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Notigung ist ein Straftatbestand in Art 181 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs der die Freiheit der Willensbildung und Willensbetatigung des Einzelnen vor Gewalt der Androhung ernstlicher Nachteile sowie anderen Beschrankungen der Handlungsfreiheit schutzt 1 Das Strafmass betragt bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe Bei der Prufung der Rechtswidrigkeit sind besondere Voraussetzungen zu beachten Die weite Umschreibung des Notigungstatbestands von Art 181 StGB hat zur Folge dass nicht jedes tatbestandsmassige Verhalten bei Fehlen von Rechtfertigungsgrunden auch rechtswidrig ist Vielmehr bedarf die Rechtswidrigkeit bei Art 181 StGB einer zusatzlichen besonderen Begrundung Eine Notigung ist unrechtmassig wenn das Mittel oder der Zweck unerlaubt ist oder wenn das Mittel zum angestrebten Zweck nicht im richtigen Verhaltnis steht oder wenn die Verknupfung zwischen einem an sich zulassigen Mittel und einem erlaubten Zweck rechtsmissbrauchlich oder sittenwidrig ist Bei der Beurteilung der Rechtswidrigkeit ist den verfassungsmassigen Rechten der Beteiligten Rechnung zu tragen Bundesgericht 2 Die Notigung zum Eingehen einer Ehe Zwangsheirat oder der Eintragung eine Partnerschaft werden nach Art 181a Abs 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft Strafbar ist dabei auch wenn die Tat im Ausland begangen wurde der Tater sich jedoch in der Schweiz befindet und nicht ausgeliefert wird Art 181a Abs 2 Satz 1 StGB Das gilt nicht wenn der Tater in der Schweiz nicht mehr verfolgt werden kann insbesondere weil ein auslandisches Gericht ihn endgultig freigesprochen hat oder die Sanktion zu der er im Ausland verurteilt wurde bereits vollzogen erlassen oder verjahrt ist Art 181a Abs 2 Satz 2 in Verbindung mit Art 7 Abs 4 und 5 StGB Seit dem 1 Juli 2022 ist es in der Schweiz zwar nicht mehr moglich eine eingetragene Partnerschaft einzugehen im Ausland jedoch weiterhin 3 Weblinks BearbeitenMarc Thommen Strafrecht BT I 10 Drohung Notigung Universitat Zurich abgerufen am 15 Dezember 2022 Einzelnachweise Bearbeiten BGE 134 IV 221 E 4 4 3 129 IV 264 E 2 1 und 8 f E 2 1 BGE 134 IV 216 S 216 218 Eingetragene Partnerschaften und Auflosungen Bundesamt fur Statistik abgerufen am 18 April 2023 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Notigung Schweiz amp oldid 232932137