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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Weitere Bedeutungen sind unter Richter Begriffsklarung aufgefuhrt Richterin ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Zu anderen Bedeutungen siehe Die Richterin Ein Richter oder eine Richterin ist der Inhaber eines offentlichen Amtes bei einem Gericht der Aufgaben der Judikatur Rechtsprechung wahrnimmt Abhangig von Ort und Zeit in der Geschichte ist das Amt des Richters mit unterschiedlichsten Anforderungen Rechten Pflichten und Privilegien verbunden Portrat eines englischen Richters des 19 Jahrhunderts in AmtstrachtInhaltsverzeichnis 1 Aufgabe 2 Geschichte 3 Richtereigenschaften nach Rechtsstaatsverstandnis 4 Abgrenzung 5 Bekleidung 6 Anrede 7 Salomo 8 Das Richteramt nach Staat 8 1 Schweiz 8 2 Deutschland 8 3 Frankreich 9 Siehe auch 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseAufgabe BearbeitenAufgabe des Richters ist die Rechtsprechung also die Subsumtion Unterordnung des Sachverhaltes unter die Voraussetzungen der Norm ihm vorgetragener Lebenssachverhalte unter das Recht in der Regel gefolgt von der Ableitung eines rechtskonformen und idealerweise gerechten Urteils fur alle beteiligten Parteien Im Privatrecht bedeutet dies normalerweise die Ausdeutung von Rechten und Pflichten zwischen mehreren Parteien Im Strafrecht die Verurteilung oder den Freispruch des oder der Angeklagten Im offentlichen Recht die Beurteilung von Rechten und Pflichten zwischen Staat und Individuum Eine Zuspitzung dieser Tatigkeit findet sich auch im lateinischen Prozessgrundsatz da mihi factum dabo tibi ius Gib mir die Tatsache ich werde dir daraus folgend das Recht geben Sofern das Gesetz es vorsieht obliegt dem Richter auch die vorgangige Ermittlung des dem Urteil zu Grunde liegenden Sachverhalts Dies trifft insbesondere auf das Strafrecht zu wo die Offizialmaxime gilt Im grossten Teil des Privatrechts gilt demgegenuber die Dispositionsmaxime nach der die Parteien den zu beurteilenden Sachverhalt selbst bestimmen Geschichte BearbeitenAls Ausdruck der Vertretung staatlicher Gewalt ist das Amt des Richters verknupft mit dem Begriff des Staates an sich Bereits seit Urzeiten wird es Menschen gegeben haben die aufgrund einer ihnen zugeschriebenen Autoritat Streit zwischen anderen Menschen geschlichtet haben Erst mit der Entwicklung einer organisierten Staatsstruktur ergab sich indessen die Tatigkeit des Richters als Amt Eines der ersten Zeugnisse eines solchen Richteramts stammt in Form des Codex Hammurapi aus dem 18 Jahrhundert v Chr und Babylon Der Codex eine in Stein gemeisselte Gesetzessammlung beauftragt zu seiner Durchsetzung Richter und auferlegt ihnen detaillierte Anweisungen zur Rechtsprechung 1 Das Amt des Richters wurde durch den Statthalter oder den Konig selbst wahrgenommen 2 Im Romischen Reich gehorte die Praetur deren Inhaber fur die Gerichtsbarkeit in Rom zustandig waren zum Cursus honorum also zur traditionellen Amterlaufbahn romischer Politiker Der Richter war uber Jahrhunderte zumeist auch Inhaber anderweitiger Gewalt sei es faktischer Natur in der Person des Befehlshabers eines Heeres wie bei der Pratur oder in der Kombination mit Befugnissen der Rechtssetzung oder durchsetzung Selbst bei Richtern die im Sinne der Arbeitsteilung ausschliesslich Recht sprachen lag die oberste Richtergewalt in der Despotie bzw im Absolutismus von Gesetzes wegen beim Staatsoberhaupt Er oder sie konnte alle Urteile umstossen Die niedere Gerichtsbarkeit wurde dennoch an lokale Verwalter in Westeuropa zum Beispiel in der Form von Schultheiss Vogt oder Meier ubertragen Auch ihnen kam damit Richterstatus zu Erst mit dem Gedanken der Gewaltenteilung wie er von John Locke und Montesquieu formuliert wurde entstand die Einsicht dass Macht zu ihrer Kontrolle geteilt werden muss Die hiermit verbundene Unabhangigkeit der Judikative von Exekutive und Legislative fuhrte dazu dass das Amt des Richters unabhangig von Amtstragern der anderen Gewalten wurde Richtereigenschaften nach Rechtsstaatsverstandnis BearbeitenIm Verstandnis des modernen Rechtsstaats hat ein Richter diverse Anforderungen zu erfullen die sich vor allem aus dem Recht auf ein faires Verfahren herleiten Es sind dies insbesondere Gesetzlichkeit Den Parteien eines Verfahrens ist der gesetzliche Richter zu garantieren Hiermit wird gesagt dass ein Fall vom Gericht nicht irgendeinem verfugbaren Richter zugewiesen werden darf sondern dass dieser Richter schon vorab aufgrund abstrakter Kriterien festgelegt sein muss Unbefangenheit Der Richter muss unbefangen sein das heisst er darf kein eigenes Interesse am Ausgang des Verfahrens haben Dies hatte er beispielsweise dann wenn eine der Parteien mit dem Richter verwandt ist Unerheblich ist ob sich die Befangenheit zu Gunsten oder zu Lasten der betreffenden Partei auswirkt Keine Zugehorigkeit zu einer anderen Staatsgewalt Um eine Machtkonzentration zu verhindern darf ein Richter als Angehoriger der Judikative nicht gleichzeitig ein Amt in einer der beiden anderen Staatsgewalten Legislative Exekutive innehaben 3 Wahl oder Ernennung Ein Mensch kann sich nicht selbst zum Richter ernennen und er kann das Amt nicht erben Viel eher ist er entweder zu wahlen oder durch eine legitimierte Stelle zum Beispiel die ihrerseits demokratisch legitimierte Exekutive zu ernennen 4 Zu diesen Vorgaben konnen je nach Staat diverse weitere Anforderungen wie beispielsweise an das Mindestalter den Wohnort oder die Sprachkompetenzen des Bewerbers stossen 5 Ebenfalls nicht zwingend braucht die Voraussetzung einer juristischen Ausbildung zu sein so genanntes Laienrichtertum In vielen Kantonen der Schweiz bestehen fur Richter keine Ausbildungsvorgaben wenngleich ein Grossteil in der Realitat dennoch uber ein Studium der Rechtswissenschaften verfugt 5 Abgrenzung BearbeitenIm Zivilverfahren ist es moglich Alternativen zum rechtlich vorgesehenen Richter zu wahlen Der Mediator grenzt sich vom Richter dadurch ab dass sein Verfahren die Mediation fur alle Parteien ein freiwilliges Verfahren darstellt und er selbst uber keine staatliche Autoritat verfugt Das Ergebnis einer Mediation insofern uberhaupt eines erzielt wird ist fur die Parteien daher nicht verbindlich Der Schiedsrichter im juristischen Sinn ist ein von den Parteien bestimmter Richter Sein Urteil ist fur die Parteien aufgrund gemeinsamer Willenserklarung verbindlich er ist jedoch nicht der gemass prozessualen Regeln zustandige Richter Kein Richter im eigentlichen Sinne ist der Scharfrichter Viel eher ist er im Strafrecht die Person die eine Todesstrafe zu vollziehen hat Da er die verurteilte Person nach dem Richter bildlich gesprochen noch einmal richtet wurde er in fruheren Zeiten auch Nachrichter genannt 6 Auch der Untersuchungs und der Ermittlungsrichter sind keine Richter im engeren Sinne Ihre Aufgabe besteht bzw bestand in der Durchfuhrung der Ermittlungen als Vorarbeit zum eigentlichen Strafprozess Bekleidung Bearbeiten Richterroben des deutschen BundesverfassungsgerichtsJe nach Land und teilweise selbst in untergeordneten geografischen Einheiten existieren unterschiedliche Vorgaben an die Bekleidung amtierender Richter Auch moglich ist dass gar keine Vorgaben gemacht werden Im Bereich des Common Law beispielsweise im Vereinigten Konigreich 7 oder in Australien 8 und zuruckgehend auf englische Adlige die als Richter amteten tragen Richter haufig eine Allongeperucke Hierzu kommt eine Robe bzw ein Talar als Amtstracht In Kontinentaleuropa tragen Richter heutzutage keine Perucken mehr wohl aber teilweise noch Roben bzw Talare Gerade in Deutschland werden diese teilweise durch Baretts erganzt Anhand der Ausfuhrung der Bekleidung Farbe Material Kragen usw kann es je nach Rechtsordnung moglich sein den Trager einer bestimmten Kategorie Richter eines hoheren bzw niederen Gerichts oder auch einem anderen Stand wie dem des Anwalts zuzuordnen Anrede BearbeitenRichter werden bei ihrer Amtstatigkeit in vielen Landern nicht mit dem Namen sondern einem Titel angesprochen Neben dem aus Film und Fernsehen bekannten Euer Ehren im Common Law vorwiegend Vereinigtes Konigreich und Vereinigte Staaten existiert beispielsweise in Deutschland die Anrede Herr Vorsitzender Frau Vorsitzende 9 und in Osterreich die Anrede Frau Rat bzw Herr Rat 10 Salomo Bearbeiten Hauptartikel Salomo Als Inbegriff des gerechten Richters gilt der historisch nicht gesicherte biblische Konig Salomo Schelomo im Judentum bzw Prophet Suleiman nach dem Koran nach dem ausgewogene kluge Urteile als Salomonisches Urteil 11 bezeichnet werden Das Richteramt nach Staat BearbeitenSchweiz Bearbeiten Hauptartikel Richter Schweiz Deutschland Bearbeiten Hauptartikel Richter Deutschland Frankreich Bearbeiten Hauptartikel Richter Frankreich Siehe auch BearbeitenBundesrichter Handelsrichter Lateinische Phrasen zu iudex Richter iudex iudice iudicisWeblinks Bearbeiten Commons Richter Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Wiktionary Richter Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Literatur uber Richter im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Zusammenstellung von richterlichen Amtstrachten weltweit Abgerufen am 12 Oktober 2015 englisch Einzelnachweise Bearbeiten Hugo Gressmann Codex Hammurapi In Altorientalische Texte zum Alten Testament Edition Alpha et Omega 1926 S 380ff abgerufen am 10 Oktober 2015 Nicole Leurpendeur Babylon wird ausgegraben Robert Koldeweys Expedition nach Mesopotamien Aja Verlag Abensberg 2006 ISBN 978 3 938621 01 1 S 19 f Fur die Schweiz Art 144 BV fel Parteipolitische Wahl auf Zeit schwacht Stellung der Justiz Problematische Kur der Richter in der Schweiz In Neue Zurcher Zeitung 31 Dezember 2009 abgerufen am 12 Oktober 2015 a b Forschungsstelle Europaisches Zivilrecht an der Universitat des Saarlandes Schweiz Abgerufen am 10 November 2015 Friedrich Jakob Schmitthenner Kurzes deutsches Worterbuch fur In Kurzes deutsches Worterbuch fur Etymologie Synonymik und Orthographie 1837 S 320 abgerufen am 30 Oktober 2015 Kopfschmuck Aura der Wurde In Der Spiegel 23 November 1987 abgerufen am 10 November 2015 Bombendrohung in Australien Polizei uberwaltigt Geiselnehmer In Der Spiegel 6 September 2011 abgerufen am 10 November 2015 Ralf Hocker Lexikon der Rechtsirrtumer S 81 abgerufen am 15 Oktober 2015 Robert Sedlaczek Anrede Wie man Richter und Rechtsanwalte richtig anredet Abgerufen am 23 Mai 2021 Zitate und Ausspruche Herkunft und aktueller Gebrauch 3 Auflage Dudenverlag Mannheim Leipzig Wien Zurich 2008 ISBN 978 3 411 04123 7 S 450f Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4049923 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richter amp oldid 235215399