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In einem Prozessurteil entscheidet das zustandige Gericht ausschliesslich uber die Zulassigkeit einer Klage eines Rechtsmittels oder eines anderen Rechtsbehelfs Fehlt eine wesentliche Prozessvoraussetzung existiert also ein sog Verfahrens oder Prozesshindernis wird die Klage bzw der Rechtsbehelf als unzulassig abgewiesen bzw verworfen Im Prozessurteil wird im Gegensatz zum Sachurteil nicht uber die Sache selbst entschieden Auch entfaltet es im Unterschied zum Sachurteil nur eine begrenzte Rechtskraftwirkung da sich seine materielle Rechtskraft nur auf diejenigen Zulassigkeitsvoraussetzungen erstreckt uber die auch entschieden worden ist Je nach Verfahrensart ergeben sich daraus unterschiedliche Konsequenzen Im Zivilprozess ist der Klager mit seinem Anspruch nicht endgultig ausgeschlossen vgl Praklusion sondern kann die Klage erneut erheben wenn es ihm gelingt das vom Gericht festgestellte Zulassigkeitshindernis zu beseitigen Im Strafprozess wird das Verfahren bei einem Verfahrenshindernis in der Hauptverhandlung durch Urteil eingestellt das gem 260 Abs 3 StPO als Einstellungsurteil bezeichnet wird Siehe auch BearbeitenA limineBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 7667661 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Prozessurteil amp oldid 180040564