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Das deutsche Ehegesetz ist seit dem 1 Juli 1998 aufgehoben Seine politische und rechtliche Geschichte ist aber nach wie vor von Bedeutung BasisdatenTitel EhegesetzFruherer Titel Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschliessung und der Ehescheidung im Lande Osterreichund im ubrigen ReichsgebietAbkurzung EheGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie FamilienrechtFundstellennachweis 404 1 a F Ursprungliche Fassung vom 6 Juli 1938 RGBl 1938 I S 807 Inkrafttreten am uberw 1 August 1938Neubekanntmachung vom 1 Januar 1964 BGBl III S 34 Letzte Neufassung vom 20 Februar 1946 ABl AK S 77 294 Inkrafttreten derNeufassung am 1 Marz 1946Letzte Anderung durch Art 14 13 G vom 16 Dezember 1997 BGBl I S 2942 2965 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Juli 1998 Art 17 1 G vom 16 Dezember 1997 Ausserkrafttreten 1 Juli 1998 Art 14 Nr 1 G vom 4 Mai 1998 BGBl I S 833 841 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Wilhelm Stuckart Hans Globke Kommentar 1936 zum EhegesundheitsgesetzGegenstande des Ehegesetzes waren ausschliesslich das Recht der Eheschliessung und der Ehescheidung sowie der sonstigen Eheannullierung Diese waren wie auch die anderen Bestimmungen des Eherechts z B das eheliche Guterrecht Teil des Burgerlichen Gesetzbuches seit dessen Inkrafttreten am 1 Januar 1900 gewesen Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte des Gesetzes 2 Nationalsozialistisches Ehegesetz 1938 3 Ehegesetz nach 1945 in Osterreich 4 Ehegesetz des Kontrollrates von 1946 in Deutschland 5 Aufhebung in der Deutschen Demokratischen Republik 6 Anderungen in der Bundesrepublik Deutschland 7 Wiedervereinigung 8 Ruckfuhrung in das Burgerliche Gesetzbuch 9 Siehe auch 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseVorgeschichte des Gesetzes BearbeitenDie seit 1933 regierenden Nationalsozialisten sahen im Eherecht einen wichtigen Hebel ihre Ideen der Rassenhygiene durchzusetzen Das erste kaum 10 Monate nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten verabschiedete Gesetz uber Missbrauche bei Eheschliessung und Adoption vom 23 November 1933 RGBl 1933 I S 979 fugte einen 1325a in das BGB ein Dieser betraf die Ehenichtigkeit bei Verdacht einer sogenannten Scheinehe Fuhrung des Familiennamens des Mannes durch die Frau ohne dass eine Lebensgemeinschaft besteht Dieses Gesetz war in seiner Sprache noch eher zuruckhaltend Mit dem Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15 September 1935 wurden samtliche Eheschliessungen zwischen Juden und Staatsangehorigen deutschen oder artverwandten Blutes verboten ebenso wie aussereheliche geschlechtliche Beziehungen deren Definition spater von Globke immer weiter ausgeweitet wurde Das sogenannte Ehegesundheitsgesetz Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes vom 18 Oktober 1935 verlangte Ehetauglichkeitszeugnisse fur Brautleute und schloss Menschen mit bestimmten Krankheiten von der Ehe aus Beide stammten aus der Feder von Hans Globke spater Staatssekretar unter Adenauer und Wilhelm Stuckart zuletzt Ruhebeamter der Bundesrepublik nach der Einstufung B3 als Ministerialrat Nationalsozialistisches Ehegesetz 1938 BearbeitenBeim Anschluss Osterreichs 1938 wurden die Bestimmungen uber die Eheschliessung aus dem deutschen Burgerlichen Gesetzbuch BGB sowie aus dem osterreichischen Allgemeinen burgerlichen Gesetzbuch ABGB herausgelost und durch das nationalsozialistische Ehegesetz Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschliessung und der Ehescheidung im Lande Osterreich und im ubrigen Reichsgebiet Vom 6 Juli 1938 RGBl 1938 I S 807 Nr 106 vom 8 Juli 1938 ersetzt Neben Anderungen die z B das generelle Eheschliessungsverbot ohne elterliche Einwilligung betrafen und dieses begrenzten wurde eine kinderlose Ehe allein durch diesen Tatbestand zu einer Fehlehe und konnte sofort geschieden werden Als Scheidungsgrund reichte die Behauptung aus die Ehefrau sei empfangnisunwillig oder fahig selbst wenn aus der Ehe bereits Kinder hervorgegangen waren und die Unfruchtbarkeit erst nach den Schwangerschaften aufgetreten war Tatsachlich erhohte sich die Scheidungsquote daraufhin Im Ehegesetz wurden auch einige Reformvorschlage aus der Zeit der Weimarer Republik aufgenommen So wurde den bisherigen Scheidungsgrunden ein Zerruttungstatbestand hinzugefugt die so genannte Heimtrennungsklage 55 EheG 1938 spater 48 EheG 1946 die allerdings den Vorrang des Verschuldensprinzips bei der Ehescheidung nicht aufhob Wahrend des Zweiten Weltkrieges wurde die Ferntrauung ermoglicht bei unwurdigem Verhalten einer Kriegerwitwe konnte eine Totenscheidung eingeleitet werden Ehegesetz nach 1945 in Osterreich BearbeitenIn Osterreich gilt das Ehegesetz von 1938 mit Anderungen als Bundesgesetz fort siehe Ehegesetz Osterreich Ehegesetz des Kontrollrates von 1946 in Deutschland BearbeitenNach Ende des Zweiten Weltkrieges stand der Alliierte Kontrollrat vor der Aufgabe dieses Unrecht zu beseitigen Dabei wahlte er nicht den Weg den alten Zustand des Burgerlichen Gesetzbuches wiederherzustellen sondern erliess am 20 Februar 1946 mit dem Kontrollratsgesetz Nr 16 ein eigenstandiges Ehegesetz ABl AK S 77 294 BGBl III 404 1 welches das Ehegesetz 1938 unter Streichung typisch nationalsozialistischen Gedankenguts ersetzte Es wurde somit zum Beispiel auch nicht die Bestimmung des alten BGB wiederhergestellt wonach keine Eheschliessung ohne Einwilligung der Eltern erlaubt war An typisch nationalsozialistischen Vorschriften wurden aufgehoben 1 Bestimmungen im Zusammenhang mit den Nurnberger Rassegesetzen u a 4 Blutsverschiedenheit Eheverbote aufgrund des Ehegesundheitsgesetzes u a 5 Mangel an Ehetauglichkeit Scheidungsgrunde wegen UnfruchtbarkeitDas Ehegesetz des Kontrollrats Ehegesetz 1946 galt in allen vier Besatzungszonen also auch in der sowjetischen Neben der Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts regelte das Ehegesetz auch zahlreiche Fragen die infolge der Kriegsereignisse entstanden waren Der Charakter des Gesetzes wurde gepragt von Generalklauseln welche sich nicht mehr an der Aufgabenerfullung innerhalb der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft orientierten Die Interessen der Individuen blieben zweitrangig und die richterliche Entscheidung bei Trennungen unkalkulierbar Auch an der Benachteiligung von Frauen wurde uber das vormalige streng patriarchale Konzept des BGB hinaus festgehalten 2 Aufhebung in der Deutschen Demokratischen Republik BearbeitenNach Grundung der DDR wurde fur deren Gebiet das Ehegesetz durch die Verordnung uber Eheschliessung und Eheauflosung vom 24 November 1955 GBl I S 849 f abgelost und diese 1965 in das neu geschaffene Familiengesetzbuch FGB integriert Anderungen in der Bundesrepublik Deutschland BearbeitenNach Grundung der Bundesrepublik Deutschland wurde das Ehegesetz vom bundesdeutschen Gesetzgeber mehrfach verandert Da weder die Bundesrepublik noch die Westalliierten ein Kontrollratsgesetz formal alleine aufheben konnten wurde bei Anderungen jeweils die Ursprungsfassung lediglich fur wirkungslos erklart nicht jedoch aufgehoben erst nach der Wiedervereinigung wurde 1997 3 erstmals eine Norm der Kontrollratsfassung des Gesetzes 8 ausdrucklich aufgehoben 4 Die Anderungen erfolgten z B durch das Gleichberechtigungsgesetz vom 18 Juni 1957 u a mit 1629 BGB Gesetzliche Vertretung und 1631 BGB Erziehungsrecht Erst mit dem Ersten Gesetz zur Reform des Ehe und Familienrechts 1 EheRG vom 14 Juni 1976 wurde ein Teil der eherechtlichen Bestimmungen Scheidungsrecht Versorgungsausgleich in das BGB zuruckgefuhrt Hierzu zahlte die Nichtigkeit des 1629 demzufolge die Vertretung des Kindes dem Vater zustand und die Mutter das Kind nur dann vertrat soweit sie die elterliche Gewalt allein ausubte Abgeschafft wurde auch der 1628 BGB uber das Entscheidungsrecht des Vaters Konnten sich die Eltern nicht einigen so entschied der Vater und hatte auf die Auffassung der Mutter Rucksicht zu nehmen Diese Regelungen in 1628 und 1629 aus dem Gleichberechtigungsgesetz von 1957 waren nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1959 bereits nichtig wenn sie dem Gleichberechtigungsgebot offensichtlich widersprachen BVerfGE 10 59 Wiedervereinigung BearbeitenMit Anlage I Kapitel III Sachgebiet B Abschnitt III Ziffer 11 des Einigungsvertrags vom 31 August 1990 5 wurde der Geltungsbereich in seiner Fassung nach dem Gesetz vom 25 Juli 1986 mit Wirkung vom 3 Oktober 1990 auf ganz Deutschland ausgeweitet Anlage I Kapitel III Geschaftsbereich des Bundesministers der Justiz Sachgebiet B Burgerliches Recht Abschnitt III Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Massgaben in Kraft 11 Ehegesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III Gliederungsnummer 404 1 veroffentlichten bereinigten Fassung zuletzt geandert durch Artikel 6 1 des Gesetzes vom 25 Juli 1986 BGBl I S 1142 mit folgenden Massgaben a 1 bis 21 und 28 bis 37 des Ehegesetzes gelten nicht fur Ehen die vor dem Wirksamwerden des Beitritts geschlossen worden sind Die Wirksamkeit solcher Ehen bestimmt sich nach dem bisherigen Recht b Ist nach dem bisherigen Recht eine Ehe nichtig so bestimmen sich die Folgen der Nichtigkeit nach den 23 bis 26 des Ehegesetzes Dies gilt nicht wenn eine Ehe vor dem Wirksamwerden des Beitritts fur nichtig erklart worden ist c Ist eine Ehe vor dem Wirksamwerden des Beitritts fur nichtig erklart worden so bestimmen sich die Folgen der Nichtigkeit nach dem bisherigen Recht Fur den Anspruch auf Unterhalt gelten die Vorschriften uber den Unterhalt von Ehegatten deren Ehe vor dem Wirksamwerden des Beitritts geschieden worden ist entsprechend Ein Unterhaltsanspruch besteht nicht wenn der Berechtigte die Nichtigkeit der Ehe bei der Eheschliessung gekannt hat d Ist ein Ehegatte vor dem Wirksamwerden des Beitritts fur tot erklart worden so bestimmt sich die Beendigung der Ehe nach dem bisherigen Recht Ist der andere Ehegatte eine neue Ehe eingegangen und ist diese vor dem Wirksamwerden des Beitritts geschieden worden weil der fur tot erklarte Ehegatte noch lebte so bestimmt sich ein Wiederaufleben der durch die Todeserklarung beendeten Ehe nach dem bisherigen Recht Anlage I zum Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland uber die Herstellung der Einheit Deutschlands Einigungsvertrag vom 31 August 1990Ruckfuhrung in das Burgerliche Gesetzbuch BearbeitenDie Ruckfuhrung der Regelungsmaterien des Ehegesetzes in das Burgerliche Gesetzbuch erfolgte erst mit dem Gesetz zur Neuordnung des Eheschliessungsrechts vom 4 Mai 1998 BGBl I S 833 Art 14 Abs 1 dieses Gesetzes hob das Ehegesetz mit Wirkung vom 1 Juli 1998 auf und beendete damit ein 52 Jahre wahrendes Provisorium Siehe auch BearbeitenDeutsches Eherecht im Zweiten Weltkrieg Herbert Linden massgeblicher deutscher Kommentator der NS ZeitWeblinks BearbeitenGesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschliessung und der Ehescheidung im Lande Osterreich und im ubrigen Reichsgebiet Vom 6 Juli 1938 RGBl 1938 I S 807 In ALEX Historische Rechts und Gesetzestexte Online Sabine Engelhardt Die missgluckte Regelung des Rechts der fehlerhaften Ehe durch das Eheschliessungsrechtsgesetz 1998 Dissertation Humboldt Universitat zu Berlin Berlin 2004 DNB 974939870 doi 10 18452 15217 Texte des historischen Eheschliessungsrechtes BGB 1900 Ehegesetz 1938 Ehegesetz 1946 DDR Eheschliessungsrecht Nicht mehr online verfugbar In edoc hu berlin de Humboldt Universitat zu Berlin 3 November 2005 archiviert vom Original am 10 Juni 2016 abgerufen am 11 November 2021 Anhang zur Dissertation Text des Ehegesetzes 1946 In verfassungen de Globkes Ehegesundheitsgesetz RGBl 1935 I S 1246 In ALEX Historische Rechts und Gesetzestexte Online Einzelnachweise Bearbeiten Matthias Etzel Die Aufhebung von nationalsozialistischen Gesetzen durch den Alliierten Kontrollrat 1945 1948 Mohr Siebeck Tubingen 1992 ISBN 3 16 145994 6 S 89 Matthias Etzel Die Aufhebung von nationalsozialistischen Gesetzen durch den Alliierten Kontrollrat 1945 1948 S 96 Gesetz vom 16 Dezember 1997 BGBl I S 2942 Gesetz Nr 16 des Kontrollrats in Deutschland 1946 In Verfassungen de 7 Juni 2004 abgerufen am 11 August 2017 BGBl 1990 II S 951 954 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ehegesetz Deutschland amp oldid 238282505