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Familiensachen sind ein Unterfall der Zivilsachen und unterliegen im deutschen Recht den Vorschriften des Gesetzes uber das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FamFG 1 Inhaltsverzeichnis 1 Arten 1 1 Familiensachen 1 2 Familienstreitsachen 2 Zustandigkeit 3 Verfahren 4 EinzelnachweiseArten BearbeitenDas Gesetz unterscheidet Familien und Familienstreitsachen Familiensachen Bearbeiten Familiensachen sind gemass 111 FamFG abschliessend folgende Sachen Ehesachen Scheidung Aufhebung oder Nichtigerklarung einer Ehe Kindschaftssachen Abstammungssachen Vaterschaftsanfechtung Vaterschaftsfeststellung und Abstammungsklarung Adoptionssachen Ehewohnungs und Haushaltssachen Gewaltschutzsachen Versorgungsausgleichssachen Unterhaltssachen Guterrechtssachen sonstige Familiensachen Lebenspartnerschaftssachen Aufhebung Unterhalt Wohnung Hausrat Familienstreitsachen Bearbeiten Familienstreitsachen sind ein Unterfall der Familiensachen Familienstreitsachen sind gemass 112 FamFG folgende Familiensachen 2 Unterhaltssachen nach 231 Abs 1 und Lebenspartnerschaftssachen nach 269 Abs 1 Nr 8 und 9 3 Guterrechtssachen nach 261 Abs 1 und Lebenspartnerschaftssachen nach 269 Abs 1 Nr 10 sowie sonstige Familiensachen nach 266 Abs 1 und Lebenspartnerschaftssachen nach 269 Abs 2 Zustandigkeit BearbeitenFur Familiensachen ist im ersten Rechtszug das Amtsgericht ausschliesslich zustandig 23a Absatz 1 GVG Dort werden dafur Abteilungen fur Familiensachen Familiengericht gebildet die mit Familienrichtern besetzt sind 23b GVG Verfahren BearbeitenDas Verfahren in Familiensachen ist im FamFG zusammen mit den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geregelt Familiensachen und Familienstreitsachen sind jedoch keine Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Fur Ehesachen und Familienstreitsachen verweist das FamFG auf zahlreiche Vorschriften der ZPO 113 FamFG Auch bei Anwendung der ZPO verbleibt es jedoch bei den Begrifflichkeiten des FamfG statt Prozess oder Rechtsstreit die Bezeichnung Verfahren statt Klage die Bezeichnung Antrag statt Klager die Bezeichnung Antragsteller statt Beklagter die Bezeichnung Antragsgegner und statt Partei die Bezeichnung Beteiligter 113 Abs 5 FamFG Einzelnachweise Bearbeiten Wie das FamFG Familienstreit Familien und Ehesachen regelt Deubner Verlag abgerufen am 23 November 2018 Beate Heiss Zusammenfassung der wesentlichsten Anderungen durch das FamFG ZPO Verfahren FG Verfahren Nomos Verlag abgerufen am 23 November 2018 Dieter Bute Die Vollstreckung in Familienstreitsachen insbesondere in Unterhaltssachen 26 Januar 2010Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4113511 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Familiensache Recht amp oldid 183004851