www.wikidata.de-de.nina.az
Die Verordnung zur Herabminderung der Personalausgaben des Reichs Personal Abbau Verordnung vom 27 Oktober 1923 RGBl I S 999 ist ein in der Weimarer Republik erlassenes nur kurzzeitig geltendes Gesetz das zeitweise einen massiven Personalabbau im offentlichen Dienst verfugte Es sollten 25 aller Beamten ausscheiden Alle entbehrlichen Angestellten und Arbeiter waren zu entlassen 1 BasisdatenTitel Verordnung zur Herabminderung der Personalausgaben des ReichsKurztitel Personal Abbau VerordnungAbkurzung PersAbbauVO nicht amtlich Art RechtsverordnungGeltungsbereich Deutsches ReichErlassen aufgrund von 1 ErmG vom 13 Oktober 1923 RGBl I S 943 Rechtsmaterie Beamtenrecht Offentliches ArbeitsrechtErlassen am 27 Oktober 1923 RGBl I S 999 Inkrafttreten am uberw 31 Oktober 1923Letzte Anderung durch 21 Buchst c G vom 30 Juni 1933 RGBl I S 433 437 Inkrafttreten derletzten Anderung 31 Oktober 1933 Art 3 Satz 2 G vom 24 Marz 1933 Ausserkrafttreten 31 Dezember 1968 3 G vom 28 Dezember 1968 BGBl I S 1451 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage 2 Inhalt und Bestimmungen 3 Auswirkungen 4 Einzelnachweise 5 WeblinksAusgangslage BearbeitenDie Anderungen des Steuersystems im Zuge der Erzbergerschen Reform fuhrten bereits in der Weimarer Republik zu einem starken Zentralismus Damit ging ein enormer Anstieg der Verwaltungskosten sowie ein Anstieg der Anzahl von Beamten Arbeitern und Angestellten im offentlichen Dienst einher Zusatzlich hatte sich das Reich Steuerquellen auf Kosten der Lander und Gemeinden erschlossen die das Reich im Gegenzug dazu zwang den Landern Zuschusse zur Besoldung ihrer Landesbeamten zu zahlen 2 Von 1920 bis 1922 stieg allein die Zahl der Reichsbeamten von 83 000 auf 127 000 Die Anzahl der Landesbeamten beziehungsweise deren Steigerungsraten sind nicht bekannt 3 Abgesehen von den steigenden Verwaltungskosten denen mittels Steuererhohungen Stellenabbau oder staatlicher Geldschopfung entgegengetreten werden konnte geriet das Kabinett Stresemann I im September und Oktober 1923 in existentielle Bedrangnis Besonders die Bayerische Krise und der Deutsche Oktober sind in diesem Zusammenhang in die Geschichte eingegangen Offensichtlich war dabei dass die Ereignisse nur mit Unterstutzung verschiedener Regierungs und Verwaltungsstellen eingetreten waren Die Reichsregierung reagierte auf die Angriffe mit der Erklarung des Ausnahmezustandes fur das ganze Deutsche Reich Auf der Grundlage des vom Reichstag mit Zustimmung des Reichsrats am 13 Oktober 1923 beschlossenen Ermachtigungsgesetzes erliess die Regierung Stresemann am 27 Oktober 1923 u a die Verordnung zur Herabminderung der Personalausgaben des Reichs Inhalt und Bestimmungen Bearbeiten nbsp Personal Abbau Verordnung vom 27 Oktober 1923Die Personalabbauverordnung betraf besonders hart Angestellte im offentlichen Dienst So entsprach der Artikel 15 einer sogenannten Mussbestimmung nach welcher grundsatzlich alle Angestellte bis zum 30 November 1923 zu entlassen waren Die von diesem Artikel Betroffenen erhielten entsprechend der Anzahl ihrer Dienstjahre eine Abfindung weibliche Angestellte jedoch nur dann wenn nach dem Ermessen der zustandigen Behorde ihre wirtschaftliche Versorgung nicht gesichert erschien 4 Aber die Verordnung betraf auch erstmals die Beamtenschaft Das Gesetz ermachtigte die jeweilige Reichsregierung Beamte in andere Dienststellen mit Herabstufung ihres Einkommens zu versetzen Beamte in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen Beamte in den endgultigen Ruhestand zu versetzen Dienst und Versorgungsbezuge unter bestimmten Voraussetzungen zu kurzen ausserplanmassig oder kommissarisch beschaftigte Beamte zu entlassen weibliche Beamte jederzeit zum Monatsende zu entlassen wenn sie verheiratet waren und nach dem Ermessen der zustandigen Behorde ihre wirtschaftliche Versorgung gesichert erschien Artikel 7 sah eine Einstellungssperre vor Gemass Artikel 8 sollten insgesamt 25 der Beamtenstellen abgebaut werden Die Verordnung verpflichtete die Lander und Kommunen fur ihre Beamten Arbeiter und Angestellte gleichlautende Vorschriften zu erlassen Betroffene Beamte die langer als zehn Jahre im Dienst waren hatten Anspruch auf ein Ruhegehalt Wer langer als zwei Jahre beschaftigt war erhielt je Dienstjahr als Abfindung ein volles Monatsgehalt Damit kam fur Beamte mit weniger als zwei Jahren Dienstzeit die Versetzung in den Ruhestand einer Entlassung gleich Die Auswahl der Beamten fusste auf einer Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe Explizit hiess es im Artikel 3 dass die Auswahl nicht durch politische konfessionelle oder gewerkschaftliche Zugehorigkeit beeinflusst werden darf Im Umkehrschluss und Klartext bedeutete dies dass jeder Beamte willkurlich aus seinem Amt entfernt werden konnte was dann auch ohne Angaben von Grunden nach jedem Regierungswechsel praktiziert wurde Denn bei der Auswahl der Betroffenen war gemass Artikel 2 der Personalabbauverordnung nur der Wert ihrer Leistung fur die Verwaltung entscheidend uber welchen allein der Vorgesetzte bestimmen konnte 5 Ausgenommen von der Verordnung waren grundsatzlich Richter Erstmals wurde das Ausscheiden aus dem Beamtenverhaltnis auf das 65 Lebensjahr festgesetzt Fur Richter betrug die Altersgrenze 68 6 Auswirkungen BearbeitenIn der Weimarer Verfassung waren allen Beamten die Freiheit ihrer politischen Gesinnung und ihre wohlerworbenen Rechte garantiert Die Personalabbauverordnung schrankte diese Rechte verfassungswidrig und erheblich ein Die Rechtsgultigkeit der Verordnung war weit uber das Ende der Weimarer Republik hinaus hochst umstritten von den Gerichten aber lange Zeit wiederholt bejaht worden 7 Gleichfalls griff das Gesetz massiv in die Kompetenzen der Lander ein Folglich reagierten die Lander ihrerseits auf die Verordnung indem sie sie ignorierten lockerten oder verscharften Ad hoc waren verheiratete Frauen ein leichtes Opfer die grundsatzlich uberall wieder aus dem Erwerbsleben gedrangt werden sollten So sagte der Reichsarbeitsminister der Mannerlohn reiche aus Frauenarbeit raube einem Familienvater Brot und Lebenshoffnung 8 Der weibliche Anteil bei den Betroffenen war freilich gering Erstens war diese sogenannte Zolibatsklausel nicht neu Sie galt fur weibliche Beamte bereits vor 1919 wurde durch die Weimarer Verfassung aufgehoben und verfassungswidrig durch die Personalabbauverordnung wieder eingefuhrt Zweitens waren beispielsweise von den verbeamteten Lehrern in Preussen dem damals grossten Flachenland in der Weimarer Republik nur 2 6 weiblich Ausserhalb der akademischen Lehrerschaft spielten Frauen im offentlichen Dienst zu dieser Zeit eine noch geringere Rolle 9 Bemerkenswert Die Entlassungsmoglichkeit fur verheiratete weibliche Beamte enthielt noch die Bundesfassung des Deutschen Beamtengesetzes von 1950 10 aber nicht mehr das neue Bundesbeamtengesetz von 1953 11 Unmittelbar waren von den Personalabbaumassnahmen 35 000 Beamte betroffen Bis zum Jahresende 1923 fiel die Zahl der Reichsbeamten von 127 000 auf 92 000 12 Da vor allem das Mittel der Ruhestandsversetzung angewandt wurde sank zwar die Zahl der beschaftigten Beamten nicht aber die dafur notwendigen Personalkosten 13 Der Verordnung folgten allein bis zum 30 Juni 1933 uber 15 Erganzungs und Anderungsgesetze Auf Betreiben der SPD wurde in die Personal Abbau Verordnung eine Pensionskurzung aufgenommen die anzuwenden war wenn der Pensionsempfanger neben seinen Versorgungsbezugen noch ein weiteres zu versteuerndes Einkommen von mehr als 235 Mark monatlich bezog Diese Kurzung wurde 1925 aufgehoben als Drohkulisse gegenuber den Beamten blieben Pensionskurzungen in der politischen Diskussion jedoch bis zum Ende der Weimarer Republik prasent 14 Auch wenn dies offiziell nicht zugegeben wurde bot die Personalabbauverordnung sehr wohl besondere Moglichkeiten zur politischen Disziplinierung der Beamtenschaft Konkret fuhrten die Massnahmen nicht nur zu einer bis dahin beispiellosen Gefahrdung der sozialen Sicherheit der Beamten sondern auch zu einer weitgehenden faktischen Einschrankung ihrer politischen Freiheit Zwar war in den Bestimmungen ausdrucklich festgelegt dass die Auswahl der Betroffenen nicht durch politische Zugehorigkeit beeinflusst werden durfe doch war es praktisch unmoglich den politischen Missbrauch dieser Verordnung zu verhindern Bei den Beamtenverbanden verstarkte sich schon bald der Eindruck dass zahlreiche Vorgesetzte die Verordnung dazu nutzten um politisch unliebsame Beamte aus ihren Stellen zu entfernen Unubersehbar wurde der politische Missbrauch als in mehreren Stadten fuhrende Politiker der Linksparteien die zugleich leitende Kommunalbeamte waren von den Stadtverordneten der burgerlichen Parteien aufgrund der Personalabbauverordnung ihrer Amter enthoben wurden 15 Die Einstellungssperre wurde bereits von der nachsten Regierung gelockert fur 1925 aufgehoben und die Aufhebung der Sperre von nahezu jeder nachfolgenden Regierung per Gesetz verlangert Damit war de facto der Grund fur das Gesetz entfallen Alle weiteren Artikel blieben jedoch in Kraft was darauf schliessen lasst dass es bei der Verordnung von Anbeginn nicht um Einsparungen sondern um die Auswahl der Beamten ging Mit jedem Regierungswechsel waren fortan in den Reichsministerien Landesministerien und allen untergeordneten Verwaltungen Entlassungen und oder Neueinstellungen insbesondere sogenannter Parteibuch Beamter verbunden Schon Ende 1925 hatte sich die Gesamtzahl der Reichsbeamten mit 237 844 mehr als verdoppelt schwankte aber bis zum Ende der Weimarer Republik erheblich Zeitweise fielen die Beamtenstellen auf 89 000 16 Damit hatte die Beamtenschaft durch dieses Gesetz jegliche Rechtssicherheit verloren Denn erst die Personalabbauverordnung schuf die Voraussetzung fur dieses ausgepragte Hire and Fire Spatestens ab 1928 wurde die Situation vollends chaotisch Wahrend in einigen Landern uberwiegend konservative oder rechtsextreme Beamte gehen mussten traf es in anderen Landern mehr Linksorientierte Die Anwendung der Personalabbauverordnung fur politische Zwecke war in Preussen besonders extrem Anfangs betraf es hauptsachlich Kommunisten und Nationalsozialisten nach dem Preussenschlag der Regierung Papen erging es ab dem 20 Juli 1932 vielen Sozialdemokraten nicht anders ein Teil der betroffenen SPD Beamten wurde entlassen oder versetzt und damit diszipliniert ein anderer Teil trat aus der Partei aus in der Hoffnung auf diese Weise im Amt bleiben zu konnen 17 Allein die Moglichkeit der Entlassung sorgte in der gesamten Weimarer Zeit bei der ohnehin verunsicherten Beamtenschaft fur eine starke Einschuchterung und wirkte auf diese Weise disziplinierend Ein damals hinter vorgehaltener Hand oft von Beamten verwendeter Spottvers brachte ihre Situation auf den Punkt Ich schwore Treue der Verfassung dieweil ich furchte um Entlassung und macht man eine neue dann schwor ich wieder Treue 18 dd Nicht alle Beamte waren Monarchisten oder wunschten die vorrevolutionare Zustande zuruck gemeinsam war ihnen jedoch die Furcht vor Entlassung sowie der Status und Privilegienverlust Beispielsweise wurde parallel zur Personalabbauverordnung im Oktober 1923 die fur Beamte bisherige vierteljahrliche Gehaltsvorauszahlung seitens des Reichsfinanzministeriums zunachst suspendiert faktisch jedoch endgultig abgeschafft Die Umstellung auf monatliche Zahlungsweise empfanden die Staatsdiener als besonders schwerwiegenden Eingriff in ihre uber mehrere Epochen erworbenen Rechte und als weiteres Zeichen fortschreitender Proletarisierung zumal die bisherige Form des Entgelts als Ausdruck des alimentativen Charakters der Besoldung hoch geschatzt war Mit dem Fortfall der Quartalszahlung verloren die Festbesoldeten eines der augenfalligsten Abgrenzungsmerkmale zu Arbeitern und Angestellten 19 Dementsprechend blieb die Einstellung der meisten Beamten zum parlamentarisch demokratischen System mehr als reserviert Es ist aus heutiger Sicht nicht verwunderlich das die Mehrzahl der Beamten antirepublikanisch eingestellt war Hans Mommsen stellte dazu fest Vielmehr kam die Propaganda der Nationalsozialisten auf Wiederherstellung des Berufsbeamtentums den Wunschen der Beamten entgegen weil sie sich die Befreiung des staatlichen Handelns von den verwirrenden Einflussen politischer Parteien und Interessengruppen und eine Ruckkehr zu Sachentscheidungen erhofften 20 Das spatere Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums der Nationalsozialisten orientierte sich massgeblich an der Personal Abbau Verordnung teilweise wurden Formulierungen wortlich ubernommen 21 Mit diversen und wesentlichen Anderungen blieb die Personal Abbau Verordnung bis zum 31 Dezember 1968 in Kraft Einzelnachweise Bearbeiten Akten der Reichskanzlei Kabinettssitzung vom 10 Dezember 1923 Johannes Frerich Martin Frey Von der vorindustriellen Zeit bis zum Ende des Dritten Reiches Walter de Gruyter 1996 S 225 f Harald Engler Die Finanzierung der Reichshauptstadt Untersuchungen zu den hauptstadtbedingten staatlichen Ausgaben Preussens und des Deutschen Reiches in Berlin vom Kaiserreich bis zum Dritten Reich 1871 1945 Walter de Gruyter 2004 S 167 vgl VO vgl zu allen in diesem Absatz aufgefuhrten Angaben https alex onb ac at cgi content alex aid dra amp datum 19230004 amp seite 00000999 sowie https www bundesarchiv de aktenreichskanzlei 1919 1933 0021 ma1 ma11p kap1 2 kap2 15 para3 3 html 60a des Reichsbeamtengesetzes idF des Art I Nr IV der Personalabbauverordnung vom 27 Oktober 1923 RGBl I S 999 1000 Johannes Frerich Martin Frey Von der vorindustriellen Zeit bis zum Ende des Dritten Reiches Walter de Gruyter 1996 S 225 f Gisela Helwig Weimarer Republik In Weg zur Gleichberechtigung Informationen zur politischen Bildung 1997 Heft 254 Bundeszentrale fur politische Bildung abgerufen am 9 Februar 2014 Rainer Fattmann Bildungsburger in der Defensive die akademische Beamtenschaft und der Reichsbund der hoheren Beamten in der Weimarer Republik Vandenhoeck amp Ruprecht 2001 S 90 63 ff BGBl 1950 I S 279 28 ff BGBl 1953 I S 551 Harald Engler Die Finanzierung der Reichshauptstadt Untersuchungen zu den hauptstadtbedingten staatlichen Ausgaben Preussens und des Deutschen Reiches in Berlin vom Kaiserreich bis zum Dritten Reich 1871 1945 Walter de Gruyter 2004 S 167 ebd Eugen Prager Der lange Weg Briefe die sie nicht erreichten In Vorwarts Nr 48 4 Juli 1931 S 307 Hermannjosef Schmahl Disziplinarrecht und politische Betatigung der Beamten in der Weimarer Republik Duncker amp Humblot 1977 S 74 75 Harald Engler Die Finanzierung der Reichshauptstadt Untersuchungen zu den hauptstadtbedingten staatlichen Ausgaben Preussens und des Deutschen Reiches in Berlin vom Kaiserreich bis zum Dritten Reich 1871 1945 Walter de Gruyter 2004 S 167 Klaus Suhl SPD und offentlicher Dienst in der Weimarer Republik Die offentlich Bediensteten in der SPD und ihre Bedeutung fur die sozialdemokratische Politik 1918 1933 Springer Verlag 2013 S 122 DER SPIEGEL Rauf und runter uber 40 Schreibtische 19 1973 Rainer Fattmann Bildungsburger in der Defensive die akademische Beamtenschaft und der Reichsbund der hoheren Beamten in der Weimarer Republik Vandenhoeck amp Ruprecht 2001 S 115 Hans Mommsen Beamtentum im Dritten Reich Walter de Gruyter 1966 S 14 vgl Mommsen S 39 sowie beide GesetzeWeblinks BearbeitenVerordnung zur Herabminderung der Personalausgaben des Reichs vom 27 Oktober 1923 bei ALEX Verordnung uber die Anderung der Personal Abbau Verordnung vom 28 Januar 1924 bei ALEX Gesetz uber Einstellung des Personalabbaues und Anderung der Personal Abbau Verordnung vom 4 August 1925 bei ALEX Gesetz zur Abanderung des Gesetzes uber Einstellung des Personalabbaues und Anderung der Personal Abbau Verordnung vom 27 Marz 1926 bei ALEX Gesetz zur Abanderung des Gesetzes uber die Beschaftigung Schwerbeschadigter und der Personal Abbau Verordnung vom 8 Juli 1926 bei ALEX Gesetz uber Anderung des Gesetzes zur Abanderung des Gesetzes uber Einstellung des Personalabbaues und Anderung der Personal Abbau Verordnung vom 15 Juli 1926 bei ALEX Verordnung uber das Ausserkrafttreten des Artikels 17 der Personal Abbau Verordnung vom 24 Dezember 1926 bei ALEX Gesetz uber Anderung des Gesetzes zur Abanderung des Gesetzes uber Einstellung des Personalabbaues und Anderung der Personal Abbau Verordnung vom 28 Dezember 1926 bei ALEX Gesetz uber Anderung des Gesetzes zur Abanderung des Gesetzes uber Einstellung des Personalabbaues und Anderung der Personal Abbau Verordnung vom 16 Juli 1927 bei ALEX Gesetz uber Anderung des Gesetzes zur Abanderung des Gesetzes uber Einstellung des Personalabbaues und Anderung der Personal Abbau Verordnung vom 25 Juli 1928 bei ALEX Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Personalabbauverordnung amp oldid 239001544