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Das Reichsverwaltungsgericht war ein bereits im deutschen Kaiserreich und in der Weimarer Republik vorgesehener jedoch erst im Dritten Reich errichteter Gerichtshof Es sollte oberste Instanz der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit werden Dieses Ziel wurde jedoch nie erreicht Erlass des Fuhrers und Reichskanzlers uber die Errichtung des Reichsverwaltungsgerichts Vom 3 April 1941 Inhaltsverzeichnis 1 Kaiserreich 1871 1918 2 Weimarer Republik 1919 1933 3 Drittes Reich 1933 1945 4 Gerichtsgebaude 5 Personal 6 Literatur 7 EinzelnachweiseKaiserreich 1871 1918 BearbeitenIm Verlauf des 19 Jahrhunderts entwickelte sich in den deutschen Staaten die Verwaltungsgerichtsbarkeit die es Burgern erlaubte hoheitliche Massnahmen durch gerichtliche oder gerichtsahnliche Organe uberprufen zu lassen 1 Diese Entwicklungen fanden innerhalb der deutschen Lander statt zu nennen ist hier vor allem das Preussische Oberverwaltungsgericht ab 1875 2 Nach der Reichsgrundung von 1871 entwickelte sich allmahlich eine Reichsverwaltungsgerichtsbarkeit jedoch zunachst nur punktuell wobei fur einen bestimmten Teilbereich des offentlichen Rechts zustandige Sonderbehorden auch die Gerichtsbarkeit in diesem Bereich wahrnahmen 3 Arbeiten des Reichstages zu einer Errichtung des Reichsverwaltungsgerichts im Jahr 1912 verliefen im Sande 2 Weimarer Republik 1919 1933 BearbeitenDie Weimarer Reichsverfassung enthielt einen ausdrucklichen Auftrag zur Errichtung eines Reichsverwaltungsgerichts neben den Verwaltungsgerichten der Lander 4 die Debatte um die Erfullung des Auftrages hielt an Im Jahr 1930 wurde ein Gesetzentwurf zur Errichtung des Gerichts vorgelegt 5 der aber nie beschlossen wurde Drittes Reich 1933 1945 BearbeitenDurch Fuhrererlass vom 3 April 1941 RGBl I 1941 201 errichtete Adolf Hitler schliesslich das Reichsverwaltungsgericht mit Sitz in Berlin in dem eine Reihe gerichtlicher und gerichtsahnlicher Instanzen fur Teilbereiche des offentlichen Rechts zusammengefasst wurden 6 Es ist dabei aber zu beachten dass die Funktion eines Gerichts in der Rechts und Staatsauffassung des Nationalsozialismus mit dem eines auf Individualrechte bedachten Rechtsstaates nicht vergleichbar war Die Mitglieder des Reichsverwaltungsgerichts waren ausdrucklich auf die von nationalsozialistischer Weltanschauung getragene Rechtsauslegung verpflichtet 7 Wichtige Teile des offentlichen Rechts waren der Kompetenz des Gerichtes ganz entzogen 8 Mit dem Zusammenbruch des Dritten Reichs stellte das Reichsverwaltungsgericht seine Arbeit ein seine Rechtsgrundlage wurde 1946 vom Alliierten Kontrollrat aufgehoben 6 Gerichtsgebaude BearbeitenDas Reichsverwaltungsgericht hatte seinen Dienstsitz seit seiner Grundung im Gebaude des vormaligen Preussischen Oberverwaltungsgerichtes und nachmaligen Bundesverwaltungsgerichtes sowie Oberverwaltungsgerichtes Berlin Brandenburg an der Hardenbergstrasse in Berlin Charlottenburg Personal BearbeitenPrasidenten Walther Sommer 1941 42 Franz Hueber ab 1942 Richter Auswahl Herbert Bach Vizeprasident von 1941 bis 1945 Bernhard Danckelmann Oskar Gelbhaar Paulus van Husen Bernhard Losener Friedrich Pernitza Walter Poser 9 Herbert Schelcher Ernst August Schwebel Hermann Sommer Fritz Wunschel 10 Literatur BearbeitenWolfgang Kohl Das Reichsverwaltungsgericht Ein Beitrag zur Entwicklung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland Verlag Mohr Siebeck Tubingen 1991 ISBN 978 3 16 145740 1 Michael Stolleis Recht im Unrecht Studien zur Rechtsgeschichte des Nationalsozialismus Suhrkamp Frankfurt am Main 1994 ISBN 3 518 28755 9 insbesondere S 190 ff Entscheidungen des Reichsverwaltungsgerichts 1 1942 2 1943 ZDB ID 216348 2 Einzelnachweise Bearbeiten Schoch Schmidt Assmann Pietzner Ehlers VwGO 18 Aufl 40 Rdnr 1 a b Schoch Schmidt Assmann Pietzner Schmidt Assmann VwGO 18 Auflage Einl Rdnr 77 Luig NVwZ 1994 1195ff Art 107 WRV Lowenthal JR 1930 S 241 248 a b Erlass des Fuhrers und Reichskanzlers uber die Errichtung des Reichsverwaltungsgerichts 1941 7 des Fuhrererlasses Schoch Schmidt Assmann Pietzner Ehlers VwGO 18 Aufl 40 Rdnr 2 Thomas Heil Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Thuringen 1945 1952 1996 S 132 Neue Forschungen zur brandenburg preussischen Geschichte Bd 1 Veroffentlichungen aus den Archiven Preussischer Kulturbesitz Band 14 S 227 lfd Nr 279 Google Snippet AnsichtNormdaten Korperschaft GND 35242 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reichsverwaltungsgericht amp oldid 213845564