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Im gerichtlichen Verfahren ist ein Urteil die in der Regel instanzerledigende Entscheidung uber den Streitgegenstand die das erkennende Gericht zumeist auf Grund einer mundlichen Verhandlung erlasst In der Strafgerichtsbarkeit ist die mundliche Verhandlung aufgrund des Mundlichkeitsgrundsatzes grundsatzlich erforderlich einzige Ausnahme bildet der Strafbefehl der als rechtskraftiges Urteil gilt wenn nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch eingelegt wird Urteile werden wenn sie nicht mehr durch Rechtsmittel angegriffen werden konnen rechtskraftig Sie konnen mit Einschrankungen auch schon vor ihrer Rechtskraft mit Zwang vollstreckt werden Zwangsvollstreckung Neben dem Urteil gibt es auch andere Formen gerichtlicher Entscheidungen beispielsweise Beschlusse Anordnungen und Verfugungen Im deutschen Recht ergehen Urteile im Namen des Volkes Es entspricht der kontinentalen Tradition dass deutsche Gerichte mit Ausnahme des Bundesverfassungsgerichts 30 Abs 2 BVerfGG mit einer Stimme und anonym sprechen 1 Verurteilung wegen Betruges im Strafprozess hier zu einer Geldstrafe von 2 100 Euro Inhaltsverzeichnis 1 Arten von Urteilen 1 1 Urteile im Zivilprozess 1 2 Urteile im Strafprozess 1 3 Andere Verfahrensordnungen 2 Form und Inhalt des Urteils 2 1 Zivilprozess 2 2 Strafprozess 3 Bindung an Urteile 4 Korrektur 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseArten von Urteilen BearbeitenUrteile lassen sich nach verschiedenen Kriterien einteilen Urteile im Zivilprozess Bearbeiten Einteilung nach der Rechtsfolge des Urteils Man unterscheidet Leistungsurteile infolge einer Leistungsklage Verurteilung etwa zur Zahlung von Geld zur Herausgabe einer Sache zur Ausfuhrung bestimmter Arbeiten zur Duldung oder Unterlassung bestimmter Handlungen Abgabe einer Willenserklarung usw das Rechtsschutzinteresse des Glaubigers wird wenn der Schuldner dem Urteil nicht nachkommt durch das Leistungsurteil noch nicht vollstandig befriedigt es bedarf noch einer Zwangsvollstreckung Feststellungsurteile infolge einer Feststellungsklage etwa die Feststellung dass der Klager in einem bestimmten Verein Mitglied sei dass eine Kundigung unwirksam sei dass der Beklagte verpflichtet sei dem Klager Schadensersatz zu leisten dass eine Urkunde echt oder unecht sei usw eine besondere Rolle spielt wegen der Schwache der Rechtskraft das Zwischenfeststellungsurteil klageabweisende Urteile sind immer Feststellungsurteile Hier wird weiter unterschieden zwischen Prozessurteilen Abweisung der Klage als unzulassig und Sachurteilen Abweisung der Klage als unbegrundet Der Unterschied zwischen Prozess und Sachurteil liegt in der Rechtskraft Gestaltungsurteile durch die unmittelbar eine Rechtsanderung eintritt Ehescheidung Auflosung einer Ehe Ausschluss eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft Einstellung der Zwangsvollstreckung durch Vollstreckungsabwehrklage oder Drittwiderspruchsklage Einraumung eines besseren Rangs bei einem Pfand oder Vorzugsrecht durch Urteil infolge Klage auf vorzugsweise Befriedigung Einteilung nach dem Umfang der Prozesserledigung Man unterscheidet Vollendurteile 300 ZPO die den gesamten Rechtsstreit erledigen Teilurteile 301 ZPO die nur einen Teil des Streitgegenstandes erledigen und Zwischenurteile 303 ZPO die nur eine entscheidungserhebliche Vorfrage entscheiden Besondere Formen des Zwischenurteils sind das Zwischenurteil uber die Zulassigkeit der Klage 280 Abs 2 ZPO das Zwischenurteil uber den Grund 304 ZPO und das Zwischenurteil uber einen Zwischenstreit mit einem nicht am Rechtsstreit beteiligten Dritten namlich uber die Zuruckweisung der Nebenintervention 71 ZPO uber die Ruckgabe von Urkunden unter Rechtsanwalten 135 Abs 2 ZPO und uber das Zeugnisverweigerungsrecht 387 ZPO Einteilung nach der Grundlage des Urteils Man unterscheidet das normale streitige Urteil das auf streitige Verhandlung der Parteien ergeht und das unstreitige Urteil Arten des unstreitigen Urteils sind das Versaumnisurteil 330 331 ZPO das aufgrund der Saumnis einer Partei gegen die saumige Partei ergeht das Anerkenntnisurteil 307 ZPO das ergeht wenn der Beklagte den Klageanspruch ganz oder zum Teil Teilanerkenntnis anerkennt und das Verzichtsurteil 306 ZPO das ergeht wenn der Klager auf den Klageanspruch verzichtet Die unzulassige Klage und die unschlussige Klage die Klage die nach ihrem eigenen Vortrag den Klageantrag nicht rechtfertigt wird gegen den saumigen Klager nicht durch Versaumnisurteil sondern durch streitiges Urteil so genanntes unechtes Versaumnisurteil abgewiesen Einteilung nach der Bestandskraft des Urteils Man unterscheidet unbedingte Urteile und Vorbehaltsurteile die spater in der gleichen Instanz wieder aufgehoben werden konnen weil bestimmte Einwendungen des Beklagten erst nach Erlass des Vorbehaltsurteils gepruft werden Arten des Vorbehaltsurteils sind das Urteil unter dem Vorbehalt der Aufrechnung mit einer Gegenforderung 302 ZPO und das Vorbehaltsurteil im Urkundenprozess 599 ZPO in welchem dem Beklagten die Ausfuhrung aller Rechte vorbehalten wird die er nicht schon im Urkundenprozess gelten machen also mit Urkunden beweisen konnte Urteile im Strafprozess Bearbeiten Im Strafrecht unterscheidet man hinsichtlich der moglichen Urteile lediglich zwischen dem Sachurteil mit Verurteilung Strafurteil oder Freispruch des Angeklagten oder Anordnung einer Massregel der Besserung und Sicherung 2 und dem Prozessurteil analog zu 260 Abs 3 Strafprozessordnung StPO auch Einstellungsurteil genannt welches nur ergeht wenn sogenannte Verfahrenshindernisse auch Prozesshindernisse genannt bestehen Erganzender Beschluss bei Bewahrung und VerwarnungBei Verurteilung zu einer zur Bewahrung ausgesetzten Freiheitsstrafe oder zu einer zur Bewahrung ausgesetzten Massregel der Besserung und Sicherung erfolgt die Festsetzung der Bewahrungszeit Rahmen 2 5 Jahre sowie der dem Verurteilten erteilten gerichtlichen Auflagen und Weisungen nicht im Urteil sondern in einem zusammen mit dem Urteil verkundeten Beschluss 268a Abs 1 u 2 StPO Dasselbe gilt nach 59 Abs 1 Strafgesetzbuch StGB auch fur die Verwarnung mit Strafvorbehalt Die vorzeitige Prozessbeendigung durch Verfahrenseinstellung erfolgt ubrigens auch nicht durch ein Urteil sondern ebenfalls per Gerichtsbeschluss Andere Verfahrensordnungen Bearbeiten Fur Arbeitsgerichtsprozesse Verwaltungsgerichtsprozesse Sozialgerichtsprozesse und Finanzgerichtsprozesse gilt das fur Zivilprozesse Gesagte mit der Massgabe dass im Verwaltungsgerichtsprozess im Sozialgerichtsprozess und im Finanzgerichtsprozess keine Versaumnisurteile vorgesehen sind In diesen Verfahrensordnungen kann auch bei Ausbleiben einer oder beider Parteien durch streitiges Endurteil entschieden werden Form und Inhalt des Urteils BearbeitenFur das schriftliche Urteil gelten die nachfolgend dargestellten Regelungen Zivilprozess Bearbeiten Ein Zivilurteil besteht aus folgenden Bestandteilen Bezeichnung der Urteilsart falls es sich nicht um ein normales Vollendurteil handelt und Formel im Namen des VolkesRubrum also genaue Bezeichnung der Parteien ggf der gesetzlichen Vertreter und der Prozessbevollmachtigten 313 Abs 1 Nr 1 ZPO Bezeichnung des Gerichts und der Richter die bei der Entscheidung mitgewirkt haben 313 Abs 1 Nr 2 ZPO Bezeichnung des Tages an dem die mundliche Verhandlung geschlossen worden ist 313 Abs 1 Nr 3 ZPO Urteilsformel 313 Abs 1 Nr 4 ZPO Die Urteilsformel ist der entscheidende Teil des Urteils In der Urteilsformel wird uber den Streitgegenstand entschieden Sie besteht in der Regel aus drei Teilen Sachentscheidung Entweder Entscheidung im Sinne des Klageantrages oder Klageabweisung oder eine Kombination von beidem dem Klageantrag wird nur teilweise entsprochen Das Gericht darf in seiner Entscheidung nicht uber den Antrag des Klagers hinausgehen oder etwas anderes als das was beantragt worden ist zusprechen 308 ZPO Die Formel muss so bestimmt formuliert sein dass das Urteil spater vollstreckt werden kann beispielsweise muss ein herauszugebender Gegenstand genau bezeichnet werden Kostenentscheidung Uber die Kosten des Rechtsstreits entscheidet das Gericht von Amts wegen Entscheidung uber die vorlaufige Vollstreckbarkeit Auch diese Entscheidung ergeht von Amts wegen Urteile die Einstweilige Verfugungen erlassen oder bestatigen enthalten keine Entscheidung zur vorlaufigen Vollstreckbarkeit weil derartige Urteile kraft Gesetzes vorlaufig vollstreckbar sind Tatbestand 313 Abs 1 Nr 5 Abs 2 ZPO Der Tatbestand enthalt die Darstellung des Gegenstandes des Rechtsstreites Er besteht in der Regel aus folgenden Teilen Unstreitiger Sachverhalt Sachverhalt den die Parteien ubereinstimmend vortragen hat das Gericht der Entscheidung zu Grunde zu legen selbst wenn dieser Vortrag in Wahrheit nicht zutrifft Dies folgt aus dem Grundsatz dass im Zivilprozess die Parteien selbst uber den Gegenstand des Rechtsstreits verfugen Dispositionsmaxime Streitiger Vortrag des Klagers Antrag des Klagers Antrag des Beklagten Streitiger Vortrag des Beklagten Ergebnis evtl durchgefuhrter Beweisaufnahmen Ist das Urteil nicht anfechtbar braucht es keinen Tatbestand zu enthalten Auch unstreitige Urteile enthalten keinen Tatbestand Entscheidungsgrunde 313 Abs 1 Nr 6 Abs 3 ZPO Die Entscheidungsgrunde enthalten die Begrundung der Entscheidung Insbesondere wird dargelegt von welchem Sachverhalt das Gericht auf Grund welcher Beweiswurdigung ausgeht bzw welche Behauptungen das Gericht nicht fur erwiesen halt und welche rechtlichen Folgen sich aus dem festgestellten Sachverhalt ergeben Unstreitige Urteile enthalten in der Regel keine Entscheidungsgrunde Unterschrift der Richter 315 Abs 1 ZPO Strafprozess Bearbeiten Ein Strafurteil besteht aus folgenden Bestandteilen Uberschrift Urteil und Formel Im Namen des VolkesRubrum also Personalien des Angeklagten Name Geburtsdatum und Geburtsort Anschrift stichwortartige Bezeichnung der Strafsache beispielsweise wegen Betruges Bezeichnung des Gerichts und des Spruchkorpers beispielsweise das Amtsgericht Munchen Schoffengericht oder die 1 grosse Strafkammer des Landgerichts Munchen I als Schwurgericht Bezeichnung aller Sitzungstage sowie der mitwirkenden Richter einschliesslich der Schoffen aller an der Hauptverhandlung mitwirkenden Staatsanwalte Verteidiger sowie des Urkundsbeamten der Geschaftsstelle der am Tag der Urteilsverkundung mitgewirkt hat 275 Abs 3 StPO Urteilsformel Sie ist der wichtigste Teil des Urteils und enthalt die Entscheidung uber den Anklagevorwurf Im Falle der Verurteilung enthalt die Formel den Schuldspruch also die Bezeichnung der Straftat oder der Straftaten wegen der der Angeklagte schuldig gesprochen wird und eventuell den Strafausspruch Eine Geldstrafe wird nicht in ihrer Gesamtsumme sondern nach Zahl und Hohe der Tagessatze angegeben Wird eine Freiheitsstrafe zur Bewahrung ausgesetzt wird dies in der Formel angegeben Wird der Angeklagte zu einer Gesamtstrafe verurteilt wird nur diese angegeben Die Einzelstrafen werden nur in den Grunden erwahnt Die Urteilsformel enthalt auch Nebenstrafen wie Fahrverbot Massregeln der Besserung und Sicherung wie Entziehung der Fahrerlaubnis oder Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder einem psychiatrischen Krankenhaus und eine eventuelle Anordnung der Einziehung oder des Verfalls Weiter enthalt die Formel eine Entscheidung uber die Kosten des Verfahrens sowie Erstattungsanspruche uber die notwendigen Auslagen sofern solche entstanden sind Auch eine mogliche Entscheidung uber eine Entschadigung nach dem Strafrechtsentschadigungsgesetz fur etwa zu Unrecht verbusste Untersuchungshaft oder eine zu Unrecht erlittene vorlaufige Entziehung der Fahrerlaubnis gehort in die Formel Freispruche und Teilfreispruche Freispruch im Ubrigen sind auch moglich Zudem kann ein reines Prozessurteil ergehen das auf Verfahrenseinstellung oder Verwerfung lautet Liste der angewendeten Vorschriften nur im Falle einer Verurteilung oder bei Freispruch wegen Schuldunfahigkeit Diese Liste ist die Grundlage der Eintragung des Urteils in das Bundeszentralregister Urteilsgrunde 267 StPO Hier ist zu unterscheiden Verurteilung Die personlichen Verhaltnisse des Angeklagten soweit fur die Entscheidung von Bedeutung insbesondere Lebenslauf Einkommensverhaltnisse Vorstrafen Feststellungen zum Tatgeschehen Beweiswurdigung also Begrundung warum und auf Grund welcher Beweise das Gericht von dem festgestellten Tatgeschehen uberzeugt ist Verzichten alle Beteiligten auf Rechtsmittel oder wird das Urteil nicht angefochten kann die Beweiswurdigung entfallen Rechtliche Wurdigung des festgestellten Tatgeschehens also Darstellung welche Straftatbestande der Angeklagte erfullt hat Strafzumessung also Begrundung der festgesetzten Einzelstrafen und der Gesamtstrafe Zunachst ist darzustellen von welchem Strafrahmen das Gericht ausgegangen ist und ob und warum es von ggf moglichen Strafrahmenverschiebungen Gebrauch gemacht hat Dann ist innerhalb des festgestellten Strafrahmens auf Grund der im Einzelnen darzustellenden Strafscharfungs und Strafmilderungsgrunde das konkrete Strafmass zu begrunden Bei Verhangung von Freiheitsstrafen unter sechs Monaten muss begrundet werden warum keine Geldstrafe verhangt wurde Bei Bildung mehrerer Einzelstrafen ist sodann die Hohe der Gesamtstrafe zu begrunden Wenn ausnahmsweise von der Moglichkeit aus einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe keine Gesamtstrafe zu bilden Gebrauch gemacht wurde ist auch dies zu begrunden Begrundet werden muss auch warum eine Freiheitsstrafe zur Bewahrung ausgesetzt wurde beziehungsweise warum eine kurze Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren nicht zur Bewahrung ausgesetzt wurde Auch Nebenfolgen insbesondere Massregeln der Besserung und Sicherung in der Praxis bedeutsam ist vor allem die Entziehung der Fahrerlaubnis sind hier zu begrunden Freispruch Mitteilung des Tatvorwurfs Mitteilung ob Freispruch aus tatsachlichen Grunden Tatvorwurf nicht nachweisbar oder aus rechtlichen Grunden fur erwiesen erachtete Tat nicht strafbar erfolgte Mitteilung der vom Gericht festgestellten Tatsachen Beweiswurdigung also insbesondere Begrundung warum das Gericht die vorgeworfene Tat fur nicht nachgewiesen halt Unterschrift der Berufsrichter 275 Abs 2 StPO Die Schoffen mussen das Urteil nicht unterschreiben Andere VerfahrensordnungenFur Urteile in Arbeitsgerichtsprozessen Verwaltungsgerichtsprozessen Sozialgerichtsprozessen und Finanzgerichtsprozessen gilt im Wesentlichen das fur Zivilprozesse Gesagte Bindung an Urteile BearbeitenIm deutschen Recht sind Gerichte an Urteile die nicht im gleichen Rechtsstreit ergangen sind nicht gebunden In Deutschland konnen Gerichte von Urteilen des eigenen Gerichts oder anderer Gerichte sogar der obersten Bundesgerichte Bundesgerichtshof Bundesarbeitsgericht Bundesverwaltungsgericht Bundesfinanzhof und Bundessozialgericht abweichen Eine Bindung gilt nur fur bestimmte Urteile des Bundesverfassungsgerichts die Gesetzeskraft erlangen Gemass Art 97 Abs 1 GG sind Richter nur dem Gesetz unterworfen Eine Bindung an Prajudizien ist dem deutschen Recht fremd Allerdings haben die Entscheidungen der Rechtsmittelgerichte insbesondere der obersten Bundesgerichte faktisch eine erhebliche Bindungswirkung weil sich die Rechtsanwendung der Gerichte im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens an der Rechtsprechung der Rechtsmittelgerichte orientiert Korrektur BearbeitenSchreib und Rechenfehler in Zivil und Strafurteilen konnen jederzeit berichtigt werden Die Berichtigung ist auf offenbare Unrichtigkeiten beschrankt und fuhrt anders als das Rechtsmittelverfahren keine erneute Sachentscheidung herbei Siehe auch BearbeitenUrteil Recht Literatur BearbeitenRaimund Jakob Martin Usteri Robert Weimar Recht und Psychologie Gelebtes Recht als Objekt qualitativer und quantitativer Betrachtung Festschrift fur Manfred Rehbinder Lang Bern 2006 Robert Weimar Psychologische Strukturen richterlicher Entscheidung Stampfli Bern 1996 Alexander Volzmann Die Bindungswirkung von Strafurteilen im Zivilprozess Carl Heymanns Verlag Koln 2006 Weblinks Bearbeiten nbsp Wikiquote Urteil Zitate Aufbau des Urteils in Zivilsachen Urteilsarten im VerwaltungsprozessEinzelnachweise Bearbeiten Dieter Grimm Verfassungsgerichtsbarkeit 2021 S 21 Wolfgang Heinz Das deutsche Strafverfahren Rechtliche Grundlagen rechtstatsachliche Befunde historische Entwicklung und aktuelle Tendenzen 2004 S 15Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4062174 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Urteil Deutschland amp oldid 232217727 Arten von Urteilen