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Als Nichtigkeit der Ehe bezeichnet man die Ungultigkeit einer Ehe von Anfang an wegen schwer wiegender Rechtsmangel bei der Eheschliessung Die Nichtigerklarung der Ehe ist die rechtswirksame Feststellung dieses Tatbestands Die Rechtswissenschaft bezeichnet einen Rechtsakt so auch die Eheschliessung als unwirksam oder nichtig wenn er nicht wirksam ist also keine rechtliche Wirkung entfaltet Wird eine Ehe fur nichtig ex tunc von Anfang an erklart ist in der Folge so zu verfahren als ob diese Ehe niemals bestanden hatte Die Nichtigerklarung einer Ehe ist in diesem Sinn grundsatzlich von einer Auflosung ex nunc vom Auflosungszeitpunkt an zu unterscheiden wie sie etwa durch die Ehescheidung oder die Eheaufhebung bewirkt werden kann Inhaltsverzeichnis 1 Osterreichisches Recht 2 Deutsches Recht 3 Kanonisches Recht 4 EinzelnachweiseOsterreichisches Recht BearbeitenNach osterreichischem Recht kann eine Ehe aus folgenden Grunden fur nichtig erklart werden Formmangel z B Trauung ohne gleichzeitige Anwesenheit der Verlobten Mangel der Geschaftsfahigkeit z B Betrunkenheit Namens und Staatsburgerschaftsehe z B Auslander heiratet bloss um spater dadurch die Staatsburgerschaft zu erhalten Doppelehe Bigamie Verwandtschaft z B Geschwister Zur Klage befugt ist der Staatsanwalt und jeder Ehegatte Ausnahme Namens und Staatsburgerschaftsehe Deutsches Recht BearbeitenIn Deutschland gibt es eine Nichtigkeit der Ehe ex tunc seit dem 1 Juli 1998 nicht mehr Der Gesetzgeber geht heute davon aus dass es unbillig ware einen ganzen Lebensabschnitt in dem die Beteiligten zumindest dem offentlichen Anschein und in der Regel auch der eigenen Uberzeugung nach verheiratet waren rechtlich als quasi nicht gewesen zu disqualifizieren selbst wenn es objektive Grunde dafur gab dass die Eheschliessung seinerzeit eigentlich als nicht wirksam hatte angesehen werden mussen Bis dahin waren die Nichtigkeitsgrunde nach dem deutschen Ehegesetz 17 22 aF folgende Mangel der Form es sei denn die Eheleute lebten nach der Eheschliessung mindestens 5 Jahre als Eheleute zusammen Mangel der Geschafts oder Urteilsfahigkeit es sei denn dass ein Ehegatte nach dem Wegfall der Geschaftsunfahigkeit zu erkennen gegeben hat dass er die Ehe fortsetzen mochte Doppelehe ist gegeben wenn ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Eheschliessung mit einem Dritten in gultiger Ehe lebte Verwandtschaft und Schwagerschaft es sei denn es lag eine gultige Befreiung von dem entsprechenden Eheverbot vor Der Klaganspruch richtete sich gegen beide Eheleute falls die Klage von der Staatsanwaltschaft erhoben wurde Falls ein Gatte selbst auf Ehenichtigkeit klagte war der Anspruch gegen den anderen Ehegatten gerichtet Zustandig war das Familiengericht Mit der Ehenichtigkeitsklage verbunden werden konnte ausschliesslich die deklaratorische Ehefeststellungsklage Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Prozessparteien 1 An die Stelle der Ehenichtigkeit ist im deutschen Recht nach deren Abschaffung die so genannte Aufhebung der Ehe getreten Deren Ausspruch wirkt anders als die Nichtigkeit ex nunc also nicht auf den Tag der Eheschliessung zuruck Eine Nichtehe liegt damit nur noch in wenigen Ausnahmefallen vor namentlich wenn die Rechtsfehler bei der Eheschliessung so gravierend sind dass eine Eheschliessung rechtlich betrachtet uberhaupt nicht stattgefunden hat z B Kinderehen oder fehlendes Jawort Kanonisches Recht BearbeitenFur die Nichtigerklarung der Ehe im katholischen Kirchenrecht siehe den Hauptartikel unter dem Stichwort Ehenichtigkeit Kirchenrecht Einzelnachweise Bearbeiten Bruno Bergerfurth Der Zivilprozess Klage Urteil Rechtsmittel 5 Aufl Freiburg im Breisgau 1985 Rz 544 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Nichtigerklarung Ehe amp oldid 186324137