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Der Nationalsozialistische Rechtswahrerbund NSRB war die Berufsorganisation der Juristen im nationalsozialistischen Deutschen Reich von 1936 bis 1945 mit Sitz in Berlin Hervorgegangen ist die Organisation aus dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen BNSDJ der von 1928 bis 1936 unter diesem Namen bestand Geschichte Bearbeiten1928 wurde der Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen BNSDJ als Organisation innerhalb der NSDAP durch Hans Frank gegrundet In seinem Tagebuch behauptete Hans Frank im August 1942 dass der Fuhrer ihn 1926 zum Fuhrer des Nationalsozialistischen Juristenbundes gemacht habe 1 Frank war bemuht den Juristenbund zu einer grossen Organisation auszubauen Ursprunglich hatten dem Juristenbund uberwiegend Rechtsanwalte angehort Spater erfasste der Bund alle Juristen 1929 hatte der Bund 90 Ende 1931 701 und Ende 1932 1 374 Mitglieder Am 25 April 1933 wurde Frank von Reichsprasident Paul von Hindenburg zum Reichskommissar fur die Gleichschaltung der Justiz und fur die Erneuerung der Rechtsordnung ernannt Damit wurde Frank zu einem der einflussreichsten Juristen in der Zeit des Nationalsozialismus Im Rahmen der Gleichschaltung bemuhte sich Frank um institutionelle Beseitigung aller Berufsverbande der Juristen und deren Eingliederung in den BNSDJ Nach der Mitglieder Aufnahmesperre der NSDAP vom 19 April 1933 hob der BNDSJ fur Anwarter zur Mitgliedschaft im Mai 1933 die Verpflichtung auf Mitglied der NSDAP zu werden so dass auch nicht der NSDAP angehorende Juristenverbande dem BNDSJ beitreten konnten Dies waren unter anderem der Deutsche Anwaltverein der Deutsche Richterbund DRB und der Republikanische Richterbund Die ersteren traten von sich aus dem BNSDJ bei Dabei trat der DRB der die Beseitigung der Weimarer Republik begrusste am 25 Mai 1933 geschlossen in den BNSDJ ein innerhalb dessen er zunachst bestehen blieb bis er sich Ende 1933 endgultig aufloste Der viel kleinere Republikanische Richterbund kam einem Verbot am 14 Marz 1933 durch Selbstauflosung zuvor 2 Viele der Richter des republikanischen Richterbundes wurden willkurlich in den Ruhestand versetzt infolge des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums Auch der den Deutschen Juristentag organisierende gleichnamige Verein loste sich auf Der von ihm fur den Herbst 1933 geplante Deutsche Juristentag wurde abgesagt und im Oktober 1933 unter der Schirmherrschaft des BNSDJ im Rahmen seiner 4 Reichstagung in Leipzig durchgefuhrt 3 Dort proklamierte Frank u a die Akademie fur Deutsches Recht 1934 wurde sie dann rechtlich gegrundet Hans Frank war Prasident der Akademie bis 1942 und Leiter des Ausschusses fur Rechtsphilosophie Der BNSDJ war nun keine reine Parteiorganisation mehr sondern stand neben der Organisation der Partei Mit der Gleichschaltung und der Inkorporation der juristischen Berufsverbande stieg die Mitgliederzahl des BNSDJ steil an 1935 gehorten ihm etwa 70 000 Mitglieder an darunter 16 348 Richter und Staatsanwalte 14 575 Rechtspfleger 11 774 Jungjuristen 1 145 Wirtschaftsjuristen 10 385 Verwaltungsjuristen 9 886 Rechtsanwalte 5 828 Notare und Rechtsanwaltsnotare sowie 409 Hochschullehrer 4 1936 nach der Umbenennung in Nationalsozialistischer Rechtswahrerbund NSRB hatte die Organisation etwa 85 000 Mitglieder 1939 waren es etwa 101 000 Hans Frank Reichsrechtsfuhrer und Leiter der Akademie fur Deutsches Recht stand zunachst auch dem NSRB vor Ab 1942 wurde er in dieser Funktion von Otto Thierack abgelost Fachgruppenleiter der Rechtsanwalte war Walter Raeke Der Fachgruppe Hochschullehrer stand der ehrgeizige Carl Schmitt voran den Waldemar Gurian in einem im Schweizer Exil entstandenen Zeitschriftenartikel als Kronjuristen des Dritten Reiches bezeichnete Schmitt war auch ab Mai 1934 der Herausgeber der 1933 von Hans Frank gekaperten und durch den Verlag C H Beck unter Zwang erworbenen arisierten Deutschen Juristen Zeitung DJZ die vor 1933 eine der angesehensten juristischen Zeitschriften war Frank blieb in diesen Funktionen bis Ende 1936 Zu der Zeit geriet er mit der SS in Konflikt und verlor beide Funktionen und andere offentliche Amter Von 1936 bis 1940 ubernahm die Leitung der Fachgruppe Hochschullehrer der Professor und Wissenschaftsfunktionar Paul Ritterbusch 5 Es gab fur Juristen keine Pflicht zur Mitgliedschaft im NSRB aber eine fehlende Mitgliedschaft wurde als Hinweis auf mangelnde nationalsozialistische Gesinnung verstanden Da der NSRB als Standesorganisation im Benehmen mit dem Reichsjustizministerium uber fur Rechtsanwalte wichtige berufliche Funktionen entschied konnte ein Rechtsanwalt Nachteile haben wenn er nicht NSRB Mitglied war Das Reichsjustizministerium entschied etwa im Einvernehmen mit dem BNSDJ bzw NSRB uber die Zulassung eines Rechtsanwalts bei den Gerichten und uber die Besetzung anderer wichtiger Positionen der Rechtsprechung und in juristischen Organisationen wie etwa der Reichsrechtsanwaltskammer 6 Publikationsorgan des Verbandes war die Zeitschrift Deutsches Recht Der Rechtswahrerbund wurde mit dem Kontrollratsgesetz Nr 2 Auflosung und Liquidierung der Naziorganisationen vom 10 Oktober 1945 durch den Alliierten Kontrollrat auch verboten und sein Eigentum beschlagnahmt 7 Literatur BearbeitenAngelika Konigseder Recht und nationalsozialistische Herrschaft Berliner Anwalte 1933 1945 Deutscher Anwaltverlag Bonn 2001 ISBN 3 8240 0528 X Michael Sunnus Der NS Rechtswahrerbund 1928 1945 Zur Geschichte der nationalsozialistischen Juristenorganisation Rechtshistorische Reihe Band 78 Lang Frankfurt am Main 1990 ISBN 3 631 42734 4 Folker Schmerbach Das Gemeinschaftslager Hanns Kerrl fur Referendare in Juterbog 1933 1939 Mohr Siebeck Verlag Tubingen 2008 ISBN 978 3 16 149585 4 Fussnoten Bearbeiten vgl Stanislaw Piotrowski Hans Franks Tagebuch Polnischer Verlag der Wissenschaften Warszawa 1963 S 374 Eintrag Hans Franks vom 18 August 1942 Blatt 969 Birger Schulz Der Republikanische Richterbund 1921 1933 Frankfurt am Main 1982 ISBN 3 8204 7122 7 S 173f Peter Landau Die deutschen Juristen und der nationalsozialistische Deutsche Juristentag in Leipzig 1933 In Zeitschrift fur Neuere Rechtsgeschichte Jg 1993 1994 S 373 390 Michael Sunnus Der NS Rechtswahrerbund 1928 1945 zur Geschichte der nationalsozialistischen Juristenorganisation Lang Frankfurt am Main 1990 ISBN 3 631 42734 4 S 25 Ritterbusch Paul Wilhelm Heinrich In Deutsche Biographische Enzyklopadie Online De Gruyter 2011 abgerufen am 16 November 2022 Stefan Konig Vom Dienst am Recht Rechtsanwalte als Strafverteidiger im Nationalsozialismus Walter de Gruyter Berlin 1987 ISBN 3 11 089432 7 Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland S 19 Normdaten Korperschaft GND 40113 4 lobid OGND AKS LCCN nr92005132 VIAF 123603716 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Nationalsozialistischer Rechtswahrerbund amp oldid 235743888