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Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums kurz Berufsbeamtengesetz BBG wurde nach der Machtubernahme der Nationalsozialisten am 7 April 1933 erlassen Bei dem Titel des Gesetzes handelt es sich um einen irrefuhrenden Kampfbegriff Schon zuvor hatte in Deutschland ein Berufsbeamtentum bestanden Das BBG diente dem Ziel Juden Menschen judischer Herkunft und politisch unerwunschte Personen aus dem Staatsdienst zu entfernen Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 2 Auswirkung 3 Reaktionen 4 Deutungen 5 Vergleichbare und erganzende Regelungen 6 Wiedergutmachung 7 Siehe auch 8 Literatur 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenPolitische Gegner des Nationalsozialismus Beamte die nach ihrer bisherigen politischen Betatigung nicht die Gewahr dafur bieten dass sie jederzeit ruckhaltlos fur den nationalen Staat eintreten konnten nach 4 in den Ruhestand versetzt oder aus dem Dienst entlassen werden Ferner waren Beamte zu entlassen die nach 1918 in ihren Beruf eingetreten waren ohne die fur die Laufbahn ubliche Vorbildung nachweisen zu konnen Diese wurden im Sprachgebrauch als Parteibuch Beamte bezeichnet 3 ist eines der bekanntesten Beispiele eines Arierparagraphen Als Beamte nicht arischer Abstammung galten nach 3 Absatz 1 der Ersten Verordnung zur Durchfuhrung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums schon diejenigen die nur einen judischen Grosselternteil im Stammbaum hatten Sie konnten nunmehr entlassen oder vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden Nach 3 Absatz 2 sollten jedoch nicht arische Beamte im Dienst belassen werden wenn sie schon vor August 1914 verbeamtet worden waren Altbeamtenregel oder die im Weltkrieg an der Front fur das Deutsche Reich oder fur seine Verbundeten gekampft haben oder deren Vater oder Sohne im Weltkrieg gefallen sind Die Ausnahmeregelung fur Frontkampfer wurde als Frontkampferprivileg bezeichnet Diese Klausel hatte der Reichsprasident Paul von Hindenburg in einem Schreiben an Adolf Hitler als Ausnahmeregelung eingefordert 1 Alle im Beamtenstatus befindlichen Personen mussten von nun an den sogenannten Ariernachweis erbringen der belegen sollte dass der Beamte keine Vorfahren judischer Religionszugehorigkeit hatte Als Dokumente vorzulegen waren die Geburtsurkunde die Geburts oder Taufurkunden der Eltern und Grosseltern die Heirats oder Trauurkunden der Eltern und Grosseltern sowie gegebenenfalls Militarpapiere Diese Unterlagen mussten die Beamten binnen 14 Tagen beim Behordenleiter einreichen Konnte der Beamte die erforderlichen Urkunden nicht beibringen dann musste er versichern dass er alle Mittel und Wege versucht hatte und zum Beweis alle Antwortschreiben der von ihm angeschriebenen Standes und Pfarramter beifugen 2 Fur Zweifelsfalle sollte dann eine neu eingerichtete Dienststelle des Sachverstandigen fur Rasseforschung beim Reichsinnenministerium in Berlin zu Rate gezogen werden Nach 6 des Gesetzes konnten Beamte ausserdem zur Vereinfachung der Verwaltung ohne Angabe von Grunden in den Ruhestand versetzt werden Die freiwerdenden Planstellen sollten nicht wieder besetzt werden Dieser Paragraph wurde extensiv dazu benutzt jene Nichtarier zu entlassen die als Altgediente Kriegsteilnehmer oder Angehorige von Gefallenen angeblich ausgenommen werden sollten 3 Alle genannten Ausnahmeregelungen wurden durch die Nurnberger Gesetze aufgehoben Judische Beamte die noch ihren Beruf ausuben konnten wurden spatestens zum 31 Dezember 1935 entlassen In rascher Folge wurden zahlreiche Durchfuhrungsverordnungen erlassen In der Dritten Durchfuhrungsverordnung vom 6 Mai 1933 RGBl I S 245 wurden als Beamte im Sinne des Gesetzes ausdrucklich Richter Lehrer Hochschullehrer und Notare benannt Mit der Zweiten Verordnung zur Durchfuhrung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 4 Mai 1933 wurden auch Angestellte und Arbeiter im Offentlichen Dienst sowie bei Reichsbank und Reichsbahn einbezogen 4 Ein Ruhegehalt wurde nicht allen Gruppen der Zwangspensionierten zugestanden 5 Die gewahrten Ruhestandsbezuge wurden 1938 durch die Siebente Verordnung zum Reichsburgergesetz reduziert Auswirkung Bearbeiten nbsp Ubermaltes Kanzleischild des Anwalts und Notars Werner Liebenthal in der Martin Luther Strasse Berlin 1933 der am 6 Juli 1933 Berufsverbot erhieltDie Bedeutung dieses Gesetzes reichte soweit es Juden betraf weit uber den offentlichen Dienst hinaus und diente als Richtmass fur die Ausubung von Berufen mit offentlich rechtlicher oder offentlicher Wirksamkeit wie Notaren und Patentanwalten 6 Entgegen den Erwartungen der Nationalsozialisten erfullte eine erhebliche Anzahl judischer Beamter die Ausnahmebedingungen der Altbeamtenregelung und des Frontkampferprivilegs Vermutlich konnte daher zunachst fast die Halfte der rund 5000 judischen Beamten noch im Dienst verbleiben 7 Spater wurde mit der Ersten Verordnung zum Reichsburgergesetz vom 14 November 1935 der Beamtenstatus an eine neugeschaffene Reichsburgerschaft gebunden die Deutschblutigen vorbehalten war Damit mussten restlos alle judischen Beamten Ende 1935 ausscheiden Schon in der Weimarer Republik hatte es Massnahmen gegeben um durch Stellenabbau die offentlichen Haushalte zu entlasten Die Nationalsozialisten nutzten als Entlassungsgrund diese im Paragrafen 6 vorgesehene Moglichkeit in grosserem Ausmass So wurde in Hamburg bis zum Jahre 1935 die Entlassung bei 555 von 637 Lehrkraften unter Berufung auf 6 ausgesprochen Im gleichen Zeitraum wurden jedoch 468 dieser Stellen wieder besetzt so dass die angebliche Einsparungsmassnahme eher Vorwand war um nationalsozialistisch gesinnte Lehrkrafte einstellen zu konnen 8 An den deutschen Universitaten wurden aufgrund des Berufsbeamtengesetzes der Ersten Verordnung zum Reichsburgergesetz und ahnlicher Verordnungen 19 5 Prozent des Lehrkorpers entlassen Prozentual noch starker betroffen war die relativ kleine Gruppe der Dozentinnen von denen 35 Prozent die Universitat verlassen mussten 9 Reaktionen BearbeitenVor allem im Justizbereich waren nationalsozialistische Parteianhanger seit Marz 1933 gewaltsam gegen Beamte vorgegangen Richter und Staatsanwalte waren tatlich angegriffen und aus ihren Dienstzimmern vertrieben worden Landesjustizminister hatten Zwangsbeurlaubungen ausgesprochen und Hausverbote erteilt Burgerliche Kreise und der noch nicht von den Nationalsozialisten kontrollierte Teil der Presse zeigten sich daher erleichtert dass die Ausschreitungen und der Radau Antisemitismus durch eine gesetzliche Regelung der Judenfrage ein Ende fanden Die Ansicht der angeblich ubermachtige Einfluss der judischen Fremdkultur solle beschnitten werden war uber den Kreis der Parteianhanger hinaus weit verbreitet 10 Deutungen BearbeitenSaul Friedlander schreibt Dieses Gesetz zielte in seiner allgemeinsten Intention darauf die gesamte Regierungsburokratie umzugestalten um ihre Loyalitat gegenuber dem neuen Regime sicherzustellen Seine Ausschliessungsmassnahmen die fur mehr als zwei Millionen staatlicher und stadtischer Beschaftigte galten waren gegen die politisch Unzuverlassigen hauptsachlich Kommunisten und andere Gegner der Nationalsozialisten und gegen Juden gerichtet 11 Der Historiker Uwe Dietrich Adam nennt die Bezeichnung Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums eine zynische Umkehrung des eigentlichen Sachverhalts Das Gesetz setze zudem eine Zasur und sei unubersehbarer Anfangspunkt einer formalrechtlich abgesicherten Strategie die auf die Ausschaltung der judischen Minderheit abziele 12 Klaus Detlev Godau Schuttke schreibt Es stellte nichts wieder her sondern war ein Akt der Verfolgung Es ermoglichte den neuen Machthabern im Deutschen Reich judische und politisch missliebige Beamte Richter und Staatsanwalte aus dem Dienst zu entfernen 13 nbsp Reichsgesetzblatt vom 7 April 1933 Erstes Blatt des Gesetzes zur Wiederherstellung des BerufsbeamtentumsPeter Longerich stellt heraus dass die beiden ersten antijudischen Gesetze vom 7 April 1933 einen massiven Eingriff in die seit 1871 im Deutschen Reich geltende staatsburgerliche Gleichberechtigung der Juden bedeute 14 Daniel Goldhagen wertet die fruhen antijudischen Massnahmen wie folgt Die Eliminierung der Juden war von Anfang an Hitlers Ziel Es begann schon 1933 mit dem Ausschluss von Juden aus der Gesellschaft 15 Vergleichbare und erganzende Regelungen BearbeitenDie Preussische Sparverordnung vom 12 September 1931 wurde nach der Machtergreifung vielfach dazu benutzt zum Zwecke der unumganglichen Ersparnis an Personalangelegenheiten judisches und politisch unliebsames Personal zu entlassen In Frankfurt am Main wurde auf diese Weise Max Beckmann aus seiner Professur an der Stadelschule gedrangt 16 und ebenfalls fur Frankfurt sind mehrere Falle von judischen Mitarbeitern an den stadtischen Kliniken dokumentiert die 1933 unter Berufung auf die Preussische Sparverordnung entlassen wurden 17 Am 7 April 1933 wurde das Gesetz uber die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ausgefertigt das dem BBG entsprechende Regelungen fur Anwalte enthielt Zur Enttauschung der Antisemiten mussten reichsweit nur rund 40 der judischen Rechtsanwalte ihre Berufstatigkeit beenden da viele durch das Frontkampferprivileg geschutzt waren 18 Am 28 Februar 1934 erging von Reichswehrminister Werner von Blomberg in einem Akt vorauseilenden Gehorsams ein Erlass fur die sinngemasse Anwendung des Arierparagraphen auf Offiziere Unteroffiziere und Mannschaften der Reichswehr Damit wurde der Antisemitismus erstmals in die Form eines militarischen Erlasses gegossen wahrend in der Weimarer Zeit der Gleichheitsgrundsatz der Reichsverfassung bereits umgangen und judische Bewerber vom Offizierskorps ferngehalten worden waren In Ausfuhrung des Blomberg Erlasses wurden in den folgenden Wochen mindestens siebzig Soldaten aus der Reichswehr entfernt 19 Am 21 Januar 1935 wurde das Gesetz uber die Entpflichtung und Versetzung von Hochschullehrern aus Anlass des Neuaufbaus des deutschen Hochschulwesens in Kraft gesetzt 20 das die Versetzung oder Entbindung von amtlichen Verpflichtungen von Professoren ermoglichte wenn es das Reichsinteresse erfordert Wiedergutmachung BearbeitenDas Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums wurde durch das alliierte Kontrollratsgesetz Nr 1 betreffend die Aufhebung von NS Recht vom 20 September 1945 aufgehoben Im Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts fur Angehorige des offentlichen Dienstes vom 11 Mai 1951 BWGoD 21 wurde den Geschadigten die bis zum 23 Mai 1949 in das Bundesgebiet zuruckgekehrt waren ein Anspruch auf bevorzugte Wiederanstellung bzw die Zahlung eines Ruhegehalts gewahrt das der Berechtigte erreicht hatte wenn er im Dienst verblieben ware Diesem Gesetz folgte am 18 Mai 1952 das BWGoD Ausland fur die unter Verfolgungsdruck ausgewanderten Angehorigen des offentlichen Dienstes Beide Gesetze wurden durch das Dienstrechtliche Kriegsfolgen Abschlussgesetz DKfAG vom 20 September 1994 22 aufgehoben 23 Siehe auch BearbeitenListe antijudischer Rechtsvorschriften im Deutschen Reich 1933 1945Literatur BearbeitenUwe Dietrich Adam Judenpolitik im Dritten Reich Unv Nachdruck von 1972 Dusseldorf 2003 ISBN 3 7700 4063 5 Horst Goppinger Juristen judischer Abstammung im Dritten Reich Entrechtung und Verfolgung 2 Auflage Verlag C H Beck Munchen 1990 ISBN 3 406 33902 6 Michael Gruttner The Expulsion of Academic Teaching Staff from German Universities 1933 45 in Journal of Contemporary History Jg 57 2022 S 513 533 Hans Bergemann Simone Ladwig Winters Richter und Staatsanwalte judischer Herkunft in Preussen im Nationalsozialismus eine rechtstatsachliche Untersuchung Eine Dokumentation Koln Bundesanzeiger Verlag 2004 Hans Mommsen Beamtentum im Dritten Reich Mit ausgewahlten Quellen zur nationalsozialistischen Beamtenpolitik Stuttgart 1966 Sigrun Muhl Benninghaus Das Beamtentum in der NS Diktatur bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkrieges Dusseldorf 1996 ISBN 3 7700 1601 7 Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums Quellen und Volltexte Reichsgesetzblatt vom 7 April 1933 auf der Seite der Osterreichischen Nationalbibliothek Text des Gesetzes auf einer privaten Homepage 1 Verordnung zum BBG im Reichsgesetzblatt vom 11 April 1933 auf der Seite der Osterreichischen Nationalbibliothek Text der Ersten Verordnung zur Durchfuhrung des Gesetzes Gesetz das die Einbeziehung der Patentanwalte in die Massnahmen des BBG regelte Fragebogen als Anhang zur Dritten Verordnung zur Durchfuhrung des Gesetzes im Reichsgesetzblatt Weitere Anderungen und Erganzungen des GesetzesEinzelnachweise Bearbeiten Peter Longerich Politik der Vernichtung Eine Gesamtdarstellung der nationalsozialistischen Judenverfolgung Munchen 1998 ISBN 3 492 03755 0 S 42 und 600 Diana Schulle Das Reichssippenamt Eine Institution nationalsozialistischer Rassenpolitik Diss 1999 Berlin 2001 ISBN 3 89722 672 3 S 86 Raul Hilberg Die Vernichtung der europaischen Juden Frankfurt Main 1990 ISBN 3 596 10611 7 Bd 1 S 90 Dokumentarchiv Gunter Plum Wirtschaft und Erwerbsleben In Wolfgang Benz Hrsg Die Juden in Deutschland 1933 1945 Munchen 1988 ISBN 3 406 33324 9 S 286 Hohe der Bezuge in Bernhard Muller Alltag im Zivilisationsbruch Munchen 2003 ISBN 3 935877 68 4 S 86 Gunter Plum Wirtschaft und Erwerbsleben In Wolfgang Benz Hrsg Die Juden in Deutschland 1933 1945 Piper Verlag Munchen 1988 ISBN 3 406 33324 9 S 286 Peter Longerich Politik der Vernichtung S 42 43 Hans Peter de Lorent Nazibiographien In Hamburger Lehrerzeitung hlz Heft 01 02 2007 S 48 Vgl Michael Gruttner The Expulsion of Academic Teaching Staff from German Universities 1933 45 in Journal of Contemporary History Jg 57 2022 S 513 533 Peter Longerich Davon haben wir nichts gewusst Pantheon Munchen 2006 ISBN 3 88680 843 2 S 63 66 Saul Friedlander Das Dritte Reich und die Juden Bd 1 Die Jahre der Verfolgung 1933 1939 durchgeseh Sonderausgabe Munchen 2007 ISBN 978 3 406 56681 3 S 40 Uwe Dietrich Adam Judenpolitik im Dritten Reich Unver Nachdruck von 1972 Dusseldorf 2003 ISBN 3 7700 4063 5 S 48 49 Klaus Detlev Godau Schuttke Der Oberste Gerichtshof fur die Britische Zone Ein kurzer Versuch NS Unrecht zu suhnen In Robert Bohn Jurgen Weber Hrsg Wortmeldungen zur Zeit und Regionalgeschichte Festschrift fur Uwe Danker Husum Druck und Verlagsgesellschaft Husum 2022 ISBN 978 3 96717 099 3 S 79 Peter Longerich Davon haben wir nichts gewusst Munchen 2006 ISBN 3 88680 843 2 S 63 Unter Eliminierung versteht er in diesem Kontext den Holocaust er halt das Wort jetzt sachlich fur richtiger als Genozid Quelle Spiegel Gesprach Morder durfen ermordet werden in DER SPIEGEL Nr 41 2009 S 134 140 Kulturportal der Stadt Frankfurt Udo Benzenhofer Monika Birkenfeld Angefeindete vertriebene und entlassene Assistenten im Bereich der Universitatsmedizin in Frankfurt am Main in der NS Zeit Klemm Oelschlager Munster 2016 ISBN 978 3 86281 097 0 Peter Longerich Politik der Vernichtung S 43 In Hamburg wurden von 189 judischen Rechtsanwalten 69 ausgeschlossen vergl Heiko Morisse Judische Rechtsanwalte in Hamburg Hamburg 2003 ISBN 3 7672 1418 0 S 31 32 Wolfram Wette Die Wehrmacht Feindbilder Vernichtungskrieg Legenden Fischer 2002 ISBN 3 7632 5267 3 S 75f Online ausgabe BGBl I S 291 BGBl I S 2442 2452 Bundesministerium der Finanzen Entschadigung von NS Unrecht Regelungen zur Wiedergutmachung Stand Februar 2018 1 8 Sondergesetzliche Entschadigungsregelungen S 10 Normdaten Werk GND 4354853 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums amp oldid 237679363