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Rudolf von Jhering bzw Ihering Aussprache ˈjeːrɪŋ 22 August 1818 in Aurich 17 September 1892 in Gottingen war ein deutscher Rechtswissenschaftler Er hatte grossen Einfluss auf das deutsche Privatrecht Rudolf von JheringBedeutung erlangte Jhering fur die juristische Methodenlehre Auf ihn geht die wortlautgetreue sogenannte Begriffsjurisprudenz zuruck eine Bezeichnung die er selbst schopfte Spater besann er sich um und wandte sich der historischen Auslegungsmethode der Interessenjurisprudenz zu Im Rahmen seiner Untersuchungen zu den vorvertraglichen Rechtsverhaltnissen entwickelte er ausserdem die Rechtsfigur der culpa in contrahendo Inhaltsverzeichnis 1 Leben 1 1 Abstammung Jugend und Studium 1 2 Forschung und Lehre 1 3 Auszeichnungen 1 4 Familie 2 Werk 2 1 Positionen Jherings 2 2 Publikationen Jherings 2 3 Zitate Jherings 3 Literatur 4 Weblinks 5 QuellenLeben Bearbeiten nbsp Kampf um s Recht Frontseite der 4 Aufl 1874 Abstammung Jugend und Studium Bearbeiten Rudolph wie er sich bisweilen selbst schrieb 1 Jhering alte aber immer noch gebrauchliche Schreibweise Ihering 2 stammte aus einer Juristenfamilie die seit 1522 in Ostfriesland nachweisbar ist Sein Urgrossvater Sebastian Eberhard Jhering 1700 1759 wurde 1754 zum Namensgeber des ostfriesischen Ortes Jheringsfehn Seine Eltern waren Georg Albrecht Jhering aus Aurich 1779 1825 und Anna Maria Schwers 1792 1861 aus Leer Jhering studierte in Heidelberg 1836 und Munchen 1837 bevor er nach Gottingen ging Dort wurde er im Wintersemester 1837 Zeuge der Vertreibung der Gottinger Sieben Ab 1838 3 studierte Jhering in Berlin wo er am 6 August 1842 bei Adolf August Friedrich Rudorff auch promoviert wurde In dieser fruhen Zeit hatte der Schuler von Friedrich Carl von Savigny Georg Friedrich Puchta bedeutenden Einfluss auf den fruhen Jhering Am 22 April 1843 wurde er habilitiert 4 Forschung und Lehre BearbeitenNach der Habilitation wurde Jhering auf verschiedene Lehrstuhle berufen So lehrte er in Basel 1845 in Rostock von 1846 bis 1848 in Kiel von 1849 bis 1851 in Giessen von 1855 bis 1868 bevor er 1868 nach Wien kam 4 Dort hielt er seinen beruhmten Vortrag Der Kampf ums Recht 5 der in zwei Jahren zwolf Auflagen erlebte und in 26 Sprachen ubersetzt wurde Uber das Recht heisst es dort Das Leben des Rechts ist ein Kampf ein Kampf der Volker der Staatsmacht der Klassen und Individuen In der Tat hat das Recht eine Bedeutung nur als Ausdruck von Konflikten und es stellt die Anstrengungen der Menschheit dar sich selbst zu zahmen Aber leider hat das Recht versucht der Gewalt und dem Unrecht mit Mitteln zu begegnen die in einer vernunftigen Welt dereinst als ebenso befremdlich wie schandlich gelten werden Denn das Recht hat niemals wirklich versucht die Konflikte der Gesellschaft zu losen sondern nur sie zu lindern indem es Regeln niederlegte nach welchen sie ausgefochten werden sollen 1872 nahm er einen Ruf nach Gottingen an Sein Nachfolger in Wien wurde Adolf Exner In Gottingen blieb er Rufe nach Leipzig und Heidelberg ablehnend bis zu seinem Tode im Jahr 1892 Auszeichnungen Bearbeiten In Wien verlieh ihm der osterreichische Kaiser den erblichen Adel 4 In seiner Wirkungsstatte Gottingen erinnern unter anderem eine nach ihm benannte Strasse und eine Gedenktafel an seinem Wohnhaus an sein Leben und Wirken Im Jahr 1894 wurde im 15 Wiener Gemeindebezirk Rudolfsheim Funfhaus die Jheringgasse nach ihm benannt Familie Bearbeiten nbsp Grab Rudolf von Jherings auf dem Stadtfriedhof in Gottingen Abt E 7 29 39 6 Jhering war mehrmals verheiratet Seine erste Frau war Helene Hofmann 1848 Nach ihrem Tod heiratete er Ida Frolich 16 September 1826 3 September 1867 mit der er funf Kinder hatte Nach deren Tod heiratete er im Sommer 1869 in Wien die Erzieherin seiner Kinder Luise Wilders 1840 1909 Er hatte folgende Kinder Hermann Albrecht Friedrich 1850 1930 Maria Anna Clara Belzer 17 Mai 1846 22 August 1906 in Sao Paulo Meta Johanna Buff 1929 Tochter des Physikers Heinrich Buff und seiner zweiten Frau Johanna MoldenhauerElise Marie Agathe Helene 9 Juli 1852 23 Januar 1920 1882 Victor Gabriel Ehrenberg 1851 1929 Professor Dr iur Dr rer pol in Gottingen Karl Friedrich August 6 Dezember 1853 31 Januar 1919 Ernst Albrecht Wilhelm Heinrich 4 August 1856 1924 Emma Hildebrand Rudolf Justus Heinrich Hermann Ludwig 5 Januar 1862 29 Marz 1934 NN HubeWerk Bearbeiten nbsp Rudolf von Jhering Buste von Ferdinand Hartzer 1888 Positionen Jherings Bearbeiten Als besonderer Umstand in der wissenschaftlichen Entwicklung Jherings wird immer wieder seine rechtstheoretische Bekehrung hervorgehoben Den Begriff der Bekehrung verwendete Hermann Kantorowicz 7 Franz Wieacker spekulierte auf Jherings Damaskus 8 wahrend Joachim Ruckert auf Jherings Selbsteinschatzung rekurrierte und von Kontinuitat sprach 9 Noch in seinem unvollendet gebliebenen Werk Der Geist des romischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung stellt er gemass der Historischen Rechtsschule ein durch die Begriffsjurisprudenz so genannt aber erst ab 1884 10 gepragtes System vor Die 1856 von ihm vorgestellte naturhistorische Methode verknupfte Terminologien aus der Sprache der Naturwissenschaften mit dem Recht er sprach von Rechtskorpern und Aggregatzustanden Er versuchte die idealistischen Schlagworter der Rechtsschule etwa Savignys Volksgeist so unter Kontrolle zu bekommen dass sie einem logischen und an Interessen und Verkehrsbedurfnissen orientierten Konzept folgten und nicht an die kritisierte Metaphysik einer dunklen Werkstatte 11 anheimfallen 12 Hiervon nahm Jhering immer mehr schon im dritten Band dieses Werks zu Gunsten einer soziologischen Betrachtung des Rechts Abstand die er im ebenfalls unvollendeten Werk Der Zweck im Recht naher ausfuhrt Nach seiner Auffassung dient das Recht dem Schutz der individuellen und gesellschaftlichen Interessen durch deren Koordination und der Minimierung der Gelegenheit fur deren Konflikte vgl Interessenjurisprudenz In der Dogmatik des Zivilrechts findet sich seine 1861 getroffene terminologische Unterscheidung zwischen positivem und negativem Interesse 13 noch heute wieder Als bis heute bedeutsam gilt auch sein Anstoss vorvertraglicher Haftung die sogenannte Culpa in contrahendo 14 15 in demselben Aufsatz Bahnbrechend war dabei weniger die Trennung nach Schadensersatzkategorien die ohne diese Terminologie bereits bei Friedrich Carl von Savigny und Friedrich Mommsen angelegt war Durch die Kombination der ausservertraglichen Haftung fur leichte Fahrlassigkeit die Haftung fur grobe Fahrlassigkeit war allgemein anerkannt mit der Rechtsfolge der Haftung auf das negative Interesse fand er eine tragfahige Kompromisslosung fur den erbitterten Streit zwischen Willenstheorie und Erklarungstheorie indem er die Willenstheorie mit einer Haftung fur das negative Interesse verband Die von Jhering vorgeschlagene Haftung ist dabei weniger eine Verschuldenshaftung als eine fingierte Garantiehaftung 16 H Stoll machte die Losung 1923 letztlich fur die vertragsrechtlichen Prinzipien urbar 15 Die Losung Jherings findet sich noch heute wieder in 122 BGB Die noch heute zumeist als culpa in contrahendo bezeichnete Haftung fur vorvertragliches Verschulden gemass 311 Abs 2 241 Abs 2 280 Abs 1 BGB hat trotz ihrer Bezeichnung nur wenig mit Jherings Konstrukt zu tun Ein besonderes Interesse Jherings galt dem juristischen Leitbegriff der Dogmatik Selbige begriff er als vernunftorientierte wissenschaftliche Aufbereitung eines positiven Rechtsstoffes hin zu einem System Er bediente sich dabei nicht der hergebrachten abstrakten Methodenregeln die Losungsvorschlage zur Besprechung bereithielten sondern liess seine Horer die dogmatische Argumentation selbst entwickeln die dann conversatorisch verteidigt werden musste So konfrontierte er sie in seinen Pandektenpraktika besonders gern mit erdachten Rechtsfallen fur die es nicht einmal theoretische Losungen gab Ein bekanntes Beispiel bildet der so genannte Speisekartenfall aus seiner 1870 erschienenen Fallsammlung Jurisprudenz des taglichen Lebens fur den es Jahrzehnte lang diskutiert bis heute keine konsentierte Losung gibt 17 Dieser Fall befasst sich mit den zivilrechtlichen Folgen eines Restaurantbesuchs bei dem Gast und Wirt aufgrund einer von einem Dritten manipulierten Speisekarte von unterschiedlichen Preisen ausgehen Es ging ihm bei diesen Ubungen nicht um die Vermittlung von Stoff sondern die Einubung juristischer Rhetorik 18 Mit seinen Arbeiten zu den Grundlagen neben Dogmatik und Struktur ebenfalls Leitbegriff einer Wissenschaft von Recht 19 gilt Jhering auch als Vater der nach Ziel und Zweck eines Gesetzes fragenden teleologischen Auslegung 20 Das wissenschaftliche Ansehen Jherings in der zweiten Halfte des 19 Jahrhunderts kommt dem eines Friedrich Carl von Savigny in der ersten Halfte des Jahrhunderts nahe wenngleich die Methoden der beiden unterschiedlich waren nbsp Blumen fur Rudolf von Jhering 2018 nbsp Am Geburtshaus Jherings in AurichFur den 6 Oktober 2018 organisierten Wissenschaftler der Abteilungen fur Rechtsgeschichte der Universitaten Groningen Radboud Universitat Nijmegen an der Universitat Leiden eine Veranstaltung in Aurich zur Erinnerung an Rudolf von Jhering 21 Publikationen Jherings Bearbeiten Der Geist des romischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung 4 Bande Breitkopf amp Hartel Leipzig 1852 1865 Erster Theil 1852 Digitalisat und Volltext im Deutschen Textarchiv Zweiter Theil Erste Abtheilung 1854 Digitalisat und Volltext im Deutschen Textarchiv Zweiter Theil Zweite Abtheilung 1858 Digitalisat und Volltext im Deutschen Textarchiv Dritter Theil Erste Abtheilung 1865 Digitalisat und Volltext im Deutschen Textarchiv Der Kampf ums Recht Vortrag Wien 1872 Schutterwald Baden 1997 ISBN 3 928640 21 6 oder Frankfurt am Main 2003 8 ISBN 978 3 465 03288 5 Der Zweck im Recht Breitkopf amp Hartel Leipzig 1877 1 1877 2 1883 Scherz und Ernst in der Jurisprudenz Leipzig 1884 Max Leitner Hrsg Wien 2009 ISBN 978 3 7093 0281 1 Der Besitzwille Jena 1889 Das Trinkgeld Braunschweig 1882 Culpa in contrahendo oder Schadensersatz bei nichtigen oder nicht zur Perfection gelangten Vertragen In Jahrbucher fur die Dogmatik des heutigen romischen und deutschen Privatrechts Band 4 1861 S 1 ff Ueber den Grund des Besitzesschutzes 2 verb u verm Auflage Jena 1869 Vorgeschichte der Indoeuropaer Leipzig 1894 posthum herausgegeben von Victor Ehrenberg Soziologische Schriften Uber Mode Tracht Essen und Umgangsformen Schutterwald Baden 2004 ISBN 3 928640 72 0 Zitate Jherings Bearbeiten Der Gesetzgeber soll denken wie ein Philosoph aber reden wie ein Bauer 22 Der Kampf ums Recht ist die Poesie des Charakters 23 Im Kampfe sollst du dein Recht finden 24 Recht ist unausgesetzte Arbeit und zwar nicht bloss der Staatsgewalt sondern des ganzen Volkes Jeder Einzelne der in die Lage kommt sein Recht behaupten zu mussen ubernimmt an dieser nationalen Arbeit seinen Anteil tragt sein Scherflein bei zur Verwirklichung der Rechtsidee auf Erden 25 Die Form ist die geschworene Feindin der Willkur die Zwillingsschwester der Freiheit Denn die Form halt der Verlockung der Freiheit zur Zugellosigkeit das Gegengewicht sie lenkt die Freiheitssubstanz in feste Bahnen dass sie sich nicht zerstreue verlaufe sie kraftigt sie nach innen schutzt sie nach aussen Feste Formen sind die Schule der Zucht und Ordnung und damit der Freiheit selber und eine Schutzwehr gegen aussere Angriffe sie lassen sich nur brechen nicht biegen 26 Literatur BearbeitenOkko Behrends Hrsg Rudolf von Jhering Beitrage und Zeugnisse aus Anlass der einhundertsten Wiederkehr seines Todestages am 17 9 1992 Wallstein Gottingen 1992 ISBN 3 89244 046 8 Okko Behrends Caspar Rudolf von Jhering Digitalisat PDF In Biographisches Lexikon fur Ostfriesland Aurich 1993 S 211 215 Ulrich Falk Jhering Rudolph von In Michael Stolleis Hrsg Juristen Ein biographisches Lexikon Von der Antike bis zum 20 Jahrhundert C H Beck Munchen 1995 ISBN 3 406 39330 6 S 324 326 Inge Hanewinkel Nikolaus Linder Ein Mann von kraftigem Rechtsgefuhle Rudolf von Jherings Prozess gegen seine Hausangestellte und der Kampf um s Recht In Zeitschrift fur Neuere Rechtsgeschichte 42 2020 Heft 1 2 Alexander Hollerbach Ihering Rudolf von In Neue Deutsche Biographie NDB Band 10 Duncker amp Humblot Berlin 1974 ISBN 3 428 00191 5 S 123 f Digitalisat Ludwig Mitteis Jhering Rudolf In Allgemeine Deutsche Biographie ADB Band 50 Duncker amp Humblot Leipzig 1905 S 652 664 Joachim Ruckert Rudolf von Jhering 1818 1892 ein ostfriesischer Niedersachse in den Fesseln der Metaphysik In Juristische Studiengesellschaft Hannover Hrsg Rechtsleben in Hannover 50 Jahre Juristische Studiengesellschaft Halle 2016 ISBN 978 3 941226 40 1 S 193 224 Jan Schroder Rudolf von Jhering In Gerd Kleinheyer Jan Schroder Hrsg Deutsche und Europaische Juristen aus neun Jahrhunderten UTB Heidelberg 1996 ISBN 3 8252 0578 9 S 220 227 Francesco Viola R von Jhering e la conoscenza del diritto In Interpretazione e applicazione del diritto fra scienza e politica Palermo 1974 S 23 50 Erik Wolf Rudolf von Jhering In Grosse Rechtsdenker der deutschen Geistesgeschichte 4 Auflage 1963 S 622 668 Okko Behrends Rudolf von Jhering 1818 1892 In Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte Band II Sp 1366 1371 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Rudolf von Jhering Album mit Bildern Videos und Audiodateien nbsp Wikisource Rudolf von Jhering Quellen und Volltexte nbsp Wikiquote Rudolf von Jhering Zitate Literatur von und uber Rudolf von Jhering im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Werke von und uber Rudolf von Jhering in der Deutschen Digitalen Bibliothek Eintrag zu Rudolf von Jhering im Catalogus Professorum Rostochiensium Rudolf von Jhering Der Kampf ums Recht Sachsisches Archiv fur burgerliches Recht und Prozess 2 1892 Rudolf von Jhering gestorben Jherings Jahrbucher fur die Dogmatik des burgerlichen Rechts Band 32 N F 20 1893 Nachruf auf Rudolf von Jhering Rechtshistorischer Podcast Folge 13 Werke von Rudolf von Jhering im Projekt Gutenberg DE Jhering Rudolf von Hessische Biografie Stand 24 Marz 2023 In Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen LAGIS R von Jhering Eintrag bei der Koniglich Niederlandischen Akademie der WissenschaftenQuellen Bearbeiten Rudolph Jhering Das Schuldmoment im romischen Privatrecht Eine Festschrift Giessen Verlag Emil Roth 1867 vor S 1 Die Schreibweise Ihering ist die altere und stammt aus der Zeit als es den Grossbuchstaben J im Deutschen noch nicht gab und statt diesem der Buchstabe I verwendet wurde zusatzlich zum Gebrauch fur den Klang i Um den Klang j vor dem Buchstaben E zu schreiben wurde damals ein H eingefugt ihe da ie bzw Ie als langes i missverstanden worden waren so z B auch Ihena in der alten Schreibweise von Jena Vor allem aber nicht erst seitdem es den Buchstaben J gibt wird die alte Schreibung von Namen mit initialem I oft als der Klang i missverstanden Ironischerweise wird die modernere Schreibweise Jh statt Ih z B in Strassennamen in verschiedenen Stadten oft auch als der Klang i von der Bevolkerung missverstanden da J vor H verwirrend ist und da es bekannt ist dass der Buchstabe J zeitweilig auch statt des Buchstabens I benutzt wurde Meyers Grosses Universallexikon 1985 gibt nur die Schreibweise Ihering und die Aussprache ˈjeːrɪŋ an Ihering hat selbst angefangen die Schreibweise Jhering zu benutzen um die falsche Aussprache i zu verhindern Wenn Ihering Sprachwissenschaftler gewesen ware hatte er bei der Modernisierung der Schreibweise nicht nur das altmodische I durch J ersetzt sondern die Schreibweise Jering ohne das verwirrende und nun uberflussige H benutzt entsprechend Jena statt alterem Ihena Dasselbe Lexikon erwahnt beim 70 Jahre spater geborenen Herbert Ihering die alternative modernere Schreibweise Jhering aber nur in Klammern Okko Behrends schreibt im Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte Band II Spalte 1366 dass diese Schreibweise fehlerhaft sei Das Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte Spalte 1366 gibt hier das Jahr 1840 an a b c Okko Behrends Rudolf von Jhering 1818 1892 In Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte Band II Sp 1366 1371 Rudolf von Jhering Der Kampf ums Recht Wien 1872 Jens Uwe Brinkmann Text Kaspar Seiffer Fotos Der Gottinger Stadtfriedhof Ein Rundgang Hrsg Fremdenverkehrsverein Gottingen e V und Gottinger Verschonerungsverein Gottinger Tageblatt Gottingen 1994 ISBN 3 924781 26 5 S 12 f Nr 5 Hermann Kantorowicz Iherings Bekehrung in DRiZ Band 6 1914 S 84 87 Franz Wieacker Privatrechtsgeschichte der Neuzeit unter besonderer Berucksichtigung der deutschen Entwicklung Vandenhoeck u Ruprecht Gottingen 1952 weitere Aufl 1967 1996 2016 S 541 Joachim Ruckert Der Geist des Rechts in Jherings Geist und Jherings Zweck Teil 2 in Rechtsgeschichte Zeitschrift des Max Planck Instituts fur Rechtsgeschichte und Rechtstheorie Band 5 2004 S 129 Hans Peter Haferkamp Begriffsjurisprudenz In Enzyklopadie zur Rechtsphilosophie im Auftrag der Deutschen Sektion der Internationalen Vereinigung fur Rechts und Sozialphilosophie IVR hrsg von Michael Anderheiden Marietta Auer Thomas Gutmann Stephan Kirste Frank Saliger und Lorenz Schulz online Georg Friedrich Puchta Cursus der Institutionen Band 1 S 30 Hans Peter Haferkamp Rechtsgeschichte und Evolutionstheorie In Ludwig Siep Hrsg Evolution und Kultur Symposium der Nordrhein Westfalischen Akademie der Wissenschaften und Kunste 2009 Ferdinand Schoningh Paderborn u a S 35 ff 38 f Rudolf von Jhering Culpa in contrahendo in Jahrbucher fur die Dogmatik des heutigen romischen und deutschen Rechts Jhering Jahrbuch 4 Bd 1861 1 Rudolf von Jhering Culpa in contrahendo in Jahrbucher fur die Dogmatik des heutigen romischen und deutschen Rechts Jhering Jahrbuch 4 Bd 1861 1 a b Erich Schanze Culpa in contrahendo bei Jhering In Ius Commune hrsg von Helmut Coing Band 7 Vittorio Klostermann Frankfurt a M 1978 S 326 358 Hans Peter Haferkamp Der Kolner Frankfurter Telegraphenfall in Ulrich Falk Michele Luminati Mathias 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