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Dieser Artikel befasst sich mit dem Rechtsphilosophen Erik Wolf Zum Anthropologen siehe Eric Wolf Erik Wolf 13 Mai 1902 in Biebrich 13 Oktober 1977 in Oberrotweil war ein deutscher Rechtsphilosoph Straf und Kirchenrechtler Inhaltsverzeichnis 1 Leben 1 1 Studium und Lehrtatigkeit 1 2 Bekenntnis zum Nationalsozialismus 1 2 1 Richtiges Recht im nationalsozialistischen Staat 1933 1 2 2 Das Rechtsideal des Nationalsozialistischen Staates 1934 1 3 Zweifel an der NS Ideologie 1 4 Nachkriegszeit 2 Schriften Auswahl 3 Herausgeberschaft 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseLeben BearbeitenStudium und Lehrtatigkeit Bearbeiten Erik Wolf verbrachte seine Kindheit in Biebrich und ab 1914 in Basel Seine Schullaufbahn wurde durch eine langwierige Erkrankung an Tuberkulose unterbrochen die ab 1912 zahlreiche langere Sanatoriumsaufenthalte in der Schweiz notwendig machte so dass er Privatunterricht erhielt 1 2 Im Herbst 1920 legte er vor einer Kommission des Provinzialschulkollegiums in Frankfurt am Main als Extraneer das Abitur ab und studierte anschliessend drei Semester Volkswirtschaft und Rechtswissenschaft an der Goethe Universitat Frankfurt am Main danach Rechtswissenschaft und Geschichte an der Friedrich Schiller Universitat Jena Dort wurde er 1924 bei Franz Wilhelm Jerusalem mit einer Arbeit uber Die Entwicklung des Rechtsbegriffs im reinen Naturrecht zum Dr jur promoviert Dem folgten weitere Studien an der Universitat Heidelberg wo er 1925 Wissenschaftlicher Assistent wurde 1927 habilitierte er sich in Heidelberg bei Alexander Graf zu Dohna und nach dessen Wechsel nach Bonn bei Gustav Radbruch uber das Thema Strafrechtliche Schuldlehre Dieses Werk gilt als die klassische Darstellung einer am Neukantianismus orientierten Schuldtheorie 3 1927 28 hatte Wolf eine dreisemestrige Vertretungsprofessur in Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universitat Kiel inne und wurde anschliessend fur drei Semester zum ordentlichen Professor fur Strafrecht an der Universitat Rostock berufen Anlasslich eines Kant Vortrages am 15 Juni 1928 in Kiel lernte Wolf den Philosophen Martin Heidegger kennen 4 In seiner Rezension von Gerhart Husserls 1929 erschienener Schrift Recht und Welt 5 schlug er vor die zivilrechtliche Rechtsfahigkeit nicht mehr am Rechtssubjekt festzumachen sondern an der Rechtsperson sodass nicht mehr jeder Mensch Trager ziviler Rechte sein wurde sondern nur noch diejenigen die die Rechtsordnung unterstutzen 6 1930 war er zunachst Professor an der Universitat Kiel erhielt aber noch im gleichen Jahr einen Ruf auf den Lehrstuhl fur Geschichte der Rechtswissenschaft und Rechtsphilosophie an der Albert Ludwigs Universitat Freiburg Dort wurde er durch Gerhart Husserl in den Kreis um den Philosophen Edmund Husserl eingefuhrt wo er Eindruck machte 7 Das von ihm in Freiburg gegrundete Seminar fur Strafvollzugskunde war die erste Einrichtung dieser Art in Deutschland 8 Seine Freiburger Antrittsvorlesung hielt Wolf am 12 November 1931 9 Darin wandte er sich unter Einfluss des phanomenologischen Personalismus Heideggers und Gerhart Husserls gegen eine vorwiegend biologisch und psychologisch ausgerichtete Deutung des Taterbegriffs indem er im Tater eine besondere Form des In der Welt Seins des Menschen einen plotzlichen oder dauernden Verfall der Rechtsgesinnung sah 8 Die Bestrafung musse sich an den Folgen orientieren die dieser Verfall fur die Gemeinschaft habe Damit wandte er sich bereits der sozial autoritaren kriminalpolitischen Stromung zu 6 Wolf lehnte Cesare Lombrosos Theorie vom geborenen Verbrecher ab und meinte 1933 die Kriminalbiologie habe zur Entwesung des Strafrechts beigetragen 10 Bekenntnis zum Nationalsozialismus Bearbeiten Unter dem Einfluss Martin Heideggers geriet Wolf 1933 34 in den Bann der NS Ideologie 11 1933 begrusste er die Machtergreifung der Nationalsozialisten Im Sommer 1933 trat Wolf dem NS Juristenbund bei 12 Heidegger damals Rektor in Freiburg ernannte Wolf am 1 Oktober 1933 zum ersten Dekan der Rechts und Staatswissenschaftlichen Fakultat nach der Machtubernahme 13 Fur den Rechtswissenschaftler Christoph M Scheuren Brandes gehorte Wolf zu Beginn des Dritten Reiches zu den jungen Rechtslehrern die dem nationalsozialistischen System mit Enthusiasmus folgten 14 Er vertrat die Lehre vom Volkstum und Fuhrertum als Rechtsquelle und eingebunden in die Lehre von der Verbindung von Recht und Blut erhob er die Rasse zum Rechtsprinzip und feierte das Volk als Rassengemeinschaft Dem Aufbau eines totalen Staates stimmte er gleichfalls zu 15 Nach dem Rucktritt Heideggers als Rektor trat Wolf im April 1934 vom Dekanat zuruck Der Freiburger Philosoph Max Muller kommentierte Zunachst wurde Wolf von seiner Fakultat desavouiert weil er sich gewissermassen als unreflektierter Heideggerianer zu entpuppen schien Gemeinsam hatte er mit Heidegger dass die Partei ihm absolut fremd blieb Wolf liess sich ursprunglich ein Anhanger Georges auch von romantischen Vorstellungen leiten Ihn faszinierte wie Heidegger die Grossartigkeit des Geschehens Ja bei ihm kam noch ein gewisser Asthetizismus hinzu 16 Richtiges Recht im nationalsozialistischen Staat 1933 Bearbeiten Seine Freiburger Dekanatsrede hielt Erik Wolf am 7 Dezember 1933 unter dem Titel Richtiges Recht im nationalsozialistischen Staat 17 Dieser Vortrag gehorte zu einer fur Studenten verpflichtenden Vortragsreihe uber Aufgaben des geistigen Lebens im nationalsozialistischen Staate Wolfs Rede betonte den Volksgeist als Rechtsquelle Richtiges Recht im nationalsozialistischen Staat ist also ein dem Wesen des Volkes gemasses Recht Fur Wolf war laut dem Philosophen Reinhard Mehring demnach nicht der demokratisch festgestellte Volkswille sondern das Wesen des Volkes rechtmassig 10 Recht gehort zum ursprunglichen Wesen des Menschen selbst denn das Wesen des Menschen erkennen wir mit daran dass es eine Welt des Rechtes hat Unabwendbar ist dieses In der Welt des Rechts sein und unabweisbar folgt aus ihm das Fragen nach dem richtigen Recht Es ist kein Ergebnis neuzeitlichen Grubelns und meint nichts auf Papier geschriebenes Es ist etwas im Blute lebendes 18 Laut Reinhard Mehring hebt Wolf die Formung des Volksgeistes aus dem Erlebnis der Rasse hervor das er naher jedoch nicht als biologisches Faktum sondern als ein Gemeinschaftserlebnis fasst 10 Gemass Faye ubernahm Wolf rassistische und eugenische Argumentationsmuster Es wachst die Einsicht dass ein Volksrecht die Tatsache des rassischen Volksursprungs nicht ubersehen darf Dabei sollte die Frage des Anteils der verschiedenen arischen Rassen am Aufbau unseres Volkstums nicht in den Vordergrund treten Sie durfte leicht zu einem einheitsgefahrdenden Rangstreit fuhren Am Rechtsaufbau des nationalsozialistischen Staates mussen alle deutschen Stamme teilnehmen und teilhaben Die juristische Bedeutung des Rassegedankens kann nicht in einer rechtlichen Bevorzugung nordischer Rassetypen gegenuber den andern liegen 19 Insbesondere gegen diese letzte Bemerkung polemisierte Helmut Merzdorf Leiter der Abteilung Presse der Reichsstelle zur Forderung des deutschen Schrifttums 1935 im NS Kampfblatt Der Alemanne und warf Wolf mangelnde Orthodoxie in der Rassenfrage vor Uberhaupt sei in der Wolfschen Rede das klare Wesen der Rasse in einen hochst unklaren Begriff zerredet 20 Gemass Reinhard Mehring ubersetzte Wolf in den ersten Jahren der nationalsozialistischen Herrschaft seinen in den strafrechtlichen Programmschriften deutlich hervortretenden Personalismus in ein standisches Rechtsideal Er kritisierte die Ersetzung der geistigen Idee des Staates durch den naturlichen Begriff der Gesellschaft und wahnte seine Position in Ubereinstimmung mit dem Nationalsozialismus wenn er meinte Die Kritik der Gegenwart verwirft die Ideologien der bisherigen Reformbewegung weil sie die beiden Grundwerte des Strafrechts Staat und Person entwertet hat Mit dem Ersatz dieser Werte durch die Ideen des Individuums und der Gesellschaft ist trotz scharferer Erfassung der psychologischen und klarerer Einsicht in die soziologischen Ursachen des Verbrechens nichts Wesentliches gewonnen worden 10 Nach Auffassung von Mehring war hier der Nationalsozialismus deutlich nur als bestimmte Negation Weimars begriffen und damit in seinem Wesen verkannt Wolf so Mehring berief sich auf die grossen deutschen Rechtsdenker wie Eike von Repkow und nicht auf die NS Doktrin nach der der Fuhrer den Volksgeist erhort und ausspricht 10 Er habe im Standestaat Das Rechtsideal des nationalsozialistischen Staates gesehen laut seiner Auffassung eine Ewig Wesentliche Ordnung Gottes Er verpflichtete die Amtstrager auf die Idee der Gemeinnutzigkeit und forderte Gemeinnutz vor Eigennutz bis zur Bereitschaft auch gegen die verstandige Erfahrung mit dem Fuhrer zu ziehen 10 Schliesslich suchte er den totalen Staat den Geboten des Christentums zu unterstellen Diese Gewissheit sittlicher Totalitat folgt allein aus der Unterstellung unter die hochste Autoritat Gottes des Herrn der Geschichte Hier eroffnet sich der Einblick in die wesensnotwendige Verbindung von Nationalsozialismus und Christentum 21 Wolfs unrechtmassiges Verhalten und extremer Fanatismus provozierte starken Widerstand in der Fakultat 22 so dass er am 7 Dezember 1933 nach seiner Dekanatsrede Heidegger seinen Rucktritt anbot 23 Heidegger lehnte ab bis ihm am 12 April 1934 vom Badischen Kultusministerium empfohlen wurde Wolf wegen der nicht ganz unbegrundete n Bedenken der Fakultat als Dekan abzuberufen 24 Wolf kundigte am 15 April mit dem ebenfalls aus dem Amt scheidenden Rektor seinen Rucktritt an und zog sich in den folgenden Jahren ganz aus dem Fakultatsleben zuruck Ab Sommer 1934 wandte sich Wolf ganz seinem Engagement fur die Bekennende Kirche zu und verfasste kirchenrechtlich rechtstheologische Schriften 13 Laut Wolfs Schuler Alexander Hollerbach war es Erik Wolf gewesen der durch die Ubernahme eines Lehrauftrags fur Evangelisches Kirchenrecht im Wintersemester 1933 34 dazu beigetragen hat in der Ara des Nationalsozialismus das Kirchenrecht im akademischen Bereich prasent zu halten 25 Das Rechtsideal des Nationalsozialistischen Staates 1934 Bearbeiten Am 20 November 1934 hielt Erik Wolf vor der Ortsgruppe Freiburg des Bundes nationalsozialistischer Juristen den Vortrag Das Rechtsideal des Nationalsozialistischen Staates 26 Dort ausserte er Es gehort zu den Kennzeichen der Echtheit der nationalsozialistischen Revolution dass die Bewegung eine zuvor versiegte Rechtsquelle das Volkstum wieder entdeckt und eine neue das Fuhrertum erschlossen hat Es ist nicht mehr das herkommliche Ideal formaler Gleichheit der abstrakten Rechtssubjekte es ist der Gedanke standisch gestufter Ehre der volkischen Rechtsgenossen 27 Die neue Staatsverfassung erfordere den Einsatz der Juristen in Form der Gemeinschaftsverpflichtung insbesondere solle im Familienrecht der Gedanke der Pflichtgemeinschaft scharfer hervortreten 26 Die ehrbegrundeten Wesensmerkmale des Volkes seien in dieser Sichtweise identisch mit den Wesensmerkmalen seines Rechts die durch Blut Stand und Uberlieferung gekennzeichnet seien 28 Daraus resultiere die Einheit der Ehre des Einzelnen wie der Gemeinschaft Unser Menschenideal im Recht ist also ein Rechtsgenosse der aus und in der Volksgemeinschaft lebt und ihr dient ihr sich verantwortlich fuhlt und aus dieser Verantwortung die Kraft zieht als sittliche freie Personlichkeit auch andere zu fuhren wo und wie das Volkswohl es verlangt Nur einem solchen Menschenbild entsprache als Rechtsgrundwert die Ehre 26 Das Rechtsideal des nationalsozialistischen Staates sah Wolf im Standestaat weil er den Stand als ein Ewig Wesentliches eine Ordnung Gottes ansah 10 nbsp Symbol des Reichsnahrstandes mit dem Parteiadler der NSDAPLaut Claus Muhlfeld genugte die Rezeption des Volksgemeinschaftsgedankens fur eine Ausgrenzung des Artfremden Das rassenhygienische Vokabular diente als Vorlage fur argumentative Versatzstucke um auch biologisch die Rechtsstandschaft des deutschen Menschen begrunden zu konnen 26 Unterschieden wurde zwischen den arteigenen Volksgenossen und den nichtartgleichen Volksgasten denen keine Rechtsstandschaft zukommt Zu diesen wurden rassisch Fremdstammige und Auslander gerechnet 29 Damit so Heinz Muller Dietz war der Weg zur rechtlichen Diskriminierung und Ausgrenzung juristisch gebahnt 29 Gemass Hollerbach zollte Wolf Tribut an die Blut und Boden Ideologie und rechtfertigte Artgleichheit zu Lasten der prinzipiellen Gleichheit aller Menschen 7 Seine intellektuelle Kapitulation vor dem Nationalsozialismus so Muhlfeld dokumentierte sich in seiner vorgetragenen Grundhaltung 26 Im Alltag des Rechtslebens wird echter Nationalsozialismus sich wohl dort am ehesten finden wo der Idee des Fuhrers wortlos aber treulich nachgelebt wird 26 Gemass Mehring wollte Wolf im Sinne der Ordnung Gottes die Amtstrager auf die Idee der Gemeinnutzigkeit verpflichten und forderte Gemeinnutz vor Eigennutz bis zur Bereitschaft auch gegen die verstandige Erfahrung mit dem Fuhrer zu ziehen Nach Massgabe dieser Tradition formulierte Wolf Das Fuhrerprinzip verlangt drei Grundeigenschaften Amt Charakter Leistung 10 Laut Mehring wunschte sich Wolf einen christlich gesinnten Fuhrer mit innen und aussenpolitischer Autoritat und den Wesenszugen Vaterlichkeit Kriegssinn und Charisma Indem er neben dem Volksgeist erstmals auch das Fuhrertum als eine Rechtsquelle anerkannte zeichnete Wolf in seiner Standortbestimmung des Nationalsozialismus ein ideales Bild und Zerrbild der Verfassungswirklichkeit 10 Alle Programmschriften von Wolf der nationalsozialistischen Zeit so Mehring verbanden die staatliche Legitimitat mit dem Glauben Weil dieser Glaube fur Wolfs Rechtsideal des nationalsozialistischen Staates Voraussetzung war erganzte er Richtiges Recht im nationalsozialistischen Staat um einen Aufsatz uber Richtiges Recht und evangelischer Glaube laut Mehring eine irrige Unterstellung des Nationalsozialismus unter die Autoritat Gottes 21 Dieser Aufsatz der von Wolf 1937 stark uberarbeitet wurde wiederholte in der Erstfassung in wortlichen Ubereinstimmungen mit der Freiburger Dekanatsrede die Vorstellungen vom Richtigen Recht der Deutschen im Nationalsozialismus und verband sie an die Autoritat Gottes gemass Luthers Lehre von der Person und Volksordnung als Grundlage christlicher Rechtsgemeinschaft Wolf verstand den nationalsozialistischen Staat als totalen Staat einer totalen Inpflichtnahme der Person fur die Volksgemeinschaft in Verantwortung vor Gott 21 Denn im Gedanken des totalen Staates liegt eine Tendenz zur Selbstautorisierung und Selbstrechtfertigung ja zur Selbstvergottung 21 Hollerbach folgerte dass es in Wolfs Schriften nirgendwo eine Total Affirmation gegeben hatte Die auf eine philosophisch theoretische Fundierung des Rechts und Staatsdenkens im Zeichen des Nationalsozialismus hinfuhrende Linie sei Ende 1934 abgebrochen 30 Jedoch habe Wolfs NS Begeisterung in Verbindung mit Veranderungen seiner kriminalpolitischen Auffassungen zu einer Entfremdung zwischen ihm und Freunden wie Radbruch und Gerhart Husserl der im April 1933 wegen seiner judischen Abstammung seinen Lehrstuhl raumen musste beigetragen Bei einer Begegnung mit Gerhart Husserl habe Wolf geaussert Es ist ja sehr bedauerlich dass Sie jetzt in eine solche unangenehme Lage gekommen sind Das ist aber ein von Gott geschicktes Martyrium das Sie wurdig tragen mussen und bei dem auch niemand Ihnen helfen darf 7 Zweifel an der NS Ideologie Bearbeiten Laut Christoph Scheuren Brandes wandelte sich Erik Wolfs anfangliche Begeisterung fur den Nationalsozialismus schnell in aktiven Widerstand 31 Im September 1933 wurde er in die Landessynode der Evangelischen Landeskirche berufen wo er im Juli 1934 als Mitglied der Fraktion der Positiven gegen die Eingliederung der Landeskirche in die Reichskirche stimmte 32 1935 1936 aber sprach er sich fur die Todesstrafe aus und postulierte einen materiellen Unrechtsbegriff der auch ungeschriebenes Recht einschliesslich Fuhrerbefehlen umfasse Strafgrund sei das Werturteil der Volksgemeinschaft es gebe kein Verbrechen an sich sondern vor ihr Andersartigen sprach er die Rechtsstandschaft ab und rechtfertigte damit den Entzug staatsburgerlicher Rechte insbesondere die Entlassung judischer Beamter Nach eigenen Angaben habe er seit 1933 zunehmende Skepsis gegenuber dem Nationalsozialismus entwickelt aber erst das Jahr 1937 hatte die eigentliche Wende gebracht 6 nbsp Die Freiburger SynagogeAb 1936 engagierte sich Erik Wolf als Mitglied der Bekennenden Kirche 11 und erarbeitete im Januar 1943 zusammen mit Franz Bohm Constantin von Dietze Adolf Lampe und Gerhard Ritter im Freiburger Kreis die von der Leitung der Bekennenden Kirche beauftragte Freiburger Denkschrift Politische Gemeinschaftsordnung ein Versuch zur Selbstbesinnung des christlichen Gewissens in den politischen Noten Zusammen mit den nationalsozialistischen Juristen Theodor Maunz und Horst Muller trat Wolf am 1 Mai 1937 in die NSDAP ein 33 Laut dem Biografen und ehemaligen Assistenten Wolfs Alexander Hollerbach ist die Mitgliedschaft in der NSDAP durch Wolf als Formsache aufgefasst worden Wolf hatte gehofft sie wurde ihm vor allem fur seine kirchlichen Aktivitaten einen gewissen Schutz bieten 34 Hollerbach bezieht sich ferner auf ein durch Bernd Ruthers bestatigtes Zeugnis eines Studenten der ein oder zwei Tage nach dem Niederbrennen der Freiburger Synagoge am 9 November 1938 in der Vorlesung von Erik Wolf sass als dieser ausserte nun musse die Staatsanwaltschaft Freiburg gegen die Brandstifter und Verwuster dieser Nacht Anklage wegen Landfriedensbruchs erheben 35 Wolf distanzierte sich vom Nationalsozialismus nicht offentlich Er versuchte 1939 zur Uberwindung des Methodenstreits in der nationalsozialistischen Rechtswissenschaft beizutragen indem er ausfuhrte die materiellen Inhalte der Gerechtigkeit im Raum des deutschen Rechts der Gegenwart sind durch den Nationalsozialismus vorgegeben Von seiner Idee her bestimmen sich alle einzelnen Rechtsideale auch die des Strafrechts Die Synthese fur das Strafrecht zwischen Tater und Tatstrafrecht sah er bei Hegel und Heidegger Laut Christoph Mahrlein waren bei Wolf zwar deutliche Abgrenzungen zur NS Ideologie erkennbar aber es war nicht ganz klar ob er dem Nationalsozialismus nicht mehr anhing 36 Wahrend des Zweiten Weltkriegs arbeitete Wolf beim NS Projekt Kriegseinsatz der Geisteswissenschaften mit 37 Nach den Erinnerungen Gunter Spendels hatte sich Wolf der nach 1933 Ausfuhrungen zugunsten des NS Regimes gemacht hatte Ende 1941 zu einem entschiedenen Gegner des NS Systems gewandelt Nach 1945 erzahlte Wolf Spendel dass nach dem Attentat vom 20 Juli 1944 ihn die Freiburger Gestapo einbestellte Dabei habe ihm der vernehmende Beamte gesagt Wolf seien als Rechtsgelehrter aus der Rechtsgeschichte die Mittel bekannt mit denen man einem Gestandnis nachhelfen konne 38 Nachkriegszeit Bearbeiten Nach dem Zweiten Weltkrieg war Erik Wolf von 1946 bis 1948 Vorsitzender des Verfassungsausschusses der Evangelischen Kirche in Deutschland EKD sowie 1948 Delegierter der Weltkirchenkonferenz in Amsterdam Grundungsversammlung des Okumenischen Rats der Kirchen In seinem Buch Vom Wesen des Rechts in deutscher Dichtung befragte er 1946 das Werk grosser Dichter wie Holderlin Adalbert Stifter und Johann Peter Hebel nach dem was Recht und Gerechtigkeit fur Wesen und Dasein des Menschen bedeuten Wolf lebte seit 1959 im Kaiserstuhler Dorf Oberrotweil Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl wo er auch bestattet ist 1 Wolf erhielt im November 1948 den theologischen Ehrendoktortitel in Heidelberg 1967 wurde er emeritiert Mit dem Sigmund Freud Preis fur wissenschaftliche Prosa wurde er 1972 ausgezeichnet 1972 erhielt er den juristischen Ehrendoktor in Athen und 1977 den philosophischen Ehrendoktor in Tubingen Schriften Auswahl BearbeitenStrafrechtliche Schuldlehre 1928 Richtiges Recht im nationalsozialistischen Staate 1934 Grosse Rechtsdenker der deutschen Geistesgeschichte 1939 4 Auflage 1963 Vom Wesen des Rechts in deutscher Dichtung 1946 Rechtsgedanke und biblische Weisung Drei Vortrage Tubingen 1948 Griechisches Rechtsdenken Vittorio Klostermann 4 Bde Frankfurt am Main 1950 1970 Das Problem der Naturrechtslehre 1955 Ordnung der Kirche 1961 Rechtsphilosophische Studien Hrsg von Alexander Hollerbach 1972 Rechtstheologische Studien Hrsg von Alexander Hollerbach 1972 Studien zur Geschichte des Rechtsdenkens Hrsg von Alexander Hollerbach 1982 Herausgeberschaft BearbeitenSymposion Philosophische Schriftenreihe 1958 von Max Muller Bernhard Welte und Erik Wolf begrundet und bis 1975 hrsg Karl Alber Freiburg i Br Munchen Literatur BearbeitenAlexander Hollerbach et al Hrsg Mensch und Recht Festschrift fur Erik Wolf zum 70 Geburtstag Frankfurt a M Klostermann 1972 Alexander Hollerbach Zu Leben und Werk Erik Wolfs In Studien zur Geschichte des Rechtsdenkens Hrsg von dems 1982 S 235 271 Gerhard Schwinge Erik Franz Wolf In Biographisch Bibliographisches Kirchenlexikon BBKL Band 34 Bautz Nordhausen 2013 ISBN 978 3 88309 766 4 Sp 1542 1549 Weblinks BearbeitenLiteratur von und uber Erik Wolf im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Eintrag zu Erik Wolf im Catalogus Professorum RostochiensiumVorlage CPR Wartung unnotige Verwendung von Parameter 2Einzelnachweise Bearbeiten a b Eigenangaben Wolfs dokumentiert in Alexander Hollerbach In memoriam Erik Wolf in Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Germanistische Abtheilung Band 95 1978 S 455 Alexander Hollerbach Zu Leben und Werk Erik Wolfs in Erik Wolf Studien zur Geschichte des Rechtsdenkens Verlag Klostermann 1982 S 237 Thomas Wurtenberger Rechtsphilosophie und Rechtstheologie Zum Tode von Erik Wolf in Archiv fur Rechts und Sozialphilosophie ARSP Bd 64 Nr 4 1978 S 536 Alexander Hollerbach Zu Leben und Werk Erik Wolfs in Erik Wolf Studien zur Geschichte des Rechtsdenkens Verlag Klostermann Frankfurt am Main 1982 S 243 f Recht und Welt Bemerkungen zu der gleichnamigen Schrift von Gerhart Husserl in Zeitschrift fur die gesamte Staatswissenschaft 90 1931 S 328 346 a b c Lena Foljanty Recht oder Gesetz Juristische Identitat und Autoritat in den Naturrechtsdebatten der Nachkriegszeit 2013 S 139 f a b c Alexander Hollerbach Erik Wolfs Wirken fur Kirche und Recht in Albrecht Ernst et al Hrsg Jahrbuch fur badische Kirchen und Religionsgeschichte Bd 2 W Kohlhammer Verlag Stuttgart 2008 S 47 68 hier S 53 a b Thomas Wurtenberger Rechtsphilosophie und Rechtstheologie Zum Tode von Erik Wolf in Archiv fur Rechts und Sozialphilosophie ARSP Bd 64 Nr 4 1978 S 537 Alfred Denker Holger Zaborowski Heidegger und der Nationalsozialismus Band 1 Alber Freiburg i Br 2009 S 305 a b c d e f g h i Reinhard Mehring Rechtsidealismus zwischen Gemeinschaftspathos und kirchlicher Ordnung Zur Entwicklung von Erik Wolfs Rechtsgedanken in Zeitschrift fur Religions und Geistesgeschichte 44 1992 S 145 f a b Rudolf Vierhaus Deutsche Biographische Enzyklopadie Band 10 Thies Zymalkowski De Gruyter Berlin 2008 S 720 Alexander Hollerbach Im Schatten des Jahres 1933 Erik Wolf und Martin Heidegger in Freiburger Universitatsblatter 92 1986 S 33 47 Bezug S 42 a b Traugott Wolf Protestantismus und Soziale Marktwirtschaft Eine Studie am Beispiel Franz Bohms LIT Munchen 1998 S 50 Christoph M Scheuren Brandes Der Weg von nationalsozialistischen Rechtslehren zur Radbruchschen Formel Untersuchungen zur Geschichte der Idee vom Unrichtigen Recht Schoningh Paderborn 2006 S 41 Christoph M Scheuren Brandes Der Weg von nationalsozialistischen Rechtslehren zur Radbruchschen Formel Untersuchungen zur Geschichte der Idee vom Unrichtigen Recht Schoningh Paderborn 2006 S 77 Max Muller in Ein Gesprach mit Max Muller in Bernd Martin Heidegger und das Dritte Reich Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1989 S 111 Alexander Hollerbach Jurisprudenz in Freiburg Beitrage zur Geschichte der Rechtswissenschaftlichen Fakultat der Albert Ludwigs Universitat Mohr Siebeck Verlag Tubingen 2007 S 235 Emmanuel Faye Heidegger La introduccion del Nazismo en la Filosofia En torno a los seminarios ineditos de 1933 1935 Ediciones Akal 2009 S 290 Emmanuel Faye Heidegger La introduccion del Nazismo en la Filosofia En torno a los seminarios ineditos de 1933 1935 Ediciones Akal 2009 S 297 Alexander Hollerbach Zu Leben und Werk Erik Wolfs in Erik Wolf Studien zur Geschichte des Rechtsdenkens Verlag Klostermann Frankfurt am Main 1982 S 249 a b c d Reinhard Mehring Rechtsidealismus zwischen Gemeinschaftspathos und kirchlicher Ordnung Zur Entwicklung von Erik Wolfs Rechtsgedanken in Zeitschrift fur Religions und Geistesgeschichte 44 1992 S 147 Alexander Schwan Politische Philosophie im Denken Heideggers VS Verlag fur Sozialwissenschaften 1989 S 213 Hugo Ott Martin Heidegger als Rektor der Universitat Freiburg 1933 34 in Zeitschrift fur die Geschichte des Oberrheins 132 1984 S 355 Hugo Ott Martin Heidegger als Rektor der Universitat Freiburg 1933 34 in Zeitschrift fur die Geschichte des Oberrheins 132 1984 S 356 Alexander Hollerbach Kirchen und Staatskirchenrecht in Freiburg 1945 1967 in Karl Hermann Kastner Knut Wolfgang Norr Klaus Schlaich Festschrift fur Martin Heckel zum siebzigsten Geburtstag Mohr Siebeck Tubingen 1999 S 86 a b c d e f Claus Muhlfeld Rezeption der nationalsozialistischen Familienpolitik Eine Analyse uber die Auseinandersetzung mit der NS Familienpolitik in ausgewahlten Wissenschaften 1933 1939 Ferdinand Enke Verlag Stuttgart 1992 S 332 f Emmanuel Faye Heidegger La introduccion del Nazismo en la Filosofia En torno a los seminarios ineditos de 1933 1935 Ediciones Akal 2009 S 305 Emmanuel Faye Heidegger La introduccion del Nazismo en la Filosofia En torno a los seminarios ineditos de 1933 1935 Ediciones Akal 2009 S 308 a b Heinz Muller Dietz Recht und Nationalsozialismus Gesammelte Beitrage Nomos Verlag 2000 S 63 Alexander Hollerbach Jurisprudenz in Freiburg Beitrage zur Geschichte der Rechtswissenschaftlichen Fakultat der Albert Ludwigs Universitat Mohr Siebeck Verlag Tubingen 2007 S 25 Christoph M Scheuren Brandes Der Weg von nationalsozialistischen Rechtslehren zur Radbruchschen Formel Untersuchungen zur Geschichte der Idee vom Unrichtigen Recht Schoningh Paderborn 2006 S 76 Alexander Hollerbach Jurisprudenz in Freiburg Beitrage zur Geschichte der Rechtswissenschaftlichen Fakultat der Albert Ludwigs Universitat Mohr Siebeck Verlag Tubingen 2007 S 202 Emmanuel Faye Heidegger La introduccion del Nazismo en la Filosofia En torno a los seminarios ineditos de 1933 1935 Ediciones Akal 2009 S 263 f Alexander Hollerbach Jurisprudenz in Freiburg Beitrage zur Geschichte der Rechtswissenschaftlichen Fakultat der Albert Ludwigs Universitat Mohr Siebeck Verlag Tubingen 2007 S 24 Alexander Hollerbach Jurisprudenz in Freiburg Beitrage zur Geschichte der Rechtswissenschaftlichen Fakultat der Albert Ludwigs Universitat Mohr Siebeck Verlag Tubingen 2007 S 339 Christoph Mahrlein Volksgeist und Recht Hegels Philosophie der Einheit und ihre Bedeutung in der Rechtswissenschaft Konigshausen amp Neumann Wurzburg 2000 S 209 Ernst Klee Das Personenlexikon zum Dritten Reich Wer war was vor und nach 1945 Fischer Taschenbuch Frankfurt a M 2005 S 685 Eric Hilgendorf Hrsg Die deutschsprachige Strafrechtswissenschaft in Selbstdarstellungen Berlin New York 2010 S 529 Normdaten Person GND 118769839 lobid OGND AKS LCCN n86110777 NDL 00477436 VIAF 32099089 Wikipedia Personensuche PersonendatenNAME Wolf ErikKURZBESCHREIBUNG deutscher RechtsphilosophGEBURTSDATUM 13 Mai 1902GEBURTSORT BiebrichSTERBEDATUM 13 Oktober 1977STERBEORT Oberrotweil Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erik Wolf amp oldid 238186837