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Die strafprozessuale Offizialmaxime auch Offizialprinzip ist eine Prozessmaxime die besagt dass die Strafverfolgung grundsatzlich dem Staat bzw den staatlichen Behorden also der Staatsanwaltschaft obliegt und nicht dem Verletzten Gegensatz ist die Dispositionsmaxime Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Inhalt der Offizialmaxime 3 Siehe auch 4 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenIn fruhen Staaten war das Rechtssystem noch nicht in gleichem Masse verstaatlicht wie heute Die Verfolgung von Rechtsverletzungen war nicht ausdifferenziert in Zivil und Strafrechtsweg Stattdessen war in beiden Fallen mit Ausnahme der Popularklage im romischen Recht allein der Verletzte befugt seine Anspruche klageweise geltend zu machen Dieses sog Privatstrafrecht kannte eine Differenzierung gemass der heutigen zwischen Zivil und Strafrecht nur hinsichtlich der Rechtsfolge Wahrend zivilrechtliche Anspruche nur zum Ersatz des Schadens berechtigten konnte der Verletzte bei strafrechtlichen Anspruchen eine daruber hinausgehende Busszahlung verlangen 1 2 Dieses sog Akkusationsverfahren des Privatstrafrechts wurde abgeschafft als der Staat sein Gewaltmonopol auf den Schutz privater Rechte ausweitete und die Verbrechensverfolgung von Amts wegen einleitete Siehe auch Inquisitionsverfahren und Akkusationsprinzip In jungerer Zeit finden sich verstarkt Elemente die als Abbau der Staatlichkeit im Strafverfahren bezeichnet werden konnen und damit geschichtlich eine Ruckbesinnung auf das Privatstrafrecht darstellen 3 Dies sind zum einen der Tater Opfer Ausgleich bei dem der Staat auf seinen Strafanspruch bei Einigung zwischen Tater und Opfer oder bei Schadenswiedergutmachung durch den Tater verzichten kann und zum anderen Verfahren der Restorative Justice die auf eine Konfliktlosung ohne Ruckgriff auf den staatlichen Strafanspruch abzielen Inhalt der Offizialmaxime BearbeitenIm Strafverfahren obliegt es den staatlichen Organen Anklage zu erheben Akkusationsprinzip Ohne Bedeutung ist dabei der Wille der Betroffenen Auch gegen den erklarten Willen des Opfers einer Straftat sind die Strafverfolgungsbehorden gehalten zu ermitteln Dies folgt aus dem Legalitatsprinzip Diese Maxime wird jedoch an verschiedenen Stellen durchbrochen So ist bei einigen Straftatbestanden insbesondere solchen mit Bagatellcharakter oder mit hochstpersonlichem Einschlag vor einer Strafverfolgung ein Strafantrag des Geschadigten notig oder er darf selbst den Weg der strafrechtlichen Privatklage beschreiten Die Offizialmaxime ist eine Prozessmaxime Sie ist nicht zu verwechseln mit der Inquisitionsmaxime Untersuchungs Amtsermittlungsgrundsatz nach der ein Gericht bzw eine Behorde den Sachverhalt von sich aus ermitteln muss und darin nicht auf das Vorbringen oder die Beweisantrage der Parteien beschrankt ist Im Zivilprozess und im Verwaltungsprozess herrscht dagegen im Ubrigen uberwiegend die gegenteilige Dispositionsmaxime Siehe auch BearbeitenEx officio Strafanspruch des StaatesEinzelnachweise Bearbeiten Volker Krey Deutsches Strafverfahrensrecht Bd 1 2006 ISBN 9783170184084 Rn 385 Uwe Wesel Geschichte des Rechts 3 Aufl 2006 passim insbesondere Rn 135 Dazu Uwe Wesel Geschichte des Rechts 3 Aufl 2006 passim insbesondere Rn 349 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4172502 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Offizialmaxime amp oldid 178602440