www.wikidata.de-de.nina.az
Als Popularklage bezeichnet man eine Klage die von jemandem erhoben werden kann der durch die angegriffene Handlung nicht in eigenen Rechten verletzt wird sondern gleichsam selbst fur andere oder die Allgemeinheit handelt jedoch ohne deren Auftrag Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Deutschland 2 1 Bayern 3 Literatur 4 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenIm antiken Athen fuhrte der Reformer Solon zu Beginn des 6 Jahrhunderts v Chr die Popularklage ein Deutschland BearbeitenIn Deutschland ist die Popularklage nur in Ausnahmefallen zugelassen normalerweise ist die Geltendmachung einer Verletzung eigener Rechte unter dem Begriff Klagebefugnis eine Voraussetzung fur die Zulassigkeit einer Klage Grossere praktische Bedeutung hat die Popularklage in der Sonderform der Verbandsklage in der anerkannte Fachverbande aus Naturschutz und anderen Bereichen eine Klagebefugnis erhalten Bayern Bearbeiten Eine Ausnahme ist die in Art 98 Satz 4 der Verfassung des Freistaates Bayern BV 1 und Art 55 des Gesetzes uber den Bayerischen Verfassungsgerichtshof VfGHG 2 fur jedermann vorgesehene Moglichkeit Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof einzulegen Dabei kann jede bayerische Rechtsvorschrift dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof mit der Behauptung vorgelegt werden ein in der Landesverfassung garantiertes Grundrecht werde in verfassungswidriger Weise verletzt Der Verfassungsgerichtshof uberpruft das Gesetz dann anschliessend auf Ubereinstimmung mit dem vollstandigen bayerischen Verfassungsrecht und stellt gegebenenfalls dessen Verfassungswidrigkeit fest Damit ware das Gesetz nicht mehr anzuwenden Literatur BearbeitenKempen Verfassungsrecht in Becker Heckmann Kempen Manssen Offentliches Recht in Bayern 2 Auflage Munchen 2001 Verlag CH Beck ISBN 3 406 48564 2 Halfmeier Axel Popularklagen im Privatrecht Tubingen 2006 Verlag Mohr SiebeckEinzelnachweise Bearbeiten Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15 Dezember 1998 GVBl S 991 992 BayRS 100 1 I Art 55 des Gesetzes uber den Bayerischen Verfassungsgerichtshof VfGHG Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4175367 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Popularklage amp oldid 223790376