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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Weitere Bedeutungen sind unter Klager Begriffsklarung aufgefuhrt Klager nennt man im Zivilprozess die Person die gegen den Beklagten das Verfahren durch Klage einleitet Auch in den Verfahren vor den Verwaltungs Sozial Arbeits und Finanzgerichten bezeichnet man die Parteien bzw Beteiligten als Klager und Beklagter In Familiensachen und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit bezeichnet man nach 113 FamFG den Klager bei Anwendung der Zivilprozessordnung als Antragsteller Klager konnen sich anwaltlich vertreten lassen in bestimmten Fallen ist dies zwingend vorgeschrieben Anwaltsprozess Im Strafverfahren wird stattdessen die Anklage durch die Staatsanwaltschaft erhoben und in der Sitzung vom Staatsanwalt vertreten Bei Privatklagedelikten ist jedoch auch die Klageerhebung durch den Verletzten moglich wenn die Staatsanwaltschaft ein offentliches Interesse an der Strafverfolgung verneint hat Man spricht dann vom Privatklager Bei Eingriffen in hochstpersonliche Rechtsguter konnen der Verletzte bzw seine Angehorigen als Nebenklager auftreten Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Klager Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Literatur von und uber Klager im Katalog der Deutschen NationalbibliothekBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4163983 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Klager amp oldid 222301459