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Vis compulsiva lat zwingende Gewalt ist ein Rechtsbegriff im Strafrecht Er wird auch als notigende Gewalt ubersetzt und steht dem Begriff der vis absoluta lat absolute Gewalt gegenuber Es handelt sich um zwei Formen der Gewaltausubung die im Strafrecht fur diverse Delikte eine Rolle spielt So wird beispielsweise der Diebstahl bei zwingender oder absoluter Gewaltanwendung als Raub qualifiziert Bei mehreren Delikten vor allem bei der Notigung ist der Gewaltbegriff und insbesondere die Abgrenzung zwischen zwingender und absoluter Gewaltanwendung umstritten weil eine klare Grenzziehung zwischen Gewalt der Drohung mit Gewalt und einem moglicherweise gar nicht strafwurdigen passiven Taterverhalten das gleichwohl die Reaktion des Opfers beeinflusst im Detail sehr schwierig ist Diese Grenzziehung ist manchmal notig um genau bestimmen zu konnen wer sich strafbar macht und wer nicht Vis compulsiva wird in der Strafrechtslehre auch als willensbeugende Gewalt bezeichnet Dabei wird dem Opfer die Gegenwehr oder das nicht tatkonforme Verhalten nicht durch direkte Gewaltanwendung etwa Fesseln Betauben Niederschlagen Einsperren unmoglich gemacht das ware absolute oder willensbrechende Gewalt sondern das Opfer wird durch anderweitige gewaltsame Einflussnahmen des Taters etwa Schlaf oder Nahrungsentzug gefugig gemacht und gezwungen sich dem Willen des Taters zu beugen Der Unterschied zur Drohung besteht hierbei darin dass dem Opfer bei zwingender Gewalt bereits unmittelbar Schmerzen oder andere Ubel zugefugt werden Die Gewalt der Handlungen liegt also darin dass der Wille des Opfers dadurch gebeugt wird dass ihm Ubel zugefugt werden Bei der Drohung werden diese nur in Aussicht gestellt um den Willen des Opfers zu beugen Siehe auch BearbeitenLatein im RechtWeblinks BearbeitenVis absoluta und vis compulsiva im Rechtslexikon des JuraForumsBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vis compulsiva amp oldid 212881565