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Unter Begriffsjurisprudenz wird zweierlei verstanden zum einen eine uberholte Methodenlehre der Rechtswissenschaft des mittleren und spateren 19 Jahrhunderts zum anderen eine auch heute anzutreffende Form der Gesetzesauslegung bei der Folgerungen allein aus den in einem Gesetz verwendeten Begriffen abgeleitet werden Eine Definition der Begriffsjurisprudenz besteht nicht auch hatte kein Jurist diese Bezeichnung auf sich angewendet Gepragt wurde der Terminus von Rudolf von Jhering der ihn 1884 in seiner Schrift Scherz und Ernst in der Jurisprudenz als Schlagwort gegen die zeitgenossische Pandektistik als deren Vertreter er selbst einst galt verwendete Er griff damit die Konstruktionsweisen bei der Begriffsbildung an und beanstandete die Ruckwartsgewandtheit Mumiencultus der die Methode vertretenden Juristen bei ihren Losungsfindungen fur die Rechtssachverhalte Ziel seines Angriffs war eine begriffsmathematisch konstruierte Dogmatik die fur sich in Anspruch nahm das gegebene Recht vollstandig luckenlos in einer Begriffspyramide darstellen und nach entsprechender logischer Hinterfragung neues Recht aus ubergeordneten Obersatzen deduzieren zu konnen In dieser Weise sollten Probleme des Lebensalltags losbar werden Die Begriffsjuristen ihrerseits wandten sich gegen die traditionell rezeptive ubernehmende Jurisprudenz und erhofften sich so eine produktive entscheidende Jurisprudenz Philipp Heck loste sich von diesen Ansatzen schnell denn er forderte eine begrifflich freier arbeitende Rechtsfortbildung und stellte auf die Interessenswertungen des Gesetzes ab was die sogenannte Interessenjurisprudenz indizierte Heute als verfehlt betrachtet wird der Begriff eher abwertend gebraucht da die Methode als lebensfern erkenntnistheoretisch naiv und fur Losungen im Einzelfall werteverschleiernd und ungerecht wahrgenommen wird Haferkamp hielt fest dass die Begriffsjurisprudenz an die Entfremdung zwischen Recht und Gesellschaft zwischen Recht und Realitat erinnere Im zweitgenannten Sinne wird Begriffsjurisprudenz als gesetzliche Auslegungsmethode verstanden als Methode die sich in rein formaljuristischer Herangehensweise am vorgegebenen Gesetzesbegriff und nicht an Sinn und Zweck des Gesetzes orientiert Inhaltsverzeichnis 1 Herleitung 2 Begriffspyramide Inversionsmethode und Kritik 3 Rechtliches Umfeld 4 Begriffsjurisprudenz als verfehlte Auslegungsmethode 5 Siehe auch 6 Literatur 7 EinzelnachweiseHerleitung BearbeitenDurch den Einfluss den Gottfried Wilhelm Leibniz auf Christian Wolff genommen hatte beide waren bedeutende Philosophen der Fruhaufklarung drang aufgrund des steigenden Ansehens der empirischen Naturwissenschaften auch in die juristische Methodenlehre eine mathematisch logische Denk und Arbeitsweise ein Christian Wolffs Werk Ius naturae methodo scientifico pertractatum wurde mit grosser Wirkung rezipiert weil er eine Idee davon entwickelt hatte wie juristische Entscheidungen aus ubergeordneten Allgemeinbegriffen und Obersatzen abgeleitet werden konnten Wolff gilt insoweit neben einer Vielzahl anderer Verdienste als Urvater der Idee einer Begriffsjurisprudenz Historisch wird die Begriffsjurisprudenz vornehmlich bei der Historischen Rechtsschule und bei der Pandektistik angesiedelt Sie waren die wirkmachtigsten Stromungen des 19 Jahrhunderts Mit der Begriffsjurisprudenz versuchte vornehmlich Georg Friedrich Puchta die Methoden der Historischen Rechtsschule zu vereinigen Auf der Seite der Pandektistik waren bedeutende Vertreter zunachst Rudolf von Jhering und besonders wirkmachtig Bernhard Windscheid sowie als Urbarmacher fur das offentliche Recht Karl von Gerber und Paul Laband 1 Im Kern ist die Begriffsjurisprudenz noch vernunftrechtlich gepragt Sie nahm Einfluss auf die Ur und Gesetzesvater des Burgerlichen Gesetzbuches BGB 2 wie etwa Bernhard Windscheid Sie diente der Einengung von Auslegungsmoglichkeiten Nach Auffassung von Karl Larenz 3 lasst sich der methodische Ansatz als logische Begriffspyramide darstellen als ein System dem er eine eigentumliche Zwischenstellung zwischen den zeitgenossischen Rechtsdenkstromungen attestierte 4 nach Haferkamp ohne Blick auf die Gerechtigkeit der Ergebnisse 5 Begriffspyramide Inversionsmethode und Kritik BearbeitenVon allen verfassten Methodenschriften fand Jherings naturhistorische Methode den grossten Anklang Sie operiert mit naturwissenschaftlichen Begriffen etwa den konstruierten Rechts Korper n die allein eigenbezuglichen Gesetzmassigkeiten unterliegen also nicht auf Erfordernisse des Lebensalltags angewiesen sind aber Gultigkeit auch dann beanspruchen konnen wenn sie von der Wirklichkeit nicht abgerufen werden 6 Diese wissenschaftsautonome Methode ging generell davon aus dass uber den einfachen positivrechtlichen Normen ein Begriffssystem errichtet wird das die Grundsatze eines Regelungs und Ordnungssystems Institut aufnimmt Der einzelne Rechtsgrundsatz soll sich aus einem Rechtsinstitut heraus herleiten lassen welches selbst wiederum in ein Gesamtsystem eingebettet ist Differenziert wird von unten nach oben einzelner Rechtssatz das Institut und das Gesamtsystem 7 8 Der vom Volksgeist beseelte Institutsbegriff Savignys er wurde in der Historischen Rechtsschule noch als Teil der Sachordnung verstanden wurde ausgetauscht und durch die pragmatische Definition ersetzt Construction Rechtssatze und Rechtsbegriffe sollten mit Hilfe der Definition also quasi mathematisch geometrisch in ein luckenloses und widerspruchsfreies System ubergefuhrt werden Aus Obersatzen sollten Untersatze im Wege der Subsumtion deduziert werden konnen was juristische Entscheidung ermoglicht 9 Ein subjektives Recht definiert sich in diesem Sinne nach Subjekt Objekt und Rechtsinhalt erhalt einen konkreten Klagschutz und steht in einem Zusammenhang mit seiner tatbestandlichen Begrundung seinem tatbestandlichen Untergang und Einflussfaktoren wie Bedingungen Neben einer besseren Ubersicht uber das Rechtssystem soll gewahrleistet werden dass Gesetzeslucken geschlossen werden Mangelte es an einem Rechtssatz ganzlich wollten Puchta oder ahnlich Windscheid dem Richter die Moglichkeit einraumen das Begriffssystem dergestalt auszulegen dass er eine sinnfallige Ableitung findet und selbst einen Rechtssatz konstruiert Puchta selbst sprach von Freiheit als Keim des Rechts 10 Allgemein sensibilisierten sich die Juristen auf die praktischen Bedurfnisse der Gesellschaft Gerechtigkeitsmassstabe wurden nicht der juristischen Logik sondern dem romischen Recht entnommen Jhering erhoffte sich als fruher Fursprecher und spaterer Kritiker von der Methode dass man durch das romische Recht uber das romische Recht hinaus gelangte Die Kritiker der Begriffsjurisprudenz insbesondere der spatere Jhering daneben Heck und Rumelin attackierten die auf dieses logische System angewandte Inversionsmethode mit welcher aus existierenden positiven Normen neues und system fremdes Recht erschaffen wurde 11 Obgleich alle Rechtssatze in einem logischen Begriffszusammenhang stunden der als Erkenntnisquelle noch unbekannter Rechtssatze zu dienen geeignet sei behaupteten die Kritiker dass die Begriffsjurisprudenz fur rechtsschopferisches Tatigwerden und Einzelfallgerechtigkeit des Richters keinen Raum lasse 12 In kritischer Auseinandersetzung mit dem formallogischen Format der Begriffsjurisprudenz bemangelte Larenz mit Blick auf die Orientierung entlang eines Wertesystems dass der ethische Gehalt des Ausgangsbegriffs bis zur Unkenntlichkeit verblasst sei 13 und Josef Esser forderte bereits nach Schaffung des Burgerlichen Gesetzbuches mit rechtsphilosophischem Einschlag vehement die Bewertung der Sozialwirklichkeit in der Begriffsauslegung 14 Johannes Emil Kuntze empfand das methodische System als zu naturwissenschaftlich eine Kritik die ebenfalls bis heute nachwirkt 15 7 Wie Hans Peter Haferkamp 16 mit Blick auf Puchta nachweisen konnte berucksichtigten dessen Arbeiten in vielerlei Hinsicht praktische Bedurfnisse Ebenso nimmt Haferkamp Windscheid gegen die schwerwiegenden Anklagen in Schutz da er als Vertreter und Symbol die Interessenjurisprudenz vorbereitet habe 12 Joachim Ruckert 17 und Marc Heidemann 18 stellen klar dass in der Methodik Windscheids Elemente der Begriffsjurisprudenz wie sie Jhering in Scherz und Ernst in der Jurisprudenz deklarierte 19 gerade nicht vorhanden waren Maximiliane Kriechbaum findet applikative Elemente d h einzelfallgerechtigkeitsorientierte Ermessensspielraume bereits bei der Historischen Rechtsschule Friedrich Carl von Savignys 20 Die Kritik an der Begriffsjurisprudenz hinge insoweit nicht unerheblich mit dem allgemeinen Missverstandnis der Methodik Savignys zusammen Die Abwertung der Rechtswissenschaft des 19 Jahrhunderts vorangetrieben vornehmlich durch die Pandektistik und deren mehrheitlich polemische 16 18 Titulierung als Begriffsjurisprudenz konne nach Haferkamp somit als widerlegt angesehen werden Heute wird die Begriffsjurisprudenz insoweit teilweise rehabilitiert als dass sie im sachlichen Bereich sorgfaltige Kleinarbeit geleistet habe Bisweilen komplizierteste und am schwierigsten zugangliche Rechtsfiguren des burgerlichen Rechts hatten so transparent geschaffen werden konnen Zeugnis davon legen insbesondere Institute des Sachenrechts ab beispielsweise das dingliche Vorkaufsrecht die Hypothek und die Vormerkung 21 Die Begriffsjuristen bestimmten die deutsche Rechtswissenschaft bis annahernd zur Jahrtausendwende ins 20 Jahrhundert Ab den 1870er Jahren veranderten sich die politischen und wirtschaftlichen Verhaltnisse in der Gesellschaft grundlegend Drangender Modernisierungsdruck erforderte die Offnung der formaljuristischen Konzeption zugunsten interpretatorischer Freiraume wollte man mit den Anforderungen der einsetzenden Hochindustrialisierung Schritt halten Die bismarcksche Reichsgrundung der Grunderkrach und die aussenpolitischen Konzeptionen forderten neue Antworten Fur staatsfreies Privatrecht insbesondere im Sinne der Historischen Rechtsschule bestand kein Raum mehr Das romische Recht als Plattform fur individuelle Anspruchsdurchsetzung kam in den Ruf unsozial zu sein und Ungerechtigkeit zu schuren In der Zeit anderte sich auch das Verhaltnis der juristischen Dogmatik zur Rechtsgeschichte Jhering selbst und andere Anhanger der Dogmatik waren davon ausgegangen dass eine seit Jahrtausenden arbeitende Jurisprudenz alle juristischen Grundbegriffe bereits hervorgebracht hatte was zu wiederkehrenden Ruckgriffen auf alte Rechtsordnungen fuhrte 22 23 Nach 1900 setzten sich die Interessensjurisprudenz und die Interpretationstheorie der Wertungsjurisprudenz durch 7 Rechtliches Umfeld BearbeitenIm Zivilrecht des 19 Jahrhunderts gab es kaum Gesetze insbesondere keine die den Anspruchen des Vorbilds der Historischen Rechtsschule gerecht geworden waren Das fuhrte zur Konstruktion des Pandektenrechts mittels dessen die historisch ohnehin legitimierten Grundlagen des romischen Rechts herangezogen wurden Andererseits hatte das moderne Naturrecht zuletzt etliche Begrifflichkeiten logisch und systematisch zu definieren geholfen sodass sich methodische Uberlegungen anstellen liessen das Recht auf dieser Entwicklungsstufe begleitet durch die Denkstromungen der exakten Naturwissenschaften in einen begrifflichen Positivismus uberzuleiten Der sollte es leisten die dann noch bestehenden Gesetzeslucken mittels der Reinheit der Begrifflichkeiten und seinen Abstraktionen sinnvoll so zu schliessen dass dem Richter rechtsschopfender Handlungsspielraum entzogen ware Die soziale Frage hingegen war aus dem Recht konsequent ausgeschlossen worden Nachdem aus der Begriffsjurisprudenz sich erst zaghaft dann forscher die Interessensjurisprudenz zu etablieren begann anderte sich die Einstellung wieder Diese verlangte namlich dass gesellschaftliche und wirtschaftliche Zwecke ins Recht einbezogen wurden Damit war der Weg fur eine neue Disziplin die Rechtssoziologie geebnet Diese setzte sich vollends in Widerspruch zur pandektistischen Begriffsjurisprudenz was in der Forschung allerdings zu unterschiedlichen Bewertungen fuhrte soweit allein nur die unterschiedlichen Interpretationen bei Eugen Ehrlich und Max Weber miteinander verglichen werden 9 Begriffsjurisprudenz als verfehlte Auslegungsmethode BearbeitenIn dem obengenannten zweiten Sinne wird Begriffsjurisprudenz abwertend als eine auch heute noch verbreitet anzufindende Methode der Auslegung von Gesetzen bezeichnet die sich rein formal an den im Gesetz vorzufindenden Ausdrucken ausrichtet ohne dass nach dem Sinn des Gesetzes gefragt wird 24 Gesetze dienen jedoch dazu einen bestimmten Zweck zu verwirklichen weshalb alle Merkmale in einem Gesetz so auszulegen sind dass sie diesem Zweck entsprechen So verstanden haben Ausdrucke in einem Gesetz keine Bedeutung an sich sondern immer nur im Hinblick auf den Gesetzeszweck 25 Als heute abschreckendes Beispiel wird haufig die Eisenbahn Entscheidung des Reichsgerichts genannt 26 Das Reichsgericht hatte selbst einen Begriff von Eisenbahn entwickelt und diesen Begriff dann in einem Fall angewandt in dem es darum ging ob die Eisenbahngesellschaft auch fur einen Unfall durch eine Eisenbahn Lore haftet Ob der Begriff Eisenbahn auch die Eisenbahn Lore umfasst kann bezweifelt werden Ausdrucke in einem Gesetz sind aber nicht nach dem Sprachverstandnis in der Umgangssprache zu verstehen sondern als juristische Fachausdrucke Hier war nach dem Zweck des Reichshaftpflichtgesetzes zu entscheiden und in demselben Urteil findet sich neben der formalen Definition auch eine an diesem Zweck ausgerichtete Definition von Eisenbahn Siehe auch BearbeitenMos geometricusLiteratur BearbeitenUlrich Falk Ein Gelehrter wie Windscheid Erkundungen auf den Feldern der sogenannten Begriffsjurisprudenz Ius Commune Sonderhefte Studien zur Europaischen Rechtsgeschichte 38 2 Auflage Frankfurt am Main 1999 ISBN 978 3 465 03027 0 Hans Peter Haferkamp Die sogenannte Begriffsjurisprudenz im 19 Jahrhundert reines Recht in Otto Depenheuer Hrsg Reinheit des Rechts Kategorisches Prinzip oder regulative Idee VS Verlag fur Sozialwissenschaften Springer Fachmedien Wiesbaden 2010 ISBN 978 3531 17564 5 S 79 99 Marc Heidemann Windscheid und die Begriffsjurisprudenz Die Pandektendogmatik im spaten 19 Jahrhundert Grin Verlag Norderstedt 2015 ISBN 978 3 668 08101 7 Thomas Henkel Begriffsjurisprudenz und Billigkeit Zum Rechtsformalismus der Pandektistik nach G F Puchta Bohlau Koln Weimar Wien 2004 zugleich Dissertation Universitat Jena 2002 2003 ISBN 3 412 06504 8 Paul Oertmann Interesse und Begriff in der Rechtswissenschaft A Deichertsche Verlagsbuchhandlung Dr Werner Scholl Leipzig 1931 Joachim Ruckert Methodik des Zivilrechts Von Savigny bis Teubner Nomos 2012 Jan Schroder Begriffsjurisprudenz In Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte 2 Auflage Band I Berlin 2008 ISBN 978 3 503 07912 4 S 500 502 Walter Wilhelm Zur juristischen Methodenlehre im 19 Jahrhundert Die Herkunft der Methode Paul Labands aus der Privatrechtswissenschaft Vittorio Klostermann Frankfurt am Main 1958 Hans Peter Haferkamp Begriffsjurisprudenz In Enzyklopadie zur Rechtsphilosophie der Deutschen Gesellschaft fur Philosophie 2011 online Rolf Wank Von der Begriffsjurisprudenz zur Wertungsjurisprudenz In Juristische Methodenlehre Franz Vahlen Munchen 2020 ISBN 978 3 8006 4945 7 2 8 Einzelnachweise Bearbeiten Hans Peter Haferkamp Die sogenannte Begriffsjurisprudenz im 19 Jahrhundert reines Recht in Otto Depenheuer Hrsg Reinheit des Rechts Kategorisches Prinzip oder regulative Idee VS Verlag fur Sozialwissenschaften Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH 2010 ISBN 978 3531 17564 5 S 79 99 81 Helmut Coing Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch mit Einfuhrungsgesetz und Nebengesetzen 13 Bearbeitung und Neubearbeitungen 1993 ff 1995 ISBN 3 8059 0784 2 Einl 177 zum BGB Karl Larenz Methodenlehre der Rechtswissenschaft 6 Auflage Springer Berlin 1991 ISBN 3 540 52872 5 S 19 ff Karl Larenz Methodenlehre der Rechtswissenschaft 6 Auflage Springer Berlin 1991 S 29 Hans Peter Haferkamp Lebensbezuge in der Zivilrechtsdogmatik des 19 und 20 Jahrhunderts in Spomenica Valtazara Bogisica Gedachtnisschrift fur Valtazar Bogisica Band 1 Belgrad 2011 S 301 313 302 Hans Peter Haferkamp Dogmatisierungsprozesse im heutigen Romischen Recht des 19 Jahrhunderts In Georg Essen Nils Jansen Hrsg Dogmatisierungsprozesse in Recht und Religion Mohr Siebeck Tubingen 2011 ISBN 978 3 16 150790 8 S 259 276 271 a b c Helmut Coing Europaisches Privatrecht 1800 1914 Munchen 1989 7 S 47 49 Rolf Wank Juristische Methodenlehre Franz Vahlen Munchen 2020 2 a b Uwe Wesel Geschichte des Rechts Von den Fruhformen bis zur Gegenwart 3 uberarbeitete und erweiterte Auflage Beck Munchen 2006 ISBN 3 406 47543 4 Rn 293 Rolf Wank Juristische Methodenlehre Franz Vahlen Munchen 2020 2 Jan Schroder Zur Analogie in der juristischen Methodenlehre der fruhen Neuzeit In ZRG GA 114 1997 S 1 ff 34 ff Marc Heidemann Windscheid und Begriffsjurisprudenz Grin Verlag Norderstedt 2015 ISBN 978 3 668 08101 7 S 5 mit Verweis auf Oertmann Interesse und Begriff S 75 ebenso interpretierend Kipp in Windscheid Lehrbuch des Pandektenrechts 24 Fn 2 Diese Begriffsjurisprudenz erschafft durch die Konstruktion von neuen Begriffen aus existenten Begriffen lebensfremd und system missbrauchlich neue Normen entgegen des sic Rechtsganzen beziehungsweise entgegen des sic Geistes des Rechts um ein vom Konstrukteur erwunschtes jedoch systemfremdes Ergebnis zu erreichen Das Ziel dieser Kritik liegt darin so auch Oertmann Heck und Rumelin vor den Gefahren zu warnen die darin liegen Rechtsbegriffe durch die sogenannte und unzulassige Inversionsmethode missbrauchlich zu nutzen um neues positives Recht zu erzeugen a b Ulrich Falk Ein Gelehrter wie Windscheid Erkundungen auf den Feldern der sogenannten Begriffsjurisprudenz Frankfurt am Main 1989 Ius Commune Veroffentlichungen des Max Planck Institutes fur Europaische Rechtsgeschichte Sonderhefte 38 Karl Larenz Methodenlehre der Rechtswissenschaft Heidelberg 1960 Mehrfache Neuauflagen ISBN 3 540 59086 2 S 20 S 318 Josef Esser Wert und Bedeutung der Rechtsfiktionen Kritisches zur Technik der Gesetzgebung und zur bisherigen Dogmatik des Privatrechts Frankfurt a M 1940 S 135 Johannes Emil Kuntze Der Wendepunkt der Rechtswissenschaft ein Beitrag zur Orientierung uber den gegenwartigen Stand und Zielpunkt derselben Leipzig 1856 a b Hans Peter Haferkamp Georg Friedrich Puchta und die Begriffsjurisprudenz Klostermann Frankfurt am Main 2004 ISBN 3 465 03327 2 Joachim Ruckert Methodik des Zivilrechts Von Savigny bis Teubner 2012 a b Marc Heidemann Windscheid und Begriffsjurisprudenz Grin Verlag 2015 ISBN 978 3 668 08101 7 Rudolph von Jhering Scherz und Ernst in der Jurisprudenz Eine Weihnachtsgabe Breitkopf und Hartel Leipzig 1884 S 337 Nachdruck Max Leitner Hrsg Scherz und Ernst in der Jurisprudenz Linde Wien 2009 ISBN 978 3 7093 0281 1 Maximiliane Kriechbaum Romisches Recht und neuere Privatrechtsgeschichte in Savignys Auffassung in Zimmermann Knutel Meincke Rechtsgeschichte und Privatrechtsgeschichte S 58 Hans Hermann Seiler Geschichte und Gegenwart im Zivilrecht Heymanns Koln 2005 ISBN 978 3 452 25387 3 S 267 So beispielsweise Ernst Immanuel Bekker Zweckvermogen insbesondere Peculium Handelsvermogen und Aktiengesellschaften In ZHR 4 1861 S 499 567 Ferdinand Regelsberger griff fur Treuhandsgeschafte beispielsweise auf das altromische Institut der fiducia vergleiche insoweit actio fiduciae zuruck Rolf Wank Juristische Methodenlehre Franz Vahlen Munchen 2020 2 Zu juristischen Definitionen Rolf Wank Juristische Methodenlehre Franz Vahlen Munchen 2020 8 RGZ Band 1 S 247 ff Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Begriffsjurisprudenz amp oldid 235294066