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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland und Osterreich dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Die Eheaufhebung ist eine gerichtlich verfugte Beendigung einer Ehe aufgrund fehlerhafter Eheschliessung Sie ist von der Ehescheidung zu unterscheiden die ebenfalls auf Antrag vom Gericht durch einen gestaltenden Beschluss verfugt werden kann Die Aufhebung ist neben der Scheidung und dem Tod eines der Ehegatten der dritte Grund durch den eine wirksam geschlossene Ehe enden kann Die aufgehobene Ehe gilt trotz ihrer Anfechtbarkeit als rechtlich gewesen existent und ist von einer Nichtehe zu unterscheiden bei der erst gar keine wirksame Ehe entstanden ist Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Aufhebungsgrunde 1 2 Ausschluss der Eheaufhebung 1 3 Antragsberechtigung 1 4 Antragsfrist 1 5 Rechtsfolgen 2 Osterreich 2 1 Aufhebungsgrunde 2 1 1 Aufhebung aufgrund mangelnder Einwilligung des gesetzlichen Vertreters 2 1 2 Aufhebung aufgrund eines Irrtums 2 1 3 Aufhebung aufgrund anderer Willensmangel 2 1 4 Aufhebung nach Wiederverheiratung im Falle der Todeserklarung 2 2 Aufhebungsverfahren 2 3 Rechtsfolgen der Aufhebung 3 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenNach 1313 ff BGB kann in Deutschland unter gewissen Voraussetzungen eine wirksam geschlossene Ehe aufgehoben werden Die Eheaufhebung erfolgt durch rechtsgestaltenden Beschluss des zustandigen Familiengerichts Sie ersetzte zum 1 Juli 1998 die Ehenichtigkeit nach der fruheren Regelung in den 16 26 des Ehegesetzes EheG Aufhebungsgrunde Bearbeiten Die Aufhebungsgrunde fur eine Ehe sind im 1314 BGB abschliessend aufgefuhrt Es sind dies zunachst Eingehung einer Ehe trotz bestehenden Eheverbots einer der Verlobten ist nicht ehemundig einer der Verlobten ist geschaftsunfahig eheunfahig die Verlobten geben die Eheerklarungen nicht bei gleichzeitiger Anwesenheit vor dem Standesbeamten oder nicht personlich oder unter einer Bedingung oder einer Frist ab Weiterhin sind Aufhebungsgrunde ein Verlobter befand sich bei der Eheschliessung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder einer vorubergehenden Storung der Geistestatigkeit z B im Rausch ein Verlobter hat nicht gewusst dass es sich um eine Eheschliessung handelt ein Ehegatte wurde durch arglistige Tauschung oder durch Drohung zur Eingehung der Ehe bestimmt oder die Verlobten waren sich bei der Eheschliessung einig dass keine eheliche Lebensgemeinschaft begrundet werden soll Scheinehe Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekampfung von Kinderehen am 22 Juli 2017 wurde die Ehemundigkeit im Interesse des Kindeswohls auf 18 Jahre festgelegt fruher mogliche Ausnahmen fur Minderjahrige die das 16 Lebensjahr vollendet hatten wurden abgeschafft Seitdem ist eine Ehe in der Regel durch richterliche Entscheidung aufzuheben wenn einer der Ehepartner bei der Eheschliessung zwischen 16 und 18 Jahre alt ist Ist er junger als 16 Jahre so ist die Ehe ganzlich unwirksam und gilt von vornherein als Nichtehe die nicht erst durch Gerichtsbeschluss aufgehoben werden muss Die Regelungen gelten auch fur Ehen die nach auslandischem Recht wirksam und unaufhebbar geschlossen wurden Fur Altfalle gibt es Ubergangsvorschriften 1 Ausschluss der Eheaufhebung Bearbeiten Die Eheaufhebung ist nach 1315 BGB u a ausgeschlossen wenn einer oder beide Ehepartner nach aussen zu erkennen gegeben haben dass sie die Ehe trotz der Moglichkeit der Eheaufhebung fortsetzen wollen Bestatigung Antragsberechtigung Bearbeiten Der Antrag auf Eheaufhebung kann vor allem zunachst von dem betroffenen Ehegatten gestellt werden bei Vorliegen einer Doppelehe auch durch den Ehegatten aus der vorher geschlossenen Ehe Bei Geschaftsunfahigkeit stellt der gesetzliche Vertreter Betreuer den Antrag Er benotigt gemass 125 Abs 2 FamFG dazu eine Genehmigung des Familien oder Betreuungsgerichts Auch das Standesamt kann in allen Fallen einen Antrag auf Eheaufhebung stellen Die Antragstellung steht in pflichtgemassem Ermessen der Behorde wird aber von Gesetzes wegen durch 1316 Abs 3 BGB eingeschrankt wonach ein solcher Antrag dann unzulassig ist wenn dies fur die Eheleute oder deren Kinder eine schwere Harte bedeuten wurde Das Vorliegen einer schweren Harte ist durch die Gerichte voll uberprufbar 2 Antragsfrist Bearbeiten Fur die Aufhebungsgrunde des Irrtums und der Tauschung besteht gemass 1317 BGB eine Antragsfrist von einem Jahr ab Entdeckung Im Falle der Drohung betragt die Antragsfrist drei Jahre ab Beendigung der Zwangslage die durch die widerrechtliche Drohung entsteht Rechtsfolgen Bearbeiten Das eheliche Rechtsverhaltnis endet ab Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses also nicht mit Wirkung fur die Vergangenheit ex tunc sondern nur mit Wirkung fur die Zukunft ex nunc Ein nacheheliches Rechtsverhaltnis kann sich anschliessen Die Einzelheiten insbesondere zu Unterhalt und zur Aufteilung des Hausrats regelt 1318 BGB Osterreich BearbeitenIm osterreichischen Recht ist die Aufhebung der Ehe in den 35 bis 45 des Ehegesetzes geregelt Aufhebungsgrunde Bearbeiten Das Ehegesetz sieht sechs Aufhebungsgrunde vor Diese sind die mangelnde Einwilligung des gesetzlichen Vertreters 35 der Irrtum uber die Eheschliessung oder uber die Person des anderen Ehegatten 36 der Irrtum uber Umstande die die Person des anderen Ehegatten betreffen 37 die arglistige Tauschung 38 die Drohung 37 und die Wiederverheiratung im Falle der Todeserklarung eines Uberlebenden 44 Aufhebung aufgrund mangelnder Einwilligung des gesetzlichen Vertreters Bearbeiten Gemass 3 EheG bedarf es bei minderjahrigen oder sonst beschrankt geschaftsfahigen Personen zur Eheschliessung der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und desjenigen dem seine Pflege und Erziehung zustehen Wird die Zustimmung ohne gute Grunde verweigert kann das Pflegschaftsgericht diese auf Antrag des Minderjahrigen ersetzen 3 Abs 3 EheG Wird die Ehe entgegen dieser Voraussetzung dennoch geschlossen so kann der gesetzliche Vertreter oder nach erreichter Volljahrigkeit bzw Wegfall der beschrankten Geschaftsfahigkeit der betroffene Ehegatte die Aufhebung der Ehe begehren Gibt der gesetzliche Vertreter nachtraglich seine Genehmigung so ist die Aufhebung jedoch ausgeschlossen Dies gilt auch wenn der Ehegatte nachdem er unbeschrankt geschaftsfahig geworden ist zu erkennen gegeben hat dass er die Ehe fortsetzen will 35 Abs 2 EheG sogenannte Bestatigung 3 Aufhebung aufgrund eines Irrtums Bearbeiten Das Ehegesetz lasst die Aufhebung einer geschlossenen Ehe aufgrund bestimmter Irrtumer zu So kann ein Ehegatte die Aufhebung der Ehe begehren wenn er im Zeitpunkt der Eheschliessung daruber geirrt hat dass es sich um eine Eheschliessung handelt der Ehegatte wusste nicht dass er eine Ehe eingeht zwar wusste dass er eine Ehe eingeht aber sich uber die Eheschliessungserklarung irrte z B der Ehegatte hat falschlicherweise sein Ja Wort gegeben oder sich in der Person des anderen Ehegatten geirrt hat z B der eine Ehegatte heiratet ungewollt den Zwilling des anderen Auch hier schliesst die Bestatigung das Recht zur Aufhebung aus Ferner kann ein Ehegatte die Aufhebung begehren wenn er sich uber Umstande die die Person des anderen Ehegatten betreffen geirrt hat Diese Umstande mussen dabei so gravierend sein dass sie den Ehegatten bei Kenntnis der Sachlage und bei richtiger Wurdigung des Wesens der Ehe von der Heirat abgehalten hatten 4 Beispielsweise berechtigt die Nichtaufklarung uber eine schwere entehrende verbrecherische Vergangenheit zur Aufhebung der Ehe 5 Dabei schliesst hier nicht nur die Bestatigung das Aufhebungsrecht aus die Aufhebung ist auch ausgeschlossen wenn das Verlangen nach Aufhebung der Ehe mit Rucksicht auf die bisherige Gestaltung des ehelichen Lebens der Ehegatten sittlich nicht gerechtfertigt erscheint 37 Abs 2 EheG sogenannte Bewahrung 6 Aufhebung aufgrund anderer Willensmangel Bearbeiten Tauscht der eine Ehegatte den anderen arglistig beispielsweise durch den Einsatz von List uber Umstande die ihn bei Kenntnis der Sachlage und bei richtiger Wurdigung des Wesens der Ehe von der Eingehung der Ehe abgehalten hatten 38 Abs 1 EheG so kann dieser die Aufhebung der Ehe begehren Wurde die Tauschung durch einen Dritten und ohne Kenntnis des einen Ehegatten bewirkt so ist die Aufhebung wie auch bei Bestatigung ausgeschlossen 38 Abs 2 EheG Die Tauschung uber Vermogensverhaltnisse erfullt den Tatbestand der arglistigen Tauschung nicht 38 Abs 3 EheG Eine Ehetauschung erfullt den Tatbestand des 193 Abs 2 StGB und ist damit strafbar Die Ehe kann auch aufgehoben werden wenn der eine Ehegatte den Willen des anderen beugt beispielsweise indem er ihn in eine Zwangslage versetzt 39 Abs 1 EheG Auch hier ist eine Bestatigung der Ehe moglich 39 Abs 2 EheG Die Notigung zur Eheschliessung jedoch erfullt den Tatbestand des 106a Abs 1 StGB und ist damit strafbar Aufhebung nach Wiederverheiratung im Falle der Todeserklarung Bearbeiten Heiratet der Ehegatte eines fur tot Erklarten und hat dieser jedoch die Todeserklarung uberlebt so lost die neue Ehe die alte auf 43 Abs 2 EheG Erfahrt der fruhere Ehegatte nachtraglich vom Uberleben des fur tot Erklarten so kann er die Aufhebung der neuen Ehe begehren 44 Abs 1 EheG Macht er von diesem Recht gebrauch so kann er solange der fruhere Ehegatte noch lebt nur mit diesem eine neue Ehe eingehen 44 2 EheG Aufhebungsverfahren Bearbeiten Das Aufhebungsverfahren ist als streitiges Verfahren zu fuhren 7 Fur das Aufhebungsverfahren sind gemass 49 Abs 2 Z 2a JN die Bezirksgerichte sachlich eigenzustandig Die ortliche Zustandigkeit richtet sich nach 76 JN Die Aufhebungsklage muss binnen Jahresfrist ab Kenntnis des Irrtums der Tauschung oder ab Wegfall der Zwangslage erhoben werden wobei sowohl Schutzbestimmungen zugunsten geschaftsunfahiger Ehegatten als auch Fristhemmungen bestehen 8 40 EheG zur Wiederverheiratung im Falle der Todeserklarung gilt 19 1 DVOEheG Zur Klage berechtigt ist der beirrte getauschte oder bedrohte Ehegatte Zur Prozessfuhrung in Bezug auf Minderjahrigkeit siehe Abschnitt Aufhebung aufgrund mangelnder Einwilligung des gesetzlichen Vertreters Das Gericht erkennt uber den Anspruch auf Eheaufhebung mittels Urteil 390 ZPO Rechtsfolgen der Aufhebung Bearbeiten Die Rechtsfolgen der Eheaufhebung sind die gleichen wie die der Ehescheidung wobei der Ehegatte als schuldig anzusehen ist der den Aufhebungsgrund bei Eingehung der Ehe kannte beziehungsweise von dem oder mit dessen Wissen die Tauschung oder die Drohung verubt worden ist 42 EheG Ein Verschulden bei der Aufhebung aufgrund der Wiederverheiratung im Falle der Todeserklarung liegt vor wenn der Ehegatte bei der Eheschliessung gewusst hat dass der fur tot erklarte Ehegatte die Todeserklarung uberlebt hat 19 Abs 2 1 DVOEheG Wird im selben Verfahren sowohl uber ein Aufhebungs als auch uber ein Scheidungsbegehren prozessiert und sind beide Begehren begrundet so ist nur auf die Aufhebung zu erkennen Ein allfalliges Scheidungsverschulden ist aber in das Aufhebungsurteil aufzunehmen 18 1 DVOEheG Die Aufhebung der Ehe erfolgt gemass 34 EheG mit der Rechtskraft des Aufhebungsurteils und wirkt ex nunc das heisst sie hat keine Ruckwirkung sondern wirkt nur fur die Zukunft 9 Einzelnachweise Bearbeiten Gesetz gegen Kinderehe Ehemundig ab 18 Jahren Bundesregierung 22 Juli 2017 abgerufen am 2 September 2017 BGH 11 April 2012 AZ XII ZR 99 10 Monika Hinteregger Familienrecht 6 Auflage Verlag Osterreich Wien 2013 ISBN 978 3 7046 6396 2 S 38 Monika Hinteregger Familienrecht 6 Auflage Verlag Osterreich Wien 2013 ISBN 978 3 7046 6396 2 S 38 OGH 4 Ob 1588 94 9 Ob 29 01g Rechtssatz RS0056241 Monika Hinteregger Familienrecht 6 Auflage Verlag Osterreich Wien 2013 ISBN 978 3 7046 6396 2 S 38 Der 93 Abs 1 AussStrG sieht fur die Ehescheidung im Einvernehmen nicht aber fur das Aufhebungsverfahren ein Verfahren ausser Streitsachen vor Monika Hinteregger Familienrecht 6 Auflage Verlag Osterreich Wien 2013 ISBN 978 3 7046 6396 2 S 39 Monika Hinteregger Familienrecht 6 Auflage Verlag Osterreich Wien 2013 ISBN 978 3 7046 6396 2 S 37 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4151093 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Aufhebung Ehe amp oldid 216087919