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In Osterreich wird eine Sachentscheidung in Zivilprozessen und Strafprozessen in der Regel durch ein Urteil getroffen Keine Urteile gibt es im Verfahren ausser Streitsachen Im Bereich der Gerichtshofe des offentlichen Rechts werden Sachentscheidungen als Erkenntnisse bezeichnet Urteile werden Im Namen der Republik verkundet und ausgefertigt 1 ebenso die Erkenntnisse der Gerichtshofe offentlichen Rechts Zivilverfahren BearbeitenEin Urteil kann entweder direkt nach Schluss der Verhandlung mundlich oder durch den Richter als Vorbehalt einer schriftlichen Ausfertigung gefallt werden wenn das Urteil nicht sofort mundlich ausgesprochen werden kann Regelfall Die Sachentscheidung das Erkenntnis heisst im Besitzstorungsverfahren Endbeschluss im Mahnverfahren bedingter Zahlungsbefehl im Mandats und Wechselmandatsverfahren Zahlungsauftrag im Bestandverfahren nach gerichtlicher Kundigung Ubergabs bzw UbernahmsauftragErscheint eine der Parteien nicht zur ersten mundlichen Verhandlung oder versaumt die Frist zur Klagebeantwortung im Gerichtshofverfahren so kann auf Antrag der erschienenen Partei ein echtes Versaumungsurteil gefallt werden Das Vorbringen der saumigen Partei bleibt dabei vollig unberucksichtigt das Vorbringen der erschienenen Partei ist fur wahr zu halten Wird hingegen ein spaterer Verhandlungstermin von einer Partei versaumt kann auf Antrag ein unechtes Versaumungsurteil gefallt werden Die nicht erschienene Partei ist dann von weiterem Vorbringen ausgeschlossen Entscheidungsgrundlage fur den Richter ist alles was bisher vorgebracht wurde Strafverfahren BearbeitenIm Strafverfahren gibt es in Osterreich drei Moglichkeiten fur den Urteilsausspruch freisprechendes Urteil schuldsprechendes Urteil und UnzustandigkeitsurteilDas osterreichische Strafverfahren hat einen zweigliedrigen Instanzenzug Gegen Urteile des Bezirksgerichts und des Landesgerichts als Einzelrichter ist die Berufung sogenannte volle Berufung zulassig Hier konnen nicht nur ausgesprochene Strafhohe sogenannte Strafberufung und die Feststellung des Sachverhalts und der Schuld des Angeklagten Schuldberufung bekampft werden sondern auch gesetzlich bestimmte Nichtigkeitsgrunde Nichtigkeitsberufung geltend gemacht werden Uber die volle Berufung im bezirksgerichtlichen Verfahren entscheidet ein aus drei Richtern bestehender Senat am Landesgericht uber jene des einzelrichterlichen Verfahren am Landesgericht ein aus drei Richtern bestehender Senat am Oberlandesgericht Im Verfahren am Landesgericht als Schoffengericht oder Geschworenengericht gibt es die Moglichkeit der Strafberufung sowie der Nichtigkeitsbeschwerde Uber die Strafberufung entscheidet das Oberlandesgericht uber die Nichtigkeitsbeschwerde und eine allfallig gleichzeitig miteingebrachte Strafberufung der Oberste Gerichtshof Einzelnachweise Bearbeiten Art 82 Abs 2 B VG Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Urteil Osterreich amp oldid 218716513