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Die Pandektenwissenschaft oder Pandektistik ist eine Gruppenbezeichnung fur die Arbeiten der romanistischen deutschen Zivilrechtswissenschaftler des 19 Jahrhunderts mit den antiken romischen Rechtsquellen des justinianischen Corpus iuris civilis insbesondere den namensgebenden Pandekten auch Digesten genannt In Anlehnung an Friedrich Carl von Savigny bezeichneten sie dieses Recht mehrheitlich auch als das heutige romische Recht auf dessen Fortgeltung sie bauten Die Quellen waren Bestandteil des Gemeinen Rechts Die zivilrechtswissenschaftliche Arbeit Savignys und damit die Anschauung der Historischen Rechtsschule wird zumeist in den Themenkomplex einbezogen wobei zu berucksichtigen ist dass deren Programmatik in weltanschaulicher Hinsicht zeitweise anderen Pramissen unterworfen war Rudolf von Jhering gab in diesem Zusammenhang den Versuch auf an noch geltendes Recht in der Weise zu gelangen dass die Entwicklung der Normen mit rechtshistorischen Mitteln geschildert werden Er trennte die Disziplinen Rechtsgeschichte und Rechtsdogmatik auf damit er durch das romische Recht uber das romische Recht hinaus gelangen konnte So unterwarf er der Dogmatik einzig die antiken Quellen Ubereinstimmungen bestanden andererseits in der gemeinsamen Zielformulierung Schaffung eines nationalen uberterritorialen Zivilrechts unterworfen dem Leitbild der Verwirklichung des Volksgeistes Eine Kodifikation des Zivilrechts stand bei Savigny noch nicht im Raum anders verhielt es sich bei den Bestrebungen Thibauts vgl Kodifikationsstreit Die Pandektistik war in ihrem Kern eine positivistische Rechtswissenschaft und Ausgangspunkt der modernen privatrechtlichen Kodifikationen etwa dem deutschen Burgerlichen Gesetzbuch Zuruckblickend uberwand die Pandektistik den neuzeitlichen usus modernus pandectarum Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1 1 Begriff 1 2 Vertreter 1 3 Systematik 1 4 Einfluss der Historischen Rechtsschule 1 5 Rechtslehre des 19 Jahrhunderts 2 Eigenstandige Gesetzgebungen 3 Quellen 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenBegriff Bearbeiten Der Begriff des der Pandektenwissenschaft zugrundeliegenden Pandektensystems lasst sich nicht aus den Pandekten Digesten herleiten Ebenso wenig burgen die gaianischen oder die spatantiken justinianischen Institutionen unmittelbar fur Fundstellen Vielmehr hatte der klassische Jurist Gaius ein dreigliedriges System geschaffen das sich erfolgreich auch durchsetzte Seiner Ordnung lag die Trias der Oberbegriffe personae res und actiones zugrunde 1 Den Begriff des Pandektensystems schopfte aber erst Gustav Hugo im Jahr 1789 als er sich mit einer schmalen Werkausgabe an seine Studenten richtete 2 und die Konzeption aus der Vernunft herleitete die naturrechtliche Zuge aufzeigt Ebenso verfuhr der Theoretiker des Modells Georg Arnold Heise 3 Es fuhrten also nicht was zunachst naheliegt die historischen Quellen zur Begriffsbildung es waren stattdessen logische Bestrebungen Anstrengungen die durchaus aber auf der historischen Trennung von Schuld und Sachenrecht aufbauten Franz Wieacker polemisierte daher dass das Pandektensystem auch ein Vermachtnis des Naturrechts an die Historische Rechtsschule sei 4 Streitig bleibt im Ergebnis ob die gliedernde Funfteilung des Zivilrechts in einen Allgemeinen Teil und die vier Abschnitte Sachenrecht Schuldrecht Familienrecht und Erbrecht heutiger Stand nicht doch auf die Ordnung des Gaius zuruckgehen dort aber eine eklatante Lucke 5 etwa zur dos offensteht 6 Vertreter Bearbeiten Bedeutende Vertreter sind Georg Friedrich Puchta Friedrich Mommsen Alois von Brinz und Bernhard Windscheid dessen dreibandiges Lehrbuch des Pandektenrechts fur die deutschen Gebiete eine Autoritat von gesetzesgleichem Charakter erlangte uberall dort wo das romische Recht nicht durch staatliche Gesetzgebung bereits verdrangt war Erstmals in seine Vorlesungsarbeit integrierte sie schon Georg Arnold Heise ab 1807 7 Die auf den Erkenntnissen des Flugels der Romanisten der historischen Rechtsschule basierende Pandektenwissenschaft erfuhr Kritik durch die Vertreter der Germanisten um Georg Beseler oder Rudolf von Jhering Kritisiert wurde dass zugunsten eher naturrechtlicher Bestrebungen fur ein systematisch sauberes Begriffssystem die eigentliche Funktion von Recht als Ausgleichssystem bei Interessenswiderspruchen vernachlassigt worden sei Das habe zur abwertenden Konnotation der Pandektistik als Begriffsjurisprudenz gefuhrt Systematik Bearbeiten Die Pandektistik ist ein Ordnungssystem das rechtssystematische Untergliederungen in Sachbereiche vornimmt so das Schuld das Sachen das Familien und das Erbrecht Zielstellung der Konzeption ist die Aufarbeitung der romischen Rechtsmaterien zu einem widerspruchsfreien System von Rechtssatzen das einer modernen Warenverkehrsgesellschaft standhalt Der Sprachduktus ist ausgesprochen fachsprachlich und weist einen hohen Abstraktionsgrad auf dies durchaus mit dem Kalkul gegen politische Einflussnahmen abzuschirmen Dabei entstanden konstruierte Rechtsfiguren wie die culpa in contrahendo oder das Abwehrrecht des Grundstuckseigentumers actio negatoria Systematisch wurde romisches Recht bis ins 19 Jahrhundert hinein uber das zweiteilige Institutionensystem erfasst das in seinen Ursprungen auf den hochklassischen Juristen Gaius zuruckging und uber die Spatantike hinaus bis in die Neuzeit fortbestand 8 9 Die Methode der Aufteilung des Privatrechts in Personenrecht personae und Sachenrecht res worin die Zweiteilung des Institutionensystems bestand wurde nunmehr uberwunden denn der sachenrechtliche res Begriff wurde als zu ausufernd und nicht sachgerecht empfunden Seine begriffliche Einengung fuhrte dazu dass statt einer Zwei eine Funfteilung der Systematik entstand Dieser Funfteilung lag die Struktur der Hauptbegrifflichkeiten des antiken Zivilrechts zugrunde wonach die Rechtsgebiete folgendermassen aufgeteilt wurden Rechtssubjekt Familie Eigentum Vertrag und Delikt 10 Das Erbrecht wurde an den Schluss der Systematik gestellt und das Eigentums und Vermogensrecht nach rechtstechnischen Gesichtspunkten in dingliches Recht absolutes Recht Sachenrecht und obligatorisches Recht relatives Recht Vertragsrecht aufgeteilt Vorangestellt wurde im Wege einer Klammertechnik ein Allgemeiner Teil Die inhaltliche Vertiefung geltenden Rechts wurde uber die Bildung abstrakter Rechtssatze und Rechtsbegriffe vorgenommen wobei diese aus den Pandekten extrahiert und systematisch dargestellt wurden Besondere Bemuhungen der Pandektenwissenschaft galten intensiver rechtstheoretischer Begrundungen der subjektiven Rechte 11 Das wissenschaftlich entfaltete Pandektenrecht galt in Deutschland bis zum 1 Januar 1900 als gemeines Recht und war das Fundament fur die Schaffung des Burgerlichen Gesetzbuchs BGB in dem die Systematik fortlebt 12 Einfluss der Historischen Rechtsschule Bearbeiten Ein Schicksalsjahr fur das langlebige Gemeine Recht ius commune war das Epochenjahr 1806 In der Nachwirkung der napoleonischen Kriege und der politischen Neuorientierungen ging das Heilige Romische Reich deutscher Nation das zuletzt faktisch handlungsunfahig war unter Damit verlor das gesamte Privatrecht seine Legitimation Seine Verbindlichkeit hatte das Privatrecht durch die Reichskammergerichtsordnungen erlangt In das Vakuum hinein drohte die Zersplitterung allen Rechts Es stand zu befurchten dass es lediglich partikulare wirkt bedingt auch durch die Kleinteiligkeit territorialer Gesetzgebungen 13 Dieser drohenden Gefahr stemmte sich insbesondere Savigny der um ein einheitlich gultiges Privatrecht kampfte entgegen Politisch wie rechtlich wurden kontrare Auffassungen vertreten die zu hitzigen Debatten fuhrten vornehmlich zwischen den Widersachern Savigny und Gans Der wirkmachtige Savigny setzte sich mit seiner Auffassung letztlich durch die begrundete dass das romische Recht seine Geltung seit der Spatantike stets ohne staatliche Rechtfertigung erlangt habe 14 Das heutige romische Recht im Sinne der Vorstellungen der Rechtslehre des 19 Jahrhunderts durfte daher als nationales aber staatsfreies Recht zunachst fortgelten 15 1814 erganzte Savigny seine Forderungen noch denn seiner Logik folgend entwickle sich Recht dreistufig nacheinander durch Sitte Volksglaube und Jurisprudenz 16 Das zu bewahrende ius commune war aufgrund von Ubereinkunften von Juristen entstanden Um das Juristenrecht gegenuber dem Recht kraft Gesetzgebung abzugrenzen nannte er es Gewohnheitsrecht Im Einzelnen war dazu vieles umstritten 17 Hinzu trat dass sich die Pandektenwissenschaft als geschichtliche Rechtswissenschaft verstand Sie schloss an den romanistischen Zweig der Historischen Rechtsschule an welche zu Anfang des 19 Jahrhunderts vor allem von Savigny in Abkehr vom Naturrecht begrundet worden war 18 Dahinter stand die Auffassung dass Recht nicht kulturell entkoppelt sei und als zeitloses Vernunftrecht wirke sondern die Kultur eines Volkes vielmehr spiegle weshalb es in seiner Entwicklungsgeschichte historisch sei 19 Dabei betonte Savigny der zum Avantgardisten der Interessenjurisprudenz werden sollte dass die Systematik Raum fur rechtsschopferisches Tatigwerden benotige Savigny der zum eigentlichen klassischen romischen Recht vordringen wollte befreite es zu diesem Zweck von einer Vielzahl seiner mittelalterlichen Einflusse durch Veranderungen blieb methodisch haufig allerdings inkonsequent denn es finden sich deutliche Anhaltspunkte fur uberpositives Recht das er ja gerade zu uberwinden suchte Ausserdem griff er in praktikables Gewohnheitsrecht ein Bedeutung fur die Pandektistik hat das ius strictum Im Gegensatz zur Aufklarungsjurisprudenz stand die Pandektistik den Kodifikationsbestrebungen zuruckhaltend gegenuber 20 Ein weiterer Unterschied etwa zu Kants Rechtslehre besteht darin dass die Pandektistik der sozialen Motivation der Billigkeit grossen Raum eingeraumt hat Insoweit hat sie gegenuber den Postulaten des aufgeklarten Absolutismus Recht behalten 20 Eine Neuausrichtung des Blickwinkels fiel ins Jahr 1848 dem Jahr der Erhebungen im burgerlich revolutionaren Europa Bis zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Rechtswissenschaft stark an der Philosophie orientiert und an deren Leitvorstellungen Vorbild war noch die Theologie aufgrund ihrer Herkunft aus dem kanonischen Recht Ab 1848 richtete sich der Blick auf die Naturwissenschaften die die Fuhrungsrolle ubernahmen Das Unternehmen von Abgleichversuchen scheiterte allerdings denn die Begriffsjuristen taten sich in der Schaffung von Systemen zu schwer Naturwissenschaftliche Methoden waren kaum erfolgreich auf die Rechtswissenschaft zu ubertragen was die Pandektenwissenschaft letztlich zwang eigene Wege einzuschlagen 21 Mit der Reichsgrundung 1871 entstand eine staatliche Gesetzgebung fur das national gedachte Recht dann doch weshalb die Pandektistik verstarkter in Kritik geriet Es stiess zudem auf sich mit antiken Quellen zu beschaftigen denn sie wurden als unwissenschaftlich begriffen die Idee des Volksgeistes als mystisch Als Verwaltungsinstanz diente die Pandektistik vollends aus als im Jahr 1873 die Gesetzgebungsarbeiten zum BGB begannen Damit politisierte sich der Diskurs im Zivilrecht Die Pandektistik wurde als reine Begriffsjurisprudenz heruntergespielt Sie wurde als weltfremdes und unsoziales Recht wahrgenommen abzudrangen weil es die Rechte der Starkeren schutzte 17 Rechtslehre des 19 Jahrhunderts Bearbeiten Die Gelehrten der sich daraus entwickelnden Pandektenwissenschaft griffen Savignys Weg auf und mit ihm das Fundament fur eine eigenstandige Gesetzgebung 19 Bedeutende Vertreter der Pandektistik waren Georg Arnold Heise folgend neben den in der Einleitung genannten Wissenschaftlern Puchta Mommsen von Brinz und Windscheid noch Karl Adolph von Vangerow Heinrich Dernburg Julius Baron und Oskar von Bulow Insbesondere Windscheid schuf ein Werk das Lehrbuch des Pandektenrechts das hohe und nahezu gesetzesgleiche Autoritat in den deutschen Gebieten genoss Konzipiert ist die Pandektenwissenschaft als Versuch einer widerspruchsfreien Organisation des Rechtsstoffs der Romer zu einem Rechtssatzsystem Dem Richter Gottlieb Planck steht das Verdienst zu der wichtigste Vertreter der Umsetzung der wissenschaftlichen Ansatze in die Rechtspraxis zu sein Windscheid und Planck gehorten der ersten Kommission an die 1874 das Schuldrecht des spateren Burgerlichen Gesetzbuches in den ersten Kommissionsentwurf nach Bestimmung der Lex Miquel Lasker einbrachten welcher 1887 88 mit einer ausfuhrlichen Erlauterung seiner Motive veroffentlicht wurde Die in Teilen Deutschlands als Partikularrecht geltenden Kodifikationen wie das Preussische Allgemeine Landrecht PrALR waren erheblich weniger wissenschaftlich durchgestaltet das alte deutsche Recht bot vergleichsweise wenig Stoff Gegenuber dem romischen Recht konnte sich beides nicht leicht behaupten Trotz der von den Vertretern der germanistischen Seite angefuhrten Kritik insbesondere wandte sich diese gegen die geringe Rucksichtnahme auf die gesellschaftliche Wirklichkeit innerhalb sich auftuender fruhkapitalistischer Stromungen durchlief der Zweite Entwurf nach diversen Anderungen erfolgreich das Gesetzgebungsverfahren Eigenstandige Gesetzgebungen BearbeitenDie Folge der Vorherrschaft des romischen Rechts war ein hoher Grad an Abstraktion und Systematik der den Umgang mit dem Gesetz vor allem dem Rechtskundigen namlich dem Juristen uberliess Dadurch ist zugleich eine fein differenzierte Rechtsordnung mit grosser innerer Folgerichtigkeit geschaffen worden die einen bis heute fortwirkenden Kulturwert von hohem Rang darstellt So konnte das Pandektenrecht auch dem Anliegen des Liberalismus gerecht werden die Willkur des Richters gegenuber den streitenden Parteien moglichst eng zu begrenzen Der Erfolg des auf dem Pandektensystem beruhenden BGB fuhrte sogar zum Rechtsexport Die 1896 abgeschlossene Kodifikation des deutschen Privatrechts im BGB war Vorbild etwa fur das Zivilgesetzbuch ZGB der Schweiz sowie Kodifikationen des Zivilrechts anderer Kulturkreise etwa der Turkei Thailands Japans oder Koreas Die Pandektenwissenschaft war bis in die Anfange des 20 Jahrhunderts von Bedeutung wurde dann aber von der Ausrichtung der Rechtswissenschaft auf das zum 1 Januar 1900 in Kraft getretene BGB abgelost Mit dem auf die Pandekten zuruckgehenden romischen Recht verschwand die Pandektistik auch aus der Rechtspraxis Bereits wenige Jahre nach der Jahrhundertwende wurde die Befassung mit dem romischen Recht mehr und mehr zu einer Domane der Rechtsgeschichte siehe auch Rezeption des romischen Rechts Quellen BearbeitenRudolf von Jhering Unsere Aufgabe In Jahrbuch fur Dogmatik des heutigen romischen und deutschen Privatrechts Band 1 1857 S 1 52 Literatur BearbeitenKarl Ludwig Arndts von Arnesberg Lehrbuch der Pandekten 9 Aufl Stuttgart 1877 online Julius Baron Pandekten Leipzig 1872 Digitalisat Alois von Brinz Lehrbuch der Pandekten Erlangen 1857 1871 2 Bde 3 Aufl 1884 Heinrich Dernburg Pandekten 6 verb Aufl Band 1 3 Berlin 1900 1901 Sergio Fernandes Fortunato Vom romisch gemeinen Recht zum Burgerlichen Gesetzbuch ZJS 4 2009 S 327 338 PDF 175 kB Georg Arnold Heise Grundriss eines Systems des allgemeinen Civilrechts zum Behuf von Pandekten Vorlesungen Heidelberg 1807 3 Auflage 1819 mehrere Nachdrucke zuletzt 1997 ISBN 3 8051 0302 6 Paul Koschaker Europa und das romische Recht 4 Auflage Munchen 1966 Georg Friedrich Puchta Lehrbuch der Pandekten 9 verm Aufl Leipzig 1863 Johann Adam Seuffert Praktisches Pandektenrecht 3 Aufl Band 1 3 Wurzburg 1852 Anton Friedrich Justus Thibaut System des Pandekten Rechts 9 Ausg Band 1 2 Jena 1846 Karl Georg von Wachter Pandekten Band 1 2 Leipzig 1880 Franz Wieacker Privatrechtsgeschichte der Neuzeit unter besonderer Berucksichtigung der deutschen Entwicklung 2 Auflage Gottingen 1967 S 430 ff Bernhard Windscheid Lehrbuch des Pandektenrechts 1862 ff 6 Aufl Band 1 3 Frankfurt a M 1887Weblinks BearbeitenDigitale Bibliothek des Max Planck Institutes fur RechtsgeschichteEinzelnachweise Bearbeiten Jakob Fortunat Stagl Das didaktische System des Gaius in Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 131 Heft 1 2014 S 313 348 313 f Gustav Hugo Institutionen des romischen Rechts Berlin 1789 S 18 f Georg Arnold Heise Grundriss eines Systems des Gemeinen Civilrechts 3 Auflage Heidelberg 1819 S 16 n 5 S 157 n 1 Franz Wieacker Privatrechtsgeschichte der Neuzeit unter besonderer Berucksichtigung der deutschen Entwicklung Vandenhoeck u Ruprecht Gottingen 1952 weitere Auflagen 1967 1996 2016 S 373 ausfuhrlich dazu Andreas B Schwarz Zur Entstehung des modernen Pandektensystems Fn 2 S 583 ff 588 Schwarz kommt zu dem Schluss dass es das Pandektensystem im romischen Recht nicht gegeben habe Nach Stagl keine Schliessung durch spater entstandene Handbucher wie das Veroneser Manuskript die Epitome Gai oder die Fragmente von Autun Jakob Fortunat Stagl Das didaktische System des Gaius in Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 131 Heft 1 2014 S 313 348 315 f Beschrieben im Initialwerk von Georg Arnold Heise Grundriss eines Systems des allgemeinen Civilrechts zum Behuf von Pandekten Vorlesungen Heidelberg 1807 3 Auflage 1819 mehrere Nachdrucke zuletzt 1997 ISBN 3 8051 0302 6 Roderich von Stintzing Geschichte der Deutschen Rechtswissenschaft Herausgegeben und fortgefuhrt von Ernst Landsberg Oldenbourg Munchen 1880 1910 u Neudruck bei Scientia Aalen 1978 Band III 2 Halbband 1910 S 88 ff Hans Hermann Seiler Geschichte und Gegenwart im Zivilrecht Grundzuge des Sachenrechts Heymanns Koln 2005 ISBN 978 3 452 25387 3 S 229 295 230 Hans Josef Wieling Sachenrecht 5 Aufl Berlin 2007 I 1 I 1 2 Uwe Wesel Geschichte des Rechts Von den Fruhformen bis zur Gegenwart 3 uberarbeitete und erweiterte Auflage Verlag C H Beck Munchen 2006 ISBN 3 406 47543 4 S 113 246 159 Bernhard Windscheid Lehrbuch des Pandektenrechts in drei Banden Mit Anmerkungen von Theodor Kipp 9 Auflage Leipzig 1906 Erstauflage 1862 1870 37 Fn 3 enthalt detaillierten Uberblick uber die Diskussion Okko Behrends Wolfgang Sellert Hrsg Der Kodifikationsgedanke und das Modell des Burgerlichen Gesetzbuches BGB 9 Symposium der Kommission Die Funktion des Gesetzes in Geschichte und Gegenwart In Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften in Gottingen Philologisch Historische Klasse Dritte Folge Nr 236 Vandenhoeck amp Ruprecht 2000 ISBN 3 525 82508 0 im Buch falsch mit Prufziffer 8 S 12 19 Hans Peter Haferkamp Tilman Repgen Hrsg Usus modernus pandectarum Romisches Recht Deutsches Recht und Naturrecht in der Fruhen Neuzeit Klaus Luig zum 70 Geburtstag Bohlau Verlag 2007 ISBN 978 3 412 23606 9 S 25 44 Joachim Ruckert Friedrich Carl von Savigny 1779 1861 Geschichte des Romischen Rechts im Mittelalter in Volker Reinhardt Hrsg Hauptwerke der Geschichtsschreibung 1997 S 560 564 Hans Peter Haferkamp The Science of Private Law and the State in Nineteenth Century Germany in Nils Jansen Ralf 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32 35 a b Stephan Meder Aequitas und ius strictum in der Historischen Rechtsschule und Pandektistik In Matthias Armgard Hubertus Busche Hrsg Recht und Billigkeit zur Geschichte der Beurteilung ihres Verhaltnisses Tubingen 2021 ISBN 978 3 16 159797 8 S 509 ff Hans Peter Haferkamp Dogmatisierungsprozesse im heutigen Romischen Recht des 19 Jahrhunderts In Georg Essen Nils Jansen Hrsg Dogmatisierungsprozesse in Recht und Religion Mohr Siebeck Tubingen 2011 ISBN 978 3 16 150790 8 S 259 276 261 ff Normdaten Sachbegriff GND 4044456 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Pandektenwissenschaft amp oldid 236574435