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Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Notigung bezeichnet allgemein eine unzulassige Gewaltanwendung oder Drohung die das Opfer zu einer Handlung Duldung oder Unterlassung zwingt die sie nicht wunscht Der Begriff kann in Bezug auf die Begriffe Zwang und Gewalt rechtssprachlich die Vis absoluta uberwaltigende Gewalt insbesondere korperlich und die Vis compulsiva beugende Gewalt die in die Richtung eines psychischen Zwanges geht kritisch gesehen werden und wird in den Rechtsprechungen unterschiedlich beurteilt Nationale Rechtslagen BearbeitenSiehe zur nationalen Rechtslage in Deutschland Notigung Deutschland in Osterreich Notigung Osterreich in der Schweiz Notigung Schweiz Siehe auch BearbeitenMissbrauchNormdaten Sachbegriff GND 4042443 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Notigung amp oldid 236359966