Weimarer Republik Legislative Reichstag Reichsrat Exekutive Reichsprasident Reichsregierung Reichskanzler Reichsminister Judikative Staatsgerichtshof fur das Deutsche Reich Reichsgericht Organe der Lander Landtage Landesregierungen Siehe auch Verfassungsorgan und Weimarer Republik 51 332977777778 12 369794444444 Koordinaten 51 19 58 7 N 12 22 11 3 O Normdaten Korperschaft GND 2029577 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reichsgericht amp oldid 231909525